Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ... Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

02.02.2013 Aufrufe

E-Government-Handbuch Agreements, die Erfüllung von Datenschutzbestimmungen durch den Zahlungssystemanbieter und die Unterstützung der relevanten E-Government-Standards. Für die Auswahl eines oder mehrerer Zahlungsverfahren sind auch die fixen Kosten (einmalig oder periodisch wiederkehrend) in die Betrachtung mit einzubeziehen. Die fixen Kosten sind noch stärker als die variablen Kosten von den Gegebenheiten der Behörde abhängig, im Rahmen dieses Moduls können zu den Kosten der Zahlungsverfahren deshalb nur sehr unvollständige Angaben gemacht werden. Gegebenenfalls können auch an dieser Stelle die Anforderungen an die Verbreitung und die Zahlungsgarantie nochmals variiert werden, um die alternativen Kosten eines Zahlungsverfahrens mit geringerer Verbreitung bzw. einem geringeren Maß an Zahlungsgarantie zu ermitteln. Schritt 10: Nach Abschluss der Bewertung der Zahlungsverfahren müssen die für die Teilszenarien geeigneten Verfahren wieder zusammengefasst werden, um zu einer Entscheidung auf Gesamtszenario-Ebene zu gelangen. In den wenigsten Fällen wird es ein Zahlungsverfahren geben, das für alle Teilszenarien gleichermaßen geeignet ist. Stattdessen müssen unter Berücksichtigung der Bedeutung der einzelnen Teilszenarien und der Gesamtkosten der Verfahren mehrere Zahlungsverfahren ausgewählt werden. Dadurch lässt sich auch dem Problem einer zu geringen Verbreitung einzelner Zahlungsverfahren begegnen. Soweit möglich sollte für Leistungen, die anonym in Anspruch genommen werden können, unter den angebotenen Zahlungsverfahren auch mindestens ein Verfahren sein, das die anonyme Bezahlung dieser Leistungen erlaubt. Die Eignung der ausgewählten Zahlungsverfahren für die verschiedenen Teilszenarien muss bei der Gestaltung des Online-Angebots berücksichtigt werden. Durch entsprechende Regelsysteme muss gewährleistet werden, dass bestimmte Zahlungsverfahren in gewissen Teilszenarien nicht angeboten werden. 7.2 Verdeutlichung der Vorgehensweise anhand der Beispielszenarien Anhand der in Abschnitt 7.1 vorgestellten allgemeinen Vorgehensweise soll im Folgenden eine Entscheidung hinsichtlich der am besten geeigneten Zahlungsverfahren für die in Abschnitt 3.2 vorgestellten Beispielszenarien getroffen werden. Dabei handelt es sich um die Szenarien Elektronischer Mahnantrag, Elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung, PKW-Kauf bei Zollauktion im Internet, Elektronische Handelsregisterauskunft, Elektronisches Begleichen eines Verwarnungsgelds für Falschparken und Online-Zugriff auf kostenpflichtige Statistik-Daten. Um zu einer Entscheidung zu gelangen, müssen bei den folgenden Analysen teilweise Annahmen getroffen werden. Auch bei sehr ähnlich gelagerten Szenarien einer Behörde dürfen die folgenden Ergebnisse deshalb nicht ohne eine Überprüfung der zugrunde liegenden Annahmen übernommen werden. Entscheidung Gestaltung des Online-Angebots Verfahren zur Auswahl geeigneter Zahlungsverfahren Seite 80

E-Government-Handbuch 7.2.1 Elektronischer Mahnantrag Mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides (Mahnantrag) wird das Mahnverfahren eingeleitet. Im Mahnantrag muss der Gläubiger Angaben zu seiner Person und zur Person des Schuldners machen sowie den geltend gemachten Anspruch erläutern. Nach Abschluss des zweistufigen Mahnverfahrens erhält der Gläubiger einen Vollstreckungstitel, mit dem er eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners erwirken kann. Zunächst wird ermittelt, ob für die Auswahl eines Zahlungsverfahrens eine Aufspaltung des Szenarios in Teilszenarien sinnvoll ist: • Soll das Zahlungsverfahren sowohl einmalige Zahlungen als auch periodisch wiederkehrende Abbuchungen ermöglichen? Nein. Der Betrag ist für jeden Mahnantrag einzeln in einer Summe zu zahlen. • Ist neben einer personenbezogenen auch eine anonyme Zahlungsmöglichkeit erwünscht? Nein. Die Identifikation des Gläubigers ist für das Verfahren ohnehin notwendig. • Soll das Zahlungsverfahren sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland genutzt werden können? Nein. Für Antragsteller mit Sitz im Ausland ist ausschließlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig. In den übrigen Amtsgerichten werden keine Anträge aus dem Ausland gestellt. Da alle Fragen mit „Nein“ beantwortet wurden, sind keine Verzweigungen notwendig. Es wird ausschließlich das Szenario (Einmalige Zahlung, Inland, nicht anonym) betrachtet. Die Zahlungsgarantie muss in diesem Szenario nicht hoch sein, da im hoheitlichen Bereich eine vereinfachte Vollstreckung möglich ist (vgl. Abschnitt 3.1.6). Da jedoch der Antragsteller nicht authentifiziert ist 88 , sollte das Zahlungsverfahren bezüglich der Zahlungsgarantie mindestens mit „mittel“ bewertet sein. Ein nur „mittel“ verbreitetes Zahlungsverfahren dürfte für den elektronischen Mahnantrag ausreichen, da das Verfahren an sich relativ komplex ist und für den „Erstmahner“ damit zwangsläufig ein gewisser Einarbeitungsaufwand verbunden ist. Ein unter Umständen erforderlicher zusätzlicher Registrierungsaufwand für das Zahlungsverfahren stellt deshalb keine zusätzlich Hürde für die Nutzung des Online- Angebots dar. Für die genannten Anforderungen sind mehrere Zahlungsverfahren verfügbar. Im Einzelnen sind dies die Online-Überweisung, die Überweisung vor Lieferung, die Nachnahme, Vodafone m-pay und click&buy (vgl. Tabelle 27). 88 Der Antragsteller identifiziert sich gegenüber der Behörde, d. h. er gibt einen Namen an. Er ist jedoch nicht authentifiziert, da die Behörde nicht überprüft, ob der angegebene Name auch der tatsächliche Name des Antragstellers ist. Schritt 1 Schritt 2 und 3 Schritt 4 Schritt 5 Verfahren zur Auswahl geeigneter Zahlungsverfahren Seite 81

