Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
A.10 Nachnahme<br />
Aus der Kategorie „Nachnahme“ wurde der Standardbrief der Deutschen Post sowie<br />
das DHL-Paket bewertet.<br />
Fachspezifische Anforderungen:<br />
• Wiederkehrende Zahlungen: nein<br />
Die Zahlung muss jedes Mal erneut durch den Kunden ausgelöst werden.<br />
• Internationalität: ja<br />
Nachnahmesendungen ins Ausland sind grundsätzlich möglich. Damit kann<br />
das <strong>Zahlungsverfahren</strong> auch international eingesetzt werden.<br />
• Anonymität: nein<br />
Um das <strong>Zahlungsverfahren</strong> nutzen zu können, muss der Kunde gegenüber der<br />
Behörde seine Adresse bekannt geben. Ansonsten ist eine Zustellung nicht<br />
möglich. Das Verfahren ist <strong>für</strong> eine anonyme Nutzung nicht geeignet.<br />
• Zahlungsgarantie: hoch<br />
Da der Kunde die Leistung erst erhält, nachdem diese gegenüber dem Zustelldienst<br />
bezahlt wurde, ist die Zahlungsgarantie als hoch einzustufen. Im Fall<br />
der Nichtannahme durch den Kunden wird die Lieferung an die Behörde zurückgesandt.<br />
Zu beachten ist jedoch, dass die Zahlungsgarantie keine Kosten<br />
<strong>für</strong> individuell erstellte Leistungen abdeckt.<br />
• Verbreitung: hoch<br />
Zur Nutzung des Verfahrens sind auf Kundenseite keine Voraussetzungen<br />
notwendig.<br />
Betragsbereich und Kostenstruktur:<br />
Der Betragsbereich bei der Nachnahme beginnt bei 0,01 Euro und ist auf einen<br />
Paketwert von 5.000 Euro 109 begrenzt. Die Kostenstruktur des Verfahrens ist im<br />
kleinpreisigen Bereich jedoch unrentabel.<br />
• Fixe Kosten fallen bei der Nachnahme <strong>für</strong> die Behörde nicht an.<br />
• Variable Kosten <strong>für</strong> den Kunden fallen nicht an.<br />
• Unabhängig vom Betragsvolumen muss die Behörde bei einer Nachnahmesendung<br />
durch die Deutsche Post ein Nachnahme-Entgelt und eine Geldübermittlungsgebühr<br />
entrichten. Das Nachnahme-Entgelt ist von der Behörde zu<br />
leisten, auch wenn der Kunde die Annahme verweigert. Die Geldübermittlungsgebühr<br />
fällt nur an, wenn die Deutsche Post den vom Kunden erhaltenen<br />
Betrag an die Behörde übermittelt, wobei die Gebühr vom eingezogenen<br />
Nachnahmebetrag abgezogen wird. Bei der Nachnahme fallen bei einem Standardbrief<br />
(national und international) zwei Euro Nachnahme-Entgelt und zwei<br />
Euro Übermittlungsgebühr, in der Summe somit vier Euro an variablen Kosten<br />
<strong>für</strong> die Behörde an. Bei Versand eines DHL-Pakets im Inland belaufen<br />
109 Der Betragsbereich ist bei Briefen und Postkarten auf 1.600 Euro, bei nationalen DHL-<br />
Paketen auf 3.500 Euro, bei internationalen DHL-Paketen auf 5.000 Euro beschränkt.<br />
Vgl. u. a. http://www.deutschepost.de/dpag?check=yes&lang=de_DE&xmlFile=1386#/.<br />
Anhang Seite A-18