Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
<strong>Zahlungsverfahren</strong>: Postbank Online-Überweisung<br />
Fachspezifische Anforderungen<br />
Wiederkehrende Zahlung nein ja<br />
Internationalität nein ja<br />
Anonymität nein ja<br />
Zahlungsgarantie gering mittel hoch<br />
Verbreitung gering mittel hoch<br />
Kostenstruktur<br />
Betragsbereich 0,01 Euro bis Verfügungsrahmen<br />
Variable Kosten der Behörde bei Betrag von Prozent Euro<br />
Umsatz<br />
0,05 € 2% 65 0,001<br />
0,50 € 2% 0,01<br />
5,00 € 2% 0,10<br />
50,00 € 2% 1,00<br />
500,00 € 2% 10,00<br />
5.000,00 € 2% 100,00<br />
50.000,00 € 2% 1.000,00<br />
Fixe Kosten der Behörde in Euro<br />
(nur eindeutig zuordenbare Kosten; vgl. Abschnitt 5.4.3)<br />
einmalig jährlich<br />
Betrag 0 0<br />
Sicherheit<br />
Transaktionskontrolle gering mittel hoch<br />
Stärke des Authentifizierungsmechanismus gering mittel hoch<br />
Sperrmöglichkeit nein ja<br />
Haftungsbetrag Verfügungsrahmen<br />
Stand: Mai 2005<br />
Tabelle 14: Zusammenfassende Bewertung „Postbank Online-Überweisung“<br />
6.1.3 Überweisung (Zahlungseingang vor/nach Lieferung)<br />
Im Rahmen dieser Studie werden bei der Überweisung zwei Varianten unterschieden.<br />
Zum einen kann die Behörde mit der Leistungserbringung warten, bis<br />
die Überweisung getätigt und das Geld auf dem Konto der Behörde eingegangen<br />
ist. Zum anderen kann die Behörde in Vorleistung gehen und die Leistung vor<br />
dem Zahlungseingang erbringen.<br />
Da der Zahlungsprozess bei beiden Varianten gleich ist, werden die beiden Varianten<br />
im Folgenden zusammen betrachtet. Der Kunde erteilt entweder vor oder<br />
nach Leistungserbringung durch die Behörde seiner Bank den Auftrag, den zu<br />
zahlenden Betrag an die Behörde zu überweisen. Dazu schließt er mit seiner Bank<br />
einen Überweisungsvertrag 66 . Zur Auftragsübermittlung stehen ihm verschiedene<br />
Möglichkeiten, wie etwa ein Überweisungsvordruck, die Benutzung von Selbstbedienungsterminals<br />
der Bank, die Nutzung von Telefon-Banking oder Internet-<br />
Banking zur Verfügung. Vor einer Ausführung des Überweisungsauftrags prüft<br />
die Bank die Authentizität des Auftraggebers. Im Falle der papiergebunden Ü-<br />
65 Annahme: Disagio 2%, vgl. Abschnitt A.2.<br />
66 §§ 676a bis 676c BGB regeln den Überweisungsvertrag.<br />
Zwei Varianten<br />
der Überweisung<br />
Beschreibung und Bewertung der <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 55