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Allgemeine Verkaufsbedingungen Club Med Schweiz Winter 2009/10

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Deckung bei festgestelltem Einbruch und nachgewiesenem Verschulden des<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® (Siehe unter der Rubrik „Gut zu wissen“). Es obliegt dem GM bei<br />

den lokalen Behörden Strafanzeige zu erstatten. <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® rät seinen G.M ®<br />

jedoch, neben ihrer Kreditkarte etwas Bargeld mit sich zu führen, da es im<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort nicht möglich ist, Geld mittels Bankka rte zu beziehen.<br />

Eine Wechselstube bef ndet sich in den meisten <strong>Club</strong>-Resorts (siehe unter<br />

„Die Welt des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® “). Wir machen Sie weiter darauf aufmerksam,<br />

dass <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® keinerlei Verantwortung für Diebstähle von W ertgegenständen<br />

und Schmuck übernimmt, welche nicht im Zimmer- oder Hauptsafe<br />

des <strong>Club</strong>-Resorts aufbewahrt wurden und unsere Versicherung zahlt nicht<br />

zurück, es sei denn, es ist ein Fehler von <strong>Club</strong> Méditerranée nachzuweisen.<br />

Nehmen Sie nur solche persönliche Gegenstände und Kleidung mit, die<br />

zweckmässig sind und den Umständen Ihrer Reise entsprechen.<br />

12. UNTERKUNFT<br />

Es wird daran erinnert, dass das Prinzip der Unterbringung in den <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -<br />

Resorts (dazu gehören auch das Kreuzfahrtschiff „<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> 2“ und die Aufenthaltspauschalen<br />

„Village & Découverte“, die von <strong>Club</strong> <strong>Med</strong>-Découverte<br />

angeboten werden) die Standardunterbringung (Zimmer „<strong>Club</strong>” genannt)<br />

„pro Wohneinheit“ ist, ausser in den <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts Djerba la Fidèle,<br />

Kemer, Otranto, Turquoise, Val Thorens (in denen das Unterbringungsprinzip<br />

nach „Person“ erfolgt). Bei der Unterbringung pr o Wohneinheit<br />

teilen Sie sich eine Unterkunft mit einem ander en G.M ® , der auf dem selben<br />

Verkaufsschein bzw. Buchungsvorgang steht. Sie ist also nur buchbar<br />

für Familien oder G.M ® , die sich kennen. Sie wird auf dem Vertrag mit der<br />

Vermarktungsart „U“ gekennzeichnet.<br />

Für Personen, die allein auf einem Verkaufsschein bzw. Buchungsvorgang<br />

eingeschrieben sind, erfolgt die Unterbringung also zwangsläuf g in einem<br />

Einzelzimmer oder Doppelzimmer zur Alleinbenutzung (mit einem eventuell<br />

zu zahlenden Aufpreis je nach Reisezeit und <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort), ausser in<br />

den <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts Djerba la Fidèle, Kemer, Otranto, Turquoise und<br />

Val Thorens. Allerdings könnte ausnahmsweise ein G.M ® , der einen Aufenthalt<br />

in ein <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort bucht, sein Zimmer mit einem anderen G.M ®<br />

teilen, den er nicht kennt, und der nicht auf dem selben V erkaufsschein<br />

eingeschrieben ist. In Anbetracht des Prinzips der Unterkunft „pro Wohneinheit“<br />

muss ein Kind entweder im selben Zimmer mit seinen Eltern bzw.<br />

seiner Begleitperson oder in einem Einzelzimmer bzw. Doppelzimmer zur<br />

Alleinbenutzung erfolgen, was gegebenenfalls mit einem Aufpreis verbunden<br />

ist. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass minderjährige<br />

Kinder unter der alleinigen Verantwortung ihrer Eltern bzw. Begleitperson<br />

während der ganzen Aufenthaltsdauer im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort stehen und<br />

ihnen obliegt daher die Einschätzung, ob das Kind allein in einem Einzelzimmer<br />

oder Doppelzimmer zur Alleinbenutzung untergebracht werden kann.<br />

Keinesfalls können Minderjährige unter 12 Jahr en ein Einzelzimmer oder<br />

Doppelzimmer zur Alleinbenutzung belegen. <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® kann ausserdem<br />

veranlasst werden, je nach <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort, Verfügbarkeit und gegen<br />

