Allgemeine Verkaufsbedingungen Club Med Schweiz Winter 2009/10
Allgemeine Verkaufsbedingungen Club Med Schweiz Winter 2009/10
Allgemeine Verkaufsbedingungen Club Med Schweiz Winter 2009/10
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Wenn die Ersatzleistungen billiger sind als die ursprünglich vorgesehenen<br />
und vom G.M ® bereits bezahlten Leistungen, wir d ihm die Pr eisdifferenz<br />
unmittelbar nach seiner Rückkehr zurückerstattet. Der G.M ® kann die gemäss<br />
den oben beschriebenen Bedingungen angebotenen Ersatzleistungen nur<br />
bei Geltendmachung wichtiger Gründe ausschlagen. Wenn <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® keine<br />
Ersatzleistungen anbieten kann oder wenn der G.M ® wichtige Gründe hat,<br />
die Ersatzleistungen auszuschlagen, werden dem G.M ® kostenlos im Rahmen<br />
des Möglichen Transportmittel angeboten, die seine Rückkehr unter<br />
denselben Umständen an den Ausgangspunkt oder einen anderen Ort, mit<br />
dem er sich einverstanden erklärt hat, garantieren.<br />
WEIHNACHTEN - NEUJAHR <strong>2009</strong>/20<strong>10</strong><br />
Änderungen / Annullierungen<br />
Bis 21 Tage vor Abreise betragen die Kosten für Änderung und Annullierung<br />
25 % des Gesamtpauschalarrangements ab Buchung sowie <strong>10</strong>0 %<br />
eventueller durch die Fluggesellschaften weiterfakturierter Kosten (ob in<br />
der Preistabelle aufgeführt oder nicht) und zwar für den Zeitraum vom 14.<br />
Dez. <strong>2009</strong> bis <strong>10</strong>. Jan. 20<strong>10</strong>.<br />
5. VERLÄNGERUNG DES<br />
PAUSCHALARRANGEMENTS IM CLUB-RESORT<br />
Bei einer Verlängerung des Aufenthalts kommt der Pr eis des jeweiligen<br />
Landes zur Anwendung. Die gesamten Kosten sind vor Ort und in Landeswährung<br />
zu begleichen. Zahlungen Dritter an eine unserer Verkaufsstellen<br />
sind nicht zulässig. Die V erlängerung eines Aufenthalts ist nur möglich,<br />
wenn im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort freie Plätze verfügbar sind und unter V orbehalt<br />
von verfügbaren Plätzen im Flugzeug, um eine Rückr eise des G.M ®<br />
zu garantieren.<br />
6. RÜCKTRITT IM LAUFE DES<br />
PAUSCHALARRANGEMENTS<br />
Die Unterbrechung eines Pauschalarrangements bzw.der Verzicht auf gewisse<br />
Leistungen, die im Pauschalarrangement enthalten sind oder gegen Aufpreis<br />
zusätzlich zum Preis des Pauschalarrangements bei dessen Buchung<br />
bezahlt worden sind, wie Skipass, Intensivkurse, Baby <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® , Petit<br />
<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® , Ausf üge etc. , geben kein Anr echt auf Rückzahlung oder<br />
andere Leistungen.<br />
Die Bestätigung der vorzeitigen Abreise durch das <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort sowie<br />
Bestätigungen über den Verzicht des G.M ® auf die erwähnten Leistungen<br />
können keinesfalls als Zustimmung zu Rückzahlungen irgendwelcher Art aufgefasst<br />
werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Reisen zu bestimmten<br />
Destinationen als Gruppenreisen erfolgen und <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® deshalb keine<br />
Rückzahlungen für nicht benutzte Tickets erhält.<br />
7. HAFTUNG<br />
<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® haftet in keinem Fall bei höherer Gewalt oder einem Ereignis,<br />
welches er oder der Dienstleistungsträger tr otz aller gebotener Sor gfalt<br />
