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Allgemeine Verkaufsbedingungen Club Med Schweiz Winter 2009/10

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Rückerstattungen belegen,<br />

- Fotokopien von Rechnungen für Behandlungskosten,<br />

Für folgende Behandlungskosten besteht zusätzlich Anspruch auf Rückvergütung:<br />

- Arzthonorare,<br />

- Kosten für <strong>Med</strong>ikamente, die von einem Arzt verschrieben wurden,<br />

- Kosten für die Ambulanz, die von einem Arzt für den T ransport vor Ort<br />

angefordert wurde,<br />

- Spitalkosten, wenn der Empfangsberechtigte von den Ärzten von EUROP<br />

ASSISTANCE, nach Rücksprache mit den Ärzten vor Ort, als transportunfähig<br />

beurteilt wurde. Die zusätzliche Rückver gütung dieser Kosten<br />

erfolgt bis zum Tag, an dem EUROP ASSIST ANCE den Rücktransport<br />

durchführen kann,<br />

- notfallmässige Zahnbehandlung.<br />

15.6.1.7. Kostenvorschuss bei Hospitalisierung<br />

Wenn der Empfangsberechtigte ausserhalb seines Herkunftslandes in<br />

einem durch diese Hilfeleistung gedeckten Land krank oder verletzt ist und<br />

aus diesem Grund hospitalisiert wir d, kann EUROP ASSISTANCE für die<br />

Begleichung der Spitalkosten einen Vorschuss von maximal 75’000 Eur os<br />

TTC leisten, vorbehaltlich folgender Bedingungen:<br />

- Die Behandlung erfolgt mit dem Einverständnis der Ärzte von EUROP<br />

ASSISTANCE.<br />

- Sie dauert solange der Empfangsberechtigte von den Ärzten von EUROP<br />

ASSISTANCE, nach Rücksprache mit den Ärzten vor Ort, als transportunfähig<br />

beurteilt wird.<br />

Vom Tag an, an dem EUROP ASSISTANCE den Rücktransport durchführen<br />

kann, besteht kein Anspruch mehr auf Vorschusszahlungen.<br />

Der Empfangsberechtigte verpf ichtet sich in jedem Fall, EUROP ASSIS-<br />

TANCE die Vorschusszahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der<br />

Rechnung von EUROP ASSISTANCE zu bezahlen. Diese Verpf ichtung gilt<br />

auch, wenn der Empfangsber echtigte die unter § 15.5.1.6 vorgesehenen<br />

Rückzahlungsverfahren eingeleitet hat.<br />

Selbstverständlich übernimmt EUROP ASSISTANCE nach Beendigung dieses<br />

Verfahrens die Differenz zwischen dem Vorschuss, den der Empfangsberechtigte<br />

EUROP ASSISTANCE zurückerstattet hat, und der Summe der<br />

Zahlungen von Krankenkasse bzw. Hilfeleistung, dies gemäss den unter<br />

§ 15.5.1.6 festgelegten Bedingungen und Summen und unter der Bedingung,<br />

dass der Empfangsberechtigte oder seine Entschädigungsberechtigten<br />

die unter § 15.6.1.6 beschriebenen Dokumente EUROP ASSISTANCE<br />

eingereicht haben.<br />

15.6.1.8. Überführung im Todesfall<br />

Wenn ein Empfangsberechtigter während einer Reise in einem von der Versicherung<br />

gedeckten Land stirbt, organisiert und bezahlt EUROP ASSISTANCE<br />

die Überführung der sterblichen Überreste bis zum Beerdigungsort in seinem<br />

Herkunftsland. EUROP ASSISTANCE übernimmt ebenfalls die gesamten<br />

Kosten, die sich aus den Vorbereitungen und Vorkehrungen für den Transport<br />

ergeben. Ausserdem beteiligt sich EUROP ASSISTANCE mit maximal<br />

450 Euros TTC an den Kosten für den Sarg. Die übrigen Kosten (Abdankungsfeier,<br />

örtliche Transporte, Beerdigung) gehen zu Lasten der Familie.<br />

15.6.1.9. Taxikosten<br />

EUROP ASSISTANCE beteiligt sich pro Fall mit 45 Euros TTC an den Taxikosten,<br />

die durch den Transfer der Empfangsberechtigten zum Bahnhof,<br />

Flughafen oder Zielort anfallen, damit Sie in den Genuss der o. g. Leistungen<br />

