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Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

Bank des<br />

Kunden<br />

Kunde<br />

� Gutschrift<br />

� Bestätigung der Zahlung<br />

� Weiterleitung der Daten zur Prüfung<br />

� Signatur des Zahlungsbelegs<br />

� Präsentation des Zahlungsbelegs<br />

� Initialisierung der Zahlung,<br />

Übermittlung der Kontoverbindungsdaten<br />

Bank der<br />

Behörde<br />

eGov<br />

Behörde<br />

Abbildung 32: Möglicher Ablauf einer Zahlung eines signaturbasierten Verfahrens<br />

Für den Kunden bietet dieses <strong>Zahlungsverfahren</strong> den Vorteil, dass die Transaktionsdaten<br />

durch die Verwendung der elektronischen Signatur vor Veränderungen<br />

geschützt sind. Die Zahlung kann zudem nur bei Besitz der Karte und Kenntnis<br />

der PIN ausgelöst werden. Etabliert sich das Verfahren bei den Behörden und<br />

Händlern, so können Dritte zukünftig nicht mehr allein durch abgehörte oder ausgespähte<br />

Informationen wie Konto- oder Kreditkartennummern unberechtigt im<br />

Internet einkaufen.<br />

Für die Behörde hat ein signaturbasiertes <strong>Zahlungsverfahren</strong> neben der sofortigen<br />

Zahlungsgarantie den Vorteil, dass die elektronische Signatur <strong>für</strong> die Gestaltung<br />

durchgängiger E-<strong>Government</strong>-Dienstleistungen häufig ohnehin benötigt wird. In<br />

einigen Bereichen, z. B. bei kommunalen Dienstleistungen der MEDIA@Komm-<br />

Städte, bei der elektronischen Steuererklärung ELSTER oder im elektronischen<br />

Rechtsverkehr, ist der Einsatz der elektronischen Signatur bereits heute möglich.<br />

Auch bei allen anderen E-<strong>Government</strong>-Dienstleistungen, in denen heute eine<br />

handschriftliche Unterschrift verlangt wird (dies sind insbesondere Antragsverfahren),<br />

ist eine elektronische Signatur notwendige Voraussetzung <strong>für</strong> die Schaffung<br />

durchgängiger elektronischer Prozesse. Vor allem <strong>für</strong> diese Dienstleistungen wäre<br />

es ideal, wenn nach der Leistung der Unterschrift auch die Bezahlung der anfallenden<br />

Gebühren mit Hilfe der Signaturkarte möglich wäre. Abbildung 33 zeigt<br />

einen möglichen Prozessablauf am Beispiel des elektronischen Mahnantrags.<br />

Nach Ausfüllen des Mahnantrags wird dieser mittels der Signaturfunktion auf der<br />

Bankkarte unterschrieben. Anschließend erfolgt eine Prüfung des Antrags sowie<br />

die Ermittlung der anfallenden Mahngebühren bei der Behörde. In einem weiteren<br />

Schritt kann die Bankkarte auch direkt zur Bezahlung der anfallenden Gebühren<br />

verwendet werden.<br />

Kombination von<br />

Signatur- und<br />

Bezahlfunktion <strong>für</strong><br />

E-<strong>Government</strong>-<br />

Dienstleistungen<br />

ideal<br />

Fazit und Ausblick Seite 102

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