Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
Bank des<br />
Kunden<br />
Kunde<br />
� Gutschrift<br />
� Bestätigung der Zahlung<br />
� Weiterleitung der Daten zur Prüfung<br />
� Signatur des Zahlungsbelegs<br />
� Präsentation des Zahlungsbelegs<br />
� Initialisierung der Zahlung,<br />
Übermittlung der Kontoverbindungsdaten<br />
Bank der<br />
Behörde<br />
eGov<br />
Behörde<br />
Abbildung 32: Möglicher Ablauf einer Zahlung eines signaturbasierten Verfahrens<br />
Für den Kunden bietet dieses <strong>Zahlungsverfahren</strong> den Vorteil, dass die Transaktionsdaten<br />
durch die Verwendung der elektronischen Signatur vor Veränderungen<br />
geschützt sind. Die Zahlung kann zudem nur bei Besitz der Karte und Kenntnis<br />
der PIN ausgelöst werden. Etabliert sich das Verfahren bei den Behörden und<br />
Händlern, so können Dritte zukünftig nicht mehr allein durch abgehörte oder ausgespähte<br />
Informationen wie Konto- oder Kreditkartennummern unberechtigt im<br />
Internet einkaufen.<br />
Für die Behörde hat ein signaturbasiertes <strong>Zahlungsverfahren</strong> neben der sofortigen<br />
Zahlungsgarantie den Vorteil, dass die elektronische Signatur <strong>für</strong> die Gestaltung<br />
durchgängiger E-<strong>Government</strong>-Dienstleistungen häufig ohnehin benötigt wird. In<br />
einigen Bereichen, z. B. bei kommunalen Dienstleistungen der MEDIA@Komm-<br />
Städte, bei der elektronischen Steuererklärung ELSTER oder im elektronischen<br />
Rechtsverkehr, ist der Einsatz der elektronischen Signatur bereits heute möglich.<br />
Auch bei allen anderen E-<strong>Government</strong>-Dienstleistungen, in denen heute eine<br />
handschriftliche Unterschrift verlangt wird (dies sind insbesondere Antragsverfahren),<br />
ist eine elektronische Signatur notwendige Voraussetzung <strong>für</strong> die Schaffung<br />
durchgängiger elektronischer Prozesse. Vor allem <strong>für</strong> diese Dienstleistungen wäre<br />
es ideal, wenn nach der Leistung der Unterschrift auch die Bezahlung der anfallenden<br />
Gebühren mit Hilfe der Signaturkarte möglich wäre. Abbildung 33 zeigt<br />
einen möglichen Prozessablauf am Beispiel des elektronischen Mahnantrags.<br />
Nach Ausfüllen des Mahnantrags wird dieser mittels der Signaturfunktion auf der<br />
Bankkarte unterschrieben. Anschließend erfolgt eine Prüfung des Antrags sowie<br />
die Ermittlung der anfallenden Mahngebühren bei der Behörde. In einem weiteren<br />
Schritt kann die Bankkarte auch direkt zur Bezahlung der anfallenden Gebühren<br />
verwendet werden.<br />
Kombination von<br />
Signatur- und<br />
Bezahlfunktion <strong>für</strong><br />
E-<strong>Government</strong>-<br />
Dienstleistungen<br />
ideal<br />
Fazit und Ausblick Seite 102