Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
Beim POZ-Verfahren 12 (Point of Sale ohne Zahlungsgarantie) werden die zur Erzeugung<br />
einer Lastschrift notwendigen Daten vom Kartenterminal aus dem Magnetstreifen<br />
der Bankkundenkarte des Zahlungspflichtigen ausgelesen und auf einer<br />
Einzugsermächtigung ausgedruckt, welche der Zahlungspflichtige unterschreibt.<br />
Ab einem bestimmten Rechnungsbetrag (üblicherweise 30,68 Euro) muss das<br />
Handels- oder Dienstleistungsunternehmen eine Kartensperr-Datei der Kreditwirtschaft<br />
abfragen. Eine Zahlungsgarantie wird bei diesem Verfahren nicht abgegeben,<br />
der Zahlungspflichtige kann die Lastschrift ohne Angabe von Gründen zurückgeben.<br />
Das POZ-Verfahren wurde zum 01.01.2007 durch die Kreditwirtschaft<br />
aufgekündigt [ZKA 2004] und wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr unterstützt.<br />
Neben diesen von der Kreditwirtschaft herausgegebenen Verfahren hat sich in der<br />
Praxis eine vierte Variante der elektronischen Lastschrift herausgebildet, die meist<br />
nur als elektronisches Lastschriftverfahren (ELV oder auch „Wildes POS-Verfahren“)<br />
bezeichnet wird. Beim ELV werden die Daten zur Lastschriftgenerierung<br />
ebenfalls aus dem Magnetstreifen der Bankkundenkarte ausgelesen und elektronisch<br />
weiterverarbeitet. Im Gegensatz zu POZ besteht jedoch keine Verpflichtung,<br />
eine Liste der gesperrten Karten bei der Bank abzufragen, wodurch die Auskunftsgebühren<br />
nicht mehr anfallen. Häufig werden jedoch von großen Handelsketten<br />
oder Zahlungsverkehrs-Dienstleistern eigene Sperrlisten aufgebaut. Das elektronische<br />
Lastschriftverfahren fußt nicht auf von der Kreditwirtschaft getragenen<br />
Vereinbarungen. Während bei POZ die Bank beispielsweise verpflichtet ist,<br />
im Falle eines nachträglichen Zahlungswiderspruchs und einer Rückgabe der Belastung<br />
durch den Karteninhaber, an den Händler Name und Anschrift des Karteninhabers<br />
herauszugeben, ist das Kreditinstitut zur Weitergabe von Name und Anschrift<br />
nicht in jedem Falle verpflichtet [Werner 2003, S. 758 ff.].<br />
Auch im Internet stellt die Lastschrift eines der am weitesten verbreiteten <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />
dar. In den meisten Fällen wird dabei nur die Kontonummer und<br />
Bankleitzahl des Zahlungspflichtigen an den Händler übertragen, häufig sogar unverschlüsselt.<br />
Diese gängige Praxis verstößt damit gegen das Lastschriftabkommen<br />
und die Vereinbarungen der Händler mit deren Hausbank, nach der eine<br />
schriftliche Einzugsermächtigung des Kunden vorliegen muss. 13 Um die Lastschrift<br />
rechtskonform im Internet einsetzen zu können, müsste der Kunde eine<br />
Einzugsermächtigung ausdrucken, unterschreiben und auf dem Postweg zum Zahlungsempfänger<br />
senden oder ein entsprechendes elektronisches Dokument mit einer<br />
qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen.<br />
Das „electronic direct debit“-Verfahren (edd), das von verschiedenen Banken angeboten<br />
wurde, bot eine solche elektronische Einzugsermächtigung, die vom<br />
Kunden mit einer elektronischen Signatur versehen wurde. Ein zusätzlicher Vorteil<br />
dieses Systems war, dass der Händler die Kontoverbindung und die Bank die<br />
12 Rechtsgrundlage hier<strong>für</strong> bildet die Vereinbarung zum POZ-System, die zwischen den Spitzenverbänden<br />
der Kreditwirtschaft abgeschlossen worden ist. Zu den Vertragswerken <strong>für</strong> das<br />
POZ-System gehören neben der Vereinbarung zum POZ-System die Bedingungen <strong>für</strong> Ec-<br />
Karten, der Konzentratorvertrag, die Händlerbedingungen und die Vereinbarung über die<br />
Teilnahme am POZ-System, die zwischen Unternehmer und Netzbetreiber abzuschließen ist.<br />
[Werner 2003, S. 773]<br />
13 Vgl. Abschnitt 6.1.1 des Moduls „Rechtliche Rahmenbedingungen <strong>für</strong> E-<strong>Government</strong>“.<br />
POZ<br />
Wildes POS-<br />
Verfahren; ELV<br />
Rechtskonformität<br />
von Lastschriften<br />
über das Internet<br />
electronic direct<br />
debit<br />
<strong>Zahlungsverfahren</strong> <strong>für</strong> E-<strong>Government</strong> Seite 10