nicht vorsehen oder abwenden konnte, oder bei Einwirkung Dritter , die<br />
nicht vertragliche Leistungsträger sind, oder bei mangelhafter Erfüllung<br />
des Vertrags durch den G.M ® .<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass Leistungen „Ausserhalb des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® ”<br />
(Sportaktivitäten, Ausf üge, WLAN-Service etc.), die alleine dur ch den<br />
G.M ® veranlassten Zu- und Abbringer sowie alle ander en durch externe<br />
Leistungsanbietern erbrachten Aktivitäten in jedem Falle der ausschliesslichen<br />
Verantwortung des externen Anbieters unterliegen, der diese ver -<br />
anstaltet. Insbesondere ist jede Beschwerde im Zusammenhang mit dem<br />
in bestimmten <strong>Club</strong>-Resorts angebotenen WLAN-Service (Störungen,<br />
Unterbrechungen, schlechter Empfang etc.) dir ekt an die entspr echende<br />
Stelle der Gesellschaft ORANGE France gemäss den vorgesehenen Bedingungen<br />
zu richten. In keiner W eise kann <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® für vorabgenanntes<br />
verantwortlich gemacht werden.<br />
Die Haftung der Fluggesellschaften, deren Leistungen innerhalb von Pauschal-arrangements<br />
des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® in Anspruch genommen werden sowie<br />
derer Vertreter oder Angestellte, beschränkt sich im Schadensfall, bei Klagen<br />
oder Reklamationen jeglicher Art ausschliesslich auf den Flugtransport der<br />
Passagiere und auf deren Gepäck wie in ihren Transportbedingungen festgelegt,<br />
in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der dies bezüglichen<br />
internationalen Abkommen oder der anzuwendenden gesetzlichen Regelung<br />
(Warschauer Abkommen von 1929 und Abkommen von Montreal vom 28.<br />
Mai 1999) bzw.der Bestimmungen der Europäischen Union Nr. 2027/97 vom<br />
09. Okt. 1997 und Nr. 889/2002 vom 30. Mai 2002 und Nr. 261/2004 vom 11.<br />
Febr. 2004, die die Verantwortung der in der EWG niedergelassenen Luftfrachtführer<br />
während eines nationalen oder internationalen Fluges regeln.<br />
In diesem Zusammenhang wird präzisiert, dass gemäss der vorgenannten<br />
Artikel die Verantwortung des Luftfrachtführers für erlittene Schäden im<br />
Falle von Tod, Verletzung und jeglicher ander er Körperverletzung durch<br />
einen Unfall an Bord eines Flugzeuges oder während Ein- und Ausstieg kein<br />
Gegenstand von jeglicher Art von f nanzieller Begrenzung sein kann. Seine<br />
Haftung ist automatisch auf eine Höhe von <strong>10</strong>0.000 DTS, ca. 123’000 Euros,<br />
festgesetzt für Schäden, die aus einem Unfall währ end der Beförderung<br />
resultieren, es sei denn, der Luftfrachtführ er kann nachweisen, dass der<br />
Schaden aus einem Fehler des Opfers resultiert.<br />
Über diesen Betrag hinaus kann der Luftfrachtführ er seine Haftung ausschliessen<br />
oder begrenzen, indem er nachweist, dass er selbst oder seine<br />
Vertreter alle notwendigen Massnahmen getroffen haben, um diesen Schaden<br />
zu vermeiden, oder dass es ihnen unmöglich war, diese Massnahmen<br />
zu treffen. Der Luftfrachtführer muss spätestens 15 Tage, nachdem die<br />
Identität der Person, die Recht auf Entschädigung hat, festgestellt wurde,<br />
einen im Verhältnis zum erlittenen materiellen Schaden stehenden V orschuss<br />
zahlen, damit die Person ihre unmittelbaren Bedürfnisse befriedigen<br />
kann. Dieser Vorschuss kann im Todesfalle pro Reisenden nicht unter ca.<br />
