Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
Bei vielen Unternehmen, die Leistungen über das Internet vertreiben, werden derartige<br />
Standardlösungen zur Zahlungsabwicklung bereits seit längerem verwendet.<br />
Auch <strong>für</strong> E-<strong>Government</strong> werden in einigen Staaten bereits Zahlungsverkehrsplattformen<br />
eingesetzt. So findet beispielsweise in Singapur, dessen Bürger eine hohe<br />
Affinität zu neuen Formen der Bezahlung besitzen, bereits seit Ende 2002 die<br />
zentrale Plattform des Bankenkonsortiums „Network for Electronic Transfers<br />
Singapore 48 “ Anwendung. Die Bürger Singapurs können diese Plattform z. B. zur<br />
Zahlung von Hundesteuern, Bußgeld-Bescheiden <strong>für</strong> Verkehrssünden, Arbeitserlaubnissen,<br />
Anwohnerparkausweisen und Fernsehgebühren bis hin zu Einkommens-<br />
und Vermögenssteuern nutzen.<br />
Auch in Deutschland wurde im Rahmen der E-<strong>Government</strong>-Initiative BundOnline<br />
2005 mit der Basiskomponente Zahlungsverkehrsplattform 49 (ZVP) ein zentrales<br />
Zahlungssystem <strong>für</strong> Zahlungen an Bundesbehörden entwickelt. Beim Deutschen<br />
Institut <strong>für</strong> Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), bei der<br />
Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung (BAM), beim Bundesverwaltungsgericht<br />
(BVerwG) und beim Bundespresseamt (BPA) ist die ZVP bereits im<br />
Einsatz 50 . Mittels Funktionsbausteinen (so genannte Web Services) werden<br />
Dienstleistungen zur Zahlungsabwicklung zur Verfügung gestellt, die die verschiedenen<br />
Online-Shops der Bundesbehörden und das zentrale HKR-System<br />
beim <strong>Bundesamt</strong> <strong>für</strong> Finanzen (BfF) verbinden. So leitet die ZVP beispielsweise<br />
Einnahmeanordnungen an das Zahlungsüberwachungsverfahren (ZÜV) weiter<br />
und stellt damit die Verbuchung im HKR-System des Bundes sicher. Die erforderlichen<br />
Daten <strong>für</strong> die Sollstellung werden von den jeweiligen Online-Shops entweder<br />
zyklisch oder sofort online an die ZVP übertragen. Einmal täglich überstellt<br />
die ZVP dann die Daten aller zu erwartenden Zahlungen dem ZÜV-System. Umgekehrt<br />
werden der ZVP die Zahlungseingänge vom ZÜV-System gemeldet. Zusätzliche<br />
Funktionen der ZVP sind zum Beispiel das Berichtswesen, die Pflege<br />
der Kundenstammdaten, die Verwaltung von Sperrlisten sowie die Prüfung von<br />
Kontonummern nach den Prüfziffernverfahren der verschiedenen Banken.<br />
Jeder Zahlungsvorgang erhält in der ZVP ein eindeutiges Kassenzeichen, das zusammen<br />
mit den Zahlungsdaten in einer Datenbank gespeichert wird. Zahlungseingänge<br />
oder Einzugsanforderungen können über das Kassenzeichen eindeutig<br />
zugeordnet werden. Der Online-Shop ermittelt durch eine tägliche Anfrage beim<br />
Web Services Interface der ZVP die Kassenzeichen, zu denen seit der letzten Anfrage<br />
Zahlungen eingegangen sind. Kassenzeichen werden <strong>für</strong> sechs Jahre aufbewahrt<br />
und sind recherchierbar.<br />
Durch die ZVP des Bundes werden derzeit die <strong>Zahlungsverfahren</strong> Lastschrift,<br />
Überweisung und Kreditkarte (VISA, MasterCard, AmericanExpress) unterstützt.<br />
Für die Zahlung per Lastschrift werden zwei Varianten angeboten: Die Lastschrift<br />
mit Einzugsermächtigung und die elektronische Lastschrift. Bei der Lastschrift<br />
48 Näheres dazu unter http://www.ecitizen.gov.sg/.<br />
49 Weitere Informationen zur ZVP finden sich im Wissensmanagement der Initiative BundOnline<br />
2005 unter http://www.wms.bundonline.bund.de/.<br />
50 Im Wissensmanagement der Initiative BundOnline 2005 wird der Einsatz der ZVP beim<br />
DIMDI sowie beim BVerwG unter „Praxisbeispiel <strong>für</strong> die Basiskomponente Zahlungsverkehrsplattform<br />
(ZVP)“ detailliert beschrieben.<br />
Die Zahlungsverkehrsplattform<br />
des Bundes<br />
Bedeutung der<br />
Kassenzeichen<br />
<strong>Zahlungsverfahren</strong><br />
Integration des <strong>Zahlungsverfahren</strong>s Seite 34