Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
Schritt 7: Die Betrachtung der Betragsbereiche kann zu den Ergebnissen führen,<br />
dass das <strong>Zahlungsverfahren</strong> <strong>für</strong> den gesamten Betragsbereich geeignet,<br />
<strong>für</strong> den gesamten Betragsbereich ungeeignet oder nur <strong>für</strong> einen<br />
Teilbereich geeignet ist. Im letzteren Fall sollte versucht werden, mehrere<br />
<strong>Zahlungsverfahren</strong> so zu kombinieren, dass diese zusammen den<br />
gesamten Betragsbereich abdecken 87 . Ist weder ein <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />
allein noch eine Kombination aus <strong>Zahlungsverfahren</strong> <strong>für</strong> den gesamten<br />
Betragsbereich geeignet, sollte in Erwägung gezogen werden, die<br />
Anforderungen hinsichtlich Zahlungsgarantie und/oder Verbreitung zu<br />
reduzieren und die Suche nach einem <strong>Zahlungsverfahren</strong> zu wiederholen.<br />
Schritt 8: Nach der Betrachtung der fachspezifischen Anforderungen und der<br />
transaktionsabhängigen Kosten der Verfahren muss überprüft werden,<br />
ob die <strong>Zahlungsverfahren</strong> auch die notwendigen Sicherheitsanforderungen<br />
erfüllen. Dabei wird konkret die Frage gestellt, welche<br />
Schutzvorkehrungen die Verfahren gegen eine missbräuchliche Verwendung<br />
zu Lasten der Kunden bieten (vgl. Abschnitt 5.3). Gerade<br />
zur Bezahlung von E-<strong>Government</strong>-Dienstleistungen sollte der Kunde<br />
keine <strong>Zahlungsverfahren</strong> verwenden müssen, durch deren Nutzung er<br />
sich einem signifikanten Risiko aussetzt. Die Sicherheitsanforderungen<br />
spielen dagegen bei den weit verbreiteten Verfahren (z. B. Überweisung,<br />
Lastschrift, Nachnahme) kaum eine Rolle, da das Risiko <strong>für</strong><br />
den Kunden nicht erst dadurch entsteht, dass die Behörde die Zahlung<br />
mit diesen Verfahren ermöglicht. Sie sind aber insbesondere <strong>für</strong> neue<br />
<strong>Zahlungsverfahren</strong> kritisch zu betrachten.<br />
Schritt 9: Für die nun vorliegende Vorauswahl von <strong>Zahlungsverfahren</strong>, die sich<br />
ausschließlich auf die Ausprägungen der Verfahren in den Tabellen<br />
25–27 (Bewertungen der Verfahren in den Kategorien „Fachspezifische<br />
Anforderungen“, „Betragsbereich und Kostenstruktur“ und „Sicherheit“)<br />
stützt, muss nun im Detail geprüft werden, wie sich diese in<br />
den konkreten E-<strong>Government</strong>-Prozess integrieren lassen (vgl. Abschnitt<br />
5.4). Wichtig ist dabei vor allem die Frage, zu welchem Zeitpunkt<br />
die Zahlung im Prozess erfolgt. Davon abhängig ist unter anderem,<br />
ob durch das <strong>Zahlungsverfahren</strong> Verzögerungen oder Medienbrüche<br />
im Prozess auftreten und zu welchem Zeitpunkt im Prozess ei-<br />
ne Zahlungsgarantie <strong>für</strong> die Behörde eintritt.<br />
Darüber hinaus muss in Abstimmung mit dem Anbieter des <strong>Zahlungsverfahren</strong>s<br />
im Detail geprüft werden, ob auch Anforderungen an die<br />
technische Implementierung <strong>für</strong> den konkreten Fall der Behörde erfüllt<br />
werden können. Dazu zählen z. B. die sichere Übermittlung der<br />
Daten, die Möglichkeit zur Vereinbarung von Service-Level-<br />
87 So können z.B. GeldKarte und Kreditkarte kombiniert werden, da der zu zahlende Betrag bei<br />
der GeldKarte durch den üblichen Ladebetrag des Kunden auf etwa 50 Euro begrenzt ist, wohingegen<br />
die Kreditkartenzahlung bei kleineren Beträgen <strong>für</strong> die Behörde verhältnismäßig<br />
teuer ist.<br />
Eventuell Kombination<br />
von <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />
Prüfung der<br />
Sicherheitsanforderungen<br />
Integrierbarkeit<br />
in den<br />
E-<strong>Government</strong>-<br />
Prozess<br />
Verfahren zur Auswahl geeigneter <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 79