Aufpreis spezif sche Unterbringungsarten mit besonder en Eigenschaften<br />

insbesondere hinsichtlich der Lage (z. B. mit Meerblick, Terrasse etc.) bzw. ihre<br />

Leistung und Beschaffenheit anzubieten. In bestimmen <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts<br />

können Familienunterkünfte bzw. 3- oder 4-Bettzimmer angeboten werden,<br />

allerdings immer als Wohneinheit. Bestimmte Zimmer können aufgrund ihrer<br />

Gegebenheit nicht als Einzelzimmer angeboten werden.<br />

Die Werbeangebote „Ermässigung in Mehrbettzimmern“ für eine Unter -<br />

kunft mit 3,4 oder mehr Personen, sind nur innerhalb der verfügbaren Plätze<br />

anwendbar. Ausserdem ist das Angebot an Zimmern mit V erbindungstür<br />

begrenzt und nur gegen Aufpreis buchbar.<br />

Die Zuteilung der Unterkunft (in der gebuchten Kategorie) erfolgt ausschliesslich<br />

im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort und kann nicht im voraus zum Zeitpunkt<br />

der Reisebuchung geregelt werden (ausgenommen <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> 2). Falls die<br />

Unterbringungskategorie (Beispiel: Zimmer mit Meerblick in der Superior-<br />

Kategorie) vor Ort im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort nicht garantiert werden kann, wird<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® nach Rückkehr des G.M ® den entsprechenden Aufpreis für das<br />

Zimmer zurückerstatten, ohne einen weiteren Schadensersatz und gegen<br />

Vorlage einer im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort vom Planning ausgestellten Bestätigung,<br />

die die genauen Bedingungen der Unterbringung angibt.<br />

13. SPORT<br />

(Siehe unter „Die Welt des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® “ und der Website des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong>).<br />

14. KINDER<br />

14.1. BUCHUNG EINES PAUSCHALAUFENTHALTES FÜR KINDER<br />

(UNTER 18 JAHREN)<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® macht seine G.M ® darauf aufmerksam, dass Minderjährige nur<br />

gebucht werden können, wenn sie in Begleitung einer verantwortlichen<br />

erwachsenen Person sind, die die Minderjährigen während der gesamten<br />

Dauer des Pauschalarrangements beaufsichtigt („Begleitperson“), sowohl<br />

in der <strong>Schweiz</strong> als auch im Ausland. Wenn Minderjährige in Begleitung einer<br />

anderen Person als der Eltern oder dem gesetzlichem Vertreter mit Obhutsrecht<br />

oder nur einem Elternteil (im Falle einer Scheidung oder T rennung)<br />

reisen, muss die Begleitperson im Namen des Minderjährigen folgende<br />

Dokumente vorweisen (ungeachtet eventueller V isa und Impfnachweise,<br />

die ebenfalls vom Einreiseland verlangt werden):<br />

- eine schriftliche Vollmacht des Vaters, der Mutter oder des gesetzlichen<br />

Vertreters des Minderjährigen, die festlegt, unter welchen Bedingungen<br />

die Begleitperson den Minderjährigen währ end der Wahrnehmung des<br />

Pauschalarrangements unter seine Obhut und Verantwortung nimmt; diese<br />

Vollmacht muss auf dem von <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® dafür vorgesehenen Formular<br />

ausgestellt werden, das in allen Verkaufsstellen erhältlich ist.<br />

- eine Grenzübertrittsbescheinigung, die vom Rathaus des Wohnsitzes des<br />

Minderjährigen in Anwesenheit des Vaters, der Mutter oder dem legalen<br />

Stellvertreter ausgestellt wurde.<br />

Die genannten Dokumente müssen bei der Buchung vor gelegt werden.<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® behält sich das Recht vor, die Einschreibung des betreffenden<br />