16.000 DTS, ca. 20’000 Euros, liegen. Dieser Vorschuss stellt allerdings keine<br />
Haftungsanerkennung dar und kann daher entsprechend der Haftung des<br />
Luftfrachtführers von jeglicher, zu einem späteren Zeitpunkt überwiesenen<br />
Summe abgezogen werden. Dieser Vorschuss ist nicht rückzahlbar, ausser<br />
wenn der Schaden aus einem Fehler des Opfers r esultiert oder wenn die<br />
Person kein Recht auf Entschädigung hat.<br />
Im Falle von Verspätungen der Passagiere, Annullierung eines Fluges<br />
oder Verweigerung des Einstieges eines Passagieres haftet der Luftfrachtführer<br />
im Rahmen der durch die Bestimmung der Europäischen Union Nr.<br />
261/2004 vom 11. Febr. 2004 festgelegten Bedingungen und Haftungsbegrenzungen<br />
(anwendbar auf Passagiere mit Abf ug von einem Flughafen,<br />
der sich auf dem Boden eines Mitgliedsstaates der Eur opäischen Union<br />
bef ndet, auf Passagiere, die von einem Flughafen eines Drittlandes abf iegen<br />
und auf einem Flughafen, der sich auf dem Boden eines Mitgliedsstaates<br />
der Europäischen Union bef ndet landen, ausser, wenn die Passagiere Leis-<br />
<strong>10</strong>6<br />
tungen oder Entschädigungen und Hilfe aus dem betr effenden Drittland<br />
erhalten - wenn der Luftfrachtführer aus der Europäischen Union stammt):<br />
Diese Bestimmung präzisiert nämlich die Hilfe, die der Luftfrachtführer den<br />
betreffenden Passagieren leisten muss sowie die Entschädigungshöhe, auf<br />
die die letztgenannten Anspruch haben könnten.<br />
In der Annahme eines Schadens welcher ausschliesslich auf die Verantwortung<br />
der Luftfrachtführer zurückzuführen ist, kann <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® auf keinen Fall über<br />
den Rahmen der zuvor festgelegten internationalen Abkommen und Verantwortlichkeiten<br />
der Luftfrachtführer hinaus haftbar gemacht werden.<br />
Im Falle von Verspätungen der Luftfrachtführer zum Nachteil der Passagiere,<br />
haben diese ein Anr echt auf eine Entschädigung, ausser wenn der<br />
Luftfrachtführer alles in seiner Macht stehende unternommen und nach<br />
bestem Willen gehandelt hat, um die Verspätung zu verhindern, oder falls<br />
sich diese Massnahmen als unausführbar erwiesen haben. Die Haftung bei<br />
Schadenersatzzahlungen solcher Verspätungen zum Nachteil der Passagiere<br />
wird auf maximal 4’150 DTS, ca. 5’<strong>10</strong>0 Euros, begrenzt.<br />
Im Falle von Verspätungen des Gepäcks haftet der Luftfrachtführ er für<br />
die Schäden, es sei denn, er hat alle vernünftigen Massnahmen zur V ermeidung<br />
getroffen, oder es war nicht möglich, solche Massnahmen zu<br />
treffen. Die Haftung im Falle von Gepäckverspätungen ist auf 1’000 DTS,<br />
ca. 1’230 Euros, begrenzt. Der Luftfrachtführer haftet für Zerstörung, Verlust<br />
oder Beschädigung des Gepäcks bis zum Höchstbetrag von 1.000 DTS, ca.<br />
1’230 Euros. Im Falle von aufgegebenem Gepäck haftet er sogar, wenn es<br />
sich nicht um einen Fehler seinerseits handelt, es sei denn, das Gepäck<br />
war bereits beschädigt. Im Falle von nicht aufgegebenem Gepäck haftet<br />
der Luftfrachtführer nur, wenn es sich um einen Fehler seinerseits handelt.<br />
Ein Fluggast kann von einer höheren Haftungsgrenze prof tieren, wenn er<br />
spätestens bei der Aufgabe des Gepäcks eine besondere Deklaration macht<br />
und eine zusätzliche Gebühr entrichtet. Im Falle von Beschädigung, Verspätung,<br />
Verlust oder Zerstörung des Gepäcks muss der betroffene Fluggast<br />
