Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> das Senden oder Empfangen der Werteinheiten ist die Registrierung<br />
des Zahlungssenders und Zahlungsempfängers beim Dienstanbieter. Dieser<br />
setzt die Existenz eines E-Mail-Kontos, mit der das Referenzkonto verknüpft<br />
werden kann, voraus. Als Instrument zur Authentifizierung wird die E-Mail-<br />
Adresse in Verbindung mit einem geheimen Kennwort verwendet. Die Akzeptanzstellen<br />
(Sender und Empfänger) gehen mit dem Anbieter ein Vertragsverhältnis<br />
ein.<br />
Zu den E-Mail-basierten Verfahren zählen z. B. Anypay, PayPal und moneybookers.<br />
Die auf den Referenzkonten verbuchten Beträge werden mittels originärer<br />
Verfahren (siehe Abschnitt 2.1) auf Bankkonten der Dienstleistungsanbieter übertragen.<br />
Diese verbriefen die Beträge anschließend in Form von Werteinheiten, die<br />
bei Akzeptanzstellen eingelöst werden können.<br />
Die einzelnen Unternehmen unterscheiden sich jedoch in Breite und Funktionalität<br />
ihres Angebotes, in der Gestaltung der Zahlungsprozesse und in den Anforderungen<br />
an die Registrierung. Anypay beispielsweise überprüft im Rahmen der<br />
Kundenregistrierung die angegebenen Bank-, Kreditkarten- oder Mobiltelefondaten,<br />
indem es eine Testgutschrift auf das angegebene Konto veranlasst, bzw. eine<br />
Kurznachricht (SMS) an die angegebene Mobiltelefonnummer sendet. Mittels des<br />
in der Testgutschrift mitgeteilten Aktivierungscodes wird der Kunde authentifiziert<br />
und das Konto freigeschaltet. PayPal, ein US-amerikanischer Dienstleister,<br />
ist vorwiegend auf amerikanischem Gebiet verbreitet. Für US-Amerikaner genügt<br />
die Registrierung eines Bankkontos, <strong>für</strong> andere Interessenten ist die Angabe von<br />
Kreditkartendaten und eine Teilnahme am „Expanded User Program“ erforderlich,<br />
durch das man eine Nummer zur Freischaltung des PayPal-Kontos erhält. Moneybookers<br />
ist ein auf englischem Recht beruhendes Unternehmen, das durch die Finanz-<br />
und Kapitalmarktaufsicht des Vereinigten Königreichs 18 als Herausgeber<br />
von E-Geld lizenziert ist. Moneybookers ist somit berechtigt, auch auf dem deutschen<br />
Markt elektronisches Geld herauszugeben. 19 Die Verfahren eignen sich insbesondere<br />
<strong>für</strong> den Einsatz im Internet.<br />
2.2.5 Mobiltelefon-basierte Verfahren<br />
Mobiltelefon-basierte Verfahren nutzen das Mobiltelefon zur Übertragung von<br />
Buchungsinformationen. Das Mobiltelefon dient dabei gleichzeitig zur Authentifizierung.<br />
Vom Betreiber des Verfahrens wird ein Referenzkonto geführt, das in<br />
der Regel mit der Mobiltelefon-Nummer des Kunden verknüpft ist.<br />
Derzeitige Anbieter von Mobiltelefon-basierten Verfahren sind unter anderem<br />
Vodafone m-pay, Handypay, allPay und Street Cash, die sich insbesondere in der<br />
Form des Zahlungsvorgangs unterscheiden. Unterschiedliche Varianten, wie etwa<br />
SMS, Spracheingabe oder Übermittlung von Zahlencodes durch das Tonwahlver-<br />
18 Financial Services Authority (FSA), siehe auch http://www.fsa.gov.uk/ .<br />
19 Grundlage hier<strong>für</strong> ist die Konformität zur EU-Richtlinie 200/46/EG, die durch die FSA bestätigt<br />
wurde. Erst bei Vorliegen einer solchen Lizenz (oder einer Banklizenz) kann bei den<br />
Werteinheiten grundsätzlich von elektronischem Geld (E-Geld) gesprochen werden (siehe<br />
auch Abschnitt 2.1).<br />
Voraussetzungen<br />
<strong>für</strong> E-Mail-basierte<br />
Verfahren<br />
Beispiele<br />
Mobiltelefonbasierte<br />
Verfahren<br />
Beispiele<br />
<strong>Zahlungsverfahren</strong> <strong>für</strong> E-<strong>Government</strong> Seite 14