Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
5.2 Betragsbereich und Kostenstruktur<br />
Anhand der Kriterien dieser Kategorie wird untersucht, ob die <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />
<strong>für</strong> die in einem Szenario zu zahlenden Beträge geeignet sind (vgl. Abschnitt<br />
3.1.1). Dies ist nur dann der Fall, wenn weder system- oder nutzerbedingte<br />
Beschränkungen gegen die Nutzung des Verfahrens <strong>für</strong> relevante Betragsbereiche<br />
sprechen noch in diesen Betragsbereichen unverhältnismäßig hohe transaktionsabhängige<br />
Kosten auftreten.<br />
Betragsbereich und<br />
Kostenstruktur<br />
Betragsbereich<br />
Variable Kosten <strong>für</strong><br />
Behörde und Kunde<br />
Abbildung 7: Kriterienkategorie "Betragsbereich und Kostenstruktur"<br />
5.2.1 Betragsbereich<br />
Anhand des Kriteriums „Betragsbereich“ wird bewertet, welche Beträge mit dem<br />
<strong>Zahlungsverfahren</strong> grundsätzlich beglichen werden können. Der Betragsbereich<br />
kann durch system- oder nutzerabhängige Faktoren begrenzt sein. Ein systemabhängiger<br />
Betragsbereich ist beispielsweise bei der Geldkarte gegeben, bei der nur<br />
Zahlungen von 0,01 bis 200 Euro möglich sind. Bei Verfahren wie der Überweisung<br />
ist die Bereichsuntergrenze auf 0,01 Euro festgelegt, die Obergrenze hängt<br />
jedoch von nutzerabhängigen Faktoren ab. Dazu zählen der Kontostand, der eingeräumte<br />
Überziehungsrahmen (Kontokorrentkredit) sowie durch den Bankkunden<br />
festlegbare Limits <strong>für</strong> die maximale Betragshöhe einer einmaligen Transaktion.<br />
Kriterium: Betragsbereich<br />
Betragshöhe, die aufgrund system- bzw. nutzerbedingter Beschränkungen nicht<br />
Von € bis €<br />
über- bzw. unterschritten werden kann.<br />
Tabelle 7: Ausprägungen des Kriteriums „Betragsbereich“<br />
5.2.2 Variable Kosten <strong>für</strong> Behörde und Kunde<br />
Variable Kosten können sich entweder auf die Zahl der Transaktionen oder auf<br />
die Höhe der bezahlten Beträge beziehen. Beispielsweise werden im Rahmen einer<br />
GeldKarte-Transaktion 0,3% des Umsatzes, mindestens aber 0,01 Euro fällig.<br />
Bei Kreditkartenzahlungen ist üblicherweise neben einem betragsabhängigen Di-<br />
Betragsspektrum<br />
Transaktions-<br />
oder betragsabhängige<br />
Kosten<br />
Kriterien zur Bewertung von <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 42