Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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02.02.2013 Aufrufe

E-Government-Handbuch schrift und die Nachnahme werden nicht weiter berücksichtigt, da die Prozesse sehr umständlich wären und sich keine erkennbaren Vorteile gegenüber der Überweisung nach Lieferung ergeben. Die Online-Überweisung und die Kreditkarte weisen den Vorteil auf, dass eine Bezahlung ohne Prozessbruch unmittelbar nach Ermittlung der Umsatzsteuerschuld möglich ist. Bezüglich der Anforderungen an die technische Implementierung wird angenommen, dass diese von den verbleibenden Verfahren erfüllt werden können, die fixen Kosten für die Überweisung, Kreditkarte und Online-Überweisung dürften verhältnismäßig gering sein. Von den verbleibenden Verfahren ist die Überweisung für die Behörde das kostengünstigste und sollte daher in jedem Fall angeboten werden. Eine sinnvolle Ergänzung stellen die Online-Überweisung und/oder die Kreditkarte dar, die eine bequeme Bezahlung ohne Prozessbruch erlauben. Aufgrund der hohen Kosten für höhere Beträge sollte das Angebot dieser Verfahren jedoch auf einen Höchstbetrag beschränkt werden. 7.2.3 PKW-Kauf bei Zollauktion im Internet Über die Versteigerungsplattform des Zolls 91 wurden im dritten Quartal des Jahres 2003 über 400 ausgesonderte PKW der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen versteigert. Um an der Auktion teilnehmen zu können, muss sich der Kunde zuerst registrieren und bekommt anschließend ein Passwort per E-Mail zugesandt. Nach Erteilung des Zuschlags muss der PKW innerhalb von vier Wochen unter Vorlage des Personalausweises und eines Ausdrucks der E-Mail über den Zuschlag abgeholt werden, ansonsten wird der PKW erneut versteigert. Zunächst wird ermittelt, ob für die Auswahl eines Zahlungsverfahrens eine Aufspaltung des Szenarios in Teilszenarien sinnvoll ist: • Soll das Zahlungsverfahren sowohl einmalige Zahlungen als auch periodisch wiederkehrende Abbuchungen ermöglichen? Nein. Der Betrag ist im Falle des Zuschlags in einer Summe zu zahlen. • Ist neben einer personenbezogenen auch eine anonyme Zahlungsmöglichkeit erwünscht? Nein. Der Abholer des PKW muss sich ohnehin als Meistbietender ausweisen. • Soll das Zahlungsverfahren sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland genutzt werden können? Ja. Im Interesse hoher Versteigerungserlöse ist eine möglichst große Nutzerzahl erwünscht. Da die dritte Frage mit „Ja“ beantwortet wurde, sind je nach Inanspruchnahme der Leistung durch inländische oder ausländische Nutzer zwei Teilszenarien zu unterscheiden. Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass die Nutzung der Zoll- Auktion zu 90% durch Kunden aus dem Inland erfolgt. Für die beiden Teilszenarien werden nun die Anforderungen an die Zahlungsgarantie und die Verbreitung festgelegt. Die Zahlungsgarantie sollte möglichst be- 91 Siehe dazu http://www.zoll-d.de/auktion/. Schritt 10 Schritt 1 Schritt 2 und 3 Schritt 4 Verfahren zur Auswahl geeigneter Zahlungsverfahren Seite 86

E-Government-Handbuch reits zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung „hoch“ sein, um den Aufwand für eine erneute Versteigerung mit einem evtl. geringeren Erlös zu verhindern, falls der PKW nicht abgeholt wird. Spätestens zum Zeitpunkt der Übergabe des PKW muss die Zahlungsgarantie in jedem Fall „hoch“ sein. Auch die Verbreitung in Deutschland sollte „hoch“ sein, um eine möglichst große Nutzerzahl zu erreichen. Anhand von Tabelle 24 werden anschließend die Zahlungsverfahren ausgewählt, die die bis jetzt ermittelten Anforderungen der Teilszenarien erfüllen. Dies sind für bei ausländischen Nutzern die Überweisung vor Lieferung, die Nachnahme und Vodafone m-pay, bei ausländischen Nutzern kommen neben der Überweisung vor Lieferung und der Nachnahme noch 3-D Secure, die paysafecard und moneybookers in Frage (vgl. Tabelle 29). Teilszenario Einmalige Zahlung, Inland, nicht anonym Einmalige Zahlung, Ausland, nicht anonym Rel. Bedeutung Verbreitung Zahlungsgarantie 90% Hoch Hoch 10% nicht relevant Hoch Verfahren Überweisung vor Lieferung, Nachnahme, Vodafone m-pay Überweisung vor Lieferung, Nachnahme, 3-D Secure, paysafecard, moneybookers Tabelle 29: Ergebnisse von Schritt 5 für das Szenario "PKW-Kauf bei Zollauktion" Für diese Verfahren wird nun überprüft, ob sie für den betrachteten Betragsbereich geeignet sind. Bei der Versteigerung eines PKW dürfte der Versteigerungserlös in der überwiegenden Zahl der Fälle über 500 Euro liegen. Für diesen Betragsbereich sind Vodafone m-pay, die paysafecard und moneybookers nicht mehr geeignet, die Nachnahme ist nur für Beträge bis 5.000 Euro möglich. Evtl. ist daher die Betrachtung der Kombination der Nachnahme mit der Überweisung vor Lieferung oder 3-D Secure erforderlich, die beide das gesamte Betragsspektrum abdecken. Die Kostenverläufe der verbleibenden Verfahren sind in Abbildung 26 dargestellt. Schritt 5 Schritt 6 und 7 Verfahren zur Auswahl geeigneter Zahlungsverfahren Seite 87

