Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
• Stärke des Authentifizierungsmechanismus: mittel<br />
Je nach eingesetztem Verfahren kann sich das Niveau zwischen mittel (Ein-<br />
Faktor-Authentifzierung, z. B. händische Unterschrift) und hoch (Zwei-<br />
Faktor-Authentifzierung, z. B. PIN und TAN) bewegen. Für den Schutz des<br />
Kunden vor missbräuchlichen Verfügungen ist jedoch das geringere Sicherheitsniveau<br />
ausschlaggebend.<br />
• Sperrmöglichkeit: ja<br />
Der Kunde kann sein Konto gegen Verfügungen sperren lassen.<br />
• Haftungsbetrag: Verfügungsrahmen<br />
Verfügungen sind nur bis zur Höhe des Verfügungsrahmens des Kontos möglich.<br />
A.4 Lastschrift (Einzugsermächtigung)<br />
Fachspezifische Anforderungen:<br />
• Wiederkehrende Zahlungen: ja<br />
Das Lastschriftverfahren eignet sich nach einmaliger Erteilung einer Einzugsermächtigung<br />
<strong>für</strong> wiederkehrende Zahlungen, da Beträge ohne aktives Zutun<br />
des Kunden von dessen Konto eingezogen werden können.<br />
• Internationalität: nein<br />
Um das Lastschriftverfahren nutzen zu können, muss der Kunde ein Konto bei<br />
einem deutschen Kreditinstitut besitzen. 104<br />
• Anonymität: nein<br />
Der Name des Kunden muss auf der Einzugsermächtigung und auf dem Lastschriftbeleg<br />
angegeben werden und erscheint auch auf dem Kontoauszug des<br />
Zahlungsempfängers.<br />
• Zahlungsgarantie: gering<br />
Der Kunde kann innerhalb von sechs Wochen nach Belastung seines Kontos<br />
der Abbuchung widersprechen. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig.<br />
105<br />
• Verbreitung: hoch<br />
Das Verfahren ist in der Praxis sowohl auf Kunden- als auch auf Behördenseite<br />
weit verbreitet und akzeptiert.<br />
104 Es existieren derzeit jedoch Bestrebungen auf europäischer Ebene ein EU-weites Lastschriftverfahren<br />
einzuführen. Weitere Informationen finden sich dazu unter http://europa.eu.int/comm/internal_market/payments/directdebit/index_de.htm#studies.<br />
105 Über die Frist von sechs Wochen hinaus, die im Lastschriftabkommen geregelt ist, hat der <strong>für</strong><br />
Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) wie folgt entschieden:<br />
Ein Widerspruch gegen Kontobelastungen aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist<br />
ohne Einhaltung einer bestimmten Frist bis zur Genehmigung der Belastungen durch den<br />
Kontoinhaber zulässig. Vergleiche dazu BGH, Urteil vom 06. 06.2000, Aktenzeichen: XI<br />
ZR 258/99.<br />
Anhang Seite A-7