Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
tionspartei die Haftung <strong>für</strong> Schäden aus Kartenfälschungen, die nicht EMVfähig<br />
war. [Zahlungssicherheit 2005]<br />
• Für grenzüberschreitende Zahlungen sind insbesondere die Entwicklungen<br />
von Bedeutung, die durch die Richtlinie 97/5/EG vom 27. Januar 1997 ausgelöst<br />
wurden. In dieser hat die Europäische Union angeordnet, den europäischen<br />
Zahlungsverkehrsraum zu vereinheitlichen (Single European Payment<br />
Area). Dies bedeutet unter anderem, dass Überweisungen innerhalb der EU <strong>für</strong><br />
die Verbraucher deutlich einfacher und kostengünstiger werden sollen. In<br />
Deutschland wurden diese Anforderungen bereits im Überweisungsgesetz<br />
verankert.<br />
Zur Realisierung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums<br />
schlossen sich im Jahre 2002 die europäischen Bankenverbände zum so genannten<br />
European Payments Council (EPC) 22 zusammen. Ziel ist es, gemeinsam<br />
die Entwicklung einer SEPA zu unterstützen und zu fördern.<br />
• Um der Verbreitung der elektronischen Signatur einen Schub zu verleihen,<br />
haben die Bundesregierung und Organisationen aus der Wirtschaft das Bündnis<br />
<strong>für</strong> elektronische Signaturen 23 ins Leben gerufen. Das Signaturbündnis hat<br />
sich zum Ziel gesetzt, die Anwendung, Verbreitung und Einführung chipkartenbasierter<br />
elektronischer Signaturen und verwandter Anwendungen zu fördern.<br />
Elektronische Signaturen gemäß Signaturgesetz sind der handschriftlichen<br />
Unterschrift gesetzlich gleichgestellt und bieten die Möglichkeit, Handelsgeschäfte<br />
auch über elektronische Kanäle rechtsverbindlich abzuschließen.<br />
Damit lassen sich auch neue <strong>Zahlungsverfahren</strong> schaffen. Auf der CeBIT<br />
wurde bereits in 2004 ein auf Signaturkarten und bestehenden Systemen basierendes<br />
<strong>Zahlungsverfahren</strong> demonstriert.<br />
• Die zunehmende Entwicklung biometrischer Authentifizierungsmechanismen<br />
macht diese auch <strong>für</strong> <strong>Zahlungsverfahren</strong> interessant. Bei den derzeit eingesetzten<br />
<strong>Zahlungsverfahren</strong> erfolgt die Authentifizierung meist über den Besitz einer<br />
Karte bzw. eines Mobiltelefons (Besitzmerkmal), die Eingabe eines Passworts<br />
(Wissensmerkmal) oder eine Kombination der beiden Möglichkeiten.<br />
Grundsätzlich könnte die Authentifizierung auch durch einen Fingerabdruck,<br />
einen Iris-Scan oder andere biometrische Verfahren erfolgen. So wird bereits<br />
ein System 24 angeboten, das den Fingerabdruck zur Einleitung des Zahlungsvorgangs<br />
nutzt. Das Mitführen einer Karte oder eines anderen Mediums ist <strong>für</strong><br />
das Bezahlen am Point of Sale in diesem Fall nicht mehr erforderlich. Auch<br />
Visa und MasterCard untersuchen in einem Feldversuch die Tauglichkeit<br />
biometrischer Verfahren <strong>für</strong> den Einsatz im Rahmen von Zahlungsvorgängen<br />
[Schieb 2004]. Bei der Speicherung biometrischer Daten ist jedoch ganz besonders<br />
darauf zu achten, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten<br />
werden. 25<br />
22 http://www.europeanpaymentscouncil.org/<br />
23 http://www.signaturbuendnis.de/<br />
24 Vgl. dazu http://www.it-werke.de/.<br />
25 Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich im Modul „Datenschutzgerechtes<br />
E-<strong>Government</strong>“.<br />
Vereinheitlichung<br />
des europäischen<br />
Zahlungsraums:<br />
SEPA – Single<br />
European<br />
Payment Area<br />
Einsatz der<br />
Signaturkarte als<br />
Instrument <strong>für</strong><br />
Zahlungsverfahre<br />
n<br />
Biometrische<br />
Authentifizierungs<br />
mechanismen<br />
<strong>Zahlungsverfahren</strong> <strong>für</strong> E-<strong>Government</strong> Seite 17