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Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

im Rahmen des Zahlungsvorgangs wird nicht verlangt. Das Kriterium ist somit<br />

als mittel einzustufen.<br />

• Sperrmöglichkeit: nein<br />

Die GeldKarte wurde in der Absicht entworfen, eine möglichst nahe Funktionsäquivalenz<br />

zu Bargeld zu schaffen. Wie bei Bargeld ist es nicht möglich,<br />

die GeldKarte gegen Verfügungen zu sperren.<br />

• Haftungsbetrag: Kartenguthaben (max. 200 Euro)<br />

Da die GeldKarte weder gesperrt noch bereits durchgeführten Transaktionen<br />

widersprochen werden kann, ist der Schaden, den der Kunde maximal erleiden<br />

könnte, auf das aktuell verfügbare Kartenguthaben beschränkt. Dieses kann<br />

systembedingt maximal 200 Euro betragen.<br />

A.2 Online-Überweisung<br />

Aus der Kategorie „Online-Überweisung“ wurde die Postbank Online-<br />

Überweisung bewertet.<br />

Fachspezifische Anforderungen:<br />

• Wiederkehrende Zahlungen: nein<br />

Da jede Zahlungsanweisung vom Kunden durch Eingabe von PIN und TAN<br />

aktiv eingeleitet werden muss, sind wiederkehrende Zahlungen derzeit nicht<br />

möglich.<br />

• Internationalität: nein<br />

Bei der Online-Überweisung handelt es sich um ein System, das derzeit nur<br />

von Kunden der Postbank genutzt werden kann. Der Aufwand, das <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />

auch aus dem Ausland zu nutzen, ist dadurch sehr hoch.<br />

• Anonymität: nein<br />

Es handelt sich bei der Abwicklung des Vorgangs um einen gewöhnlichen<br />

Überweisungsauftrag. Der Empfänger sieht bei der Gutschrift den Namen des<br />

Auftraggebers.<br />

• Zahlungsgarantie: mittel<br />

Bisher wird lediglich die Einreichung des Auftrags durch die Bank des Kunden<br />

bestätigt. Die Übertragung des Betrages auf das Empfängerkonto, könnte<br />

im Rahmen der endgültigen Verarbeitung bei der Bank des Kunden mangels<br />

Deckung nicht ausgeführt werden. Zudem kann der Kunde die Überweisung<br />

auch bei erfolgreicher Ausführung solange widerrufen, bis sie auf dem Konto<br />

des Empfängers gutgeschrieben ist.<br />

• Verbreitung: mittel<br />

Derzeit kann das <strong>Zahlungsverfahren</strong> ausschließlich von Postbank-Kunden genutzt<br />

werden. Die Postbank plant jedoch, das Bezahlen mit PIN und TAN<br />

auch Kunden anderer Banken zu ermöglichen. 101 Da der Großteil der Internet-<br />

Nutzer auch Online-Banking verwendet, wird die voraussichtliche Verbreitung<br />

auf „mittel“ geschätzt.<br />

101 Vgl. dazu http://www.fun.de/deutsch/service/broschueren/download/postbankltur.pdf.<br />

Anhang Seite A-3

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