02.02.2013 Aufrufe

Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

• Stärke des Authentifizierungsmechanismus: mittel<br />

Je nach eingesetztem Verfahren kann sich das Niveau zwischen mittel (Ein-<br />

Faktor-Authentifzierung, z. B. händische Unterschrift) und hoch (Zwei-<br />

Faktor-Authentifzierung, z. B. PIN und TAN) bewegen. Für den Schutz des<br />

Kunden vor missbräuchlichen Verfügungen ist jedoch das geringere Sicherheitsniveau<br />

ausschlaggebend.<br />

• Sperrmöglichkeit: ja<br />

Der Kunde kann sein Konto gegen Verfügungen sperren lassen.<br />

• Haftungsbetrag: Verfügungsrahmen<br />

Verfügungen sind nur bis zur Höhe des Verfügungsrahmens des Kontos möglich.<br />

A.4 Lastschrift (Einzugsermächtigung)<br />

Fachspezifische Anforderungen:<br />

• Wiederkehrende Zahlungen: ja<br />

Das Lastschriftverfahren eignet sich nach einmaliger Erteilung einer Einzugsermächtigung<br />

<strong>für</strong> wiederkehrende Zahlungen, da Beträge ohne aktives Zutun<br />

des Kunden von dessen Konto eingezogen werden können.<br />

• Internationalität: nein<br />

Um das Lastschriftverfahren nutzen zu können, muss der Kunde ein Konto bei<br />

einem deutschen Kreditinstitut besitzen. 104<br />

• Anonymität: nein<br />

Der Name des Kunden muss auf der Einzugsermächtigung und auf dem Lastschriftbeleg<br />

angegeben werden und erscheint auch auf dem Kontoauszug des<br />

Zahlungsempfängers.<br />

• Zahlungsgarantie: gering<br />

Der Kunde kann innerhalb von sechs Wochen nach Belastung seines Kontos<br />

der Abbuchung widersprechen. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig.<br />

105<br />

• Verbreitung: hoch<br />

Das Verfahren ist in der Praxis sowohl auf Kunden- als auch auf Behördenseite<br />

weit verbreitet und akzeptiert.<br />

104 Es existieren derzeit jedoch Bestrebungen auf europäischer Ebene ein EU-weites Lastschriftverfahren<br />

einzuführen. Weitere Informationen finden sich dazu unter http://europa.eu.int/comm/internal_market/payments/directdebit/index_de.htm#studies.<br />

105 Über die Frist von sechs Wochen hinaus, die im Lastschriftabkommen geregelt ist, hat der <strong>für</strong><br />

Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) wie folgt entschieden:<br />

Ein Widerspruch gegen Kontobelastungen aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist<br />

ohne Einhaltung einer bestimmten Frist bis zur Genehmigung der Belastungen durch den<br />

Kontoinhaber zulässig. Vergleiche dazu BGH, Urteil vom 06. 06.2000, Aktenzeichen: XI<br />

ZR 258/99.<br />

Anhang Seite A-7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!