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Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...

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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />

als alternatives <strong>Zahlungsverfahren</strong> zu implementieren, da die Zahlung per Kreditkarte<br />

von den Nutzern häufig als sehr bequem empfunden wird und die Zahlungsgarantie<br />

<strong>für</strong> die Behörde bereits früher eintritt. Aufgrund der hohen Kosten der<br />

Kreditkartenzahlung <strong>für</strong> höhere Beträge sollte jedoch ein Höchstbetrag festgelegt<br />

werden.<br />

7.2.4 Elektronische Handelsregisterauskunft<br />

Spätestens ab dem 01.01.2007 muss das Handelsregister vollständig elektronisch<br />

geführt werden94 ; ein Großteil der Handelsregistereintragungen liegt bereits heute<br />

in elektronischer Form vor. Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit, Handelsregisterauskünfte<br />

auch zeit- und ortsunabhängig über das Internet abzurufen. Von Notaren,<br />

Rechtsanwälten und Kreditinstituten wird diese Möglichkeit bereits heute<br />

häufig genutzt, die anfallenden Gebühren werden dabei per Lastschrift eingezogen.<br />

Für gelegentliche Nutzer sollte der Abruf von Informationen jedoch auch ohne<br />

vorherige Registrierung möglich sein. Im Folgenden wird daher ein geeignetes<br />

<strong>Zahlungsverfahren</strong> <strong>für</strong> die elektronische Handelsregisterauskunft durch gelegentliche<br />

Nutzer ausgewählt.<br />

Zunächst wird ermittelt, o Schritt 1<br />

b <strong>für</strong> die Auswahl eines <strong>Zahlungsverfahren</strong>s eine Auf-<br />

spaltung des Szenarios in Teilszenarien sinnvoll ist:<br />

• Soll das <strong>Zahlungsverfahren</strong> sowohl einmalige Zahlungen<br />

als auch periodisch<br />

wiederkehrende Abbuchungen ermöglichen?<br />

Nein. Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl<br />

der Abrufe.<br />

• Ist neben einer personenbezogenen auch eine anonyme Zahlungsmöglichkeit<br />

erwünscht?<br />

Ja. Eine Identifizierung<br />

des Kunden ist <strong>für</strong> dieses Szenario nicht erforderlich.<br />

•<br />

Soll das <strong>Zahlungsverfahren</strong> sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland<br />

genutzt werden können?<br />

Ja. Der Abruf von Handelsregisterauskünften<br />

muss aufgrund des Diskriminierungsverbots<br />

auch aus anderen Staaten der EU möglich sein.<br />

s den beiden Verzweigungen im Baumdiagramm ergeben sic Schritt 2 und 3<br />

Au h vier Teilszenarien.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass etwa 10% der Nutzer aus dem Ausland<br />

stammen. Die Bedeutung anonymer und nicht anonymer Zahlungen wird gleich<br />

gewichtet.<br />

Für die vier Schritt 4<br />

Teilszenarien werden nun die Anforderungen an die Zahlungsgarantie<br />

und die Verbreitung festgelegt. Die Zahlungsgarantie muss im Szenario (Einmalige<br />

Zahlung, Inland, nicht anonym) nicht hoch sein, da im hoheitlichen Bereich eine<br />

vereinfachte Vollstreckung möglich ist (vgl. Abschnitt 3.1.6). Da jedoch der<br />

94 Vgl. Richtlinie 2003/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. 07.2003 zur<br />

Änderung der Richtlinie 68/151/EWG des Rates in Bezug auf die Offenlegungspflichten von<br />

Gesellschaften bestimmter Rechtsformen.<br />

Verfahren zur Auswahl geeigneter <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 89

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