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Merkblatt - Gruben, Gr

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Sicherung durch Abböschen<br />

1 : ≈ 0,2<br />

≥ 50 cm<br />

80°<br />

Bei schwerem Fels (reinem Sprengboden) ist ein<br />

Böschungswinkel von 90° erlaubt.<br />

Böschungswinkel immer nach ungünstigstem<br />

Material auswählen.<br />

Diese Klassifizierung nach der Bearbeitbarkeit ist für jedermann<br />

auch ohne Fachkenntnisse möglich und kann zur Beurteilung<br />

der Standfestigkeit herangezogen werden.<br />

Ist damit zu rechnen, dass sich der Zusammenhalt des Bodens<br />

durch Austrocknen, Eindringen von Wasser, Frost<br />

oder durch Bildung von Rutschflächen verschlechtert, müssen<br />

flachere Böschungen hergestellt oder die Böschungsflächen<br />

gegen diese Einflüsse geschützt werden (z. B.<br />

Geotextil, Folie, Spritzbeton).<br />

In folgenden Fällen ist ein rechnerischer Nachweis über die<br />

Standfestigkeit der Böschung zu führen:<br />

■ wenn von der vorgeschriebenen Böschungsneigung<br />

abgewichen wird;<br />

■ wenn bauliche Anlagen sich im Gefährdungsbereich<br />

(Einflusslinien schneiden Böschungsgleitkreis) befinden;<br />

■ wenn besondere Auflasten (Bauwerke u. dgl.) auf die<br />

Standfestigkeit der Böschung einwirken.<br />

80 <strong>Gr</strong>ad:<br />

Leichter Fels,<br />

der durch Schrämen<br />

oder Spezialmaschinen<br />

(Reißen)<br />

lösbar ist<br />

Der Böschungswinkel<br />

richtet<br />

sich nach dem<br />

Boden.<br />

Rechnerischer<br />

Nachweis notwendig!<br />

M 223 <strong><strong>Gr</strong>uben</strong> – <strong>Gr</strong>äben – Künetten 11

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