Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
klassische Kreditkartenzahlung und die Lastschrift bieten <strong>für</strong> die Behörde daher<br />
nur ein sehr geringes Maß an Zahlungsgarantie.<br />
Keines der heute verfügbaren Verfahren bietet damit eine hohe Verbreitung und<br />
eine hohe Zahlungsgarantie, und ermöglicht gleichzeitig eine durchgängige Prozessgestaltung<br />
(vgl. Abbildung 31). Bei der Kreditkarte und der Lastschrift liegt<br />
dies jedoch nur an der fehlenden Unterschrift.<br />
Durchgängige<br />
Prozesse<br />
Zahlungsgarantie<br />
Verbreitung<br />
bei Kunden<br />
Abbildung 31: "Magisches Dreieck" der Anforderungen an ein <strong>Zahlungsverfahren</strong><br />
Die Erfüllung aller drei Anforderungen wäre möglich, wenn die handschriftliche<br />
Unterschrift auf dem Zahlungsbeleg im Internet durch eine qualifizierte elektronische<br />
Signatur ersetzt werden würde, die der handschriftlichen Unterschrift nach<br />
europäischem und deutschem Recht weitgehend gleichgestellt ist. Allerdings sind<br />
zur Erstellung einer solchen elektronischen Signatur weitere Voraussetzungen auf<br />
Seite des Kunden notwendig.<br />
So benötigt der Kunde zum elektronischen Signieren eines Dokuments einen<br />
Computer mit Kartenlesegerät sowie eine Signaturkarte (Signaturerstellungseinheit).<br />
Im Rahmen der kürzlich von der Bundesregierung vorgestellten JobCard-<br />
Initiative sollen bis zum Jahr 2006 alle Arbeitnehmer mit einer solchen Signaturkarte<br />
ausgestattet werden. Die Karten können von verschiedenen Anbietern bezogen<br />
werden, zwischen denen der Bürger frei wählen kann. So können die Kunden<br />
der HypoVereinsbank, der Commerzbank, der Deutschen Bank sowie einiger Genossenschaftsbanken<br />
und Sparkassen zukünftig auch ihre Bankkarten als Signaturkarten<br />
verwenden.<br />
Durch die Kombination von Bankkarte und Signaturfunktionalität wird es zukünftig<br />
auch möglich sein, im Internet sichere und garantierte Zahlungen abzuwickeln,<br />
vergleichbar den heute im stationären Handel gängigen Kartenzahlungen. Wie<br />
beim Bezahlen am Point of Sale können die Kontoverbindungsdaten des Kunden<br />
vom Kartenlesegerät aus dem Chip ausgelesen werden. Aus den Kontoverbindungsdaten,<br />
den Händlerdaten und dem zu zahlenden Betrag wird ein elektronischer<br />
Zahlungsbeleg erstellt und angezeigt, den der Kunde durch Eingabe seiner<br />
Signatur-PIN unterschreibt. Anschließend werden die Daten zur Prüfung an die<br />
Bank weitergeleitet. Bei erfolgreicher Prüfung der Unterschrift und der Kontodeckung<br />
kann die Bank unmittelbar eine Zahlungsgarantie aussprechen (vgl.<br />
Abbildung 32).<br />
Mögliche Lösung:<br />
Elektronische<br />
Signatur<br />
Kombination von<br />
Bankkarte und<br />
Signaturkarte ermöglichtneuartige<strong>Zahlungsverfahren</strong><br />
Fazit und Ausblick Seite 101