Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
mit Einzugsermächtigung muss der Kunde eine Einzugsermächtigung ausdrucken,<br />
seine Kontoverbindungsdaten eintragen und das Formular unterschrieben an den<br />
Betreiber des Online-Shops schicken. Nach Eingang der Einzugsermächtigung erhält<br />
der Kunde eine PIN, mit der er die Behörde über das Internet zum Einzug von<br />
Lastschriften ermächtigen kann. Die zweite Variante ist die elektronische Lastschrift<br />
ohne schriftliche Einzugsermächtigung. Dabei wird geprüft, ob die vom<br />
Kunden angegebenen Kontoverbindungs- und Adressdaten tatsächlich existieren,<br />
ob ein Sperrlisteneintrag besteht und ob von diesem Kunden bereits Rücklastschriften<br />
vorliegen. Auch bei der Zahlung per Überweisung wird neben der Variante<br />
„Zahlung vor Lieferung“ eine Variante „Zahlung nach Lieferung“ angeboten,<br />
die mit verschiedenen Sicherheitsabfragen verbunden ist. Bei Zahlungen per Kreditkarte<br />
werden vom Kunden die Kreditkartendaten einschließlich der Kartenprüfnummer<br />
abgefragt und anschließend bei einem externen Provider online autorisiert.<br />
Die Aufnahme weiterer <strong>Zahlungsverfahren</strong> soll zukünftig bedarfsorientiert<br />
erfolgen. So wird derzeit (Mai 2005) die Integration der Online-Überweisung<br />
(vgl. Abschnitte 2.1.2 und 6.1.2) geprüft. Während das <strong>Bundesamt</strong> <strong>für</strong> Finanzen<br />
zentral Wartung und Betrieb der Zahlungsverkehrsplattform steuert, tragen die<br />
Behörden die anfallenden Transaktionskosten, die durch Adressverifizierung,<br />
Kontonummernprüfung, Kreditkartenautorisierung, oder durch Kreditkartenrückbuchungen<br />
entstehen.<br />
Die Online-Shop-Betreiber haben die Möglichkeit, den Kunden manuell unterschiedliche<br />
Bonitäten zuzuweisen. Im Falle einer guten Kundenbonität überspringt<br />
die ZVP bei der Bonitätsprüfung dann automatisch bestimmte Schritte,<br />
wie z. B. die Überprüfung der Kontoverbindungs- und Adressdaten. Säumige und<br />
unzuverlässige Kunden können auf eine Sperrliste gesetzt werden, sodass <strong>für</strong> sie<br />
eine Zahlung nach Lieferung ausgeschlossen wird.<br />
Das Retourenmanagement erfolgt in der Regel beim Betreiber des Online-Shops.<br />
Storno-Buchungen werden direkt an das ZÜV-System übermittelt. Da alle Buchungsvorgänge<br />
täglich aus dem ZÜV-System an die ZVP überstellt werden,<br />
kann eine automatische Korrektur in der ZVP erfolgen. Auch bei der Rückabwicklung<br />
von Kreditkartenzahlungen kann die ZVP der Einfachheit halber umgangen<br />
werden, indem die Behörde den Betrag über das normale Kassengeschäft<br />
des Bundes auf das Konto des Kunden überweist.<br />
4.3 HKR/ZÜV<br />
Als HKR wird das IT-System <strong>für</strong> das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen<br />
des Bundes bezeichnet. Das HKR unterstützt die Haushaltsführung sowie die<br />
Haushaltskontrolle, den so genannten Haushaltsvollzug. Nach Abschluss der<br />
Haushaltsplanungsphase werden die im Haushaltsgesetz festgelegten Ausgaben,<br />
Einnahmen und Verpflichtungsermächtigungen 51 in das HKR übertragen und den<br />
am Haushalt beteiligten Stellen zur Verfügung gestellt.<br />
51 Unter einer Verpflichtungsermächtigung wird eine Erlaubnis verstanden, in einem Haushaltsjahr<br />
bis zu einer bestimmten Höhe Zahlungsverpflichtungen <strong>für</strong> kommende Haushaltsjahre<br />
einzugehen.<br />
Optionen der<br />
Online-Shop-<br />
Betreiber<br />
Integration des <strong>Zahlungsverfahren</strong>s Seite 35