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Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

tionspartei die Haftung <strong>für</strong> Schäden aus Kartenfälschungen, die nicht EMVfähig<br />

war. [Zahlungssicherheit 2005]<br />

• Für grenzüberschreitende Zahlungen sind insbesondere die Entwicklungen<br />

von Bedeutung, die durch die Richtlinie 97/5/EG vom 27. Januar 1997 ausgelöst<br />

wurden. In dieser hat die Europäische Union angeordnet, den europäischen<br />

Zahlungsverkehrsraum zu vereinheitlichen (Single European Payment<br />

Area). Dies bedeutet unter anderem, dass Überweisungen innerhalb der EU <strong>für</strong><br />

die Verbraucher deutlich einfacher und kostengünstiger werden sollen. In<br />

Deutschland wurden diese Anforderungen bereits im Überweisungsgesetz<br />

verankert.<br />

Zur Realisierung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums<br />

schlossen sich im Jahre 2002 die europäischen Bankenverbände zum so genannten<br />

European Payments Council (EPC) 22 zusammen. Ziel ist es, gemeinsam<br />

die Entwicklung einer SEPA zu unterstützen und zu fördern.<br />

• Um der Verbreitung der elektronischen Signatur einen Schub zu verleihen,<br />

haben die Bundesregierung und Organisationen aus der Wirtschaft das Bündnis<br />

<strong>für</strong> elektronische Signaturen 23 ins Leben gerufen. Das Signaturbündnis hat<br />

sich zum Ziel gesetzt, die Anwendung, Verbreitung und Einführung chipkartenbasierter<br />

elektronischer Signaturen und verwandter Anwendungen zu fördern.<br />

Elektronische Signaturen gemäß Signaturgesetz sind der handschriftlichen<br />

Unterschrift gesetzlich gleichgestellt und bieten die Möglichkeit, Handelsgeschäfte<br />

auch über elektronische Kanäle rechtsverbindlich abzuschließen.<br />

Damit lassen sich auch neue <strong>Zahlungsverfahren</strong> schaffen. Auf der CeBIT<br />

wurde bereits in 2004 ein auf Signaturkarten und bestehenden Systemen basierendes<br />

<strong>Zahlungsverfahren</strong> demonstriert.<br />

• Die zunehmende Entwicklung biometrischer Authentifizierungsmechanismen<br />

macht diese auch <strong>für</strong> <strong>Zahlungsverfahren</strong> interessant. Bei den derzeit eingesetzten<br />

<strong>Zahlungsverfahren</strong> erfolgt die Authentifizierung meist über den Besitz einer<br />

Karte bzw. eines Mobiltelefons (Besitzmerkmal), die Eingabe eines Passworts<br />

(Wissensmerkmal) oder eine Kombination der beiden Möglichkeiten.<br />

Grundsätzlich könnte die Authentifizierung auch durch einen Fingerabdruck,<br />

einen Iris-Scan oder andere biometrische Verfahren erfolgen. So wird bereits<br />

ein System 24 angeboten, das den Fingerabdruck zur Einleitung des Zahlungsvorgangs<br />

nutzt. Das Mitführen einer Karte oder eines anderen Mediums ist <strong>für</strong><br />

das Bezahlen am Point of Sale in diesem Fall nicht mehr erforderlich. Auch<br />

Visa und MasterCard untersuchen in einem Feldversuch die Tauglichkeit<br />

biometrischer Verfahren <strong>für</strong> den Einsatz im Rahmen von Zahlungsvorgängen<br />

[Schieb 2004]. Bei der Speicherung biometrischer Daten ist jedoch ganz besonders<br />

darauf zu achten, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten<br />

werden. 25<br />

22 http://www.europeanpaymentscouncil.org/<br />

23 http://www.signaturbuendnis.de/<br />

24 Vgl. dazu http://www.it-werke.de/.<br />

25 Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich im Modul „Datenschutzgerechtes<br />

E-<strong>Government</strong>“.<br />

Vereinheitlichung<br />

des europäischen<br />

Zahlungsraums:<br />

SEPA – Single<br />

European<br />

Payment Area<br />

Einsatz der<br />

Signaturkarte als<br />

Instrument <strong>für</strong><br />

Zahlungsverfahre<br />

n<br />

Biometrische<br />

Authentifizierungs<br />

mechanismen<br />

<strong>Zahlungsverfahren</strong> <strong>für</strong> E-<strong>Government</strong> Seite 17

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