Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
Nutzung auch aus dem Ausland ermöglicht werden soll. Beispielsweise könnte<br />
ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte, im Online-Shop<br />
des Statistischen <strong>Bundesamt</strong>s Daten über die wirtschaftliche Entwicklung<br />
einer bestimmten Region erwerben wollen.<br />
Bei der Bewertung dieses Kriteriums wird beispielsweise berücksichtigt, ob <strong>für</strong><br />
die Nutzung des Verfahrens der Besitz eines Kontos in Deutschland notwendig<br />
ist, wie etwa bei der Lastschrift. Dies würde bedeuten, dass der Kunde zur Nutzung<br />
des Verfahrens aus dem Ausland anreisen müsste, um persönlich ein Konto<br />
zu eröffnen. In diesem Fall wäre die Internationalität des Verfahrens nicht gegeben.<br />
Das Kriterium wäre erfüllt, falls der Kunde über verschiedene Kommunikationsmedien,<br />
wie etwa Telefon, Telefax oder Internet, die Möglichkeit hat, sich <strong>für</strong><br />
ein <strong>Zahlungsverfahren</strong> anzumelden, oder falls das <strong>Zahlungsverfahren</strong> auch im<br />
Ausland verbreitet ist.<br />
Kriterium: Internationalität<br />
Ja<br />
Der Kunde kann sich ohne größeren Aufwand im Ausland <strong>für</strong> das <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />
registrieren bzw. das Verfahren ist im Ausland verbreitet.<br />
Nein Der Kunde muss nach Deutschland reisen, um das <strong>Zahlungsverfahren</strong> nutzen zu<br />
können (z. B. zur Eröffnung eines Kontos).<br />
Tabelle 3: Ausprägungen des Kriteriums „Internationalität“<br />
5.1.3 Anonymität<br />
Unter Anonymität wird die Anonymität gegenüber der Behörde verstanden, d. h.<br />
die Behörde kann aufgrund der durch das <strong>Zahlungsverfahren</strong> übermittelten Daten<br />
nicht feststellen, wer die Zahlung vorgenommen hat. Dieses Kriterium ist notwendig,<br />
um den in Abschnitt 3.1.5 erläuterten Forderungen nach Datensparsamkeit<br />
und Datenvermeidung nachzukommen. . In Bezug auf das Szenario ist kein<br />
anonymes <strong>Zahlungsverfahren</strong> erforderlich, wenn der Name des Kunden <strong>für</strong> die Inanspruchnahme<br />
der Leistung erforderlich ist, z. B. bei Antragsverfahren oder<br />
wenn ein bestelltes Produkt auf dem Postweg zugesandt wird. In Bezug auf das<br />
<strong>Zahlungsverfahren</strong> ist das Kriterium der Anonymität auch dann erfüllt, wenn die<br />
Behörde ein Pseudonym des Nutzers, z. B. eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer,<br />
erfährt.<br />
Kriterium: Anonymität<br />
Ja Der Name des Nutzers wird nicht an die Behörde übermittelt.<br />
Nein Der Name des Nutzers wird an die Behörde übermittelt.<br />
Tabelle 4: Ausprägungen des Kriteriums „Anonymität“<br />
5.1.4 Zahlungsgarantie<br />
Die Kategorie Zahlungsgarantie beschäftigt sich mit der Fragestellung, ab welchem<br />
Zeitpunkt der Händler sicher sein kann, dass die Zahlung nicht aus vom<br />
Kunden zu vertretenden Gründen ausfällt. Nicht betrachtet werden Zahlungsausfälle,<br />
die z. B. dadurch entstehen, dass der Anbieter des <strong>Zahlungsverfahren</strong>s in-<br />
Anonymität<br />
Zahlungsgarantie<br />
Kriterien zur Bewertung von <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 39