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Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

<strong>Zahlungsverfahren</strong>: Postbank Online-Überweisung<br />

Fachspezifische Anforderungen<br />

Wiederkehrende Zahlung nein ja<br />

Internationalität nein ja<br />

Anonymität nein ja<br />

Zahlungsgarantie gering mittel hoch<br />

Verbreitung gering mittel hoch<br />

Kostenstruktur<br />

Betragsbereich 0,01 Euro bis Verfügungsrahmen<br />

Variable Kosten der Behörde bei Betrag von Prozent Euro<br />

Umsatz<br />

0,05 € 2% 65 0,001<br />

0,50 € 2% 0,01<br />

5,00 € 2% 0,10<br />

50,00 € 2% 1,00<br />

500,00 € 2% 10,00<br />

5.000,00 € 2% 100,00<br />

50.000,00 € 2% 1.000,00<br />

Fixe Kosten der Behörde in Euro<br />

(nur eindeutig zuordenbare Kosten; vgl. Abschnitt 5.4.3)<br />

einmalig jährlich<br />

Betrag 0 0<br />

Sicherheit<br />

Transaktionskontrolle gering mittel hoch<br />

Stärke des Authentifizierungsmechanismus gering mittel hoch<br />

Sperrmöglichkeit nein ja<br />

Haftungsbetrag Verfügungsrahmen<br />

Stand: Mai 2005<br />

Tabelle 14: Zusammenfassende Bewertung „Postbank Online-Überweisung“<br />

6.1.3 Überweisung (Zahlungseingang vor/nach Lieferung)<br />

Im Rahmen dieser Studie werden bei der Überweisung zwei Varianten unterschieden.<br />

Zum einen kann die Behörde mit der Leistungserbringung warten, bis<br />

die Überweisung getätigt und das Geld auf dem Konto der Behörde eingegangen<br />

ist. Zum anderen kann die Behörde in Vorleistung gehen und die Leistung vor<br />

dem Zahlungseingang erbringen.<br />

Da der Zahlungsprozess bei beiden Varianten gleich ist, werden die beiden Varianten<br />

im Folgenden zusammen betrachtet. Der Kunde erteilt entweder vor oder<br />

nach Leistungserbringung durch die Behörde seiner Bank den Auftrag, den zu<br />

zahlenden Betrag an die Behörde zu überweisen. Dazu schließt er mit seiner Bank<br />

einen Überweisungsvertrag 66 . Zur Auftragsübermittlung stehen ihm verschiedene<br />

Möglichkeiten, wie etwa ein Überweisungsvordruck, die Benutzung von Selbstbedienungsterminals<br />

der Bank, die Nutzung von Telefon-Banking oder Internet-<br />

Banking zur Verfügung. Vor einer Ausführung des Überweisungsauftrags prüft<br />

die Bank die Authentizität des Auftraggebers. Im Falle der papiergebunden Ü-<br />

65 Annahme: Disagio 2%, vgl. Abschnitt A.2.<br />

66 §§ 676a bis 676c BGB regeln den Überweisungsvertrag.<br />

Zwei Varianten<br />

der Überweisung<br />

Beschreibung und Bewertung der <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 55

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