Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
von Software, durch Erwerb von Hardware oder durch die Integration in die Systemumgebung<br />
der Behörde anfallen. Dabei sind sowohl Personalkosten als auch<br />
sonstige Kosten zu beachten.<br />
Betriebskosten stellen wiederkehrende Kosten zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft<br />
dar. Dies können z. B. periodisch anfallende Kosten <strong>für</strong> die Bereitstellung<br />
einer Datenleitung sein.<br />
Die Höhe der fixen Kosten eines <strong>Zahlungsverfahren</strong>s ist in hohem Maße von den<br />
Gegebenheiten der Behörde abhängig. Im Rahmen dieses Moduls können zu den<br />
Kosten der <strong>Zahlungsverfahren</strong> deshalb nur sehr unvollständige Angaben gemacht<br />
werden. Zu berücksichtigen sind insbesondere:<br />
• Lizenzkosten,<br />
• Kosten <strong>für</strong> Payment-Service-Provider 63 ,<br />
• Kosten <strong>für</strong> Hard- und Software,<br />
• Zertifikatskosten,<br />
• Installationskosten,<br />
• Integrationskosten,<br />
• Kommunikationskosten,<br />
• Betriebskosten.<br />
63 Der Payment Service Provider realisiert bei Kreditkartenzahlungen die technische Anbindung<br />
der Behörde an den Acquirer und verarbeitet die einzelnen Transaktionen.<br />
Betriebskosten<br />
Kriterien zur Bewertung von <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 50