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Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

A.10 Nachnahme<br />

Aus der Kategorie „Nachnahme“ wurde der Standardbrief der Deutschen Post sowie<br />

das DHL-Paket bewertet.<br />

Fachspezifische Anforderungen:<br />

• Wiederkehrende Zahlungen: nein<br />

Die Zahlung muss jedes Mal erneut durch den Kunden ausgelöst werden.<br />

• Internationalität: ja<br />

Nachnahmesendungen ins Ausland sind grundsätzlich möglich. Damit kann<br />

das <strong>Zahlungsverfahren</strong> auch international eingesetzt werden.<br />

• Anonymität: nein<br />

Um das <strong>Zahlungsverfahren</strong> nutzen zu können, muss der Kunde gegenüber der<br />

Behörde seine Adresse bekannt geben. Ansonsten ist eine Zustellung nicht<br />

möglich. Das Verfahren ist <strong>für</strong> eine anonyme Nutzung nicht geeignet.<br />

• Zahlungsgarantie: hoch<br />

Da der Kunde die Leistung erst erhält, nachdem diese gegenüber dem Zustelldienst<br />

bezahlt wurde, ist die Zahlungsgarantie als hoch einzustufen. Im Fall<br />

der Nichtannahme durch den Kunden wird die Lieferung an die Behörde zurückgesandt.<br />

Zu beachten ist jedoch, dass die Zahlungsgarantie keine Kosten<br />

<strong>für</strong> individuell erstellte Leistungen abdeckt.<br />

• Verbreitung: hoch<br />

Zur Nutzung des Verfahrens sind auf Kundenseite keine Voraussetzungen<br />

notwendig.<br />

Betragsbereich und Kostenstruktur:<br />

Der Betragsbereich bei der Nachnahme beginnt bei 0,01 Euro und ist auf einen<br />

Paketwert von 5.000 Euro 109 begrenzt. Die Kostenstruktur des Verfahrens ist im<br />

kleinpreisigen Bereich jedoch unrentabel.<br />

• Fixe Kosten fallen bei der Nachnahme <strong>für</strong> die Behörde nicht an.<br />

• Variable Kosten <strong>für</strong> den Kunden fallen nicht an.<br />

• Unabhängig vom Betragsvolumen muss die Behörde bei einer Nachnahmesendung<br />

durch die Deutsche Post ein Nachnahme-Entgelt und eine Geldübermittlungsgebühr<br />

entrichten. Das Nachnahme-Entgelt ist von der Behörde zu<br />

leisten, auch wenn der Kunde die Annahme verweigert. Die Geldübermittlungsgebühr<br />

fällt nur an, wenn die Deutsche Post den vom Kunden erhaltenen<br />

Betrag an die Behörde übermittelt, wobei die Gebühr vom eingezogenen<br />

Nachnahmebetrag abgezogen wird. Bei der Nachnahme fallen bei einem Standardbrief<br />

(national und international) zwei Euro Nachnahme-Entgelt und zwei<br />

Euro Übermittlungsgebühr, in der Summe somit vier Euro an variablen Kosten<br />

<strong>für</strong> die Behörde an. Bei Versand eines DHL-Pakets im Inland belaufen<br />

109 Der Betragsbereich ist bei Briefen und Postkarten auf 1.600 Euro, bei nationalen DHL-<br />

Paketen auf 3.500 Euro, bei internationalen DHL-Paketen auf 5.000 Euro beschränkt.<br />

Vgl. u. a. http://www.deutschepost.de/dpag?check=yes&lang=de_DE&xmlFile=1386#/.<br />

Anhang Seite A-18

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