E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

schrift und die Nachnahme werden nicht weiter berücksichtigt, da die Prozesse<br />

sehr umständlich wären und sich keine erkennbaren Vorteile gegenüber der Überweisung<br />

nach Lieferung ergeben. Die Online-Überweisung und die Kreditkarte<br />

weisen den Vorteil auf, dass eine Bezahlung ohne Prozessbruch unmittelbar nach<br />

Ermittlung der Umsatzsteuerschuld möglich ist. Bezüglich der Anforderungen an<br />

die technische Implementierung wird angenommen, dass diese von den verbleibenden<br />

Verfahren erfüllt werden können, die fixen Kosten <strong>für</strong> die Überweisung,<br />

Kreditkarte und Online-Überweisung dürften verhältnismäßig gering sein.<br />

Von den verbleibenden Verfahren ist die Überweisung <strong>für</strong> die Behörde das kostengünstigste<br />

und sollte daher in jedem Fall angeboten werden. Eine sinnvolle Ergänzung<br />

stellen die Online-Überweisung und/oder die Kreditkarte dar, die eine<br />

bequeme Bezahlung ohne Prozessbruch erlauben. Aufgrund der hohen Kosten <strong>für</strong><br />

höhere Beträge sollte das Angebot dieser Verfahren jedoch auf einen Höchstbetrag<br />

beschränkt werden.<br />

7.2.3 PKW-Kauf bei Zollauktion im Internet<br />

Über die Versteigerungsplattform des Zolls 91 wurden im dritten Quartal des Jahres<br />

2003 über 400 ausgesonderte PKW der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen<br />

versteigert. Um an der Auktion teilnehmen zu können, muss sich der<br />

Kunde zuerst registrieren und bekommt anschließend ein Passwort per E-Mail zugesandt.<br />

Nach Erteilung des Zuschlags muss der PKW innerhalb von vier Wochen<br />

unter Vorlage des Personalausweises und eines Ausdrucks der E-Mail über den<br />

Zuschlag abgeholt werden, ansonsten wird der PKW erneut versteigert.<br />

Zunächst wird ermittelt, ob <strong>für</strong> die Auswahl eines <strong>Zahlungsverfahren</strong>s eine Aufspaltung<br />

des Szenarios in Teilszenarien sinnvoll ist:<br />

• Soll das <strong>Zahlungsverfahren</strong> sowohl einmalige Zahlungen als auch periodisch<br />

wiederkehrende Abbuchungen ermöglichen?<br />

Nein. Der Betrag ist im Falle des Zuschlags in einer Summe zu zahlen.<br />

• Ist neben einer personenbezogenen auch eine anonyme Zahlungsmöglichkeit<br />

erwünscht?<br />

Nein. Der Abholer des PKW muss sich ohnehin als Meistbietender ausweisen.<br />

• Soll das <strong>Zahlungsverfahren</strong> sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland<br />

genutzt werden können?<br />

Ja. Im Interesse hoher Versteigerungserlöse ist eine möglichst große Nutzerzahl<br />

erwünscht.<br />

Da die dritte Frage mit „Ja“ beantwortet wurde, sind je nach Inanspruchnahme der<br />

Leistung durch inländische oder ausländische Nutzer zwei Teilszenarien zu unterscheiden.<br />

Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass die Nutzung der Zoll-<br />

Auktion zu 90% durch Kunden aus dem Inland erfolgt.<br />

Für die beiden Teilszenarien werden nun die Anforderungen an die Zahlungsgarantie<br />

und die Verbreitung festgelegt. Die Zahlungsgarantie sollte möglichst be-<br />

91 Siehe dazu http://www.zoll-d.de/auktion/.<br />

Schritt 10<br />

Schritt 1<br />

Schritt 2 und 3<br />

Schritt 4<br />

Verfahren zur Auswahl geeigneter <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 86

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