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Merkblatt - Gruben, Gr

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Allgemeines<br />

Das Untergraben und Aushöhlen der Erdwände ohne<br />

entsprechende Sicherung ist unzulässig.<br />

Zum Ein- und Aussteigen in <strong><strong>Gr</strong>uben</strong>, <strong>Gr</strong>äben und<br />

Künetten sind ordnungsgemäße Leitern zu verwenden,<br />

die 1 m über die Ausstiegstelle ragen müssen.<br />

Hohlräume sind zu hinterfüllen, damit der <strong>Gr</strong>abenverbau<br />

satt anliegt.<br />

Vor Beginn der Aushubarbeiten ist zu ermitteln, ob im<br />

vorgesehenen Aushubbereich Leitungen oder sonstige<br />

Einbauten vorhanden sind. Eine fachkundige Person<br />

hat die dafür erforderlichen Sicherungsmaßnahmen<br />

anzuordnen.<br />

Das Tragen von Schutzhelmen und Sicherheitsschuhwerk<br />

(durchtrittsichere Sohle, Zehenschutzkappe, Nässeschutz)<br />

ist nicht nur eine gesetzliche Forderung, sondern sollte<br />

eine Selbstverständlichkeit auf allen Baustellen<br />

sein.<br />

Gemäß Kennzeichnungsverordnung sind derartige<br />

Baustellen mit dem Hinweisschild „Schutzhelm tragen“<br />

zu versehen.<br />

Hier besteht höchste<br />

Lebensgefahr.<br />

So darf nicht weitergearbeitet<br />

werden!<br />

Auch hier besteht<br />

unmittelbare Lebensgefahr!<br />

M 223 <strong><strong>Gr</strong>uben</strong> – <strong>Gr</strong>äben – Künetten 5

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