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Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

klassische Kreditkartenzahlung und die Lastschrift bieten <strong>für</strong> die Behörde daher<br />

nur ein sehr geringes Maß an Zahlungsgarantie.<br />

Keines der heute verfügbaren Verfahren bietet damit eine hohe Verbreitung und<br />

eine hohe Zahlungsgarantie, und ermöglicht gleichzeitig eine durchgängige Prozessgestaltung<br />

(vgl. Abbildung 31). Bei der Kreditkarte und der Lastschrift liegt<br />

dies jedoch nur an der fehlenden Unterschrift.<br />

Durchgängige<br />

Prozesse<br />

Zahlungsgarantie<br />

Verbreitung<br />

bei Kunden<br />

Abbildung 31: "Magisches Dreieck" der Anforderungen an ein <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />

Die Erfüllung aller drei Anforderungen wäre möglich, wenn die handschriftliche<br />

Unterschrift auf dem Zahlungsbeleg im Internet durch eine qualifizierte elektronische<br />

Signatur ersetzt werden würde, die der handschriftlichen Unterschrift nach<br />

europäischem und deutschem Recht weitgehend gleichgestellt ist. Allerdings sind<br />

zur Erstellung einer solchen elektronischen Signatur weitere Voraussetzungen auf<br />

Seite des Kunden notwendig.<br />

So benötigt der Kunde zum elektronischen Signieren eines Dokuments einen<br />

Computer mit Kartenlesegerät sowie eine Signaturkarte (Signaturerstellungseinheit).<br />

Im Rahmen der kürzlich von der Bundesregierung vorgestellten JobCard-<br />

Initiative sollen bis zum Jahr 2006 alle Arbeitnehmer mit einer solchen Signaturkarte<br />

ausgestattet werden. Die Karten können von verschiedenen Anbietern bezogen<br />

werden, zwischen denen der Bürger frei wählen kann. So können die Kunden<br />

der HypoVereinsbank, der Commerzbank, der Deutschen Bank sowie einiger Genossenschaftsbanken<br />

und Sparkassen zukünftig auch ihre Bankkarten als Signaturkarten<br />

verwenden.<br />

Durch die Kombination von Bankkarte und Signaturfunktionalität wird es zukünftig<br />

auch möglich sein, im Internet sichere und garantierte Zahlungen abzuwickeln,<br />

vergleichbar den heute im stationären Handel gängigen Kartenzahlungen. Wie<br />

beim Bezahlen am Point of Sale können die Kontoverbindungsdaten des Kunden<br />

vom Kartenlesegerät aus dem Chip ausgelesen werden. Aus den Kontoverbindungsdaten,<br />

den Händlerdaten und dem zu zahlenden Betrag wird ein elektronischer<br />

Zahlungsbeleg erstellt und angezeigt, den der Kunde durch Eingabe seiner<br />

Signatur-PIN unterschreibt. Anschließend werden die Daten zur Prüfung an die<br />

Bank weitergeleitet. Bei erfolgreicher Prüfung der Unterschrift und der Kontodeckung<br />

kann die Bank unmittelbar eine Zahlungsgarantie aussprechen (vgl.<br />

Abbildung 32).<br />

Mögliche Lösung:<br />

Elektronische<br />

Signatur<br />

Kombination von<br />

Bankkarte und<br />

Signaturkarte ermöglichtneuartige<strong>Zahlungsverfahren</strong><br />

Fazit und Ausblick Seite 101

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