Minderjährigen abzulehnen. <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® behält sich ebenfalls das Recht<br />

vor, die besagten Dokumente auf ihr e Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls<br />

das betreffende Pauschalarrangement ohne weiter es formlos zu<br />

annullieren, wobei dies als Kündigung dur ch den G.M ® betrachtet wird<br />

(vgl. Paragraph 4.1.2) und Schadenersatzansprüche von <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® vorbehalten<br />

bleiben. <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® weist die Begleitperson zudem darauf hin,<br />

dass die Kündigung ihr es Pauschalarrangements automatisch und ohne<br />

weitere Formalitäten die Kündigung des Pauschalarrangements des Minderjährigen<br />

nach sich zieht.<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® kann unter keinen Umständen die Haftung an Stelle der Begleitperson<br />

übernehmen. Diese hat ihr e Haftpf ichtversicherung auch für den<br />

Minderjährigen einzusetzen und <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® von der Haftung für jegliche<br />

Art von Schäden, die der Minderjährige während der Aufenthaltsdauer im<br />

Rahmen des Pauschalarrangements verursacht, zu befreien.<br />

14.2 BUCHUNG DER KINDERBETREUUNG DES CLUB MED ®<br />

Die näheren Bedingungen zur Einschreibung und Aufnahme von Kindern in<br />

die Kinderbetreuung (Baby <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® *, Petit <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® *, Mini <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® ,<br />

Juniors’ <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® und <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® Passworld) entnehmen Sie bitte der<br />

Rubrik „Die Welt des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® “.<br />

Die Betreuungseinrichtungen empfangen Kinder entspr echend der folgenden<br />

Kategorien und des Alters: von 4 Monaten bis unter 12 Monaten<br />

und von 12 Monaten bis unter 2 Jahren im Baby <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® , von 2 Jahren<br />

(24 Monaten) bis 3 Jahren und von 3 bis unter 4 Jahren im Petit <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® ,<br />

von 4 Jahren bis unter 11 Jahren im Mini <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® und von 11 bis unter<br />

18 Jahren im Juniors’ <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> und <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® Passworld (Ausnahme betreffend<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® Passworld: ab 12 Jahren in den <strong>Club</strong>-Resorts Arcs Extreme<br />

und Sestrière). Der Baby <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® , der Petit <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® und der Mini <strong>Club</strong> ®<br />

haben eine begrenzte Anzahl an Plätzen, nicht nur in der Alterskategorie,<br />

sondern auch in der Altersstufe. Daher kann die Einschreibung in eine dieser<br />

Einrichtungen abgelehnt werden, wenn die Quote für die Altersstufe, die<br />

für das Kind passend wär e, bereits ausgebucht ist. Es wir d darauf hingewiesen,<br />

dass Einschreibungen in eine dieser aufgelisteten Struktur en der<br />

Kinderbetreuung nur unter der Bedingung vornehmen kann, dass das Kind<br />

das entsprechende Alter bei Antritt der Reise erreicht hat.<br />

In einigen <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts werden Aktivitäten im Rahmen der sog. „Akademie<br />

der Champions <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® “ angeboten. Es handelt sich dabei um<br />

dreitägige Sportkurse, welche im Pauschalpr eis inbegriffen sind. Die Einschreibung<br />

kann nur vor Ort nach Verfügbarkeit mit den G.O ® vorgenommen<br />

werden. Daraus folgt, dass die Einschreibung nicht erfolgen kann, wenn das<br />

Quota der dem Kind entsprechenden Altersgruppe schon erreicht ist.<br />

In bestimmten <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts bietet <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® Einrichtungen für<br />

