Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
Abschließend stellt sich die Frage, wie sich die Verfahren in den konkreten Prozess<br />
der Behörde integrieren lassen. Bei der Überweisung vor Lieferung kommt es<br />
notwendigerweise zu einem Prozessbruch. Die verbleibenden Verfahren sind <strong>für</strong><br />
eine Integration in diesen Prozess sehr gut geeignet, die Erfüllung der Anforderungen<br />
an die technische Implementierung wird im Folgenden vorausgesetzt.<br />
Auch die fixen Kosten werden bei der folgenden Entscheidung nicht berücksichtigt.<br />
Vodafone m-pay besticht zwar durch seine im Vergleich zu anderen Verfahren<br />
hohe Verbreitung im Inland, ist aber nicht von ausländischen Kunden nutzbar und<br />
mit sehr hohen Kosten verbunden. Sowohl die paysafecard als auch 3-D Secure<br />
und moneybookers ermöglichen dagegen eine anonyme Zahlung und sind auch<br />
aus dem Ausland nutzbar. Bei moneybookers fallen <strong>für</strong> die Behörde keine transaktionsabhängigen<br />
Gebühren an, fraglich ist jedoch, ob der Kunde die transaktionsabhängigen<br />
Kosten akzeptiert. Eventuell wäre zu prüfen, ob eine Übernahme<br />
der Kosten durch die Behörde gewünscht und organisatorisch möglich wäre. In<br />
jedem Fall ist eine Kombination von Verfahren sinnvoll, da keines der Verfahren<br />
ohne weiteres von allen Kunden genutzt werden kann.<br />
7.2.5 Elektronisches Begleichen eines Verwarnungsgelds <strong>für</strong><br />
Falschparken<br />
Bei unrechtmäßiger Nutzung eines Parkplatzes wird am Fahrzeug eine Verwarnung<br />
mit Zahlungsaufforderung angebracht („Strafzettel“). Dabei wird zunächst<br />
nur das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs erfasst. Nur wenn <strong>für</strong> die entsprechende<br />
Verwarnungsnummer innerhalb einer vorgegebenen Frist keine Zahlung<br />
eingeht, werden anhand des Kennzeichens Name und Anschrift des Fahrzeughalters<br />
ermittelt und es wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.<br />
Zunächst wird ermittelt, ob <strong>für</strong> die Auswahl eines <strong>Zahlungsverfahren</strong>s eine Aufspaltung<br />
des Szenarios in Teilszenarien sinnvoll ist:<br />
• Soll das <strong>Zahlungsverfahren</strong> sowohl einmalige Zahlungen als auch periodisch<br />
wiederkehrende Abbuchungen ermöglichen?<br />
Nein. Der Betrag ist <strong>für</strong> jede Verwarnung einzeln in einer Summe zu zahlen.<br />
• Ist neben einer personenbezogenen auch eine anonyme Zahlungsmöglichkeit<br />
erwünscht?<br />
Ja. Die Identität des Fahrzeughalters wird bis zur Einleitung des Bußgeldverfahrens<br />
nicht festgestellt. Die Ordnungswidrigkeit muss zudem nicht notwendigerweise<br />
durch den Fahrzeughalter selbst begangen worden sein.<br />
• Soll das <strong>Zahlungsverfahren</strong> sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland<br />
genutzt werden können?<br />
Ja. Die Ordnungswidrigkeit kann auch von ausländischen Staatsbürgern begangen<br />
worden sein, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten.<br />
Aus den beiden Verzweigungen im Baumdiagramm ergeben sich vier Teilszenarien.<br />
Es wird jedoch davon ausgegangen, dass eine Zahlung aus dem Ausland <strong>für</strong><br />
nicht mehr als fünf Prozent der Fälle erforderlich ist. Die Bedeutung anonymer<br />
und nicht anonymer Zahlungen wird gleich gewichtet.<br />
Schritt 9<br />
Schritt 10<br />
Schritt 1<br />
Schritt 2 und 3<br />
Verfahren zur Auswahl geeigneter <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 92