kommen können. EUROP ASSISTANCE übernimmt diese Beteiligung nur<br />

dann, wenn die Leistung durch sie selbst organisiert wird.<br />

15.6.1.<strong>10</strong>. Versand von <strong>Med</strong>ikamenten<br />

Wenn sich ein Empfangsberechtigter vor Ort die zur W eiterführung einer<br />

laufenden Behandlung notwendigen <strong>Med</strong>ikamente nicht beschafen kann,<br />

beschafft sich EUROP ASSISTANCE diese und schickt sie ihm an seinen Aufenthaltsort,<br />

vorbehaltlich gesetzlicher Einschränkungen. EUROP ASSISTANCE<br />

übernimmt die Versandkosten. Die übrigen Kosten (Kauf der Zollgebühren,<br />

<strong>Med</strong>ikamente etc.) gehen zu Lasten des Empfangsberechtigten.<br />

15.6.1.11. Gerichtliche Kautionen und Anwaltskosten<br />

Wenn ein Empfangsberechtigter ausserhalb seines Herkunftslandes in einem<br />

durch diese Hilfeleistung gedeckten Land wegen eines V erkehrsunfalls in<br />

ein gerichtliches Verfahren einbezogen wird, kann EUROP ASSISTANCE<br />

für eine zu zahlende gerichtliche Kaution einen V orschuss von höchstens<br />

15’000 Euros TTC und für Anwaltskosten einen solchen von höchstens<br />

3’000 Euros TTC leisten.<br />

Der Empfangsberechtigte verpf ichtet sich, EUROP ASSISTANCE die geleisteten<br />

Vorschüsse innerhalb von 3 Monaten ab der Vorschusszahlung zurückzuzahlen.<br />

Die Kaution ist bei ihr er Rückerstattung durch die Behörden,<br />

spätestens jedoch nach 3 Monaten zurückzuzahlen.<br />

15.6.2. Reiseberatung / Infobox<br />

15.6.2.1. Reiseinformationen<br />

Unter der Telefonnummer 0033 1 41 85 84 86 verbindet EUROP ASSIS-<br />

TANCE den Empfangsberechtigten mit einem qualif zierten Gesprächspartner,<br />

der ihm über reglementarische und praktische Fragen seiner Reise<br />

Auskunft gibt:<br />

• medizinische Vorkehrungen, die vor seiner Reise zu treffen sind (Impfungen,<br />

<strong>Med</strong>ikamente,… );<br />

• Reiseverhältnisse (Transportmöglichkeiten, etc.);<br />

• örtliche Lebensbedingungen (Temperaturen, Klima, Essen, etc.)<br />

Das Beratungsteam ist täglich, ausser sonntags und feiertags, zwischen<br />

9.00 und 18.00 Uhr erreichbar.<br />

15.6.2.2. Übermittlung dringender Nachrichten<br />

Wenn ein Empfangsberechtigter während der Reise eine bestimmte Person<br />

nicht erreichen kann, übermittelt ihr EUROP ASSIST ANCE zur gewünschten<br />

Zeit und am gewünschten T ag eine Meldung, die ihr der Empfangsberechtigte<br />

vorgängig per Telefon unter folgender Nummer mitgeteilt<br />

hat: 00 33 1 41 85 81 13.<br />

Der Empfangsberechtigte kann unter dieser Nummer auch Personen<br />

seiner Wahl eine Nachricht hinterlassen, welche diese telefonisch abrufen<br />

können.<br />

15.7. AUSSCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

EUROP ASSISTANCE kann in einem Fall die örtlichen Rettungsdienste<br />

ersetzen.<br />

Ausgeschlossen sind:<br />

- Leistungen, für die nicht vorgängig die Zustimmung von EUROP ASSIS-<br />

TANCE eingeholt wurde, oder Leistungen, die nicht ausdrücklich in dieser<br />

Hilfeleistungsvereinbarung aufgeführt sind;<br />

- Kosten, die nicht durch Originalbelege dokumentiert werden können;<br />

- Schadenfälle, die sich in einem Land er eignen, das nicht dur ch diese<br />

<strong>10</strong>8<br />

Hilfeleistung gedeckt ist oder die sich ausserhalb ihr er Gültigkeitsdauer<br />

ereignen;<br />

- bestehende, bereits diagnostizierte bzw. behandelte Krankheiten oder<br />

Verletzungen, die in den 6 Monaten vor Antrag auf Hilfeleistung eine<br />

Spitaleinweisung nötig gemacht hatten;<br />

- die Organisation und Bezahlung von Transporten gemäss § 15.6.1.1 für<br />

harmlose Gebrechen, die vor Ort behandelt werden können und die den<br />

Empfangsberechtigten an der Fortführung seiner Reise oder seines Aufenthaltes<br />