Jugendliche an, die frei zugänglich sind. Es wird aber diesbezüglich darauf<br />

hingewiesen, dass jeder Jugendliche währ end der gesamten gebuchten<br />

Aufenthaltsdauer in einem dieser <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts unter der alleinigen Verantwortung<br />

seiner Begleitperson (laut oben genannter Def nition) bleibt.<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® macht auf folgende Aufnahmebestimmungen betreffend Mindestalter<br />

der Kinder für bestimmte <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts aufmerksam: Sahoro<br />

(keine Kinder unter 3 Monaten); L’Alpe d’Huez la Sarenne, Les Deux Alpes,<br />

Peisey-Vallandry, Saint-Moritz Roi Soleil, Serr e-Chevalier, Villars-sur-Ollon,<br />

Wengen (keine Kinder unter 4 Monaten); Übrige Berg-Resorts mit Ausnahme<br />

von Chamonix Mont-Blanc wo Kinder jeden Alters willkommen sind, Cap<br />

Skirring, Columbus Isle, Kani (keine Kinder unter 2 Jahren); <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> 2 (keine<br />

Kinder unter 8 Jahr en); die sogenannten „<strong>Club</strong>-Resorts für Erwachsene“<br />

(keine Minderjährige unter 18 Jahren<br />

In einigen <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts bietet <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® an, Kinder der G.M ® von<br />

einem bestimmten Alter dur ch erfahrene G.O ® zu bestimmten Zeiten zu<br />

beaufsichtigen. In einigen <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts stellt <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® auf Verlangen<br />

der Eltern auch die V erbindung für ein individuelles Babysitting her;<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® ist in keiner Weise haftbar für diese Dienstleistungen, die durch<br />

Dritte in deren ausschliessliche Haftung erbracht werden. Die vorgenannten<br />

Dienstleistungen sind im Pauschalpr eis nicht inbegriffen (Ausnahmen<br />

und/oder Spezialangebot vorbehalten) und hängen von der Verfügbarkeit<br />

ab; sie sind vor Ort zu reservieren und zu bezahlen unter Anwendung der<br />

dortigen Preise und Bestimmungen.<br />

Gewisse in den <strong>Club</strong>-Resorts angebotene Aktivitäten f nden nur während der<br />

Schulferien statt (zB.: Juniors-<strong>Club</strong>-<strong>Med</strong>, Akademie der <strong>Club</strong>-<strong>Med</strong>-Champions<br />

etc… ). Informationen hierzu werden im Trident auf den Seiten der entsprechenden<br />

<strong>Club</strong>-Resorts und in „Die Welt des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® “ aufgeführt.<br />

15. HILFELEISTUNGEN<br />

Diese werden durch EUROP ASSISTANCE und nicht dur ch <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ®<br />

erbracht. Bei jeder Buchung im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® oder über Vermittlung eines<br />

Reiseagenten stehen dem G.M ® die Leistungen der EUROP ASSISTANCE<br />

zur Verfügung. Sie umfassen eine Personenhilfeleistung gültig für die Zeit<br />

des Aufenthalts oder der Reise (einschliesslich der Anreise mit <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® )<br />

und während der persönlichen Hin- und Rückr eise des G.M ® zu den<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts.<br />

15.1. ERKLÄRUNGEN<br />

15.1.1 Empfangsberechtigter<br />

Als Empfangsberechtigter gilt jede Person, welche im Rahmen einer direkt<br />

bei <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> und/oder einer Reiseagentur getätigten Reise- und/oder<br />

Aufenthaltsbuchung reist oder verweilt.<br />

15.1.2 Wohnsitz<br />

Als Wohnsitz des Empfangsberechtigten gilt sein üblicher oder Hauptwohnsitz.<br />

