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Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

tragen werden. Wegen ihrer speziellen Anforderungen und Funktionalitäten sollen<br />

Massennutzer in diesem Szenario nicht näher betrachtet und der Fokus auf so genannte<br />

„Gelegenheitsmahner“ gelegt werden.<br />

Für gelegentliche Nutzer mit einem mittleren oder geringen Antragsaufkommen,<br />

die keine entsprechende Software im Einsatz haben, war bis vor kurzem keine elektronische<br />

Unterstützung bei der Erstellung möglich; der Antrag musste papierhaft<br />

gestellt werden.<br />

Einen erleichternden Einstieg in das gerichtliche Mahnverfahren <strong>für</strong> eine Vielzahl<br />

der Bundesländer bietet der Online-Mahnantrag, ein interaktives und länderspezifisches<br />

Antragsformular im Internet auf Erlass eines Mahnbescheids.<br />

Vor allem juristisch unerfahrene Nutzer werden dadurch bei der formal korrekten<br />

Erstellung eines Mahnbescheid-Antrags elektronisch geführt: eine integrierte<br />

Plausibilitätsprüfung (ca. 2.000 Kriterien) unterstützt das Ausfüllen der interaktiven<br />

Antragsformulare und bietet begleitende Hilfe. Somit können fehlerhaft gestellte<br />

Anträge – und die damit verbundenen aufwändigen Beanstandungen seitens<br />

der Mahngerichte – weitmöglichst im Vorfeld vermieden werden. Allerdings<br />

müssen die Anträge teilweise noch auf die entsprechenden Papierformulare ausgedruckt,<br />

unterschrieben und verschickt werden.<br />

In mehreren Bundesländern 31 ist das Mahnverfahren auch <strong>für</strong> Gelegenheitsmahner<br />

bereits vollständig elektronisch umgesetzt. So ist dort bereits die Online-<br />

Einreichung und die direkte Übermittlung der Daten zu den Großrechnern der Gerichte<br />

und somit eine vollständige Medienbruchfreiheit bei der Antragsstellung<br />

möglich. Nötig ist dazu allerdings der Einsatz einer qualifizierten elektronischen<br />

Unterschrift. Durch E-<strong>Government</strong>-Anwendungen ergeben sich somit Nutzenpotenziale,<br />

wie z. B. die Reduktion von Druck- und Portokosten, die Verringerung<br />

von Postlaufzeiten sowie die Vermeidung von Fehlerquellen und dadurch bedingter<br />

Zeitverzögerungen bei papierbehafteten Anträgen.<br />

Traditionell erhält der Antragsteller bzw. sein Prozessbevollmächtigter in der Regel<br />

erst bei Erlass des Mahnbescheids eine Kostenmitteilung (Rechnung) über das<br />

Mahnverfahren, die vor Zustellung des Vollstreckungsbescheids vom Antragsteller<br />

zu begleichen ist. Während bei Massennutzern die Teilnahme am elektronischen<br />

Mahnverfahren unter der Bedingung einer erteilten Bankeinzugsermächtigung<br />

<strong>für</strong> den Einzug der Gerichtskosten gestellt werden kann, ist dies <strong>für</strong> den gelegentlichen<br />

Antragsteller wenig praktikabel und hinderlich <strong>für</strong> eine durchgängige<br />

Prozessumsetzung.<br />

Grundsätzlich entsteht <strong>für</strong> das Mahnverfahren eine Gebühr, die sich nach dem<br />

Streitwert der Geldforderung berechnet. Die Gerichtskosten [AGM 2004, S. 83]<br />

belaufen sich bei einem Streitwert bis 600 Euro bereits auf 18,00 Euro, somit<br />

handelt es sich generell um Zahlungen im Makrobereich.<br />

Im Gegensatz zum Offline-Formularverfahren, in dem das zuständige Mahngericht<br />

als Empfänger keine Zahlungsgarantie hat und der Zahlungszeitpunkt erst<br />

nach der Leistung erfolgt, bietet es sich <strong>für</strong> den elektronischen Mahnantrag per Internet<br />

an, eine Bezahlfunktion unmittelbar vor dem Abschicken bzw. Signieren<br />

31 Siehe dazu z. B. http://www.optimahn.de/aktuelles.html.<br />

Elektronischer<br />

Mahnantrag <strong>für</strong><br />

mittlere und<br />

geringe<br />

Antragsaufkommen<br />

Online-<br />

Einreichung<br />

mittels<br />

elektronischer<br />

Signatur<br />

Gerichtskosten<br />

Einführung einer<br />

Vorschusspflicht<br />

Szenarien von Online-Transaktionen Seite 24

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