Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-Government-Handbuch Zunächst wird ermittelt, ob für die Auswahl eines Zahlungsverfahrens eine Aufspaltung des Szenarios in Teilszenarien sinnvoll ist: • Soll das Zahlungsverfahren sowohl einmalige Zahlungen als auch periodisch wiederkehrende Abbuchungen ermöglichen? Nein. Der Betrag wird vom steuerpflichtigen Unternehmer jeweils neu berechnet, die Zahlungen müssen deshalb auch einzeln ausgelöst werden. • Ist neben einer personenbezogenen auch eine anonyme Zahlungsmöglichkeit erwünscht? Nein. Die Identität des Steuerpflichtigen steht ohnehin fest. • Soll das Zahlungsverfahren sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland genutzt werden können? Nein. Ähnlich wie beim elektronischen Mahnverfahren wurden für die Besteuerung ausländischer Unternehmer zentrale Zuständigkeiten geschaffen. Für den Großteil der Finanzämter ist dieser Fall daher nicht relevant. Da alle Fragen mit „Nein“ beantwortet wurden, sind keine Verzweigungen notwendig. Es wird ausschließlich das Szenario (Einmalige Zahlung, Inland, nicht anonym) betrachtet. Die Anforderung an die Zahlungsgarantie ist für dieses Szenario nur „gering“, da die Besteuerung dem hoheitlichen Bereich zuzuordnen ist und, im Gegensatz zum elektronischen Mahnantrag, die Person des Steuerpflichtigen eindeutig feststeht. Bezüglich der Verbreitung reicht die Anforderung „mittel“ aus, da eventuelle Mehraufwände für die Registrierung durch regelmäßige Effizienzsteigerungen bei Umsatzsteuer-Vorauszahlungen ausgeglichen werden. Eventuell würde sogar die Anforderung „gering“ ausreichen, es soll jedoch zunächst versucht werden, ein geeignetes Verfahren mit mittlerer Verbreitung zu finden. Aufgrund der vergleichsweise niedrigen Anforderungen bezüglich der Zahlungsgarantie und Verbreitung stehen acht Zahlungsverfahren zur Auswahl, die diese Anforderungen erfüllen: Die Überweisung vor bzw. nach Lieferung, die Lastschrift, die Kreditkarte, die Online-Überweisung, die Nachnahme, Vodafone mpay und click&buy (vgl. Tabelle 28). Teilszenario Einmalige Zahlung, Inland, nicht anonym Rel. Bedeutung Verbreitung Zahlungsgarantie 100% Mittel Gering Verfahren Online-Überweisung, Überweisung vor und nach Lieferung, Lastschrift, Kreditkarte, Nachnahme, click&buy Tabelle 28: Ergebnisse von Schritt 5 für das Szenario "Umsatzsteuer-Voranmeldung" Das Betragsspektrum ist beim Szenario „Elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung“ nicht begrenzt, es reicht von wenigen Cents bis zu mehreren tausend Euro. Vodafone m-pay und click&buy erlauben jedoch nur die Bezahlung von Beträgen bis zehn Euro, die Nachnahme ist auf Beträge bis 5.000 Euro beschränkt. Bei der Kreditkarte liegt die Grenze beim individuellen Transaktionsli- Schritt 1 Schritt 2 und 3 Schritt 4 Schritt 5 Schritt 6 Verfahren zur Auswahl geeigneter Zahlungsverfahren Seite 84
E-Government-Handbuch mit des Kunden, häufig beträgt dieses ebenfalls 5.000 Euro. Den Verlauf der Kostenkurven in den unterschiedlichen Betragsbereichen zeigt Abbildung 25. Kosten je Transaktion für Behörde (in Euro) 160 140 120 100 80 60 40 20 Elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung Betragsbereich 0 bis 6.000 Euro Lastschrift, Überweisung nach Lieferung: 0,50 Euro Kreditkarte (SSL) Nachnahme 0 0 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 zu zahlender Betrag (in Euro) Online-Überweisung Abbildung 25: Kostenverläufe der Zahlungsverfahren für die elektronische Umsatzsteuer- Voranmeldung 90 Da nicht alle Verfahren das gesamte Betragsspektrum abdecken und sich die Kostenkurven schneiden, sollte an dieser Stelle die Kombination von Verfahren in Erwägung gezogen werden. Nachnahme und Kreditkarte beispielsweise können wohl nur in Kombination mit der Überweisung, Lastschrift oder Online- Überweisung angeboten werden, um auch die Bezahlung von Beträgen über 5.000 Euro zu ermöglichen. Zugleich zeigt die Betrachtung der Kostenkurven, dass die Zahlung per Kreditkarte und Online-Überweisung für höhere Beträge mit hohen Gebühren verbunden ist, während die Kosten bei der Überweisung und der Lastschrift sehr gering sind. Vodafone m-pay und click&buy könnten eventuell mit der Nachnahme kombiniert werden, aufgrund der geringen Relevanz des Betragsbereichs bis 10 Euro sollen diese Verfahren jedoch zunächst ganz aus der Betrachtung