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Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

vereinfacht, was sich insbesondere auf die Bedeutung der Zahlungsgarantie auswirkt.<br />

Sollte die <strong>für</strong> Leistungen im Rahmen hoheitlicher Aufgaben zu zahlende<br />

Gebühr nicht geleistet werden, muss die entsprechende Behörde nicht erst ein<br />

Mahnverfahren gegen den Schuldner einleiten, um einen vollstreckbaren Titel zu<br />

erhalten, sondern kann unmittelbar eine Vollstreckung einleiten. Die Bedeutung<br />

des Schutzes gegen einen Zahlungsausfall des Schuldners ist bei der Auswahl eines<br />

<strong>Zahlungsverfahren</strong>s daher verhältnismäßig gering. Dies gilt allerdings nicht,<br />

wenn die Leistung durch ausländische Nutzer in Anspruch genommen wird.<br />

3.2 Beispielszenarien<br />

Im Folgenden werden sechs Beispielszenarien vorgestellt, <strong>für</strong> die die zuständige<br />

Behörde ein geeignetes <strong>Zahlungsverfahren</strong> bereitstellen muss: Elektronischer<br />

Mahnantrag, Elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung, PKW-Kauf bei der<br />

Zollauktion im Internet, Elektronische Handelsregisterauskunft, Elektronisches<br />

Begleichen eines Verwarnungsgelds <strong>für</strong> Falschparken und Online-Zugriff auf kostenpflichtige<br />

Statistik-Daten. Diese Szenarien werden in Abschnitt 7.2 dieses Moduls<br />

dazu verwendet, die Vorgehensweise zur Auswahl eines geeigneten <strong>Zahlungsverfahren</strong>s<br />

beispielhaft vorzuführen. Typische Anforderungen an ein <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />

lassen sich jedoch bereits aus den folgenden Beschreibungen der<br />

Beispielszenarien ableiten.<br />

3.2.1 Elektronischer Mahnantrag<br />

Das Mahnverfahren ist ein hoch automatisiertes Massenverfahren 29 zur beschleunigten<br />

Durchsetzung von Geldforderungen. Damit ein Antragsteller (Gläubiger)<br />

eine Zwangsvollstreckung erwirken kann, benötigt dieser einen gültigen Vollstreckungstitel.<br />

Das Mahnverfahren schafft die Voraussetzung, diesen ohne eine Gerichtsverhandlung<br />

zu erlangen. Dazu muss der Gläubiger oder ein von ihm Bevollmächtigter<br />

beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides<br />

stellen, in dem der geltend gemachte Anspruch erläutert wird.<br />

Um ein möglichst automatisiertes Verfahren zu gewährleisten, ist der Antrag nur<br />

auf einem speziell zugelassenen Papierformular oder über eine zugelassene Datenübermittelung<br />

beim Mahngericht einzureichen. Letztere wird mehrheitlich von<br />

Großkunden genutzt, die dabei eine entsprechende Branchensoftware zur Erstellung<br />

der Antragsdateien verwenden. Diese Datensätze können entweder über einen<br />

Datenträgeraustausch oder häufig schon mittels spezieller Software-Lösungen<br />

(unter anderem Tar/web in Bayern) 30 über das Internet an das Mahngericht über-<br />

29 Beispiel Mahnverfahren in Bayern: Pro Jahr werden etwa 1,5 Millionen gerichtliche Mahnverfahren<br />

bei dem zentralen bayerischen Mahngericht (Amtsgericht Coburg) bearbeitet. Ein<br />

Großteil der Verfahren, über 60 Prozent, werden bereits elektronisch (Internet bzw. Datenträger)<br />

eingereicht. Allerdings gehen trotzdem täglich noch mehr als 2.000 Mahnanträge papiergebunden<br />

ein. Diese werden anschließend mit hohem Aufwand in die elektronische Form<br />

umgewandelt. [StMJ 2002]<br />

30 Siehe dazu http://www.justiz-coburg.de/tarweb.htm.<br />

Automatisierung<br />

des Mahnprozesses<br />

Szenarien von Online-Transaktionen Seite 23

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