Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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02.02.2013 Aufrufe

E-Government-Handbuch 6.1.2 Online-Überweisung Eine Vielzahl von Banken und Sparkassen bieten ihren Privatkunden die Möglichkeit, Bankkonten online über das Internet zu führen. Die durch das Internet- Banking verbreitete Online-Überweisung kann zur Initiierung des Zahlungsauftrags für eine Dienstleistung der Behörde eingesetzt werden. Beispielhaft soll hier auf das von der Postbank angebotene Zahlungsverfahren Postbank Online- Überweisung eingegangen werden. Daneben existieren weitere Anbieter, die ebenfalls die Online-Überweisung zur Verfügung stellen. Eine Auswahl kann Anhang A.12 entnommen werden. Bei der Postbank Online-Überweisung wird der Kunde im Rahmen des Bezahlvorgangs auf die Internet-Banking-Webseite der Postbank umgeleitet und es wird ein bereits mit den entsprechenden Überweisungsdaten (Kontoverbindungsdaten des Zahlungsempfängers, Betrag und Verwendungszweck) vorausgefülltes unveränderliches Formular präsentiert. Durch Eingabe seiner PIN und TAN beauftragt der Kunde seine Bank, die Überweisung auszuführen. Damit ist der Vorgang für den Kunden abgeschlossen. Bankenseitig liegt der Überweisungsauftrag elektronisch vor und kann von den Systemen der Bank automatisiert weiterverarbeitet werden. Die Bank übermittelt abschließend an die Behörde eine Bestätigung der Auftragsannahme. Der Zahlungsauftrag wird wie eine gewöhnliche Überweisung behandelt und ist erst vollständig abgewickelt, sobald die Behörde die Gutschrift auf ihrem Konto erhält. Bank des Kunden Kunde � Zahlungsanweisung � Gutschrift � Umleitung auf Homebanking-Anwendung � Bestätigung der Zahlungsanweisung � Initialisierung der Zahlung Abbildung 12: Ablauf einer Online-Überweisung Bank der Behörde eGov Behörde Ablauf der Postbank Online- Überweisung Beschreibung und Bewertung der Zahlungsverfahren Seite 54

E-Government-Handbuch Zahlungsverfahren: Postbank Online-Überweisung Fachspezifische Anforderungen Wiederkehrende Zahlung nein ja Internationalität nein ja Anonymität nein ja Zahlungsgarantie gering mittel hoch Verbreitung gering mittel hoch Kostenstruktur Betragsbereich 0,01 Euro bis Verfügungsrahmen Variable Kosten der Behörde bei Betrag von Prozent Euro Umsatz 0,05 € 2% 65 0,001 0,50 € 2% 0,01 5,00 € 2% 0,10 50,00 € 2% 1,00 500,00 € 2% 10,00 5.000,00 € 2% 100,00 50.000,00 € 2% 1.000,00 Fixe Kosten der Behörde in Euro (nur eindeutig zuordenbare Kosten; vgl. Abschnitt 5.4.3) einmalig jährlich Betrag 0 0 Sicherheit Transaktionskontrolle gering mittel hoch Stärke des Authentifizierungsmechanismus gering mittel hoch Sperrmöglichkeit nein ja Haftungsbetrag Verfügungsrahmen Stand: Mai 2005 Tabelle 14: Zusammenfassende Bewertung „Postbank Online-Überweisung“ 6.1.3 Überweisung (Zahlungseingang vor/nach Lieferung) Im Rahmen dieser Studie werden bei der Überweisung zwei Varianten unterschieden. Zum einen kann die Behörde mit der Leistungserbringung warten, bis die Überweisung getätigt und das Geld auf dem Konto der Behörde eingegangen ist. Zum anderen kann die Behörde in Vorleistung gehen und die Leistung vor dem Zahlungseingang erbringen. Da der Zahlungsprozess bei beiden Varianten gleich ist, werden die beiden Varianten im Folgenden zusammen betrachtet. Der Kunde erteilt entweder vor oder nach Leistungserbringung durch die Behörde seiner Bank den Auftrag, den zu zahlenden Betrag an die Behörde zu überweisen. Dazu schließt er mit seiner Bank einen Überweisungsvertrag 66 . Zur Auftragsübermittlung stehen ihm verschiedene Möglichkeiten, wie etwa ein Überweisungsvordruck, die Benutzung von Selbstbedienungsterminals der Bank, die Nutzung von Telefon-Banking oder Internet- Banking zur Verfügung. Vor einer Ausführung des Überweisungsauftrags prüft die Bank die Authentizität des Auftraggebers. Im Falle der papiergebunden Ü- 65 Annahme: Disagio 2%, vgl. Abschnitt A.2. 66 §§ 676a bis 676c BGB regeln den Überweisungsvertrag. Zwei Varianten der Überweisung Beschreibung und Bewertung der Zahlungsverfahren Seite 55

E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

6.1.2 Online-Überweisung<br />

Eine Vielzahl von Banken und Sparkassen bieten ihren Privatkunden die Möglichkeit,<br />

Bankkonten online über das Internet zu führen. Die durch das Internet-<br />

Banking verbreitete Online-Überweisung kann zur Initiierung des Zahlungsauftrags<br />

<strong>für</strong> eine Dienstleistung der Behörde eingesetzt werden. Beispielhaft soll hier<br />

auf das von der Postbank angebotene <strong>Zahlungsverfahren</strong> Postbank Online-<br />

Überweisung eingegangen werden. Daneben existieren weitere Anbieter, die ebenfalls<br />

die Online-Überweisung zur Verfügung stellen. Eine Auswahl kann Anhang<br />

A.12 entnommen werden.<br />

Bei der Postbank Online-Überweisung wird der Kunde im Rahmen des Bezahlvorgangs<br />

auf die Internet-Banking-Webseite der Postbank umgeleitet und es wird<br />

ein bereits mit den entsprechenden Überweisungsdaten (Kontoverbindungsdaten<br />

des Zahlungsempfängers, Betrag und Verwendungszweck) vorausgefülltes unveränderliches<br />

Formular präsentiert. Durch Eingabe seiner PIN und TAN beauftragt<br />

der Kunde seine Bank, die Überweisung auszuführen. Damit ist der Vorgang <strong>für</strong><br />

den Kunden abgeschlossen. Bankenseitig liegt der Überweisungsauftrag elektronisch<br />

vor und kann von den Systemen der Bank automatisiert weiterverarbeitet<br />

werden. Die Bank übermittelt abschließend an die Behörde eine Bestätigung der<br />

Auftragsannahme. Der Zahlungsauftrag wird wie eine gewöhnliche Überweisung<br />

behandelt und ist erst vollständig abgewickelt, sobald die Behörde die Gutschrift<br />

auf ihrem Konto erhält.<br />

Bank des<br />

Kunden<br />

Kunde<br />

� Zahlungsanweisung<br />

� Gutschrift<br />

� Umleitung auf Homebanking-Anwendung<br />

� Bestätigung der Zahlungsanweisung<br />

� Initialisierung der Zahlung<br />

Abbildung 12: Ablauf einer Online-Überweisung<br />

Bank der<br />

Behörde<br />

eGov<br />

Behörde<br />

Ablauf der<br />

Postbank Online-<br />

Überweisung<br />

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