Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
des komplett erfassten Antragformulars zu integrieren (Vorschusspflicht). Dadurch<br />
kann der vormals papierbehaftete Prozessschritt „Rechnungsstellung“ vollständig<br />
elektronisch umgesetzt werden. Wichtig ist dabei insbesondere eine Zahlungsgarantie,<br />
da ohne Zahlungseingang kein Vollstreckungsbescheid erteilt werden<br />
kann. Der weitere Verlauf des Mahnverfahrens ist solange unterbrochen. Für<br />
das Zahlverfahren liegen aufgrund der Antragsstellung bereits eindeutige Nutzerdaten<br />
vor; ein anonymes <strong>Zahlungsverfahren</strong> ist daher nicht notwendig.<br />
3.2.2 Elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung<br />
Im Rahmen des Projektes Elster (Elektronische Steuererklärung) ist die elektronische<br />
Einreichung von Steuerdaten möglich. Von den Steuerverwaltungen der<br />
Länder und des Bundes wurde eine Software, ElsterFormular, entwickelt, die die<br />
Erfassung der Steuerdaten am PC des Steuerpflichtigen unterstützt und anschließend<br />
über Internet oder eine direkte Einwahl an das Steuerverwaltungsrechenzentrum<br />
überträgt. Bisher musste der Steuerpflichtige (juristische und natürliche Personen)<br />
die Daten in der Regel papiergebunden an die zuständige Finanzverwaltung<br />
versenden. Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem Steuerpflichtigen<br />
und seinem Finanzamt kann der Steuerdatenaustausch auch elektronisch erfolgen.<br />
32<br />
Insbesondere <strong>für</strong> die Umsatzsteuererklärung bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldung<br />
ist der elektronische Datenaustausch auf Grund der hohen Aufwandsreduzierung<br />
von Interesse. Sowohl die Finanzämter als auch die Steuerpflichtigen können von<br />
den Effizienzsteigerungen profitieren. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die Erklärung<br />
oder Voranmeldung fristgerecht beim Finanzamt einzureichen. Er hat<br />
darüber hinaus die Pflicht, eine evtl. bestehende Vorauszahlung ebenfalls fristgerecht<br />
zu leisten. 33 Eine nicht fristgerechte Voranmeldung und Zahlung seitens des<br />
Steuerpflichtigen kann Strafzahlungen zur Folge haben.<br />
Die Betragshöhe der zu leistenden Zahlung ist sehr stark von der Intensität der unternehmerischen<br />
Tätigkeit des Steuerpflichtigen abhängig und kann durchaus bei<br />
Kleinstbeträgen im Mikropayment beginnen. Die Obergrenze wird von den Umsätzen<br />
des Unternehmers bestimmt. Je nach Geschäftstätigkeit unterliegen die Beträge<br />
starken oder weniger starken Schwankungen. Beispielsweise können bei<br />
Aufnahme einer freiberuflichen Nebentätigkeit die Umsätze zu Beginn sehr gering<br />
sein. Bei steigenden Umsätzen können sich die Steuerbeträge sehr rasch im Bereich<br />
von mehreren Hundert bis Tausend Euro befinden.<br />
Da in Deutschland der Großteil der Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist, kommt<br />
nahezu jede juristische Person und eine Vielzahl natürlicher Personen, etwa aufgrund<br />
einer freiberuflichen Tätigkeit oder als Gewerbetreibende, da<strong>für</strong> in Betracht.<br />
Da es sich bei Steuerzahlungen um Leistungen ohne direkte Gegenleistungen<br />
handelt, ist die Frage nach dem Bezug zwischen Lieferzeitpunkt und Zahlungs-<br />
32 Vgl. Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) und Abgabenordnung (AO).<br />
33 Vgl. hierzu § 18 UStG.<br />
Elster als<br />
Verfahren der<br />
elektronischen<br />
Steuerdatenüberm<br />
ittlung<br />
Umsatzsteuer-<br />
Voranmeldung<br />
und<br />
Umsatzsteuererkl<br />
ärung<br />
Betragshöhe der<br />
Zahlungen<br />
Potenzielle<br />
Häufigkeit der<br />
Zahlungen<br />
Zeitpunkt der<br />
Zahlungsverpflich<br />
tung<br />
Szenarien von Online-Transaktionen Seite 25