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Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

fahren, sind dabei im Einsatz. Beispielsweise wird bei Auswahl des <strong>Zahlungsverfahren</strong>s<br />

Vodafone m-pay, Handypay oder allPay in einem Web-Shop eine Kurznachricht<br />

mit einem Bezahlcode an die angegebene Mobilfunknummer versendet.<br />

Der Code ist nur <strong>für</strong> eine bestimmte Zeit gültig und muss zum Abschließen des<br />

Bezahlvorgangs im Browser-Fenster angegeben werden. Anschließend wird der<br />

Betrag vom Mobilfunkkonto abgebucht bzw. dort reserviert. Eine Registrierung<br />

der Kunden ist nicht notwendig, da die Anbieter dieser Verfahren mit Mobiltelefongesellschaften<br />

zusammenarbeiten. Bei StreetCash hingegen muss sich der<br />

Kunde zunächst registrieren. Die Abrechnung erfolgt in der Regel über das Giro-<br />

oder Kreditkartenkonto des Kunden.<br />

2.2.6 Inkasso- und Billingverfahren<br />

Bei Inkasso- und Billingverfahren werden die Abrechnungsbeträge von einem Inkasso-Unternehmen<br />

eingezogen. Eine solche Inkassostelle kann z. B. ein Telekommunikationsunternehmen,<br />

aber auch ein spezialisierter Dienstleister sein. Neben<br />

dem Einzug der Forderung übernimmt die Inkassostelle bei einigen Verfahren<br />

auch die Zusammenfassung einzelner Rechnungs-/Zahlungsbeträge bis zu einem<br />

bestimmten Termin oder bis zur Erreichung eines Mindestbetrags (Billing). Bei<br />

der Begleichung der Beträge gegenüber der Inkassostelle erfolgt ein Rückgriff auf<br />

originäre <strong>Zahlungsverfahren</strong> (siehe Abschnitt 2.1).<br />

Bei der Nachnahme handelt es sich um ein <strong>Zahlungsverfahren</strong>, bei dem der Zustelldienst<br />

als Inkassostelle auftritt. Die Sendung wird im Gegenzug zur Begleichung<br />

der Schuld an den Empfänger ausgehändigt. Eine Begleichung ist mit unterschiedlichen<br />

<strong>Zahlungsverfahren</strong> möglich.<br />

Bei Dialer-Verfahren (z. B. net900 oder MoreCon) wird der Kunde auf eine speziell<br />

tarifierte Telefonverbindung (z. B. 0190x/0900x) umgeleitet, wodurch er das<br />

Entgelt <strong>für</strong> die Inanspruchnahme des Dienstes leistet. Hier<strong>für</strong> ist entweder die Installation<br />

einer speziellen Software notwendig, die bei der Regulierungsbehörde<br />

<strong>für</strong> Telekommunikation und Post registriert sein muss, oder der Kunde ruft eine<br />

angegebene Telefonnummer an. Die Beträge werden mit der Telefonrechnung<br />

eingezogen. Dabei tritt die Telefongesellschaft als Inkassostelle auf und leitet die<br />

Beträge an die Anbieter weiter. Diese wiederum verteilen die Beträge an die angebundenen<br />

Händler.<br />

Durch Firstgate click&buy werden Nutzungsgebühren <strong>für</strong> Inhalte von Webseiten<br />

erhoben. Der Endkunde registriert sich hierzu einmalig bei Firstgate click&buy<br />

und wählt eine Zahlungsmethode <strong>für</strong> den Zahlungsausgleich. Die Installation einer<br />

zusätzlichen Software ist nicht erforderlich. Webseiten-Anbieter müssen ihre<br />

Inhalte so anpassen, dass ein Zugriff auf die Webseite erst nach erfolgter Erfassung<br />

der Abrechnungsdaten durch Firstgate möglich ist. Ein weiteres verbreitetes<br />

Verfahren, T-Pay, ist ein Produkt der Deutschen Telekom. Neben dem genannten<br />

T Pay MicroMoney kann der Kunde zwischen weiteren Varianten wählen: einer<br />

Zahlung im Dialer-Verfahren, per Lastschrift oder Kreditkarte oder einer Abrechnung<br />

zu Lasten der Telefonrechnung.<br />

Inkasso- und<br />

Billingverfahren<br />

Nachnahme<br />

Dialer-/0190-<br />

Verfahren<br />

Beispiele<br />

<strong>Zahlungsverfahren</strong> <strong>für</strong> E-<strong>Government</strong> Seite 15

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