Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
• Sperrmöglichkeit: ja<br />
Das Online-Konto kann entweder vollständig gegen jegliche Verfügung oder<br />
nur gegen Online-Verfügungen gesperrt werden.<br />
• Haftungsbetrag: Verfügungsrahmen<br />
Werden missbräuchlich Verfügungen über das Konto mittels Online-<br />
Überweisungen durchgeführt, so hat der Kunde da<strong>für</strong> einzustehen, da nur er<br />
die PIN wissen kann und in Besitz der TAN-Liste ist. Transaktionen über den<br />
Verfügungsrahmen hinaus sind nicht möglich und bestimmen damit den maximalen<br />
Haftungsbetrag.<br />
A.3 Überweisung vor bzw. nach Lieferung<br />
Fachspezifische Anforderungen:<br />
• Wiederkehrende Zahlungen: ja<br />
Wiederkehrende Überweisungen (Dauerüberweisungen) sind aufgrund eines<br />
vom Kunden erteilten Dauerauftrags zu bestimmten, regelmäßig wiederkehrenden<br />
Terminen an den selben Zahlungsempfänger in gleich bleibender Höhe<br />
möglich.<br />
• Internationalität: ja<br />
Überweisungen sind generell auch aus dem Ausland möglich. Dazu ist die<br />
Angabe internationaler Kennzeichen, wie z. B. der „International Bank Account<br />
Number“ (IBAN) oder des „SWIFT 103 -Bank Identifier Code“ (SWIFT-<br />
BIC), notwendig, die eine Verarbeitung erleichtern und beschleunigen.<br />
• Anonymität: nein<br />
Die Behörde erhält von der Bank Angaben zur Person des Überweisenden.<br />
Dadurch ist eine anonyme Zahlung nicht möglich.<br />
• Zahlungsgaratie: gering (Zahlung nach Lieferung) / hoch (Zahlung vor Lieferung)<br />
Beim Kriterium Zahlungsgarantie sind die beiden Varianten der Überweisung<br />
zu unterscheiden. Entscheidend <strong>für</strong> die Zahlungsgarantie beim <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />
Überweisung ist, ob die Zahlung dem Kreditinstitut der Behörde zur<br />
endgültigen Gutschrift auf dem Konto der Behörde zur Verfügung gestellt<br />
worden ist. Ab diesem Zeitpunkt kann der Kunde den Überweisungsvertrag<br />
nicht mehr kündigen. Auf nationaler Ebene kann dies bis zu drei Banktagen<br />
dauern. Bei der Leistungserbringung vor Zahlungseingang ist die Zahlungsgarantie<br />
somit gering, da ein Kunde die Überweisung widerrufen bzw. gar nicht<br />
initiieren könnte. Bei der Leistungserbringung nach Zahlungseingang und unwiderruflicher<br />
Gutschrift ist die Zahlungsgarantie hoch, da ein Kunde den Überweisungsvertrag<br />
dann nicht mehr kündigen kann.<br />
103 Die "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication" (S.W.I.F.T.) ist eine<br />
Gesellschaft, die ein internationales Datenübertragungsnetz <strong>für</strong> Finanznachrichten zwischen<br />
ihren Mitgliedern betreibt. Mitglieder und Träger der Gesellschaft sind vorwiegend Kreditinstitute.<br />
Anhang Seite A-5