ausgeschlossen werden. Die Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten aus Kundensicht ist bei den betrachteten Zahlungsverfahren unproblematisch, da es sich ausschließlich um allgemein akzeptierte Verfahren handelt. Bei der Betrachtung der Frage, wie diese Zahlungsverfahren in den konkreten Prozess der Behörde integriert werden können, scheidet zunächst die Überweisung vor Lieferung aus, da es sich bei der Umsatzsteuer um eine Zahlung ohne direkte Gegenleistung handelt. Auch die Last- 90 Annahmen: • Lastschrift, Überweisung nach Lieferung: Es fallen Buchungspostengebühren von 0,50 Euro an. • Nachnahme: Es fallen 2 Euro Nachnahmeentgelt und 2 Euro Übermittlungsentgelt an. • Online-Überweisung: Es fällt ein Disagio von 2% an. • Kreditkarte (SSL): Es fallen transaktionsbezogene Fixkosten in Höhe von 0,50 Euro und 3% Disagio bzgl. Umsatzes an. 160 140 120 100 80 60 40 20 Schritt 7 Schritt 8 und 9 Verfahren zur Auswahl geeigneter Zahlungsverfahren Seite 85
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
Zunächst wird ermittelt, ob <strong>für</strong> die Auswahl eines <strong>Zahlungsverfahren</strong>s eine Aufspaltung<br />
des Szenarios in Teilszenarien sinnvoll ist:<br />
• Soll das <strong>Zahlungsverfahren</strong> sowohl einmalige Zahlungen als auch periodisch<br />
wiederkehrende Abbuchungen ermöglichen?<br />
Nein. Der Betrag wird vom steuerpflichtigen Unternehmer jeweils neu berechnet,<br />
die Zahlungen müssen deshalb auch einzeln ausgelöst werden.<br />
• Ist neben einer personenbezogenen auch eine anonyme Zahlungsmöglichkeit<br />
erwünscht?<br />
Nein. Die Identität des Steuerpflichtigen steht ohnehin fest.<br />
• Soll das <strong>Zahlungsverfahren</strong> sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland<br />
genutzt werden können?<br />
Nein. Ähnlich wie beim elektronischen Mahnverfahren wurden <strong>für</strong> die Besteuerung<br />
ausländischer Unternehmer zentrale Zuständigkeiten geschaffen.<br />
Für den Großteil der Finanzämter ist dieser Fall daher nicht relevant.<br />
Da alle Fragen mit „Nein“ beantwortet wurden, sind keine Verzweigungen notwendig.<br />
Es wird ausschließlich das Szenario (Einmalige Zahlung, Inland, nicht<br />
anonym) betrachtet.<br />
Die Anforderung an die Zahlungsgarantie ist <strong>für</strong> dieses Szenario nur „gering“, da<br />
die Besteuerung dem hoheitlichen Bereich zuzuordnen ist und, im Gegensatz zum<br />
elektronischen Mahnantrag, die Person des Steuerpflichtigen eindeutig feststeht.<br />
Bezüglich der Verbreitung reicht die Anforderung „mittel“ aus, da eventuelle<br />
Mehraufwände <strong>für</strong> die Registrierung durch regelmäßige Effizienzsteigerungen bei<br />
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen ausgeglichen werden. Eventuell würde sogar die<br />
Anforderung „gering“ ausreichen, es soll jedoch zunächst versucht werden, ein<br />
geeignetes Verfahren mit mittlerer Verbreitung zu finden.<br />
Aufgrund der vergleichsweise niedrigen Anforderungen bezüglich der Zahlungsgarantie<br />
und Verbreitung stehen acht <strong>Zahlungsverfahren</strong> zur Auswahl, die diese<br />
Anforderungen erfüllen: Die Überweisung vor bzw. nach Lieferung, die Lastschrift,<br />
die Kreditkarte, die Online-Überweisung, die Nachnahme, Vodafone mpay<br />
und click&buy (vgl. Tabelle 28).<br />
Teilszenario<br />
Einmalige Zahlung, Inland,<br />
nicht anonym<br />
Rel. Bedeutung <br />
Verbreitung <br />
Zahlungsgarantie<br />
100% Mittel Gering<br />
Verfahren<br />
Online-Überweisung, Überweisung<br />
vor und nach<br />
Lieferung, Lastschrift,<br />
Kreditkarte, Nachnahme,<br />
click&buy<br />
Tabelle 28: Ergebnisse von Schritt 5 <strong>für</strong> das Szenario "Umsatzsteuer-Voranmeldung"<br />
Das Betragsspektrum ist beim Szenario „Elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung“<br />
nicht begrenzt, es reicht von wenigen Cents bis zu mehreren tausend<br />
Euro. Vodafone m-pay und click&buy erlauben jedoch nur die Bezahlung<br />
von Beträgen bis zehn Euro, die Nachnahme ist auf Beträge bis 5.000 Euro beschränkt.<br />
Bei der Kreditkarte liegt die Grenze beim individuellen Transaktionsli-<br />
Schritt 1<br />
Schritt 2 und 3<br />
Schritt 4<br />
Schritt 5<br />
Schritt 6<br />
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