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Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

Schritt 7: Die Betrachtung der Betragsbereiche kann zu den Ergebnissen führen,<br />

dass das <strong>Zahlungsverfahren</strong> <strong>für</strong> den gesamten Betragsbereich geeignet,<br />

<strong>für</strong> den gesamten Betragsbereich ungeeignet oder nur <strong>für</strong> einen<br />

Teilbereich geeignet ist. Im letzteren Fall sollte versucht werden, mehrere<br />

<strong>Zahlungsverfahren</strong> so zu kombinieren, dass diese zusammen den<br />

gesamten Betragsbereich abdecken 87 . Ist weder ein <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />

allein noch eine Kombination aus <strong>Zahlungsverfahren</strong> <strong>für</strong> den gesamten<br />

Betragsbereich geeignet, sollte in Erwägung gezogen werden, die<br />

Anforderungen hinsichtlich Zahlungsgarantie und/oder Verbreitung zu<br />

reduzieren und die Suche nach einem <strong>Zahlungsverfahren</strong> zu wiederholen.<br />

Schritt 8: Nach der Betrachtung der fachspezifischen Anforderungen und der<br />

transaktionsabhängigen Kosten der Verfahren muss überprüft werden,<br />

ob die <strong>Zahlungsverfahren</strong> auch die notwendigen Sicherheitsanforderungen<br />

erfüllen. Dabei wird konkret die Frage gestellt, welche<br />

Schutzvorkehrungen die Verfahren gegen eine missbräuchliche Verwendung<br />

zu Lasten der Kunden bieten (vgl. Abschnitt 5.3). Gerade<br />

zur Bezahlung von E-<strong>Government</strong>-Dienstleistungen sollte der Kunde<br />

keine <strong>Zahlungsverfahren</strong> verwenden müssen, durch deren Nutzung er<br />

sich einem signifikanten Risiko aussetzt. Die Sicherheitsanforderungen<br />

spielen dagegen bei den weit verbreiteten Verfahren (z. B. Überweisung,<br />

Lastschrift, Nachnahme) kaum eine Rolle, da das Risiko <strong>für</strong><br />

den Kunden nicht erst dadurch entsteht, dass die Behörde die Zahlung<br />

mit diesen Verfahren ermöglicht. Sie sind aber insbesondere <strong>für</strong> neue<br />

<strong>Zahlungsverfahren</strong> kritisch zu betrachten.<br />

Schritt 9: Für die nun vorliegende Vorauswahl von <strong>Zahlungsverfahren</strong>, die sich<br />

ausschließlich auf die Ausprägungen der Verfahren in den Tabellen<br />

25–27 (Bewertungen der Verfahren in den Kategorien „Fachspezifische<br />

Anforderungen“, „Betragsbereich und Kostenstruktur“ und „Sicherheit“)<br />

stützt, muss nun im Detail geprüft werden, wie sich diese in<br />

den konkreten E-<strong>Government</strong>-Prozess integrieren lassen (vgl. Abschnitt<br />

5.4). Wichtig ist dabei vor allem die Frage, zu welchem Zeitpunkt<br />

die Zahlung im Prozess erfolgt. Davon abhängig ist unter anderem,<br />

ob durch das <strong>Zahlungsverfahren</strong> Verzögerungen oder Medienbrüche<br />

im Prozess auftreten und zu welchem Zeitpunkt im Prozess ei-<br />

ne Zahlungsgarantie <strong>für</strong> die Behörde eintritt.<br />

Darüber hinaus muss in Abstimmung mit dem Anbieter des <strong>Zahlungsverfahren</strong>s<br />

im Detail geprüft werden, ob auch Anforderungen an die<br />

technische Implementierung <strong>für</strong> den konkreten Fall der Behörde erfüllt<br />

werden können. Dazu zählen z. B. die sichere Übermittlung der<br />

Daten, die Möglichkeit zur Vereinbarung von Service-Level-<br />

87 So können z.B. GeldKarte und Kreditkarte kombiniert werden, da der zu zahlende Betrag bei<br />

der GeldKarte durch den üblichen Ladebetrag des Kunden auf etwa 50 Euro begrenzt ist, wohingegen<br />

die Kreditkartenzahlung bei kleineren Beträgen <strong>für</strong> die Behörde verhältnismäßig<br />

teuer ist.<br />

Eventuell Kombination<br />

von <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />

Prüfung der<br />

Sicherheitsanforderungen<br />

Integrierbarkeit<br />

in den<br />

E-<strong>Government</strong>-<br />

Prozess<br />

Verfahren zur Auswahl geeigneter <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 79

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