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Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

In Österreich wurde unter dem Namen „e-payment standard“ (eps) 11 ein Standard<br />

<strong>für</strong> Online-Bezahlvorgänge verabschiedet, der von allen großen österreichischen<br />

Banken unterstützt wird. Der eps ist eine normierte technische Schnittstelle zwischen<br />

Händler und Bank. Das Verfahren ähnelt der oben vorgestellten Online-<br />

Überweisung, die Banken geben jedoch bereits bei Entgegennahme des Auftrags<br />

eine Zahlungsgarantie gegenüber den Händlern bzw. Behörden ab.<br />

2.1.3 Lastschrift<br />

Eine Lastschrift ist der Einzug eines Geldbetrages vom Konto des Zahlungspflichtigen,<br />

der durch den Zahlungsempfänger ausgelöst wird. Voraussetzung ist jedoch,<br />

dass entweder dem Zahlungsempfänger oder der Bank des Zahlungspflichtigen<br />

eine schriftliche Einwilligung des Zahlungspflichtigen vorliegt. Im täglichen<br />

Geschäftsverkehr wird diese Einwilligung üblicherweise gegenüber dem Zahlungsempfänger<br />

abgegeben, diese Form der Lastschrift wird dann als Einzugsermächtigungs-Lastschrift<br />

bezeichnet. Im Gegensatz zur zweiten Möglichkeit, der<br />

Abbuchungsauftrags-Lastschrift, kann diese ohne Angabe von Gründen zurückgegeben<br />

werden.<br />

Für den Einsatz der Lastschrift am Point of Sale wurden von der deutschen Kreditwirtschaft<br />

drei Verfahren entwickelt, die durch die Magnetstreifen und ggf.<br />

Chips der ausgegebenen Bankkundenkarten unterstützt werden. Beim „electronic<br />

cash“-Verfahren wird die Zahlung durch Eingabe der kartenindividuellen Geheimzahl<br />

(PIN) legitimiert. Die benötigten Daten werden vom Kartenterminal aus<br />

dem Magnetstreifen ausgelesen. Das Kartenterminal baut eine Verbindung zu<br />

bankseitigen Systemen auf, bei denen die PIN, vorliegende Sperren und die Kontodeckung<br />

des Zahlungspflichtigen überprüft werden. Sobald das Terminal eine<br />

positive Rückmeldung erhält, ist die Zahlung durch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen<br />

garantiert.<br />

Um nicht bei jedem Zahlungsvorgang eine gebührenpflichtige Verbindung und<br />

Autorisierung durchführen zu müssen, wird beim „electronic cash chip“-<br />

Verfahren ein vorautorisiertes Limit (z. B. 500 Euro) im Chip gespeichert. Im<br />

Rahmen des Zahlungsvorgangs wird geprüft, ob das Limit auf dem Chip zur Zahlung<br />

ausreicht. Die Zahlung wird ebenfalls wie beim ursprünglichen electroniccash-Verfahren<br />

durch Eingabe der Karten-PIN legitimiert, wobei die PIN offline<br />

durch den Kartenchip geprüft wird. Im positiven Fall – das Limit reicht aus und<br />

die PIN ist korrekt – wird die Transaktion ohne zusätzlichen Verbindungsaufbau<br />

zur Bank autorisiert und das Limit um den Zahlungsbetrag reduziert. Sollte das<br />

Limit durch die Zahlung überschritten werden, so erfolgt die Prüfung wie beim<br />

electronic-cash-Verfahren und das Limit wird wieder heraufgesetzt. Je nach Ausgestaltung<br />

des Systems wird z.B. zufalls- oder zeitabhängig eine über die Betragsautorisierung<br />

hinausgehende Online-Verbindung aufgebaut. Eine autorisierte Zahlung<br />

ist jedoch in jedem Falle garantiert.<br />

11 eps wurde von der bankenübergreifenden Studiengesellschaft <strong>für</strong> Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr<br />

(STUZZA) gemeinsam mit den österreichischen Banken erarbeitet. Weitere Informationen<br />

unter http://www.stuzza.at/.<br />

Landesweiter<br />

Standard <strong>für</strong><br />

Online-Überweisungen<br />

in<br />

Österreich<br />

Formen der<br />

Auftragserteilung<br />

electronic cash<br />

electronic cash<br />

chip<br />

<strong>Zahlungsverfahren</strong> <strong>für</strong> E-<strong>Government</strong> Seite 9

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