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Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

• Sperrmöglichkeit: ja<br />

Das Online-Konto kann entweder vollständig gegen jegliche Verfügung oder<br />

nur gegen Online-Verfügungen gesperrt werden.<br />

• Haftungsbetrag: Verfügungsrahmen<br />

Werden missbräuchlich Verfügungen über das Konto mittels Online-<br />

Überweisungen durchgeführt, so hat der Kunde da<strong>für</strong> einzustehen, da nur er<br />

die PIN wissen kann und in Besitz der TAN-Liste ist. Transaktionen über den<br />

Verfügungsrahmen hinaus sind nicht möglich und bestimmen damit den maximalen<br />

Haftungsbetrag.<br />

A.3 Überweisung vor bzw. nach Lieferung<br />

Fachspezifische Anforderungen:<br />

• Wiederkehrende Zahlungen: ja<br />

Wiederkehrende Überweisungen (Dauerüberweisungen) sind aufgrund eines<br />

vom Kunden erteilten Dauerauftrags zu bestimmten, regelmäßig wiederkehrenden<br />

Terminen an den selben Zahlungsempfänger in gleich bleibender Höhe<br />

möglich.<br />

• Internationalität: ja<br />

Überweisungen sind generell auch aus dem Ausland möglich. Dazu ist die<br />

Angabe internationaler Kennzeichen, wie z. B. der „International Bank Account<br />

Number“ (IBAN) oder des „SWIFT 103 -Bank Identifier Code“ (SWIFT-<br />

BIC), notwendig, die eine Verarbeitung erleichtern und beschleunigen.<br />

• Anonymität: nein<br />

Die Behörde erhält von der Bank Angaben zur Person des Überweisenden.<br />

Dadurch ist eine anonyme Zahlung nicht möglich.<br />

• Zahlungsgaratie: gering (Zahlung nach Lieferung) / hoch (Zahlung vor Lieferung)<br />

Beim Kriterium Zahlungsgarantie sind die beiden Varianten der Überweisung<br />

zu unterscheiden. Entscheidend <strong>für</strong> die Zahlungsgarantie beim <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />

Überweisung ist, ob die Zahlung dem Kreditinstitut der Behörde zur<br />

endgültigen Gutschrift auf dem Konto der Behörde zur Verfügung gestellt<br />

worden ist. Ab diesem Zeitpunkt kann der Kunde den Überweisungsvertrag<br />

nicht mehr kündigen. Auf nationaler Ebene kann dies bis zu drei Banktagen<br />

dauern. Bei der Leistungserbringung vor Zahlungseingang ist die Zahlungsgarantie<br />

somit gering, da ein Kunde die Überweisung widerrufen bzw. gar nicht<br />

initiieren könnte. Bei der Leistungserbringung nach Zahlungseingang und unwiderruflicher<br />

Gutschrift ist die Zahlungsgarantie hoch, da ein Kunde den Überweisungsvertrag<br />

dann nicht mehr kündigen kann.<br />

103 Die "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication" (S.W.I.F.T.) ist eine<br />

Gesellschaft, die ein internationales Datenübertragungsnetz <strong>für</strong> Finanznachrichten zwischen<br />

ihren Mitgliedern betreibt. Mitglieder und Träger der Gesellschaft sind vorwiegend Kreditinstitute.<br />

Anhang Seite A-5

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