Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
Anhang<br />
Im Folgenden werden die Bewertungen der <strong>Zahlungsverfahren</strong>, die in den Abschnitten<br />
6.1.1 bis 6.1.11 dargestellt wurden, näher erläutert (Anhang A.1 bis<br />
A.11). In Anhang A.12 findet sich eine Auflistung weiterer <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />
aus den einzelnen Kategorien. Die hier aufgeführten Kosten der einzelnen Verfahren<br />
wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Jedoch ist es möglich, dass die tatsächlichen<br />
Kosten, bei den einzelnen Anbietern, aufgrund zwischenzeitlicher Änderungen<br />
oder aufgrund der individuellen Konditionengestaltung deutlich von den<br />
hier genannten abweichen können.<br />
A.1 Geldbörsenzahlung<br />
Aus der Kategorie „Geldbörsenzahlung“ wurde die kontogebundene GeldKarte<br />
bewertet.<br />
Fachspezifische Anforderungen:<br />
• Wiederkehrende Zahlungen: nein<br />
Systembedingt ist es nicht möglich, automatisiert ohne aktives Zutun des Inhabers<br />
Beträge von der GeldKarte abzubuchen. Wiederkehrende Zahlungen<br />
werden somit nicht unterstützt.<br />
• Internationalität: nein<br />
Um die kontogebundene GeldKarte nutzen zu können, muss der Inhaber ein<br />
Konto bei einem deutschen Kreditinstitut besitzen. Kreditinstitute haben sich<br />
bei der Eröffnung eines Kontos Gewissheit über die Person und Anschrift des<br />
Kontoinhabers zu verschaffen. Dies erfordert in der Regel ein persönliches Erscheinen<br />
beim Institut, womit häufig ein hoher Aufwand <strong>für</strong> den potenziellen<br />
Nutzer verbunden ist. Das System eignet sich damit nicht ohne weiteres <strong>für</strong><br />
einen internationalen Einsatz.<br />
• Anonymität: ja<br />
Aus den zwischen Behörde und Kunde im Rahmen des Zahlungsvorgangs übermittelten<br />
Daten kann kein Personenbezug hergestellt werden. Aus der Sicht<br />
der Behörde ist das <strong>Zahlungsverfahren</strong> anonym.<br />
• Zahlungsgarantie: hoch<br />
Das System GeldKarte ist derart konzipiert, dass ein unmittelbarer Geldfluss<br />
von einer Kundenkarte zu einer Händlerkarte erfolgt. Die Behörde erhält somit<br />
eine unmittelbare Verfügungsgewalt über den übertragenen Geldbetrag.<br />
• Verbreitung: gering<br />
Zur Nutzung der GeldKarte im Internet ist ein Kartenleser der Klasse 3, d. h.<br />
ein Kartenleser mit Display und eigener Tastatur, Voraussetzung. Auf absehbare<br />
Zeit ist nicht zu erwarten, dass die GeldKarte <strong>für</strong> Zahlungsvorgänge im<br />
Internet eine hohe Verbreitung finden wird, da dies ebenfalls eine hohe<br />
Verbreitung von Kartenlesern erfordern würde. 100<br />
100 Eine flächendeckende Verbreitung von Kartenlesern der Klasse 3 wird bereits seit mehreren<br />
Jahren im Rahmen der Nutzung elektronischer Signaturen erhofft. Eine signifikant zuneh-<br />
Anhang Seite A-1