nicht hindern, ebenso;<br />

- die Folgen der Einnahme von <strong>Med</strong>ikamenten, Drogen, Rauschmitteln oder<br />

vergleichbaren Mitteln, die nicht ärztlich verschrieben wurden, ebenso die<br />

Folgen von Alkoholmissbrauch und von versuchtem Suizid;<br />

- die Folgen vorsätzlicher Handlungen dur ch der Empfangsberechtigten<br />

oder die Folgen arglistiger Handlungen;<br />

- Zwischenfälle, die mit einer Schwangerschaft verbunden sind, deren Risiko<br />

bereits vor Antritt der Reise bekannt war, und in jedem Fall Zwischenfälle<br />

im Zusammenhang mit Schwangerschaften ab dem 8. Monat;<br />

- Behandlungskosten, die im Herkunftsland des Empfangsber echtigten<br />

verursacht wurden;<br />

- Optikerkosten (z. B. Brillen oder Kontaktlinsen);<br />

- Impfstoffe und Impfkosten;<br />

- Kosten, die durch die Suche von Personen in den Bergen, auf dem Meer<br />

und in der Wüste entstehe;<br />

- Kosten für Treibstoff und Strassennutzungsgebühren;<br />

- Zollabgaben.<br />

- Konsequenzen:<br />

- Risikosituationen mit Infektionsgefahr im Epidemiefall<br />

- Aussetzung eines biologisch infektiösem Stoffes<br />

- Aussetzung eines chemischen Stoffes wie z. B. Kampfgas<br />

- Aussetzung anderer gefährlicher Stoffe<br />

- Aussetzung von Neurotoxinen, welche eine Quarantäne, Präventivmassnahmen<br />

oder eine spezif sche Beobachtung seitens internationaler und/<br />

oder örtlicher sanitärer Behörden im Reiseland und/oder Herkunftsland<br />

erfordern.<br />

15.8. HAFTUNGSBEFREIUNG UND FÄLLE HÖHERER GEWALT<br />

EUROP ASSISTANCE kann nicht haftbar gemacht wer den für die Nichterfüllung<br />

von Leistungen aufgrund von Fällen höher er Gewalt oder aufgrund<br />

von kriegerischen Ereignissen, offenkundiger politischer Instabilität,<br />

Aufständen und Unruhen, terroristischen Handlungen, Unterdrückungen,<br />

Beschränkungen der Bewegungsfreiheit für Personen und Güter, Streiks,<br />

Explosionen, Naturkatastrophen, Atomkernspaltung sowie für verspätet<br />

erbrachte Leistungen aus den vorgenannten Gründen.<br />

15.9 ANSPRUCHNEHMER<br />

EUROP ASSISTANCE ist in Höhe der von ihr gezahlten Rückerstattungen<br />

und erbrachten Leistungen im Rahmen der Rechte und Aktionen des Empfangsberechtigten<br />

Anspruchnehmer gegenüber jeder für die auslösenden<br />

Vorfälle verantwortlichen Person welche den entstandenen Aufwand ausgelöst<br />

hat. Sollten die im Rahmen des Vertrages erfolgten Leistungen ganz oder<br />

teilweise durch einen anderen Organismus abgedeckt sein, so ist EUROP<br />

ASSISTANCE gegenüber diesem Organismus Anspruchnehmer im Rahmen<br />

der Rechte und Aktionen des Empfangsberechtigten.<br />

15.<strong>10</strong> VERFALL<br />

Alle aus dem vorliegenden Dokument hervorgehenden Massnahmen verfallen<br />

spätestens zwei Jahre nach Vorfall des begründenden Ereignisses.<br />

16. VERSICHERUNG<br />

Die folgenden Versicherungsgarantien werden dem G.M ® durch die Generali<br />

Versicherungen gewährleistet. Wir empfehlen dringend, eine Zusatzversicherung<br />

