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Best-Practice-Studie - IHI Zittau

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Ansprechpartner<br />

RA Hans-Martin Fischer<br />

ZVEI Fachverbandsgeschäftsführer<br />

Sicherheitssysteme<br />

Rene Kiefer<br />

Leiter Systems & Solutions<br />

Security Systems Deutschland<br />

Siemens Building Technologies GmbH & Co. oHG<br />

in Karlsruhe<br />

Klaus Niesen<br />

Leiter Betreibermodelle und Projekte<br />

Bosch Sicherheitssysteme GmbH in München<br />

Bernd Giegerich<br />

Vetriebsleiter Produktbereich Gebäudesicherung<br />

Bosch Sicherheitssysteme GmbH in München<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.4 SICHERHEITSTECHNIK<br />

5.4.5 Fazit und Handlungsempfehlungen<br />

Die Umsetzung Öffentlich-Privater Partnerschaften im Bereich der Sicherheitstechnik ist derzeit durch<br />

die genannten Hemmnisse eingeschränkt. Private Leistungserbringung für die öffentliche Seite im<br />

Rahmen langfristiger Betreibermodelle ist vor allem dort anwendbar, wo sie zu eindeutig kalkulierbaren<br />

Kosteneinsparungen führt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn diese Einsparungen nicht mit den Aspekten<br />

des Datenschutzes und der Beschränkung persönlicher Freiheiten der Bürger kollidieren. Um den im<br />

ZVEI vertretenen Unternehmen der Sicherheitstechnik den Markteintritt in den öffentlichen Sektor weiter<br />

zu erleichtern, ist es notwendig, dass bei der Anwendung der öffentlichen Haushaltsordnungen die<br />

Grundidee des Lebenszyklusansatzes verstärkt Berücksichtigung findet.<br />

Daneben ist als politischer und rechtlicher Handlungsbedarf relevant, dass die Datenschutzbestimmungen<br />

der Länder harmonisiert werden. Dies würde zum einen den Aufwand in Vergabeverfahren für die privaten<br />

Anbieter verringern. Zum anderen könnte auch die gesellschaftlich notwendige Diskussion über<br />

den Einsatz von Sicherheitstechnik in öffentlichen Räumen vereinfacht werden.<br />

Um diese Diskussion mit mehr Offenheit und Pragmatismus als bisher führen zu können, ist eine verstärkte<br />

wissenschaftliche Begleitung von Pilotmaßnahmen notwendig. Im Rahmen dieser notwendigen<br />

gesellschaftlichen Diskussion ist es entscheidend, dass die hoheitlichen Aufgaben eindeutig gegenüber<br />

anderen Aufgaben abgrenzt werden, die durch private Dienstleister durchgeführt werden können.<br />

ÖPP Grundmodelle im Bereich der Sicherheitstechnik<br />

• Betreibermodelle<br />

• Bereitstellungsmodelle<br />

Anwendungsbeispiele im Bereich der Sicherheitstechnik<br />

• Konzipierung, Errichtung, Betrieb und Wartung von Objektüberwachungsanlagen<br />

• Kamera-Überwachungssysteme für öffentliche Plätze, Bahnhöfe, etc.<br />

• Betrieb von Ampel- und Signalanlagen<br />

Zusammenfassende Handlungsempfehlungen<br />

• Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für kreditähnliche Geschäfte in den Bundesländern;<br />

• Berücksichtigung des Lebenszyklusansatzes bei der Anwendung der Landeshaushaltsordungen;<br />

• Harmonisierung der Datenschutzbestimmung der Bundesländer;<br />

• wissenschaftliche Dokumentation und Evaluation von Pilotanwendungen.<br />

5.5 Verkehrstechnik<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.5 VERKEHRSTECHNIK<br />

Auch für den Bereich der bodengebundenen Infrastrukturausstattung (Schienennetz, Fernstraßen, Telematiksysteme)<br />

hat sich in den letzten Jahren die politische Diskussion über die Möglichkeiten einer (teil-) privaten<br />

Ausgestaltung von Finanzierung, Bau und Betrieb von Streckenabschnitten aufgrund der Engpässe<br />

der öffentlichen Haushalte und der Abhängigkeiten der Deutschen Bahn weiter intensiviert. Das deutsche<br />

Fernstraßennetz weist in vielen Teilbereichen dringenden Sanierungs- und Ausbaubedarf auf.<br />

Gleiches gilt für die Schieneninfrastruktur im Nah- und Fernverkehrsbereich.<br />

Trotz des hohen Investitionsbedarfes beträgt der Anteil von Verkehrsprojekten am Gesamtinvestitionsvolumen<br />

bei ÖPP-Projekten in Deutschland nach einer Erhebung des Deutschen Institutes für Urbanistik<br />

(2005) lediglich 19 % und liegt damit deutlich hinter dem Projektvolumen für Hochbauprojekte im<br />

