Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
entweder in einer Postfiliale, Postagentur, bei Zustellern oder Zustelldiensten aufgegeben<br />
werden. Verzichtet die Behörde auf den Einlieferungsschein, wäre auch<br />
ein Einwurf in einen Briefkasten der Deutschen Post möglich.<br />
Gegen Zahlung des Nachnahme-Betrags durch den Empfänger, seinen Bevollmächtigten<br />
oder einen anderen Empfangsberechtigten händigt der Zustelldienst<br />
die Sendung aus. Die Zahlung kann bar oder unbar (z. B. durch Einsatz des Lastschriftverfahrens<br />
oder einer Kreditkarte) erfolgen. Anschließend übermittelt die<br />
Deutsche Post den Nachnahme-Betrag abzüglich des Übermittlungs-Entgelts an<br />
das angegebene Konto der Behörde.<br />
� Sendung wird übergeben<br />
Kunde<br />
� Kunde bezahlt<br />
Zustelldienst<br />
� Initialisierung der Zahlung<br />
Abbildung 20: Ablauf einer Zahlung per Nachnahme<br />
� Gutschrift<br />
� Behörde übergibt Sendung<br />
Bank der<br />
Behörde<br />
eGov<br />
Behörde<br />
Beschreibung und Bewertung der <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 68