Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ... Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

02.02.2013 Aufrufe

E-Government-Handbuch A.6 Kreditkartenzahlung (3-D Secure) Fachspezifische Anforderungen: • Wiederkehrende Zahlungen: nein Der Kunde muss die Zahlungen einzeln durch Eingabe seines Kennworts freigeben. Ohne Eingabe des Kennworts durch den Kunden erhält der Händler keine Zahlungsgarantie. • Internationalität: ja Kreditkartenzahlungen über 3-D Secure unterscheiden sich hinsichtlich der Eignung für eine internationale Nutzung nicht von einer Kreditkartenzahlung über SSL. Sie können jederzeit ortsunabhängig über das Internet initiiert werden. • Anonymität: ja Die Behörde benötigt für die Autorisierung der Zahlung nur die Kreditkartennummer und das Gültigkeitsdatum der Karte, der Name des Karteninhabers ist für die Autorisierung in der Regel nicht notwendig. Zur Authentifizierung des Karteninhabers wird nur die PIN benötigt. Kreditkartenzahlungen können damit so gestaltet werden, dass auch eine pseudonyme Bezahlung möglich ist. • Zahlungsgarantie: hoch Die Behörde erhält bei Einsatz von 3-D Secure in der Regel eine sofortige Zahlungsgarantie. • Verbreitung: gering Derzeit existieren in Deutschland kaum Vertragsunternehmen, die 3-D Secure zur Zahlung einsetzen. Die Vertragsunternehmen sind auch zukünftig nicht verpflichtet, auf 3-D Secure basierende Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Betragsbereich und Kostenstruktur: Der Betragsbereich ist bei Kreditkartenzahlungen grundsätzlich nicht begrenzt. Zu beachten ist jedoch das individuelle Verfügungslimit des Karteninhabers. Für Kunden entstehen im Rahmen der Transaktion keine Kosten. Hat das Vertragsunternehmen die 3-D Secure Kreditkartenzahlung in ihr System integriert, so fallen in der Regel zusätzlich noch eine fixe Transaktionsgebühr zur Datenübermittlung und ein Disagio bzgl. des Zahlungsbetrags an. Anhang Seite A-11

E-Government-Handbuch Kosten je Transaktion für Behörde (in Euro) 400 300 200 100 0 Kreditkartenzahlung (3-D Secure) Betragsbereich 0 bis 5.000 Euro 0 1.000 2.000 3.000 4.000 0 5.000 zu zahlender Betrag (in Euro) Disagio 8% Disagio 5% Disagio 3% Disagio 2% Annahmen: Die Behörde übermittelt Kreditkartendaten zur Autorisierung unter Einbeziehung eines Netzbetreibers an einen Acquirer weiter. Es entsteht dadurch eine fixe Transaktionsgebühr in Höhe von 0,50 Euro (brutto) und ein Disagio. Die Kurven geben unterschiedliche Disagiosätze wieder. Abbildung 39: Verlauf der variablen Kosten einer Kreditkartenzahlung (3-D Secure) Sicherheit: • Transaktionskontrolle: mittel Der Kunde erhält eine monatliche Kreditkartenabrechnung als Übersicht aller eingereichten Belastungen. Eine zeitnahe Transaktionsbestätigung erfolgt bei Zahlungen im Internet dagegen in der Regel nicht. Auch das Merchant Server Plug-in (MPI) führt nicht zu einer erhöhten Transaktionskontrolle, da dieses lediglich den Status der Authentifizierung meldet. Rückschlüsse auf erfolgreich eingereichte Autorisierungen können daraus nicht gezogen werden. • Stärke des Authentifizierungsmechanismus: mittel Das Merchant Server Plug-in (MPI) führt eine wissensbasierte Authentifizierung durch. • Sperrmöglichkeit: ja Um Schäden des Kunden vorzubeugen, werden von den Kreditkartenorganisationen Telefonleitungen geschaltet, die jederzeit eine unmittelbare Sperre der Kreditkarte ermöglichen. • Haftungsbetrag: 50 Euro Der Kunde haftet aus missbräuchlichen Verfügungen in der Regel mit einem maximalen Betrag von 50 Euro. In Einzelfällen werden mit dem Kunden auch andere Haftungsbeträge vereinbart. Anhang Seite A-12 400 300 200 100

E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

A.6 Kreditkartenzahlung (3-D Secure)<br />

Fachspezifische Anforderungen:<br />

• Wiederkehrende Zahlungen: nein<br />

Der Kunde muss die Zahlungen einzeln durch Eingabe seines Kennworts freigeben.<br />

Ohne Eingabe des Kennworts durch den Kunden erhält der Händler<br />

keine Zahlungsgarantie.<br />

• Internationalität: ja<br />

Kreditkartenzahlungen über 3-D Secure unterscheiden sich hinsichtlich der<br />

Eignung <strong>für</strong> eine internationale Nutzung nicht von einer Kreditkartenzahlung<br />

über SSL. Sie können jederzeit ortsunabhängig über das Internet initiiert werden.<br />

• Anonymität: ja<br />

Die Behörde benötigt <strong>für</strong> die Autorisierung der Zahlung nur die Kreditkartennummer<br />

und das Gültigkeitsdatum der Karte, der Name des Karteninhabers ist<br />

<strong>für</strong> die Autorisierung in der Regel nicht notwendig. Zur Authentifizierung des<br />

Karteninhabers wird nur die PIN benötigt. Kreditkartenzahlungen können damit<br />

so gestaltet werden, dass auch eine pseudonyme Bezahlung möglich ist.<br />

• Zahlungsgarantie: hoch<br />

Die Behörde erhält bei Einsatz von 3-D Secure in der Regel eine sofortige<br />

Zahlungsgarantie.<br />

• Verbreitung: gering<br />

Derzeit existieren in Deutschland kaum Vertragsunternehmen, die 3-D Secure<br />

zur Zahlung einsetzen. Die Vertragsunternehmen sind auch zukünftig nicht<br />

verpflichtet, auf 3-D Secure basierende Zahlungsmöglichkeiten anzubieten.<br />

Betragsbereich und Kostenstruktur:<br />

Der Betragsbereich ist bei Kreditkartenzahlungen grundsätzlich nicht begrenzt. Zu<br />

beachten ist jedoch das individuelle Verfügungslimit des Karteninhabers.<br />

Für Kunden entstehen im Rahmen der Transaktion keine Kosten. Hat das Vertragsunternehmen<br />

die 3-D Secure Kreditkartenzahlung in ihr System integriert, so<br />

fallen in der Regel zusätzlich noch eine fixe Transaktionsgebühr zur Datenübermittlung<br />

und ein Disagio bzgl. des Zahlungsbetrags an.<br />

Anhang Seite A-11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!