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Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

von Software, durch Erwerb von Hardware oder durch die Integration in die Systemumgebung<br />

der Behörde anfallen. Dabei sind sowohl Personalkosten als auch<br />

sonstige Kosten zu beachten.<br />

Betriebskosten stellen wiederkehrende Kosten zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft<br />

dar. Dies können z. B. periodisch anfallende Kosten <strong>für</strong> die Bereitstellung<br />

einer Datenleitung sein.<br />

Die Höhe der fixen Kosten eines <strong>Zahlungsverfahren</strong>s ist in hohem Maße von den<br />

Gegebenheiten der Behörde abhängig. Im Rahmen dieses Moduls können zu den<br />

Kosten der <strong>Zahlungsverfahren</strong> deshalb nur sehr unvollständige Angaben gemacht<br />

werden. Zu berücksichtigen sind insbesondere:<br />

• Lizenzkosten,<br />

• Kosten <strong>für</strong> Payment-Service-Provider 63 ,<br />

• Kosten <strong>für</strong> Hard- und Software,<br />

• Zertifikatskosten,<br />

• Installationskosten,<br />

• Integrationskosten,<br />

• Kommunikationskosten,<br />

• Betriebskosten.<br />

63 Der Payment Service Provider realisiert bei Kreditkartenzahlungen die technische Anbindung<br />

der Behörde an den Acquirer und verarbeitet die einzelnen Transaktionen.<br />

Betriebskosten<br />

Kriterien zur Bewertung von <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 50

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