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Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

bezahlten Leistungen nicht sehen konnte. Das Verfahren wurde mittlerweile jedoch<br />

wieder eingestellt.<br />

2.2 Abgeleitete <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />

Abgeleitete <strong>Zahlungsverfahren</strong> greifen zur Wertübertragung auf originäre Verfahren<br />

zurück. Nachfolgend werden die verschiedenen Kategorien abgeleiteter Verfahren<br />

mit einigen beispielhaften Ausprägungen näher vorgestellt. Eine Auswahl<br />

weiterer abgeleiteter <strong>Zahlungsverfahren</strong> ist in Anhang A.12 aufgelistet.<br />

2.2.1 Scheck-basierte Verfahren<br />

Scheck-basierte Verfahren verbriefen eine Anweisung an das Kreditinstitut des<br />

Zahlungspflichtigen, die im Scheck genannte Geldsumme zu Lasten von dessen<br />

Konto zu zahlen. Die Zahlungsanweisung wird sofort bei Übergabe des Dokuments<br />

fällig. Der Scheck ist eine Urkunde und an die Papierform mit vorgegebenen<br />

Inhalten gebunden. Aus Sicherheitsgründen haben die Kreditinstitute Vordrucke<br />

entwickelt, zu deren ausschließlicher Annahme sie sich verpflichtet haben.<br />

Barschecks werden bei Vorlage bar an den Einreicher ausbezahlt. Die Zahlung erfolgt<br />

auch an Nichtkontoinhaber. Bei Verlust der Urkunde besteht das Risiko,<br />

dass die Zahlung an Unberechtigte vorgenommen wird. Trägt die Scheckurkunde<br />

den Vermerk „Nur zur Verrechnung“, so darf das Kreditinstitut den Betrag dagegen<br />

nur im Wege der Gutschrift einlösen.<br />

Sowohl im Inland als auch im Ausland kam dem garantierten eurocheque lange<br />

Zeit eine hohe Bedeutung zu. Die am eurocheque-System teilnehmenden Banken<br />

verpflichteten sich, formgerecht ausgestellte Euroschecks bis zu einem bestimmten<br />

Geldbetrag einzulösen. Die Garantie wurde in Verbindung mit einer Euroscheckkarte<br />

(Ec-Karte) gegeben, deren Kartennummer der Aussteller auf der<br />

Rückseite des Schecks vermerkte. Der Empfänger des eurocheques musste die<br />

Übereinstimmung der Unterschrift auf dem eurocheque mit der Unterschrift auf<br />

der zugehörigen Karte prüfen. Am 1. Januar 2002 wurde die Einlösungsgarantie<br />

<strong>für</strong> eurocheques aufgehoben. Die Funktion des eurocheques wird seitdem vom<br />

weltweiten Netz an Geldautomaten und der internationalen Variante des electronic-cash-Verfahrens,<br />

Maestro, übernommen.<br />

Mit NetCheque gab es bereits einen Versuch, das vom Verrechnungsscheck bekannte<br />

Prinzip auf das Internet zu übertragen. Es kam jedoch zu keiner nennenswerten<br />

Marktverbreitung. Das System wurde bereits 1995 wieder eingestellt.<br />

2.2.2 Kreditkarten-basierte Verfahren<br />

Kreditkarten dienen der Bargeldbeschaffung am Bankschalter oder am Geldautomaten<br />

sowie der bargeldlosen Bezahlung von Waren und Dienstleistungen bei<br />

Vertragsunternehmen der kartenherausgebenden Organisationen. Sie ermöglichen<br />

darüber hinaus häufig eine (kurzfristige) Inanspruchnahme von Krediten. Die<br />

Kreditkarte wurde ursprünglich <strong>für</strong> den Einsatz am Point of Sale konzipiert. Die<br />

zur Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten werden heute üblicherweise aus<br />

Scheck<br />

Barscheck und<br />

Verrechnungsscheck<br />

eurocheque<br />

Kreditkartenbasierte<br />

Verfahren<br />

<strong>Zahlungsverfahren</strong> <strong>für</strong> E-<strong>Government</strong> Seite 11

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