sobald wie möglich schriftlich beim Luftfrachtführ er reklamieren. Im Falle<br />
von Schäden an aufgegebenem Gepäck und verspäteter Beförderung des<br />
Gepäcks muss der Fluggast jeweils schriftlich innerhalb von 7 T agen und<br />
innerhalb von 21 Tagen nach Andienung des Gepäcks reklamieren. Wenn<br />
der Luftfrachtführer, der den Flug ausführt, nicht der Selbe ist, mit dem der<br />
Vertrag geschlossen wurde, kann sich die Beschwer de oder Reklamation<br />
an den einen oder anderen richten. Wenn der Name oder Code eines Luftfrachtführers<br />
auf dem Ticket aufgeführt ist, muss jede Handlung in Bezug auf<br />
Schäden und Interessen innerhalb von zwei Jahren nach dem Ankunftstag<br />
des Flugzeuges oder nach dem T ag, an dem das Flugzeug hätte landen<br />
sollen eingeleitet werden”.<br />
Da der Begriff Haftpf icht (Unfall, Zwischenfall, Diebstahl) von Land zu Land<br />
je nach Gesetzgebung verschieden ist, empf ehlt <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® dem G.M ® den<br />
Abschluss einer individuellen Versicherung. Ausserdem empf ehlt <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ®<br />
nur gut verschlossenes und wasserdichtes Gepäck aufzugeben und keine<br />
Wertgegenstände, zerbrechliche Waren, Bargeld, Schmuck, Fotoapparate,<br />
Videokameras, Schlüssel oder Ausweispapiere in den Gepäckstücken zurückzulassen,<br />
die den Transportgesellschaften übergeben werden.<br />
Eine allfällige Haftpf icht des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® für andere als Personenschäden<br />
aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrags beschränkt<br />
sich auf das Zweifache des Pauschalreisepreises, ausser bei absichtlich oder<br />
grobfahrlässig zugefügtem Schaden.<br />
8. REKLAMATIONEN<br />
Reklamationen bezüglich des durch den G.M ® gebuchten Pauschalarrangements<br />
sind innerhalb von 30 T agen nach Wahrnehmung des Pauschalarrangements<br />
per Einschreibebrief an folgende Adresse zu senden: <strong>Club</strong><br />
Méditerranée – Kundendienst - Postfach 128 - 1211 Genf 13.<br />
Nach Ablauf dieser Frist wir d keine Reklamation mehr berücksichtigt.<br />
Reklamationen, die Ansprüche an die Schadenersatz- oder Haftpf ichtversicherung<br />
von <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® nach sich ziehen, werden nur entgegengenommen,<br />
wenn diese vor der Abreise bei der Administration (Verwaltung) des<br />
<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts, gegebenenfalls bei dem Verantwortlichen der Rundreise,<br />
schriftlich angemeldet wurden, oder beim Transportunternehmen, wenn<br />
sich der Schaden währ end der Hin- und Rückfahrt einer vom <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ®<br />
organisierten Reise ereignet hat.<br />
9. FORMALITÄTEN<br />
<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® bemüht sich, seinen G.M ® das Maximum an notwendigen<br />
Informationen über die erforderlichen gesundheitlichen und administrativen<br />
Formalitäten zukommen zu lassen, die zu erledigen sind, um in die in<br />
der Broschüre angebotenen Länder zu gelangen. Die G.M ® können diese<br />
ihr Reiseland betreffenden Informationen unter „Einreisebestimmungen“<br />
in der Rubrik „Die Welt des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® “ entnehmen.<br />
<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® stellt den G.M ® in den Verkaufsstellen aktuelle Länderinformationen<br />
