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Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

5.2 Betragsbereich und Kostenstruktur<br />

Anhand der Kriterien dieser Kategorie wird untersucht, ob die <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />

<strong>für</strong> die in einem Szenario zu zahlenden Beträge geeignet sind (vgl. Abschnitt<br />

3.1.1). Dies ist nur dann der Fall, wenn weder system- oder nutzerbedingte<br />

Beschränkungen gegen die Nutzung des Verfahrens <strong>für</strong> relevante Betragsbereiche<br />

sprechen noch in diesen Betragsbereichen unverhältnismäßig hohe transaktionsabhängige<br />

Kosten auftreten.<br />

Betragsbereich und<br />

Kostenstruktur<br />

Betragsbereich<br />

Variable Kosten <strong>für</strong><br />

Behörde und Kunde<br />

Abbildung 7: Kriterienkategorie "Betragsbereich und Kostenstruktur"<br />

5.2.1 Betragsbereich<br />

Anhand des Kriteriums „Betragsbereich“ wird bewertet, welche Beträge mit dem<br />

<strong>Zahlungsverfahren</strong> grundsätzlich beglichen werden können. Der Betragsbereich<br />

kann durch system- oder nutzerabhängige Faktoren begrenzt sein. Ein systemabhängiger<br />

Betragsbereich ist beispielsweise bei der Geldkarte gegeben, bei der nur<br />

Zahlungen von 0,01 bis 200 Euro möglich sind. Bei Verfahren wie der Überweisung<br />

ist die Bereichsuntergrenze auf 0,01 Euro festgelegt, die Obergrenze hängt<br />

jedoch von nutzerabhängigen Faktoren ab. Dazu zählen der Kontostand, der eingeräumte<br />

Überziehungsrahmen (Kontokorrentkredit) sowie durch den Bankkunden<br />

festlegbare Limits <strong>für</strong> die maximale Betragshöhe einer einmaligen Transaktion.<br />

Kriterium: Betragsbereich<br />

Betragshöhe, die aufgrund system- bzw. nutzerbedingter Beschränkungen nicht<br />

Von € bis €<br />

über- bzw. unterschritten werden kann.<br />

Tabelle 7: Ausprägungen des Kriteriums „Betragsbereich“<br />

5.2.2 Variable Kosten <strong>für</strong> Behörde und Kunde<br />

Variable Kosten können sich entweder auf die Zahl der Transaktionen oder auf<br />

die Höhe der bezahlten Beträge beziehen. Beispielsweise werden im Rahmen einer<br />

GeldKarte-Transaktion 0,3% des Umsatzes, mindestens aber 0,01 Euro fällig.<br />

Bei Kreditkartenzahlungen ist üblicherweise neben einem betragsabhängigen Di-<br />

Betragsspektrum<br />

Transaktions-<br />

oder betragsabhängige<br />

Kosten<br />

Kriterien zur Bewertung von <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 42

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