E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

Agreements, die Erfüllung von Datenschutzbestimmungen durch den<br />

Zahlungssystemanbieter und die Unterstützung der relevanten<br />

E-<strong>Government</strong>-Standards.<br />

Für die Auswahl eines oder mehrerer <strong>Zahlungsverfahren</strong> sind auch die<br />

fixen Kosten (einmalig oder periodisch wiederkehrend) in die Betrachtung<br />

mit einzubeziehen. Die fixen Kosten sind noch stärker als<br />

die variablen Kosten von den Gegebenheiten der Behörde abhängig,<br />

im Rahmen dieses Moduls können zu den Kosten der <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />

deshalb nur sehr unvollständige Angaben gemacht werden. Gegebenenfalls<br />

können auch an dieser Stelle die Anforderungen an die<br />

Verbreitung und die Zahlungsgarantie nochmals variiert werden, um<br />

die alternativen Kosten eines <strong>Zahlungsverfahren</strong>s mit geringerer<br />

Verbreitung bzw. einem geringeren Maß an Zahlungsgarantie zu ermitteln.<br />

Schritt 10: Nach Abschluss der Bewertung der <strong>Zahlungsverfahren</strong> müssen die <strong>für</strong><br />

die Teilszenarien geeigneten Verfahren wieder zusammengefasst werden,<br />

um zu einer Entscheidung auf Gesamtszenario-Ebene zu gelangen.<br />

In den wenigsten Fällen wird es ein <strong>Zahlungsverfahren</strong> geben,<br />

das <strong>für</strong> alle Teilszenarien gleichermaßen geeignet ist. Stattdessen<br />

müssen unter Berücksichtigung der Bedeutung der einzelnen Teilszenarien<br />

und der Gesamtkosten der Verfahren mehrere <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />

ausgewählt werden. Dadurch lässt sich auch dem Problem einer zu<br />

geringen Verbreitung einzelner <strong>Zahlungsverfahren</strong> begegnen. Soweit<br />

möglich sollte <strong>für</strong> Leistungen, die anonym in Anspruch genommen<br />

werden können, unter den angebotenen <strong>Zahlungsverfahren</strong> auch mindestens<br />

ein Verfahren sein, das die anonyme Bezahlung dieser Leistungen<br />

erlaubt.<br />

Die Eignung der ausgewählten <strong>Zahlungsverfahren</strong> <strong>für</strong> die verschiedenen Teilszenarien<br />

muss bei der Gestaltung des Online-Angebots berücksichtigt werden.<br />

Durch entsprechende Regelsysteme muss gewährleistet werden, dass bestimmte<br />

<strong>Zahlungsverfahren</strong> in gewissen Teilszenarien nicht angeboten werden.<br />

7.2 Verdeutlichung der Vorgehensweise anhand der<br />

Beispielszenarien<br />

Anhand der in Abschnitt 7.1 vorgestellten allgemeinen Vorgehensweise soll im<br />

Folgenden eine Entscheidung hinsichtlich der am besten geeigneten <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />

<strong>für</strong> die in Abschnitt 3.2 vorgestellten Beispielszenarien getroffen werden.<br />

Dabei handelt es sich um die Szenarien Elektronischer Mahnantrag, Elektronische<br />

Umsatzsteuer-Voranmeldung, PKW-Kauf bei Zollauktion im Internet, Elektronische<br />

Handelsregisterauskunft, Elektronisches Begleichen eines Verwarnungsgelds<br />

<strong>für</strong> Falschparken und Online-Zugriff auf kostenpflichtige Statistik-Daten.<br />

Um zu einer Entscheidung zu gelangen, müssen bei den folgenden Analysen teilweise<br />

Annahmen getroffen werden. Auch bei sehr ähnlich gelagerten Szenarien<br />

einer Behörde dürfen die folgenden Ergebnisse deshalb nicht ohne eine Überprüfung<br />

der zugrunde liegenden Annahmen übernommen werden.<br />

Entscheidung<br />

Gestaltung des<br />

Online-Angebots<br />

Verfahren zur Auswahl geeigneter <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 80

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!