02.02.2013 Aufrufe

Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

8 Fazit und Ausblick<br />

Bei der Auswahl geeigneter <strong>Zahlungsverfahren</strong> <strong>für</strong> die Beispielszenarien wurde<br />

deutlich, dass es nicht „das optimale <strong>Zahlungsverfahren</strong>“ <strong>für</strong> ein Szenario gibt.<br />

Grundsätzlich wäre aus Sicht der Behörde ein <strong>für</strong> alle Betragshöhen einsetzbares<br />

<strong>Zahlungsverfahren</strong> wünschenswert, das bei den Kunden weit verbreitet ist und<br />

gleichzeitig eine hohe Zahlungsgarantie <strong>für</strong> die Behörde bietet. Von den momentan<br />

verfügbaren Verfahren leisten dies nur die Zahlung per Nachnahme und die<br />

Überweisung vor Lieferung.<br />

Diese beiden <strong>Zahlungsverfahren</strong> weisen jedoch auch gravierende Nachteile auf.<br />

So sind bei der Zahlung per Nachnahme die Kosten <strong>für</strong> die Behörde relativ hoch,<br />

<strong>für</strong> den Kunden ist die persönliche Entgegennahme der Sendung nicht immer<br />

möglich bzw. mit Schwierigkeiten verbunden. Zudem ist dieses Verfahren in erster<br />

Linie <strong>für</strong> den Vertrieb physischer Produkte geeignet. Eine Zahlung per Nachnahme<br />

wäre zwar z. B. durch Versand eines Zugangscodes auf dem Postweg auch<br />

bei digitalen Produkten oder bei Dienstleistungen möglich, allerdings kann die<br />

Leistung dann erst nach Zustellung des Zugangscodes genutzt bzw. bezogen werden.<br />

Ein derartiger Prozessbruch widerspricht gerade dem Ziel, die Inanspruchnahme<br />

von E-<strong>Government</strong>-Leistungen durchgängig und gleichzeitig einfach und<br />

bequem zu gestalten. Auch bei einer Überweisung vor Lieferung kommt es notwendigerweise<br />

zu einem Prozessbruch, da die Behörde bis zur Gutschrift des Betrags<br />

auf ihrem Konto warten muss, um eine Zahlungsgarantie zu erhalten.<br />

Bei der Auswahl eines <strong>Zahlungsverfahren</strong>s <strong>für</strong> ein Szenario ist deshalb genau zu<br />

differenzieren, in welchen Fällen auch <strong>Zahlungsverfahren</strong> mit geringerer Verbreitung<br />

oder ohne sofortige Zahlungsgarantie in Kauf genommen werden, um eine<br />

durchgängige Gestaltung des E-<strong>Government</strong>-Prozesses zu erreichen. Mit der in<br />

diesem Modul entwickelten Methodik ist dies möglich. Beispielsweise kann bei<br />

Reduzierung der Anforderung an die Verbreitung eines Verfahrens durch den Einsatz<br />

E-Mail-basierter oder Wertkarten-basierter Verfahren, der GeldKarte oder 3-<br />

D Secure ein durchgängiger Zahlungsprozess mit sofortiger Zahlungsgarantie <strong>für</strong><br />

die Behörde erreicht werden.<br />

Ob die Verbreitung dieser Verfahren in Zukunft wesentlich zunimmt, kann nicht<br />

beantwortet werden. Nachdem in den vergangenen Jahren viele Internet-<br />

<strong>Zahlungsverfahren</strong> eingestellt wurden, verhalten sich Betreiber von Online-Shops<br />

bei der Integration neuer <strong>Zahlungsverfahren</strong> eher zurückhaltend. Sie warten ab, ob<br />

neue <strong>Zahlungsverfahren</strong> von den Kunden akzeptiert werden. Die Kunden hingegen<br />

nehmen neue <strong>Zahlungsverfahren</strong>s vornehmlich nur dann an, wenn es genügend<br />

Akzeptanzstellen gibt. Aufgrund dieses Dilemmas stehen als weit verbreitete<br />

Verfahren, die eine Bezahlung ohne Prozessbruch beim Kauf ermöglichen, bis<br />

heute nur die klassische Kreditkarte und die Lastschrift zur Verfügung. Diese beiden<br />

Verfahren sind dem Kunden bereits vom Bezahlen am Point of Sale bekannt<br />

und werden daher auch <strong>für</strong> den Einsatz im Internet akzeptiert.<br />

Anders als am Point of Sale verzichten die Händler im Internet jedoch bisher auf<br />

die Einholung der Unterschrift des Kunden auf einer Einzugsermächtigung. Legt<br />

der Kunde bei seiner Bank oder Kreditkartengesellschaft Widerspruch gegen die<br />

Abbuchung ein, wird die gerichtliche Geltendmachung der Forderung der Behörde<br />

durch das Fehlen des klassischen Urkundenbeweises deutlich erschwert. Die<br />

Verbreitete Verfahren<br />

mit hoher<br />

Zahlungsgarantie<br />

ermöglichen keine<br />

durchgängigen<br />

Prozesse<br />

Online-<strong>Zahlungsverfahren</strong><br />

mit<br />

Zahlungsgarantie<br />

derzeit kaum<br />

verbreitet<br />

Kreditkarte und<br />

Lastschrift bieten<br />

keine Zahlungsgarantie<br />

Fazit und Ausblick Seite 100

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!