Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
tragen werden. Wegen ihrer speziellen Anforderungen und Funktionalitäten sollen<br />
Massennutzer in diesem Szenario nicht näher betrachtet und der Fokus auf so genannte<br />
„Gelegenheitsmahner“ gelegt werden.<br />
Für gelegentliche Nutzer mit einem mittleren oder geringen Antragsaufkommen,<br />
die keine entsprechende Software im Einsatz haben, war bis vor kurzem keine elektronische<br />
Unterstützung bei der Erstellung möglich; der Antrag musste papierhaft<br />
gestellt werden.<br />
Einen erleichternden Einstieg in das gerichtliche Mahnverfahren <strong>für</strong> eine Vielzahl<br />
der Bundesländer bietet der Online-Mahnantrag, ein interaktives und länderspezifisches<br />
Antragsformular im Internet auf Erlass eines Mahnbescheids.<br />
Vor allem juristisch unerfahrene Nutzer werden dadurch bei der formal korrekten<br />
Erstellung eines Mahnbescheid-Antrags elektronisch geführt: eine integrierte<br />
Plausibilitätsprüfung (ca. 2.000 Kriterien) unterstützt das Ausfüllen der interaktiven<br />
Antragsformulare und bietet begleitende Hilfe. Somit können fehlerhaft gestellte<br />
Anträge – und die damit verbundenen aufwändigen Beanstandungen seitens<br />
der Mahngerichte – weitmöglichst im Vorfeld vermieden werden. Allerdings<br />
müssen die Anträge teilweise noch auf die entsprechenden Papierformulare ausgedruckt,<br />
unterschrieben und verschickt werden.<br />
In mehreren Bundesländern 31 ist das Mahnverfahren auch <strong>für</strong> Gelegenheitsmahner<br />
bereits vollständig elektronisch umgesetzt. So ist dort bereits die Online-<br />
Einreichung und die direkte Übermittlung der Daten zu den Großrechnern der Gerichte<br />
und somit eine vollständige Medienbruchfreiheit bei der Antragsstellung<br />
möglich. Nötig ist dazu allerdings der Einsatz einer qualifizierten elektronischen<br />
Unterschrift. Durch E-<strong>Government</strong>-Anwendungen ergeben sich somit Nutzenpotenziale,<br />
wie z. B. die Reduktion von Druck- und Portokosten, die Verringerung<br />
von Postlaufzeiten sowie die Vermeidung von Fehlerquellen und dadurch bedingter<br />
Zeitverzögerungen bei papierbehafteten Anträgen.<br />
Traditionell erhält der Antragsteller bzw. sein Prozessbevollmächtigter in der Regel<br />
erst bei Erlass des Mahnbescheids eine Kostenmitteilung (Rechnung) über das<br />
Mahnverfahren, die vor Zustellung des Vollstreckungsbescheids vom Antragsteller<br />
zu begleichen ist. Während bei Massennutzern die Teilnahme am elektronischen<br />
Mahnverfahren unter der Bedingung einer erteilten Bankeinzugsermächtigung<br />
<strong>für</strong> den Einzug der Gerichtskosten gestellt werden kann, ist dies <strong>für</strong> den gelegentlichen<br />
Antragsteller wenig praktikabel und hinderlich <strong>für</strong> eine durchgängige<br />
Prozessumsetzung.<br />
Grundsätzlich entsteht <strong>für</strong> das Mahnverfahren eine Gebühr, die sich nach dem<br />
Streitwert der Geldforderung berechnet. Die Gerichtskosten [AGM 2004, S. 83]<br />
belaufen sich bei einem Streitwert bis 600 Euro bereits auf 18,00 Euro, somit<br />
handelt es sich generell um Zahlungen im Makrobereich.<br />
Im Gegensatz zum Offline-Formularverfahren, in dem das zuständige Mahngericht<br />
als Empfänger keine Zahlungsgarantie hat und der Zahlungszeitpunkt erst<br />
nach der Leistung erfolgt, bietet es sich <strong>für</strong> den elektronischen Mahnantrag per Internet<br />
an, eine Bezahlfunktion unmittelbar vor dem Abschicken bzw. Signieren<br />
31 Siehe dazu z. B. http://www.optimahn.de/aktuelles.html.<br />
Elektronischer<br />
Mahnantrag <strong>für</strong><br />
mittlere und<br />
geringe<br />
Antragsaufkommen<br />
Online-<br />
Einreichung<br />
mittels<br />
elektronischer<br />
Signatur<br />
Gerichtskosten<br />
Einführung einer<br />
Vorschusspflicht<br />
Szenarien von Online-Transaktionen Seite 24