15.1.3 Herkunftsland<br />

Als Herkunftsland des Empfangsberechtigten gilt jenes Land, in welchem<br />

sich sein Hauptwohnsitz bef nden.<br />

15.2. VORGEHENSWEISE IM SCHADENFALL<br />

Um die Leistungen von EUROP ASSIST ANCE zu beanspruchen, müssen<br />

Sie folgende Grundsätze beachten:<br />

- Kontaktieren Sie EUROP ASSISTANCE:<br />

Tel (Frankreich): 0033 1 41 85 84 86<br />

Fax (Frankreich): 0033 1 41 85 85 71<br />

- Warten Sie die Zustimmung von EUROP ASSISTANCE ab, bevor Sie etwas<br />

unternehmen oder f nanzielle Verpf ichtungen eingehen.<br />

- alle dem Verkaufsvertrag zugehörigen Dokumente zuzustellen.<br />

- Halten Sie sich strikt an die Weisungen von EUROP ASSISTANCE.<br />

- alle Quittungen und Rechnungen, für welche eine Rückerstattung gefordert<br />

wird, zuzustellen. Bei falschen Auskünften behält sich EUROP ASSISTANCE<br />

das Recht vor, alle Vorkehrungen zu dem laufenden V ertrag zu nehmen<br />

und gegebenenfalls die Rückerstattung zu verweigern oder die bezahlten<br />

Leistungen in Rechnung zu stellen.<br />

15.3. GELTUNGSBEREICH DER DECKUNG<br />

Die vorliegende Hilfeleistungsvereinbarung („Vereinbarung“) gilt für G.M ® ,<br />

auch „Empfangsberechtigte”genannt, weltweit.<br />

15.4. DAUER DES HILFELEISTUNGSSCHUTZES<br />

Der Hilfeleistungsschutz für die Empfangsber echtigten beginnt am Tag<br />

des Reiseantritts und erlischt am T ag der vorgesehenen Rückkehr. Die<br />

Maximaldauer beträgt 3 Monate.<br />

Die Reiseberatung stehen dem Empfangsberechtigten ab der Buchung zur<br />

Verfügung, damit diese den Dienst schon vor ihr er Abreise für die Reise<br />

oder den Aufenthalt in Anspruch nehmen können.<br />

Die Gültigkeit der vorliegenden Hilfeleistungsver einbarung gründet auf<br />

der Vereinbarung zwischen EUROP ASSISTANCE und <strong>Club</strong> Méditerranée.<br />

Im Fall einer Kündigung dieser Vereinbarung tritt die vorliegende Hilfeleistungsvereinbarung<br />

von Rechts wegen ausser Kraft.<br />

15.5. FAHRKARTEN UND FLUGTICKETS<br />

Wird aufgrund der in dieser Hilfeleistungsver einbarung vorgesehenen<br />

Bestimmungen eine Heimführung in die Wege geleitet und durchgeführt,<br />

gewährt der Empfangsberechtigte EUROP ASSISTANCE das Recht, seine<br />

Fahrkarten und Flugtickets zu benutzen. Ausser dem verpf ichtet er sich,<br />

EUROP ASSISTANCE einen allfällig rückerstatteten Betrag für nicht benutzte<br />

Fahrkarten oder Flugtickets auszubezahlen.<br />

15.6. HILFELEISTUNGEN<br />

15.6.1. Personenhilfeleistungen<br />

15.6.1.1. Rückreise-Leistungen<br />

Ein Empfangsberechtigter erkrankt oder verletzt sich währ end der Reise<br />

in einem durch die Hilfeleistungsvereinbarung von EUROP ASSISTANCE<br />

gedeckten Land: die Ärzte von EUROP ASSISTANCE setzen sich mit dem<br />

Arzt vor Ort der sich des Empfangsberechtigten aufgrund seiner Krankheit<br />

oder seines Unfalls angenommen hat, in Verbindung.<br />

Die Ärzte von EUROP ASSISTANCE beschaffen sich alle für die Entscheidung<br />

der weiteren medizinischen Betreuung des Empfangs-berechtigten notwendigen<br />

Informationen beim Arzt vor Ort oder eventuell beim Hausarzt.<br />

Gestützt auf diese Informationen und auf den Entscheid der Ärzte von<br />

EUROP ASSISTANCE veranlassen und or ganisiert EUROP ASSISTANCE,<br />

ausschliesslich aufgrund medizinischer Notwendigkeiten, die Rückkehr<br />

des Empfangsberechtigten an seinen Wohnort, seine Heimführung, gegebenenfalls<br />

