Sichere Zahlungsverfahren für E-Government - Bundesamt für ...
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E-<strong>Government</strong>-Handbuch<br />
als alternatives <strong>Zahlungsverfahren</strong> zu implementieren, da die Zahlung per Kreditkarte<br />
von den Nutzern häufig als sehr bequem empfunden wird und die Zahlungsgarantie<br />
<strong>für</strong> die Behörde bereits früher eintritt. Aufgrund der hohen Kosten der<br />
Kreditkartenzahlung <strong>für</strong> höhere Beträge sollte jedoch ein Höchstbetrag festgelegt<br />
werden.<br />
7.2.4 Elektronische Handelsregisterauskunft<br />
Spätestens ab dem 01.01.2007 muss das Handelsregister vollständig elektronisch<br />
geführt werden94 ; ein Großteil der Handelsregistereintragungen liegt bereits heute<br />
in elektronischer Form vor. Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit, Handelsregisterauskünfte<br />
auch zeit- und ortsunabhängig über das Internet abzurufen. Von Notaren,<br />
Rechtsanwälten und Kreditinstituten wird diese Möglichkeit bereits heute<br />
häufig genutzt, die anfallenden Gebühren werden dabei per Lastschrift eingezogen.<br />
Für gelegentliche Nutzer sollte der Abruf von Informationen jedoch auch ohne<br />
vorherige Registrierung möglich sein. Im Folgenden wird daher ein geeignetes<br />
<strong>Zahlungsverfahren</strong> <strong>für</strong> die elektronische Handelsregisterauskunft durch gelegentliche<br />
Nutzer ausgewählt.<br />
Zunächst wird ermittelt, o Schritt 1<br />
b <strong>für</strong> die Auswahl eines <strong>Zahlungsverfahren</strong>s eine Auf-<br />
spaltung des Szenarios in Teilszenarien sinnvoll ist:<br />
• Soll das <strong>Zahlungsverfahren</strong> sowohl einmalige Zahlungen<br />
als auch periodisch<br />
wiederkehrende Abbuchungen ermöglichen?<br />
Nein. Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl<br />
der Abrufe.<br />
• Ist neben einer personenbezogenen auch eine anonyme Zahlungsmöglichkeit<br />
erwünscht?<br />
Ja. Eine Identifizierung<br />
des Kunden ist <strong>für</strong> dieses Szenario nicht erforderlich.<br />
•<br />
Soll das <strong>Zahlungsverfahren</strong> sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland<br />
genutzt werden können?<br />
Ja. Der Abruf von Handelsregisterauskünften<br />
muss aufgrund des Diskriminierungsverbots<br />
auch aus anderen Staaten der EU möglich sein.<br />
s den beiden Verzweigungen im Baumdiagramm ergeben sic Schritt 2 und 3<br />
Au h vier Teilszenarien.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass etwa 10% der Nutzer aus dem Ausland<br />
stammen. Die Bedeutung anonymer und nicht anonymer Zahlungen wird gleich<br />
gewichtet.<br />
Für die vier Schritt 4<br />
Teilszenarien werden nun die Anforderungen an die Zahlungsgarantie<br />
und die Verbreitung festgelegt. Die Zahlungsgarantie muss im Szenario (Einmalige<br />
Zahlung, Inland, nicht anonym) nicht hoch sein, da im hoheitlichen Bereich eine<br />
vereinfachte Vollstreckung möglich ist (vgl. Abschnitt 3.1.6). Da jedoch der<br />
94 Vgl. Richtlinie 2003/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. 07.2003 zur<br />
Änderung der Richtlinie 68/151/EWG des Rates in Bezug auf die Offenlegungspflichten von<br />
Gesellschaften bestimmter Rechtsformen.<br />
Verfahren zur Auswahl geeigneter <strong>Zahlungsverfahren</strong> Seite 89