Bereich des Schulwesens (29 %). Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission Verkehrsinfrastrukturfinanzierung<br />

„Pällmann-Kommission“ stufte bereits im Jahr 2000 den Rückstand bei Neuund<br />

Ausbau sowie bei der qualifizierten Substanzerhaltung als kritisch ein. Der Finanzierungsbedarf,<br />

ohne dessen Deckung es zwangsläufig zu einem Substanzverfall und zur Verzögerung von dringend erforderlichen<br />

Aus- und Neubauten kommt, bezifferte die Expertenkommission auf jährlich rund 3,9 Mrd. Euro<br />

(siehe Abbildung 20).<br />

5.5.1 Marktentwicklung in der Straßenverkehrstechnik<br />

Abbildung 20: Jährlicher Finanzierungsbedarf bei den<br />

Investitionen in die Bundesverkehrswege<br />

(Angaben in Mrd. Euro)<br />

2,50<br />

2,00<br />

1,50<br />

1,00<br />

0,50<br />

0<br />

2,07<br />

Finanzierung der Straßeninfrastruktur<br />

In den zurückliegenden Jahren konnten in Deutschland bereits einige Erfahrungen mit der Durchführung<br />

von ÖPP-Projekten bei Straßeninfrastrukturvorhaben gemacht werden. So wurden mit den beiden<br />

„F-Modellen“, der „Warnow-Querung“ in Rostock und dem „Herrentunnel“ in Lübeck, zwei innerstädtische<br />

Tunnelprojekte im Rahmen von Konzessionsmodellen realisiert. Die Erfahrungen zeigen allerdings, dass<br />

diese F-Modelle, die auf spezielle Engpasssituationen im Fernstraßennetz begrenzt wurden, nur dann für<br />

beide Seiten nachhaltig erfolgreich sind, wenn im Vorfeld eine gründliche Bedarfs- und Risikoanalyse<br />

erfolgt. Daneben befinden sich zur Zeit zwölf Ausbauprojekte für überlastete Autobahnabschnitte<br />

(„A-Modelle) in Planung.<br />

1,55<br />

0,26<br />

Bundesfernstraßen Bunsdesschienenwege Bundeswasserstraßen<br />

Diese beiden Modelle markieren allerdings erst den Beginn einer<br />

möglichen völligen Neugestaltung der Fernstraßenfinanzierung. Der<br />

milliardenschwere Investitionsstau im Bereich des deutschen Autobahnnetzes<br />

wird zwangsläufig zu weiteren (Teil-) Privatisierungsmodellen<br />

führen müssen: Einerseits aufgrund der kontinuierlichen<br />

Zunahme der Verkehrsströme innerhalb Europas, die weitere<br />

Investitionen notwendig machen; andererseits angesichts der angespannten<br />

Haushaltslage auf Bundes-, Landes- und kommunaler<br />

Ebene. In diesem Kontext ist die funktionale Privatisierung<br />

(Grundmodelle siehe unter Kap. 3.1) für die nachhaltige Aufrechterhaltung<br />

und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur am besten<br />

geeignet. Für die Verteilung von Konzessionen (der Bund bleibt<br />

nach wie vor Eigentümer) im Rahmen der Ausbauvorhaben für<br />

Autobahnteilstücke spricht vor allem, dass der Staat weiterhin eine<br />

Kontrollfunktion ausüben kann und mögliche Monopolsituationen<br />

auf der Seite der privaten Betreiber vermeidbar sind. Gleichzeitig<br />

erleichtert der Wettbewerb um die ausgeschriebenen Teilstrecken<br />

eine möglichst effiziente Projektumsetzung.<br />

Eine flächendeckende Umstellung der Bundesfernstraßenfinanzierung von der Haushalts- auf die Nutzerfinanzierung<br />

würde nicht nur zu einer Entlastung des Bundeshaushaltes führen, sondern auch das Prinzip<br />

der Verursachergerechtigkeit bei der Nutzung des deutschen Fernstraßennetzes implementieren. Ein nutzerfinanziertes<br />

System für den Autobahnausbau ermöglicht zudem eine enge Bindung zwischen den<br />

Verkehrsabgaben und den Ausgaben für die Infrastruktur. Langfristig ist ausgehend von der flächendeckenden<br />

Anwendung der A-Modelle eine funktionale Privatisierung des gesamten deutschen Autobahnnetzes<br />

denkbar. Ein mögliches Szenario dafür wäre die Aufteilung des deutschen Autobahnnetzes in<br />

mehrere Cluster, die dann im Rahmen eines Bieterverfahrens auf Zeit an leistungsfähige Betreiber vergeben<br />

werden könnten. Der Netzkonzessionär würde dann die Verantwortung für (Aus-) Bau, Betrieb und<br />

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