abzuschliessen. <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® bietet die Möglichkeit an, eine Zusatzversicherung<br />

zur Deckung der Risiken Ihr er Reise, wie z. B. Annullierung,<br />

Gepäck etc. abzuschliessen. Für Einzelheiten dieses Angebots verweisen<br />

wir auf die Seite fr eiwillige Versicherungen „Écran total ® ” oder an Ihr en<br />

eigenen Versicherungsmakler.<br />

16.1. ARZTKOSTEN<br />

Wenn Sie bedauerlicherweise während Ihres Aufenthalts in einem <strong>Club</strong>-Resort<br />

einen Unfall erleiden, werden Ihnen die Arztkosten, Operationskosten und<br />

<strong>Med</strong>ikamente bis zu einer Höhe von 500 Euros vergütet.<br />

16.2. BEI TODESFALL NACH UNFALL<br />

Kapital: 3’000 euros.<br />

16.3. BEI DAUERNDER INVALIDITÄT INFOLGE UNFALL<br />

Kapital bei <strong>10</strong>0 % Invalidität: 4’500 Euros (reduzierbar je nach anerkanntem<br />

Grad der Invalidität).<br />

16.4. BEI NACHFORSCHUNGEN, HILFELEISTUNGEN<br />

und Rettungstransport<br />

Kapital 500 Euros. Aufenthaltskosten (Hotel, Restaurant, Aufenthaltsverlängerung<br />

im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® , Taxi) fallen in keinem Fall in den Anwendungsbereich<br />

der Hilfeleistungen oder Versicherungen der Ziffern 15 und 16.<br />

17. SANFTE UNTERHALTUNG<br />

Gewisse <strong>Club</strong>-Resorts bieten sanfte Unterhaltung an. Dabei handelt es<br />

sich um ein r eduziertes Unterhaltungsprogramm, tagsüber oder abends,<br />

durchgeführt von einem diskreten G.O ® -Team um Ihnen den Aufenthalt so<br />

entspannend wie möglich zu gestalten.<br />

18. TIERE<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® bedauert, die Haustiere seiner GMs ® in keinem seiner <strong>Club</strong>-Resorts<br />

oder bei <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® gebuchten Reisepauschale akzeptier en zu können.<br />

Blindenhunde für blinde G.M ® sind willkommen, vorausgesetzt sie werden<br />

von den Fluggesellschaften zum Transport akzeptiert und keine Quarantäne<br />

vom Gastland verlangt wird.<br />

19. FOTOS UND ILLUSTRATIONEN<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® unternimmt das Bestmögliche, dem G.M ® mittels Fotos und Illustrationen<br />

einen Überblick über die angebotenen Leistungen zu verschaf fen.<br />

Diese Fotos und Illustrationen bezwecken, sich eine Idee der Leistungen zu<br />

machen, ohne den <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® weiter darüber zu verpf ichten.<br />

20. GARANTIE<br />

Unsere Reisen sind im Sinne von Artikel 18 des Gesetzes über Pauschalr eisen<br />

durch den Garantiefonds der <strong>Schweiz</strong>er Reisebranche garantiert.<br />

Gesonderte Bedingungen für Kreuzfahrten und Découverte: Es wird auf die<br />

Broschüre „<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® Cruises” und die Br oschüre „<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® Découverte”<br />

verwiesen.<br />

Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen schweizerischem Recht.<br />

Broschüre Trident ® <strong>Winter</strong> <strong>2009</strong>-20<strong>10</strong><br />

mit seinem „ Preisteil ” und „ Die Welt des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® ”<br />

Ausgabe vom 9. Juni <strong>2009</strong><br />

Bei Buchungen ab 9. Juni <strong>2009</strong> annullieren und ersetzen<br />

gegebenenfalls die in der gegenwärtigen Ausgabe enthaltenen<br />

Preise solche in früheren Preistabellen Sommer <strong>2009</strong>, sowie<br />

