Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
bezahlten Leistungen nicht sehen konnte. Das Verfahren wurde mittlerweile jedoch<br />
wieder eingestellt.<br />
2.2 Abgeleitete <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />
Abgeleitete <strong>Zahlungsverfahren</strong> greifen zur Wertübertragung auf originäre Verfahren<br />
zurück. Nachfolgend werden die verschiedenen Kategorien abgeleiteter Verfahren<br />
mit einigen beispielhaften Ausprägungen näher vorgestellt. Eine Auswahl<br />
weiterer abgeleiteter <strong>Zahlungsverfahren</strong> ist in Anhang A.12 aufgelistet.<br />
2.2.1 Scheck-basierte Verfahren<br />
Scheck-basierte Verfahren verbriefen eine Anweisung an das Kreditinstitut des<br />
Zahlungspflichtigen, die im Scheck genannte Geldsumme zu Lasten von dessen<br />
Konto zu zahlen. Die Zahlungsanweisung wird sofort bei Übergabe des Dokuments<br />
fällig. Der Scheck ist eine Urkunde und an die Papierform mit vorgegebenen<br />
Inhalten gebunden. Aus Sicherheitsgründen haben die Kreditinstitute Vordrucke<br />
entwickelt, zu deren ausschließlicher Annahme sie sich verpflichtet haben.<br />
Barschecks werden bei Vorlage bar an den Einreicher ausbezahlt. Die Zahlung erfolgt<br />
auch an Nichtkontoinhaber. Bei Verlust der Urkunde besteht das Risiko,<br />
dass die Zahlung an Unberechtigte vorgenommen wird. Trägt die Scheckurkunde<br />
den Vermerk „Nur zur Verrechnung“, so darf das Kreditinstitut den Betrag dagegen<br />
nur im Wege der Gutschrift einlösen.<br />
Sowohl im Inland als auch im Ausland kam dem garantierten eurocheque lange<br />
Zeit eine hohe Bedeutung zu. Die am eurocheque-System teilnehmenden Banken<br />
verpflichteten sich, formgerecht ausgestellte Euroschecks bis zu einem bestimmten<br />
Geldbetrag einzulösen. Die Garantie wurde in Verbindung mit einer Euroscheckkarte<br />
(Ec-Karte) gegeben, deren Kartennummer der Aussteller auf der<br />
Rückseite des Schecks vermerkte. Der Empfänger des eurocheques musste die<br />
Übereinstimmung der Unterschrift auf dem eurocheque mit der Unterschrift auf<br />
der zugehörigen Karte prüfen. Am 1. Januar 2002 wurde die Einlösungsgarantie<br />
<strong>für</strong> eurocheques aufgehoben. Die Funktion des eurocheques wird seitdem vom<br />
weltweiten Netz an Geldautomaten und der internationalen Variante des electronic-cash-Verfahrens,<br />
Maestro, übernommen.<br />
Mit NetCheque gab es bereits einen Versuch, das vom Verrechnungsscheck bekannte<br />
Prinzip auf das Internet zu übertragen. Es kam jedoch zu keiner nennenswerten<br />
Marktverbreitung. Das System wurde bereits 1995 wieder eingestellt.<br />
2.2.2 Kreditkarten-basierte Verfahren<br />
Kreditkarten dienen der Bargeldbeschaffung am Bankschalter oder am Geldautomaten<br />
sowie der bargeldlosen Bezahlung von Waren und Dienstleistungen bei<br />
Vertragsunternehmen der kartenherausgebenden Organisationen. Sie ermöglichen<br />
darüber hinaus häufig eine (kurzfristige) Inanspruchnahme von Krediten. Die<br />
Kreditkarte wurde ursprünglich <strong>für</strong> den Einsatz am Point of Sale konzipiert. Die<br />
zur Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten werden heute üblicherweise aus<br />
Scheck<br />
Barscheck und<br />
Verrechnungsscheck<br />
eurocheque<br />
Kreditkartenbasierte<br />
Verfahren<br />
<strong>Zahlungsverfahren</strong> <strong>für</strong> E-<strong>Government</strong> Seite 11