Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
Schritt 4: Für jedes Teilszenario werden anschließend die Anforderungen an den<br />
Umfang der Zahlungsgarantie (vgl. Abschnitt 5.1.4) und die Verbreitung<br />
(vgl. Abschnitt 5.1.5) des Verfahrens bestimmt. Diese können<br />
sich je nach Teilszenario unterscheiden. Im Fall einer anonymen Zahlung<br />
ist die Anforderung an die Zahlungsgarantie in der Regel als<br />
hoch einzustufen, bei Zahlungen aus dem Ausland braucht die<br />
Verbreitung (in Deutschland) nicht betrachtet werden 86 . Bei ausländischen<br />
Nutzern kann die Anforderung an die Zahlungsgarantie auch bei<br />
Leistungen der hoheitlichen Verwaltung nicht abgeschwächt werden,<br />
da <strong>für</strong> das Ausland kein sofort vollstreckbarer Titel erlangt werden<br />
kann.<br />
Schritt 5: Für jedes Teilszenario werden nun anhand von Tabelle 24 <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />
ausgewählt, die die Anforderungen des Teilszenarios hinsichtlich<br />
der Kriterien Internationalität, Wiederkehrende Zahlungen,<br />
Anonymität, Zahlungsgarantie und Verbreitung mindestens wie gefordert<br />
oder besser erfüllen. Wird kein geeignetes <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />
gefunden, sollte in Erwägung gezogen werden, die Anforderungen<br />
hinsichtlich Zahlungsgarantie und/oder Verbreitung <strong>für</strong> das jeweilige<br />
Teilszenario zu reduzieren und die Suche zu wiederholen. Ist dies<br />
nicht möglich, bleibt die Menge geeigneter <strong>Zahlungsverfahren</strong> leer, da<br />
keines der betrachteten <strong>Zahlungsverfahren</strong> die fachspezifischen Anforderungen<br />
des Teilszenarios erfüllt.<br />
Schritt 6: Für die ausgewählten <strong>Zahlungsverfahren</strong> wird nun untersucht, ob sie<br />
<strong>für</strong> die zu zahlenden Beträge geeignet sind. Dies ist nur dann der Fall,<br />
wenn weder system- oder nutzerbedingte Beschränkungen gegen die<br />
Nutzung des Verfahrens <strong>für</strong> relevante Betragsbereiche sprechen noch<br />
in diesen Betragsbereichen unverhältnismäßig hohe transaktionsabhängige<br />
Kosten auftreten (wann unverhältnismäßig hohe Kosten vorliegen,<br />
liegt im Ermessen des Projektverantwortlichen). Die Eignung<br />
der <strong>Zahlungsverfahren</strong> <strong>für</strong> bestimmte Betragsbereiche und die dazugehörigen<br />
variablen Kosten <strong>für</strong> die Behörde und den Kunden sind in<br />
Tabelle 25 zusammengefasst. Die Kostenwerte in dieser Tabelle müssen<br />
bei einigen <strong>Zahlungsverfahren</strong> eventuell noch um intern auftretende<br />
Prozesskosten ergänzt oder je nach Verhandlungsmacht gegenüber<br />
dem Zahlungssystemanbieter angepasst werden. Zu prüfen ist auch, ob<br />
das <strong>Zahlungsverfahren</strong> nur von einem oder von mehreren verschiedenen<br />
Anbietern, evtl. auch in Verbindung mit einer Zahlungsverkehrsplattform<br />
(vgl. Abschnitt 4.2), wie z. B. der Zahlungsverkehrsplattform<br />
der Initiative BundOnline 2005, bezogen werden kann.<br />
86 In Abschnitt 5.1.5 wurde als Maß <strong>für</strong> die Verbreitung ausschließlich die Verbreitung im Inland<br />
definiert. Die Verbreitung im Ausland kann in verschiedenen Ländern stark unterschiedlich<br />
sein, ein einheitliches Maß <strong>für</strong> die Verbreitung im Ausland ist schwer zu bestimmen.<br />
Definition der<br />
Anforderungen an<br />
Zahlungsgarantie<br />
und Verbreitung<br />
Auswahl von<br />
<strong>Zahlungsverfahren</strong><br />
anhand<br />
fachspezifischer<br />
Anforderungen<br />
Berücksichtigung<br />
des Betragsbereichs<br />
und der<br />
variablen Kosten<br />
Verfahren zur Auswahl geeigneter <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 78