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Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

vom Authentifizierungsmechanismus des <strong>Zahlungsverfahren</strong>s abhängig, auf den<br />

in Abschnitt 5.3.2 bereits eingegangen wurde.<br />

Ein weiteres Schutzziel im Bereich der Sicherheit ist die Verfügbarkeit der beteiligten<br />

Systeme. Sowohl auf Seite der Behörde als auch auf Seite des Anbieters des<br />

<strong>Zahlungsverfahren</strong>s muss die Abwicklung von Zahlungen möglichst jederzeit gewährleistet<br />

sein, um die Durchführbarkeit der E-<strong>Government</strong>-Dienstleistung nicht<br />

zu beeinträchtigen. Hinsichtlich der beteiligten Systeme auf Behördenseite sind<br />

dazu insbesondere die Empfehlungen des IT-Grundschutzhandbuchs 61 zu beachten.<br />

Mit dem Anbieter kann in der Regel in einem so genannten Service-Level-<br />

Agreement (SLA) vertraglich eine bestimmte Mindest-Verfügbarkeit vereinbart<br />

werden. Bei Nichteinhaltung dieser Mindest-Verfügbarkeit können dann Ansprüche<br />

gegen den Anbieter geltend gemacht werden.<br />

Anforderungen im Bereich des Datenschutzes ergeben sich dann, wenn bei der<br />

Implementierung des <strong>Zahlungsverfahren</strong>s die Erhebung, Speicherung oder Verarbeitung<br />

personenbezogener Daten (z. B. E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Kreditkartennummer,<br />

User-ID) in den Systemen der Behörde erforderlich ist. Diese<br />

Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Bundesdatenschutzgesetz<br />

(BDSG), dem Teledienstegesetz (TDG), dem Teledienstedatenschutzgesetz<br />

(TDDSG) sowie dem Mediendienstestaatsvertrag (MDStV). Eine detaillierte Darstellung<br />

der datenschutzrechtlichen Anforderungen sowie der erforderlichen Maßnahmen<br />

zur Erfüllung dieser Anforderungen findet sich im Modul „Datenschutzgerechtes<br />

E-<strong>Government</strong>“.<br />

Schließlich ist auch auf die erforderliche Zukunftsfähigkeit der Implementierung<br />

hinzuweisen. Es sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass vorhandene<br />

Standards sowie Leitlinien eingehalten werden, damit eine möglichst reibungslose<br />

Integration in die bestehende Systemumgebung, sowie eine entsprechende Flexibilität<br />

bei zukünftigen Entwicklungen und die Möglichkeit zur weiteren Vernetzung<br />

gewährleistet sind.<br />

Um dies zu ermöglichen, wurden im Rahmen von BundOnline 2005 relevante<br />

Standards und Architekturen <strong>für</strong> E-<strong>Government</strong>-Anwendungen (SAGA 62 ) festgehalten.<br />

SAGA identifiziert erforderliche Standards, Formate und Spezifikationen,<br />

legt da<strong>für</strong> Konformitätsregeln fest und schreibt diese entsprechend den technologischen<br />

Entwicklungen fort. Entscheidungsträgern in der öffentlichen Verwaltung<br />

wird damit eine Orientierungshilfe bei der technischen Umsetzung geboten.<br />

5.4.3 Fixe Kosten <strong>für</strong> die Behörde<br />

Fixe Kosten setzen sich aus einmaligen Kosten <strong>für</strong> die Inbetriebnahme und wiederkehrenden<br />

Kosten <strong>für</strong> den Betrieb des <strong>Zahlungsverfahren</strong>s zusammen. Kosten<br />

<strong>für</strong> die Inbetriebnahme können beispielsweise durch Installation oder Anpassung<br />

61 Nähere Informationen zum IT-Grundschutzhandbuch finden sich unter<br />

http://www.it-grundschutzhandbuch.de/.<br />

62 Weitere Informationen finden sich im Modul „SAGA – Standards und Architekturen <strong>für</strong><br />

E-<strong>Government</strong>-Anwendungen“ sowie unter http://www.kbst.bund.de/Anlage304423/SAGA_<br />

Version_2.0.pdf.<br />

Verfügbarkeit von<br />

Systemen<br />

Datenschutzrechtliche<br />

Anforderungen<br />

Zukunftsfähigkeit<br />

der<br />

Implementierung<br />

Kriterien zur Bewertung von <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 49

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