solche in Preistabellen und Rubriken des Trident Sommer<br />

<strong>2009</strong> und/oder bei Irrtümer des vorgenannten.<br />

Herausgeber<br />

Anne Yannic<br />

Verantwortlich für Marketing Produkt/<br />

Editionen<br />

Mathilde Lamazère<br />

Verantwortlich für die Editionen<br />

Patricia Rouiller-Durand<br />

Marketing Trident<br />

Stéphanie Bothereau, Victor Dumont, Nathalie Hourton,<br />

Laure Leautier, Diane Limouzineau, Nicolas Simon, Claire Quidor<br />

Informationen- / Produkteabteilung Welt<br />

Christine Alemany, Marie Catherine Correia, Suzanne Naigembe<br />

Konzept Layout<br />

Tagaro!<br />

Titelbild<br />

Publicis EtNous<br />

Umsetzung<br />

Compos Juliot<br />

Lithographie<br />

Compos Juliot<br />

Druck<br />

Casterman<br />

Photothek <strong>Club</strong> <strong>Med</strong><br />

Gérard Gomila, Carole Pagnol-Béal, Nicolas Masson,<br />

Christine Pawlak<br />

Fotos<br />

D. Metsch, M. Ginevra, K. Laval, V. Dupart-Mandel, B. Van loocke,<br />

F. Berthet, B. Comtesse, J-M. Palisse, V. Leroux, Y. Bagros, L. Selvais,<br />

D. Matal, J-C. Pratt, A. Laurin, D. Coutant, Y . Arthus Bertrand,<br />

M. Smircic, N. Masson, Photothèque <strong>Club</strong> <strong>Med</strong><br />

Stylisten<br />

P. D’Arrance, V. Naim, F. Legrand, M. Donnart, A. Sart, S. Schilliger,<br />

C. De Ginestel, S. Depardieu, M. Graux, F. Blanc<br />

Direktor <strong>Schweiz</strong><br />

Laure Baume<br />

Verantwortlich für die <strong>Schweiz</strong>er Ausgabe<br />

Thierry-Pierre Andreotti<br />

Übersetzungen<br />

Brigitte Kahlert, Astrid Boehme, Petra Maraninchi<br />

Dank an<br />

ERES, Pain de sucr e, La Centrale du Golfeur, BCBG Max Azria,<br />

GAS Bijoux, Canotier, Thierry Mugler, Free Lance, New Man,<br />

Wrangler, Lee, Blanc Bleu, Marie Mer cier, Antony Peto, Car el,<br />

Yufengshawn, Pronuptia, Agatha, Serg Bensimon, Zadig & Voltaire,<br />

Co-Nekt, Cerruti, Nougat, Jenna de Rosnay, Huit, Tissaïa, Sun Valley,<br />

Roxi, Burton, Salomon, Quicksilver, Canovas, Billabong, Le Printemps,<br />

Rossignol, Saf lo, Hacket, Stanlova, Daniel Hechter, Captain Tortue,<br />

Ugo Zaldi, Villebrequin, Andres Sarda, Rosa Cha, Mango, Car oll,<br />

IKKS, Princesse tam. tam, Patrizia Pepe, Oxbow , Daniel Hechter,<br />

Lacoste, Converse, Asics, Aigle, W rangler, Eastpak,Tag Heuer,<br />

Fusalp,Les Petites. Off ce du tourisme Singapour, Off ce du tourisme<br />

Colorado, Off ce du tourisme Dubai, Off ce du Tourisme USA<br />

Illustrationen und 3D-Ansichten<br />

Sophie Jacqmin, Studio Marc Hertrich, Studio Datoo<br />

<strong>Club</strong> Méditerranée SA <strong>Club</strong> Méditerranée SA<br />

11, rue de Cambrai<br />

75957 Paris Cedex 19<br />

France<br />

Tél: +33 1 53 35 35 53<br />

Fax: +33 1 53 35 36 16<br />

www.clubmed.com<br />

Société Anonyme au capital de 77 511 620 €<br />

572 185 684 RCS Paris<br />

Licence LI 075 95 0333<br />

RCP Police N° AA. 992.497<br />

Garanties <strong>10</strong> 000 000 €<br />

GENERALI ASSURANCES IARD<br />

7, boulevard Haussmann<br />

F-75456 Paris Cedex 9<br />

Garantie Financière APS<br />

15, avenue Carnot<br />

F-75017 Paris<br />

40.000 Exemplare dieser Ausgabe wurden gedruckt.<br />

Alle Rechte der Vervielfältigung und Bearbeitung,<br />

auch auszugsweise, sind den <strong>Club</strong> <strong>Med</strong>-Ländervertr etungen<br />

vorbehalten.<br />

© <strong>Club</strong> Méditerranée <strong>2009</strong>.

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