Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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02.02.2013 Aufrufe

E-Government-Handbuch berweisung erfolgt dies durch den Vergleich der Unterschrift mit der bei der Bank hinterlegten Unterschriftsprobe. Bei der Nutzung anderer Zugangswege erfolgt die Überprüfung der Authentizität dadurch, dass die entsprechende PIN bzw. TAN auf Richtigkeit und Gültigkeit überprüft wird. Nach erfolgreicher Überprüfung der Kontodeckung wird eine Übertragung des Geldbetrages an das Kreditinstitut der Behörde veranlasst. Eine Gutschrift auf dem Konto der Behörde ist bei inländischen Überweisungen innerhalb von ein bis drei Bankgeschäftstagen zu erwarten. Bank des Kunden Kunde � Überweisungsauftrag � Gutschrift � Initialisierung der Zahlung � Angabe der Kontoverbindung Abbildung 13: Ablauf einer Zahlung mittels Überweisungsauftrag Bank der Behörde eGov Behörde Beschreibung und Bewertung der Zahlungsverfahren Seite 56

E-Government-Handbuch Zahlungsverfahren: Überweisung und Zahlungseingang vor bzw. nach Lieferung Fachspezifische Anforderungen Wiederkehrende Zahlung Nein ja Internationalität Nein ja Anonymität Nein ja Zahlungsgarantie gering (Überweisung und Zahlungseingang nach Lieferung) mittel hoch (Überweisung und Zahlungseingang vor Lieferung) Verbreitung gering mittel hoch Kostenstruktur Betragsbereich 0,01 Euro bis Verfügungsrahmen Variable Kosten der Behörde bei Betrag von Prozent Euro 0,05 € abhängig von BpG BpG 67 Umsatz 0,50 € abhängig von BpG BpG 5,00 € abhängig von BpG BpG 50,00 € abhängig von BpG BpG 500,00 € abhängig von BpG BpG 5.000,00 € abhängig von BpG BpG 50.000,00 € abhängig von BpG BpG Fixe Kosten der Behörde in Euro (nur eindeutig zuordenbare Kosten; vgl. Abschnitt 5.4.3) einmalig jährlich Betrag 0 0 Sicherheit Transaktionskontrolle gering mittel hoch Stärke des Authentifizierungsmechanismus gering mittel hoch Sperrmöglichkeit nein ja Haftungsbetrag Verfügungsrahmen Stand: Mai 2005 Tabelle 15: Zusammenfassende Bewertung „Überweisung und Zahlungseingang vor und nach Lieferung“ 6.1.4 Lastschrift im Internet Mittels einer Lastschrift kann die Behörde Beträge zu Lasten des Kunden einziehen lassen. Im Folgenden wird die Annahme getroffen, dass der Behörde hierfür eine rechtskonforme Einzugsermächtigung erteilt worden ist 68 . Diese muss nach den Vorschriften des Lastschriftabkommens [Krepold 2003] in schriftlicher Form oder in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur vorliegen. Um Beträge mittels Lastschrift einzuziehen, schließt die Behörde mit ihrer Bank, der so genannten ersten Inkassostelle, eine schriftliche Inkassovereinbarung. Die Bank nimmt die Lastschrifteinreichung der Behörde entgegen und schreibt dieser 67 Buchungspostengebühr 68 Neben der Lastschrift mit Einzugsermächtigung existiert noch eine weitere Form der Lastschrift, der Abbuchungsauftrag. Sie ist in der Praxis jedoch nur selten zu finden, und wird deshalb nicht weiter betrachtet. Zahlungsablauf Beschreibung und Bewertung der Zahlungsverfahren Seite 57

E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

<strong>Zahlungsverfahren</strong>: Überweisung und Zahlungseingang vor bzw.<br />

nach Lieferung<br />

Fachspezifische Anforderungen<br />

Wiederkehrende Zahlung Nein ja<br />

Internationalität Nein ja<br />

Anonymität Nein ja<br />

Zahlungsgarantie<br />

gering<br />

(Überweisung<br />

und Zahlungseingang<br />

nach<br />

Lieferung)<br />

mittel<br />

hoch<br />

(Überweisung<br />

und Zahlungseingang<br />

vor Lieferung)<br />

Verbreitung gering mittel hoch<br />

Kostenstruktur<br />

Betragsbereich 0,01 Euro bis Verfügungsrahmen<br />

Variable Kosten der Behörde bei Betrag von Prozent Euro<br />

0,05 € abhängig von BpG BpG 67<br />

Umsatz<br />

0,50 € abhängig von BpG BpG<br />

5,00 € abhängig von BpG BpG<br />

50,00 € abhängig von BpG BpG<br />

500,00 € abhängig von BpG BpG<br />

5.000,00 € abhängig von BpG BpG<br />

50.000,00 € abhängig von BpG BpG<br />

Fixe Kosten der Behörde in Euro<br />

(nur eindeutig zuordenbare Kosten; vgl. Abschnitt 5.4.3)<br />

einmalig jährlich<br />

Betrag 0 0<br />

Sicherheit<br />

Transaktionskontrolle gering mittel hoch<br />

Stärke des Authentifizierungsmechanismus gering mittel hoch<br />

Sperrmöglichkeit nein ja<br />

Haftungsbetrag Verfügungsrahmen<br />

Stand: Mai 2005<br />

Tabelle 15: Zusammenfassende Bewertung „Überweisung und Zahlungseingang vor<br />

und nach Lieferung“<br />

6.1.4 Lastschrift im Internet<br />

Mittels einer Lastschrift kann die Behörde Beträge zu Lasten des Kunden einziehen<br />

lassen. Im Folgenden wird die Annahme getroffen, dass der Behörde hier<strong>für</strong><br />

eine rechtskonforme Einzugsermächtigung erteilt worden ist 68 . Diese muss nach<br />

den Vorschriften des Lastschriftabkommens [Krepold 2003] in schriftlicher Form<br />

oder in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur vorliegen.<br />

Um Beträge mittels Lastschrift einzuziehen, schließt die Behörde mit ihrer Bank,<br />

der so genannten ersten Inkassostelle, eine schriftliche Inkassovereinbarung. Die<br />

Bank nimmt die Lastschrifteinreichung der Behörde entgegen und schreibt dieser<br />

67 Buchungspostengebühr<br />

68 Neben der Lastschrift mit Einzugsermächtigung existiert noch eine weitere Form der Lastschrift,<br />

der Abbuchungsauftrag. Sie ist in der Praxis jedoch nur selten zu finden, und wird<br />

deshalb nicht weiter betrachtet.<br />

Zahlungsablauf<br />

Beschreibung und Bewertung der <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 57

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