Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
Kriterium: Sperrmöglichkeit<br />
Ja<br />
Der Kunde kann die zukünftige Nutzung des <strong>Zahlungsverfahren</strong>s ohne größere<br />
Verzögerungen verhindern.<br />
Nein<br />
Die zukünftige Nutzung des <strong>Zahlungsverfahren</strong>s kann nicht oder nur mit größerer<br />
Verzögerung verhindert werden.<br />
Tabelle 11: Ausprägungen des Kriteriums „Sperrmöglichkeit“<br />
5.3.4 Haftungsbetrag<br />
Mittels des Kriteriums „Haftungsbetrag“ wird bewertet, <strong>für</strong> welchen Betrag der<br />
Kunde maximal aufkommen muss, wenn vor einer eventuellen Sperre unberechtigte<br />
Verfügungen zu seinen Lasten vorgenommen wurden 56 . Darüber hinausgehende<br />
Beträge werden vom Anbieter des <strong>Zahlungsverfahren</strong>s dagegen auf Verlangen<br />
zurückgebucht.<br />
Der maximale Haftungsbetrag ist bei einigen <strong>Zahlungsverfahren</strong> als Geldbetrag in<br />
Euro festgesetzt. So ist bei der klassischen Kreditkartenzahlung der Haftungsbetrag<br />
häufig auf 50 Euro beschränkt 57 . Bei den meisten Verfahren ist er jedoch von<br />
anderen Betragsgrößen abhängig, deren Höhe sich je nach Kunde unterscheiden<br />
und häufig vom Kunden selbst beeinflusst werden kann. Bei E-Mail-basierten<br />
Verfahren hängt der maximale Haftungsbetrag z. B. vom Guthaben auf dem Verrechnungskonto<br />
ab. Über die Sicherheit des <strong>Zahlungsverfahren</strong>s kann in Bezug<br />
auf den Haftungsbetrag dann keine eindeutige Aussage getroffen werden, da der<br />
Kunde die Entscheidung zwischen Sicherheit und Bequemlichkeit bzw. Kosten<br />
der Nutzung selbst trifft. So müsste das Guthaben auf dem Verrechnungskonto<br />
aus Sicherheitsaspekten möglichst niedrig gehalten werden, was jedoch häufige<br />
Transfers zum Aufladen des Verrechnungskontos zur Folge hätte.<br />
Kriterium: Maximaler Haftungsbetrag<br />
€ Der Kunde haftet maximal bis zu einem bestimmten Betrag.<br />
Der Haftungsbetrag ist von einer anderen Betragsgröße abhängig (z.B. Kon-<br />
Abhängig von<br />
tostand, Limit).<br />
Tabelle 12: Ausprägungen des Kriteriums „Maximaler Haftungsbetrag“<br />
5.4 Anforderungen an die Integrierbarkeit in den<br />
E-<strong>Government</strong>-Prozess<br />
In der vierten Kriterienkategorie werden schließlich Anforderungen betrachtet, die<br />
in hohem Maße von den konkreten Rahmenbedingungen der implementierenden<br />
56 Für durchgeführte Verfügungen seitens des Zahlungsanbieters nach einer erfolgten Sperrung<br />
haftet in der Regel der Anbieter selbst.<br />
57 Das kartenherausgebende Institut regelt den Haftungsbetrag in speziellen Bedingungen, die je<br />
nach Institut variieren können. Aus missbräuchlichen Verfügungen im Internet, die allein auf<br />
Kenntnis der Kreditkartendaten beruhen, entsteht nach den geltenden Regelungen kein Haftungsrisiko<br />
<strong>für</strong> den Karteninhaber.<br />
Haftungsbetrag<br />
Kriterien zur Bewertung von <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 46