Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
ausgleich hinfällig. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich die bereits angesprochenen<br />
Fristen <strong>für</strong> die Zahlung definiert.<br />
Steuerzahlungen und damit verbundene personenbezogene Daten unterliegen neben<br />
den Datenschutzgesetzen auch dem Steuergeheimnis als Amtsgeheimnis. Ein<br />
Amtsträger der Finanzbehörde oder eine gleichgestellte Person verletzt das Steuergeheimnis,<br />
wenn sie ihr dienstlich oder sonst in amtlicher Stellung bekannt gewordene<br />
Verhältnisse eines anderen unbefugt offenbart, verwertet oder entsprechende<br />
Daten in einem automatischen Abrufverfahren abruft 34 . Für ein <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />
ergeben sich hieraus besondere Anforderungen an die Vertraulichkeit.<br />
Das Bekanntwerden von Zahlungsinformationen ist auf Grund der Sensibilität der<br />
Daten (z. B. des Betrages in Verbindung mit einem Kontoinhaber und einem<br />
Verwendungszweckhinweis) besonders bedenklich, da hier unter anderem auch<br />
wettbewerbliche Aspekte relevant sein können.<br />
3.2.3 PKW-Kauf bei Zollauktion im Internet<br />
Die Versteigerungsplattform des Zolls bildet ein Teilprojekt der Initiative Bund-<br />
Online 2005 und wird vom <strong>Bundesamt</strong> <strong>für</strong> Finanzen betrieben. Unter<br />
http://www.zoll-auktion.de/ können seit März 2002 gepfändete, beschlagnahmte<br />
und ausgesonderte Artikel, wie z. B. Computer, Notebooks, Mobiltelefone, Audio-,<br />
Video- und Fernsehgeräte, Fotoapparate, Digitalkameras und Kraftfahrzeuge<br />
ersteigert werden. Die 46.545 Bieter, Unternehmen und Privatpersonen, die sich<br />
mittlerweile registriert haben, konnten beispielsweise im ersten Quartal 2005 über<br />
900 Artikel ersteigern. Darunter befanden sich auch mehr als 100 Kraftfahrzeuge.<br />
Die Plattform wird derzeit von über 200 Dienststellen auf Bundes-, Landes- und<br />
Kommunalebene genutzt. Gegenstand der Dienstleistung ist die Durchführung der<br />
Versteigerung im engeren Sinne. Dazu gehört das Einstellen der Artikelbeschreibungen<br />
mit Fotos und Mindestgeboten ins Internet, die Durchführung der Auktion<br />
und die Bereitstellung der erforderlichen IT-Infrastruktur. Rechtsfragen, Vertragsabwicklungen,<br />
Lagerung und ggf. Versand der Gegenstände verbleiben bei den<br />
jeweils zuständigen Behörden.<br />
Um einen PKW über die Plattform des Zolls zu ersteigern, muss sich der Nutzer<br />
zuerst registrieren. Da<strong>für</strong> ist ein frei wählbarer Zugangsname, eine E-Mail-<br />
Adresse sowie Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und<br />
Wohnort anzugeben. Per E-Mail wird dem Nutzer ein persönliches, von ihm änderbares<br />
Passwort zugesandt.<br />
Sobald der Kunde registriert ist, kann er an der öffentlichen Versteigerung durch<br />
die Abgabe von Geboten <strong>für</strong> den PKW teilnehmen. Ist das Gebot des Bieters bei<br />
Ablauf der Gebotszeit das höchste, so wird ihm der Zuschlag erteilt. Der Zuschlag<br />
wird dem Nutzer durch eine E-Mail mitgeteilt, gleichzeitig werden der anbietenden<br />
Dienststelle die Adressdaten des Nutzers übermittelt.<br />
Der PKW muss innerhalb von vier Wochen nach der Versteigerung bei der anbietenden<br />
Dienststelle abgeholt werden. Vorzulegen sind dabei der Personalausweis<br />
34 Vgl. § 30 AO.<br />
Schutzbedürfnis<br />
von Nutzerdaten<br />
Versteigerungspla<br />
ttform des Zolls<br />
Leistungsumfang<br />
Registrierung<br />
Zuschlag<br />
Abholung<br />
Szenarien von Online-Transaktionen Seite 26<br />
Anforderungen an<br />
ein <strong>Zahlungsverfahren</strong>