mit medizinischer Betr euung den Transport in ein geeignetes<br />

Spital in der Nähe seines W ohnortes, mit leichtem Sanitätsfahrzeug, mit<br />

einer Ambulanz, im Schlafwagen, mit dem Zug 1. Klasse (Liegewagen oder<br />

Sitzplatz), per Linienf ug oder Ambulanzf ugzeug.<br />

In bestimmten Fällen kann der Gesundheitszustand des Empfangsberechtigten<br />

einen ersten Transport in ein nahegelegenes Spital erfordern, bevor<br />

er zur medizinischen Betreuung in die Nähe seines Wohnortes transportiert<br />

wird. Der medizinische Betreuungsdienst der EUROP ASSISTANCE kann im<br />

vorgesehenen Spital für den Empfangsberechtigten ein Bett reservieren.<br />

Die Entscheide bezüglich des Transports, der Transportmittel und die allfällige<br />

Wahl des Spitals erfolgen ausschliesslich unter medizinischen Gesichtspunkten<br />

und unter Einhaltung der entsprechenden Vorschriften. Die Informationen<br />

des Arztes vor Ort oder des Hausarztes können von entscheidender<br />

Bedeutung sein. Sie helfen EUROP ASSIST ANCE, die zweckmässigsten<br />

Entscheidungen zu treffen. In diesem Sinn wird ausdrücklich festgelegt, dass<br />

die Entscheidungskompetenz bezüglich der zu treffenden Massnahmen im<br />

Interesse der Gesundheit des Empfangs berechtigten in letzter Instanz bei<br />

den Ärzten von EUROP ASSISTANCE liegt. Dieser Grundsatz soll allfällige<br />

Konf ikte zwischen Arztpersonen verhindern helfen.<br />

Wenn sich der Empfangsberechtigte den Anordnungen der Ärzte von EUROP<br />

ASSISTANCE widersetzt, entbindet er EUROP ASSIST ANCE ausdrücklich<br />

jeglicher Verantwortung, namentlich wenn dieser aus eigenen Mitteln die<br />

Rückreise antritt oder sich sein Gesundheitszustand verschlechtert.<br />

15.6.1.2. Rückreise wegen Reiseabbruchs eines<br />

Familienmitglieds<br />

Bei der Rückführung eines Berechtigten organisiert und übernimmt EUROP<br />

ASSISTANCE die Kosten der Rückreise eines seiner volljährigen Familienmitglieder<br />

(Ehegatte, Lebensgefährte, Kind, V ater, Mutter, Bruder oder<br />

Schwester) und/oder der minderjährigen Kindern, welche Begleitpersonen<br />

waren, per Zug 1. Klasse oder Linienf ug Economy Class, falls keine andere<br />

zurückbleibende Person sich um diese kümmern kann.<br />

15.6.1.3. Krankenbesuchsreise<br />

Wenn der Empfangsberechtigte hospitalisiert ist und sein Gesundheitszustand<br />

einen Rücktransport innerhalb von 7 Tagen nicht erlaubt, organisiert<br />

und bezahlt EUROP ASSISTANCE eine Besuchsreise (hin und zurück) für<br />

einen Verwandten im Zug 1. Klasse oder per Linienf ug Economy Class vom<br />

Herkunftsland des Empfangsberechtigten bis zu seinem Krankenbett. EUROP<br />

ASSISTANCE bezahlt ebenfalls während maximal <strong>10</strong> Nächten die Hotelkosten<br />

