02.02.2013 Aufrufe

Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

A.7 Wertkarten-basierte Verfahren<br />

Aus der Kategorie „Wertkarten-basierte Verfahren“ wurde die paysafecard bewertet.<br />

Fachspezifische Anforderungen:<br />

• Wiederkehrende Zahlungen: nein<br />

Systembedingt ist es nicht möglich, ohne aktives Zutun des Kunden automatisiert<br />

Beträge abzubuchen.<br />

• Internationalität: ja<br />

Kunden aus dem Ausland können die paysafecard über das Internet beziehen.<br />

107 Für den Einsatz der paysafecard sind keine weiteren Voraussetzungen<br />

notwendig.<br />

• Anonymität: ja<br />

Die Kunden können die Karten auch durch Barzahlung erwerben. Die Behörde<br />

erhält während des Zahlungsprozesses keine kundenbezogenen Daten.<br />

• Zahlungsgarantie: hoch<br />

Der Zahlungssystemanbieter garantiert <strong>für</strong> die Übermittlung der eingereichten<br />

Zahlungen an die Behörde.<br />

• Verbreitung: gering<br />

Die Verbreitung der paysafecard wird als gering eingestuft. Indikatoren da<strong>für</strong><br />

sind die derzeit vergleichsweise geringe Nutzerzahl sowie die geringe Zahl an<br />

Akzeptanzstellen.<br />

Betragsbereich und Kostenstruktur:<br />

Zahlungen sind mit der paysafecard im Bereich von 0,01 bis 100 Euro möglich.<br />

Zwar können bei einer Transaktion bis zu zehn Karten verwendet werden, aus<br />

Praktikabilitätsgründen erscheint jedoch die Begrenzung des Betragsbereichs auf<br />

100 Euro sinnvoll.<br />

• Fixe Kosten entstehen <strong>für</strong> die Behörde mit Ausnahme der Implementierungskosten<br />

nicht.<br />

• Variable Kosten <strong>für</strong> den Kunden fallen nicht an.<br />

• Die Behörde muss bei materiellen Gütern 5,5 Prozent Provision zuzüglich gesetzlich<br />

vorgeschriebener Umsatzsteuer aus der Summe des vom Kunden zu<br />

zahlenden Betrags plus Versandkosten an paysafecard zahlen. Bei immateriellen<br />

Leistungen muss die Behörde bei Transaktionen bis fünf Euro 19 Prozent<br />

Provision zahlen. Bei immateriellen Gütern über fünf Euro sind 12 Prozent<br />

fällig. Beide Fälle werden noch mit der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer<br />

belegt.<br />

107 Mögliche Online-Bezugsquellen finden sich auf http://www.paysafecard.de/.<br />

Anhang Seite A-13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!