02.02.2013 Aufrufe

Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

einem signifikanten Risiko aussetzt. Die betrachteten Verfahren sind in dieser<br />

Hinsicht unbedenklich. Bei der Überweisung und der Nachnahme ist ein Missbrauch<br />

zu Lasten des Kunden zwar grundsätzlich möglich, dies jedoch unabhängig<br />

davon, ob die Verfahren zur Bezahlung von E-<strong>Government</strong>-Leistungen eingesetzt<br />

werden.<br />

Für die verbleibenden Verfahren Online-Überweisung, Überweisung vor Lieferung<br />

und Nachnahme wird nun die Integrierbarkeit in den konkreten Prozess der<br />

Behörde betrachtet. Dabei zeigt sich, dass die Nachnahme <strong>für</strong> den Fall des elektronischen<br />

Mahnantrags nur wenig geeignet ist. Zwar wird der Vollstreckungstitel<br />

dem Gläubiger postalisch zugestellt, weshalb eine Bezahlung per Nachnahme<br />

grundsätzlich sehr gut geeignet wäre. Bei Nichtannahme der Urkunde wären jedoch<br />

alle Leistungen der Behörde bereits erbracht, u. a. auch die Zustellung des<br />

Vollstreckungsbescheids an den Schuldner.<br />

Dieses Beispiel zeigt, dass die Nachnahme in jedem Szenario erst dann ausgeschlossen<br />

werden kann, wenn feststeht, zu welchem Zeitpunkt im Prozess eine<br />

Zahlungsgarantie erforderlich ist und wann Medienbrüche auftreten. Das Vorgehensmodell<br />

folgt jedoch der Logik, zunächst durch einfach zu beantwortende Fragen<br />

möglichst viele Verfahren auszuschließen und erst dann die Eignung der<br />

verbleibenden Verfahren bezüglich aufwändiger zu ermittelnder Anforderungen<br />

zu überprüfen, die eine detaillierte Betrachtung des Prozessablaufs erfordern. Die<br />

Nachnahme ist auch nicht nur ausschließlich dann anwendbar, wenn physische<br />

Güter versandt werden. So kann auch ein Zugangscode <strong>für</strong> die Nutzung eines elektronischen<br />

Angebots auf dem Postweg versandt werden. Der Kunde erhält diesen<br />

Zugangscode in diesem Fall nur, wenn er die entsprechende Nachnahmegebühr<br />

entrichtet hat.<br />

Bei der Überweisung vor Lieferung tritt das Problem auf, dass es notwendigerweise<br />

zu einem Prozessbruch kommt. Bezüglich der Anforderungen an die technische<br />

Implementierung wird angenommen, dass diese von den Verfahren erfüllt<br />

werden können, die fixen Kosten dürften <strong>für</strong> diese Verfahren verhältnismäßig gering<br />

sein.<br />

Die Online-Überweisung erfüllt die fachspezifischen Anforderungen und ermöglicht<br />

zudem eine Bezahlung der Leistung ohne Prozessbruch. Die transaktionsabhängigen<br />

Kosten des Verfahrens sind jedoch gerade <strong>für</strong> höhere Beträge vergleichsweise<br />

hoch. Es bietet sich daher an, die Bezahlung per Online-<br />

Überweisung nur bis zu einem Höchstbetrag zuzulassen und ergänzend das Verfahren<br />

Überweisung vor Lieferung anzubieten, das zudem weit verbreitet ist. Die<br />

Nachnahme sollte <strong>für</strong> die Bezahlung des elektronischen Mahnantrags nicht angeboten<br />

werden, da der Zahlungszeitpunkt <strong>für</strong> diesen Prozess zu spät stattfindet.<br />

7.2.2 Elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung<br />

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss von selbstständigen Unternehmern, abhängig<br />

von der Steuerhöhe des Vorjahres, monatlich oder vierteljährlich erfolgen.<br />

Der Unternehmer ermittelt dabei selbst, ob eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung fällig<br />

ist. Ist dies der Fall, ist die Zahlung spätestens zehn Tage nach Ablauf des<br />

betreffenden Monats bzw. Vierteljahres zu leisten.<br />

Schritt 9<br />

Schritt 10<br />

Verfahren zur Auswahl geeigneter <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 83

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!