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Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

Kriterium: Sperrmöglichkeit<br />

Ja<br />

Der Kunde kann die zukünftige Nutzung des <strong>Zahlungsverfahren</strong>s ohne größere<br />

Verzögerungen verhindern.<br />

Nein<br />

Die zukünftige Nutzung des <strong>Zahlungsverfahren</strong>s kann nicht oder nur mit größerer<br />

Verzögerung verhindert werden.<br />

Tabelle 11: Ausprägungen des Kriteriums „Sperrmöglichkeit“<br />

5.3.4 Haftungsbetrag<br />

Mittels des Kriteriums „Haftungsbetrag“ wird bewertet, <strong>für</strong> welchen Betrag der<br />

Kunde maximal aufkommen muss, wenn vor einer eventuellen Sperre unberechtigte<br />

Verfügungen zu seinen Lasten vorgenommen wurden 56 . Darüber hinausgehende<br />

Beträge werden vom Anbieter des <strong>Zahlungsverfahren</strong>s dagegen auf Verlangen<br />

zurückgebucht.<br />

Der maximale Haftungsbetrag ist bei einigen <strong>Zahlungsverfahren</strong> als Geldbetrag in<br />

Euro festgesetzt. So ist bei der klassischen Kreditkartenzahlung der Haftungsbetrag<br />

häufig auf 50 Euro beschränkt 57 . Bei den meisten Verfahren ist er jedoch von<br />

anderen Betragsgrößen abhängig, deren Höhe sich je nach Kunde unterscheiden<br />

und häufig vom Kunden selbst beeinflusst werden kann. Bei E-Mail-basierten<br />

Verfahren hängt der maximale Haftungsbetrag z. B. vom Guthaben auf dem Verrechnungskonto<br />

ab. Über die Sicherheit des <strong>Zahlungsverfahren</strong>s kann in Bezug<br />

auf den Haftungsbetrag dann keine eindeutige Aussage getroffen werden, da der<br />

Kunde die Entscheidung zwischen Sicherheit und Bequemlichkeit bzw. Kosten<br />

der Nutzung selbst trifft. So müsste das Guthaben auf dem Verrechnungskonto<br />

aus Sicherheitsaspekten möglichst niedrig gehalten werden, was jedoch häufige<br />

Transfers zum Aufladen des Verrechnungskontos zur Folge hätte.<br />

Kriterium: Maximaler Haftungsbetrag<br />

€ Der Kunde haftet maximal bis zu einem bestimmten Betrag.<br />

Der Haftungsbetrag ist von einer anderen Betragsgröße abhängig (z.B. Kon-<br />

Abhängig von<br />

tostand, Limit).<br />

Tabelle 12: Ausprägungen des Kriteriums „Maximaler Haftungsbetrag“<br />

5.4 Anforderungen an die Integrierbarkeit in den<br />

E-<strong>Government</strong>-Prozess<br />

In der vierten Kriterienkategorie werden schließlich Anforderungen betrachtet, die<br />

in hohem Maße von den konkreten Rahmenbedingungen der implementierenden<br />

56 Für durchgeführte Verfügungen seitens des Zahlungsanbieters nach einer erfolgten Sperrung<br />

haftet in der Regel der Anbieter selbst.<br />

57 Das kartenherausgebende Institut regelt den Haftungsbetrag in speziellen Bedingungen, die je<br />

nach Institut variieren können. Aus missbräuchlichen Verfügungen im Internet, die allein auf<br />

Kenntnis der Kreditkartendaten beruhen, entsteht nach den geltenden Regelungen kein Haftungsrisiko<br />

<strong>für</strong> den Karteninhaber.<br />

Haftungsbetrag<br />

Kriterien zur Bewertung von <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 46

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