(Übernachtung mit Frühstück) in der Höhe von höchstens 80 Euro TTC pro<br />

Nacht. Die Kosten für die Mahlzeiten werden nicht übernommen.<br />

15.6.1.4. Kosten für Verlängerung des Aufenthaltes im Hotel<br />

Sollte der Gesundheitszustand eines Empfangsberechtigten seinen Transport<br />

wie in Abschnitt 15.6.1.1 „Rückr eise-Leistungen” beschrieben nicht<br />

rechtfertigen und sollte er so nicht zum ursprünglich vorgesehenen Termin<br />

nach Hause reisen können, beteiligt sich EUROP ASSISTANCE an den Kosten<br />

für die Verlängerung des Aufenthaltes im Hotel vor Ort (Zimmer und<br />

Frühstück). Diese Beteiligung betrif ft den Empfangsberechtigten selbst<br />

sowie Familienmitglieder (Ehepartner, Lebensgefährte, Kinder, Mutter,<br />

Vater, Schwester und Bruder) oder maximal 2 Begleiter(innen), die ebenfalls<br />

Empfangsberechtigte sind. Die Beteiligung beläuft sich auf eine Höhe von<br />

80 Euro TTC pro Person und Tag, wobei ein Höchstbetrag von 150 Eur o<br />

TTC pro Tag und pro Fall an maximal <strong>10</strong> Tagen nicht überschritten werden<br />

kann. Diese Leistung kann mit der Leistung „Besuchsr eise” nicht gleichzeitig<br />

angewendet werden.<br />

15.6.1.5. Betreuung mitreisender Kinder<br />

Ist ein Empfangsberechtigter krank oder verletzt und kann sich deshalb<br />

nicht um seine unter 15 Jahre alten Kinder kümmern, organisiert und bezahlt<br />

EUROP ASSISTANCE die Reise (hin und zurück) einer ihm nahestehenden<br />

Person oder einer EUROP ASSISTANCE Hostesse im Zug 1. Klasse oder per<br />

Linienf ug Economy Class vom Herkunftsland, um die Kinder im Zug 1. Klasse<br />

oder per Linienf ug Economy Class an ihren Wohnort zurückzubegleiten. Die<br />

Fahr- oder Flugscheine der Kinder gehen zu Lasten der Familie.<br />

15.6.1.6. Zusätzliche Rückerstattung der Arztkosten<br />

Ist ein Empfangsberechtigter ausserhalb seines Herkunftslandes krank oder<br />

verletzt, bezahlt EUROP ASSISTANCE für die im Ausland aufgelaufenen<br />

Behandlungskosten bis maximal 75.000 Euro TTC, für die er nach der Vergütung<br />

durch seine Krankenkasse bzw. Versicherung aufkommen muss.<br />

Eine Franchise in der Höhe von 50 Euro TTC pro Begünstigtem und Ereignis<br />

wird in jedem Fall erhoben. Die Kosten für Zahnbehandlungen werden<br />

zu gleichen Bedingungen bis zu einem Maximalbetrag von <strong>10</strong>0 Eur o TTC<br />

übernommen.<br />

Der Empfangsberechtigte oder seine Entschädigungsber echtigten verpf<br />

ichten sich zu diesem Zweck von ihrer Rückkehr in ihr Herkunftsland an<br />

bei den zuständigen Stellen alle notwendigen Schritte zur Deckung der<br />

verursachten Kosten zu unternehmen.<br />

EUROP ASSISTANCE bezahlt die oben beschriebenen Leistungen erst,<br />

wenn der Empfangsberechtigte oder seine Entschädigungsber echtigten<br />

ihr folgende Dokumente eingereicht haben:<br />

- Originalabrechnungen der Krankenkasse bzw. Versicherungen, welche die<br />

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