Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
einem signifikanten Risiko aussetzt. Die betrachteten Verfahren sind in dieser<br />
Hinsicht unbedenklich. Bei der Überweisung und der Nachnahme ist ein Missbrauch<br />
zu Lasten des Kunden zwar grundsätzlich möglich, dies jedoch unabhängig<br />
davon, ob die Verfahren zur Bezahlung von E-<strong>Government</strong>-Leistungen eingesetzt<br />
werden.<br />
Für die verbleibenden Verfahren Online-Überweisung, Überweisung vor Lieferung<br />
und Nachnahme wird nun die Integrierbarkeit in den konkreten Prozess der<br />
Behörde betrachtet. Dabei zeigt sich, dass die Nachnahme <strong>für</strong> den Fall des elektronischen<br />
Mahnantrags nur wenig geeignet ist. Zwar wird der Vollstreckungstitel<br />
dem Gläubiger postalisch zugestellt, weshalb eine Bezahlung per Nachnahme<br />
grundsätzlich sehr gut geeignet wäre. Bei Nichtannahme der Urkunde wären jedoch<br />
alle Leistungen der Behörde bereits erbracht, u. a. auch die Zustellung des<br />
Vollstreckungsbescheids an den Schuldner.<br />
Dieses Beispiel zeigt, dass die Nachnahme in jedem Szenario erst dann ausgeschlossen<br />
werden kann, wenn feststeht, zu welchem Zeitpunkt im Prozess eine<br />
Zahlungsgarantie erforderlich ist und wann Medienbrüche auftreten. Das Vorgehensmodell<br />
folgt jedoch der Logik, zunächst durch einfach zu beantwortende Fragen<br />
möglichst viele Verfahren auszuschließen und erst dann die Eignung der<br />
verbleibenden Verfahren bezüglich aufwändiger zu ermittelnder Anforderungen<br />
zu überprüfen, die eine detaillierte Betrachtung des Prozessablaufs erfordern. Die<br />
Nachnahme ist auch nicht nur ausschließlich dann anwendbar, wenn physische<br />
Güter versandt werden. So kann auch ein Zugangscode <strong>für</strong> die Nutzung eines elektronischen<br />
Angebots auf dem Postweg versandt werden. Der Kunde erhält diesen<br />
Zugangscode in diesem Fall nur, wenn er die entsprechende Nachnahmegebühr<br />
entrichtet hat.<br />
Bei der Überweisung vor Lieferung tritt das Problem auf, dass es notwendigerweise<br />
zu einem Prozessbruch kommt. Bezüglich der Anforderungen an die technische<br />
Implementierung wird angenommen, dass diese von den Verfahren erfüllt<br />
werden können, die fixen Kosten dürften <strong>für</strong> diese Verfahren verhältnismäßig gering<br />
sein.<br />
Die Online-Überweisung erfüllt die fachspezifischen Anforderungen und ermöglicht<br />
zudem eine Bezahlung der Leistung ohne Prozessbruch. Die transaktionsabhängigen<br />
Kosten des Verfahrens sind jedoch gerade <strong>für</strong> höhere Beträge vergleichsweise<br />
hoch. Es bietet sich daher an, die Bezahlung per Online-<br />
Überweisung nur bis zu einem Höchstbetrag zuzulassen und ergänzend das Verfahren<br />
Überweisung vor Lieferung anzubieten, das zudem weit verbreitet ist. Die<br />
Nachnahme sollte <strong>für</strong> die Bezahlung des elektronischen Mahnantrags nicht angeboten<br />
werden, da der Zahlungszeitpunkt <strong>für</strong> diesen Prozess zu spät stattfindet.<br />
7.2.2 Elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung<br />
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss von selbstständigen Unternehmern, abhängig<br />
von der Steuerhöhe des Vorjahres, monatlich oder vierteljährlich erfolgen.<br />
Der Unternehmer ermittelt dabei selbst, ob eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung fällig<br />
ist. Ist dies der Fall, ist die Zahlung spätestens zehn Tage nach Ablauf des<br />
betreffenden Monats bzw. Vierteljahres zu leisten.<br />
Schritt 9<br />
Schritt 10<br />
Verfahren zur Auswahl geeigneter <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 83