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Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

entweder in einer Postfiliale, Postagentur, bei Zustellern oder Zustelldiensten aufgegeben<br />

werden. Verzichtet die Behörde auf den Einlieferungsschein, wäre auch<br />

ein Einwurf in einen Briefkasten der Deutschen Post möglich.<br />

Gegen Zahlung des Nachnahme-Betrags durch den Empfänger, seinen Bevollmächtigten<br />

oder einen anderen Empfangsberechtigten händigt der Zustelldienst<br />

die Sendung aus. Die Zahlung kann bar oder unbar (z. B. durch Einsatz des Lastschriftverfahrens<br />

oder einer Kreditkarte) erfolgen. Anschließend übermittelt die<br />

Deutsche Post den Nachnahme-Betrag abzüglich des Übermittlungs-Entgelts an<br />

das angegebene Konto der Behörde.<br />

� Sendung wird übergeben<br />

Kunde<br />

� Kunde bezahlt<br />

Zustelldienst<br />

� Initialisierung der Zahlung<br />

Abbildung 20: Ablauf einer Zahlung per Nachnahme<br />

� Gutschrift<br />

� Behörde übergibt Sendung<br />

Bank der<br />

Behörde<br />

eGov<br />

Behörde<br />

Beschreibung und Bewertung der <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 68

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