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Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

6.1 Bewertung der einzelnen <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />

Die einzelnen <strong>Zahlungsverfahren</strong> werden im Folgenden kurz vorgestellt und anhand<br />

der in Abschnitt 5 vorgestellten Kriterien beurteilt. Die Bewertung der einzelnen<br />

<strong>Zahlungsverfahren</strong> ist jeweils in einer Tabelle zusammengefasst. Die Beurteilung<br />

der Einzelkriterien kann <strong>für</strong> jedes <strong>Zahlungsverfahren</strong> dem entsprechenden<br />

Abschnitt des Anhangs entnommen werden.<br />

6.1.1 Geldbörsenzahlung<br />

Das GeldKarte-System 64 ist das derzeit in Deutschland am weitesten verbreitete<br />

Geldbörsensystem. Es wird von der deutschen Kreditwirtschaft herausgegeben<br />

und beruht auf der Speicherung elektronischer Geldeinheiten auf einem Chip. Die<br />

GeldKarte-Funktion wird durch die Kreditinstitute zunehmend auf den von ihnen<br />

ausgegebenen Kundenkarten (Chipkarten) <strong>für</strong> den Kunden zur Verfügung gestellt.<br />

Um über Geldeinheiten auf dem Chip verfügen zu können, muss die Chipkarte<br />

durch den Kunden an einem da<strong>für</strong> vorgesehenen Ladeterminal (unter Verwendung<br />

der Karten-PIN) geladen werden. Der Ladebetrag wird von dem mit der GeldKarte<br />

verbundenen Kundenkonto (kontogebundene GeldKarte) abgebucht und auf<br />

dem Chip gutgeschrieben; anschließend steht der geladene Betrag <strong>für</strong> Zahlungen<br />

zur Verfügung. Zur Zahlung im Internet benötigt der Kunde einen geeigneten<br />

Kartenleser.<br />

Die Behörde benötigt als Gegenstück zur GeldKarte (Chipkarte) des Kunden eine<br />

so genannte Händlerkarte. Diese dient als Gegenbuchungsstelle zur GeldKarte des<br />

Kunden. Im Rahmen des Bezahlvorgangs führt der Kunde seine GeldKarte in den<br />

Kartenleser ein und bestätigt (ohne Eingabe einer PIN) den zu zahlenden Betrag,<br />

der ihm im Display des Kartenlesers angezeigt wird. Der Betrag wird sofort vom<br />

Guthaben der Kundenkarte abgebucht, die Daten über das Internet übertragen und<br />

auf die Händlerkarte aufgebucht. Anschließend reicht die Behörde die auf der<br />

Händlerkarte gespeicherten Umsätze bei ihrem Kreditinstitut zur Gutschrift auf<br />

dem mit der Händlerkarte verbundenen Konto ein.<br />

64 Detaillierte Informationen zum System der GeldKarte sind unter http://www.geldkarte.de/<br />

verfügbar.<br />

System der<br />

GeldKarte<br />

GeldKarte-System<br />

aus Kundensicht<br />

GeldKarte-System<br />

aus Behördensicht<br />

Beschreibung und Bewertung der <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 52

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