Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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02.02.2013 Aufrufe

E-Government-Handbuch A.8 E-Mail-basierte Verfahren Aus der Kategorie „E-Mail-basierte Verfahren“ wurde moneybookers bewertet. Fachspezifische Anforderungen: • Wiederkehrende Zahlungen: ja Termin- und Daueraufträge können eingerichtet werden. moneybookers sorgt anschließend selbstständig für die Ausführung. • Internationalität: ja Zahlungen können an jeden Inhaber einer E-Mail-Adresse erfolgen. Ist der Empfänger noch nicht bei moneybookers angemeldet, muss er sich jedoch registrieren, um die Zahlung annehmen zu können. • Anonymität: ja Der Behörde wird ausschließlich die E-Mail-Adresse des Kunden mitgeteilt. Somit ist eine pseudonyme Nutzung des Dienstes möglich. • Zahlungsgarantie: hoch Nach Initiierung der Zahlungstransaktion durch den Kunden wird dem Zahlungsempfänger der Betrag sofort auf seinem moneybookers-Konto gutgeschrieben. Der Empfänger kann unmittelbar über das elektronische Geld verfügen. • Verbreitung: gering In Deutschland sind bisher nur verhältnismäßig wenige Nutzer bei moneybookers registriert. Hinderlich für eine hohe Verbreitung könnte sein, dass es sich bei moneybookers um kein nationales E-Geld-Institut handelt. Betragsbereich und Kostenstruktur: Grundsätzlich könnten mit moneybookers auch Beträge in Höhe von mehreren Tausend Euro beglichen werden. Geht man jedoch von vergleichbaren Zahlungsverfahren aus, die ebenfalls auf Guthabenbasis aufbauen, so erscheint ein verfügbares Guthaben von 500 Euro je Nutzer als angemessen, was in der Praxis den Betragsbereich auf 500 Euro einschränken würde. Es ist nicht zu erwarten, dass Nutzer im Vorhinein wesentlich höhere Beträge bei moneybookers vorhalten werden. Es entstehen ausschließlich für den Sender der Zahlung, somit den Kunden der Behörde, Kosten in Höhe von 1%, maximal jedoch 0,50 Euro. Aus Sicht der Behörde entstehen somit für den Empfang von Geldeinheiten keine Kosten. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Geldeinheiten auf einem Verrechnungskonto von moneybookers vorgehalten werden. Für die Übertragung von Geldeinheiten vom Verrechungskonto bei moneybookers auf ein Konto der Behörde sind jedoch Gebühren an moneybookers zu entrichten. Sicherheit: • Transaktionskontrolle: hoch Der Kunde kann unmittelbar im Anschluss an die Transaktion in seinem persönlichen Bereich eine Übersicht der getätigten Zahlungen einsehen. • Stärke des Authentifizierungsmechanismus: mittel Zur Auslösung einer Zahlungstransaktion durch moneybookers ist ein Passwort erforderlich. Anhang Seite A-15

E-Government-Handbuch • Sperrmöglichkeit: ja Das moneybookers Konto kann gesperrt werden. • Haftungsbetrag: Guthaben auf Verrechnungskonto Der Kunde haftet mit seinem gesamten Guthaben auf dem Verrechnungskonto. A.9 Mobiltelefon-basierte Verfahren Aus der Kategorie „Mobiltelefon-basierte Verfahren“ wurde Vodafone m-pay bewertet. Fachspezifische Anforderungen: • Wiederkehrende Zahlungen: ja Mit Vodafone m-pay können regelmäßige Zahlungen automatisch vom Vodafone-Konto abgebucht werden. • Internationalität: Nein Vodafone m-pay steht derzeit nur Kunden der in Deutschland ansässigen Vodafone D2 zur Verfügung. • Anonymität: ja Der Kunde übermittelt bei der Zahlung nur die Rufnummer seines Mobiltelefons. Er tritt damit gegenüber der Behörde nur unter einem Pseudonym auf. • Zahlungsgarantie: hoch Mit der Autorisierung der Transaktion übernimmt Vodafone D2 das Zahlungsausfallrisiko. • Verbreitung: hoch Das Unternehmen verfügt nach eigenen Angaben derzeit über 26 Millionen Kunden. Die Verbreitung des Zahlungsverfahrens wird daher als hoch eingestuft. Betragsbereich und Kostenstruktur: Zahlungen mit Vodafone m-pay sind nur bis zu einem Betrag von 10 Euro möglich. • Für den Kunden entstehen bei der Nutzung keine Gebühren. • Die Behörde trägt eine einmalige Anbindungsgebühr in Höhe von 7.500 Euro (zzgl. USt.) sowie einen monatlichen Basispreis in Höhe von 100 Euro (zzgl. USt.). • Vom monatlichen Umsatz muss die Behörde einen Anteil von 22,35 % (mindestens 500 Euro (zzgl. USt.)) abführen. Anhang Seite A-16

E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

• Sperrmöglichkeit: ja<br />

Das moneybookers Konto kann gesperrt werden.<br />

• Haftungsbetrag: Guthaben auf Verrechnungskonto<br />

Der Kunde haftet mit seinem gesamten Guthaben auf dem Verrechnungskonto.<br />

A.9 Mobiltelefon-basierte Verfahren<br />

Aus der Kategorie „Mobiltelefon-basierte Verfahren“ wurde Vodafone m-pay<br />

bewertet.<br />

Fachspezifische Anforderungen:<br />

• Wiederkehrende Zahlungen: ja<br />

Mit Vodafone m-pay können regelmäßige Zahlungen automatisch vom Vodafone-Konto<br />

abgebucht werden.<br />

• Internationalität: Nein<br />

Vodafone m-pay steht derzeit nur Kunden der in Deutschland ansässigen Vodafone<br />

D2 zur Verfügung.<br />

• Anonymität: ja<br />

Der Kunde übermittelt bei der Zahlung nur die Rufnummer seines Mobiltelefons.<br />

Er tritt damit gegenüber der Behörde nur unter einem Pseudonym auf.<br />

• Zahlungsgarantie: hoch<br />

Mit der Autorisierung der Transaktion übernimmt Vodafone D2 das Zahlungsausfallrisiko.<br />

• Verbreitung: hoch<br />

Das Unternehmen verfügt nach eigenen Angaben derzeit über 26 Millionen<br />

Kunden. Die Verbreitung des <strong>Zahlungsverfahren</strong>s wird daher als hoch eingestuft.<br />

Betragsbereich und Kostenstruktur:<br />

Zahlungen mit Vodafone m-pay sind nur bis zu einem Betrag von 10 Euro möglich.<br />

• Für den Kunden entstehen bei der Nutzung keine Gebühren.<br />

• Die Behörde trägt eine einmalige Anbindungsgebühr in Höhe von 7.500 Euro<br />

(zzgl. USt.) sowie einen monatlichen Basispreis in Höhe von 100 Euro (zzgl.<br />

USt.).<br />

• Vom monatlichen Umsatz muss die Behörde einen Anteil von 22,35 % (mindestens<br />

500 Euro (zzgl. USt.)) abführen.<br />

Anhang Seite A-16

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