Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
fahren, sind dabei im Einsatz. Beispielsweise wird bei Auswahl des <strong>Zahlungsverfahren</strong>s<br />
Vodafone m-pay, Handypay oder allPay in einem Web-Shop eine Kurznachricht<br />
mit einem Bezahlcode an die angegebene Mobilfunknummer versendet.<br />
Der Code ist nur <strong>für</strong> eine bestimmte Zeit gültig und muss zum Abschließen des<br />
Bezahlvorgangs im Browser-Fenster angegeben werden. Anschließend wird der<br />
Betrag vom Mobilfunkkonto abgebucht bzw. dort reserviert. Eine Registrierung<br />
der Kunden ist nicht notwendig, da die Anbieter dieser Verfahren mit Mobiltelefongesellschaften<br />
zusammenarbeiten. Bei StreetCash hingegen muss sich der<br />
Kunde zunächst registrieren. Die Abrechnung erfolgt in der Regel über das Giro-<br />
oder Kreditkartenkonto des Kunden.<br />
2.2.6 Inkasso- und Billingverfahren<br />
Bei Inkasso- und Billingverfahren werden die Abrechnungsbeträge von einem Inkasso-Unternehmen<br />
eingezogen. Eine solche Inkassostelle kann z. B. ein Telekommunikationsunternehmen,<br />
aber auch ein spezialisierter Dienstleister sein. Neben<br />
dem Einzug der Forderung übernimmt die Inkassostelle bei einigen Verfahren<br />
auch die Zusammenfassung einzelner Rechnungs-/Zahlungsbeträge bis zu einem<br />
bestimmten Termin oder bis zur Erreichung eines Mindestbetrags (Billing). Bei<br />
der Begleichung der Beträge gegenüber der Inkassostelle erfolgt ein Rückgriff auf<br />
originäre <strong>Zahlungsverfahren</strong> (siehe Abschnitt 2.1).<br />
Bei der Nachnahme handelt es sich um ein <strong>Zahlungsverfahren</strong>, bei dem der Zustelldienst<br />
als Inkassostelle auftritt. Die Sendung wird im Gegenzug zur Begleichung<br />
der Schuld an den Empfänger ausgehändigt. Eine Begleichung ist mit unterschiedlichen<br />
<strong>Zahlungsverfahren</strong> möglich.<br />
Bei Dialer-Verfahren (z. B. net900 oder MoreCon) wird der Kunde auf eine speziell<br />
tarifierte Telefonverbindung (z. B. 0190x/0900x) umgeleitet, wodurch er das<br />
Entgelt <strong>für</strong> die Inanspruchnahme des Dienstes leistet. Hier<strong>für</strong> ist entweder die Installation<br />
einer speziellen Software notwendig, die bei der Regulierungsbehörde<br />
<strong>für</strong> Telekommunikation und Post registriert sein muss, oder der Kunde ruft eine<br />
angegebene Telefonnummer an. Die Beträge werden mit der Telefonrechnung<br />
eingezogen. Dabei tritt die Telefongesellschaft als Inkassostelle auf und leitet die<br />
Beträge an die Anbieter weiter. Diese wiederum verteilen die Beträge an die angebundenen<br />
Händler.<br />
Durch Firstgate click&buy werden Nutzungsgebühren <strong>für</strong> Inhalte von Webseiten<br />
erhoben. Der Endkunde registriert sich hierzu einmalig bei Firstgate click&buy<br />
und wählt eine Zahlungsmethode <strong>für</strong> den Zahlungsausgleich. Die Installation einer<br />
zusätzlichen Software ist nicht erforderlich. Webseiten-Anbieter müssen ihre<br />
Inhalte so anpassen, dass ein Zugriff auf die Webseite erst nach erfolgter Erfassung<br />
der Abrechnungsdaten durch Firstgate möglich ist. Ein weiteres verbreitetes<br />
Verfahren, T-Pay, ist ein Produkt der Deutschen Telekom. Neben dem genannten<br />
T Pay MicroMoney kann der Kunde zwischen weiteren Varianten wählen: einer<br />
Zahlung im Dialer-Verfahren, per Lastschrift oder Kreditkarte oder einer Abrechnung<br />
zu Lasten der Telefonrechnung.<br />
Inkasso- und<br />
Billingverfahren<br />
Nachnahme<br />
Dialer-/0190-<br />
Verfahren<br />
Beispiele<br />
<strong>Zahlungsverfahren</strong> <strong>für</strong> E-<strong>Government</strong> Seite 15