zur Verfügung, wie sie ihm von Konsulaten (oder Botschaften) der<br />
Destinationen (Abreise- und Ankunftsland), Transit- und Zwischenlandungsländern<br />
zugestellt werden, sowie deren Adressen.<br />
9.1. REISEPASS UND VISA<br />
Gehen Sie nicht das Risiko ein, an einer Gr enze abgewiesen zu wer den<br />
und dadurch Ihre Ferien unnötigerweise zu trüben. Ein gültiger Pass ist<br />
das ideale Reisedokument. Erkundigen Sie sich beim Konsulat oder der<br />
Botschaft ihres Ferienlandes.<br />
Minderjährige, die sich mit ihren Eltern, Vater bzw. Mutter oder ihrer Begleitperson<br />
ins Ausland begeben, müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses<br />
sein. In Ländern, wo dies nicht erfor derlich ist, genügt ein gültiger<br />
Personalausweis (insbesondere für die USA müssen alle Minderjährigen<br />
unter 18 Jahren im Besitz eines eigenen gültigen maschinenlesbaren oder<br />
biometrischen Reisepasses sein; eine Reisebewilligung ist vor Abreise über<br />
die Website https: //esta. cbp. dhs. gov. einzuholen). Sie tragen selber die<br />
Verantwortung für die Gültigkeit Ihrer Pässe und Ausweise, informieren Sie<br />
sich bitte vor Ihrer Abreise.<br />
9.2. CLUB MED ® -UNTERLAGEN<br />
(Siehe unter „Die Welt des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® “).<br />
9.3. IMPFUNGEN - GESUNDHEIT<br />
(Siehe unter „Die Welt des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® “).<br />
<strong>10</strong>. PERSÖNLICHE DATEN - DATENSCHUTZ<br />
Die erhaltenen und von <strong>Club</strong>-Méditerranée in seinem internen Informatiksystem<br />
eingespeicherten Personendaten dienen zur V erwaltung der<br />
Einschreibungen, durch unsere Mitglieder, von Pauschalleistungen und<br />
deren Ausführungen. Zu diesem Zweck können diese Daten intern anderen<br />
Abteilungen des Unternehmens <strong>Club</strong>-Méditerranée weiter gereicht<br />
werden sowie auch an Dritte.<br />
Die Mitgliedsnummer, die <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® dem G.M ® bei dessen Beitritt (Ein-<br />
schreibung) gibt, ist streng persönlich und vertraulich; sie ist für den Zugang<br />
zur Einschreibungsakte und die darin enthaltenen persönlichen Informationen<br />
des G.M ® erforderlich. Dies gilt auch für alle vertraulichen Codes<br />
oder Passwörter, die dem G.M ® bei der Einschreibung übermittelt werden.<br />
Jeder G.M ® ist für die Wahrung der Vertraulichkeit seiner Mitgliedsnummer<br />
und gegebenenfalls des erwähnten vertraulichen Codes (oder des damit<br />
verbundenen Passwortes) verantwortlich, sowie für jegliche Korr espondenz,<br />
die besagte Nummern enthält oder die Nummer seiner Einschr eibungsakte<br />
erwähnt, wobei er für die Benutzung dieser Nummern und für<br />
die Konsequenzen im Falle ihr er Verbreitung, besonders bei Verlust oder<br />
Diebstahl von Dokumenten, die diese Informationen enthalten, die V erantwortung<br />
übernimmt.<br />
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass es möglich ist, eine Mitgliedsnummer<br />
pro Haushalt (max. zwei Erwachsene, egal welchen Namens und<br />
Geschlechts, die angeben, unter der gleichen Adresse mit ihren jeweiligen<br />
minderjährigen Kindern zusammen zu leben) und nicht nur als Einzelper -<br />
son zu erhalten. Die erwachsenen sog. Haushaltsmitglieder können individuell<br />
oder gemeinschaftlich das Zugangsr echt zu Personendaten jedes<br />
Haushaltsmitgliedes ausüben und gegebenenfalls ihre Korrektur erhalten<br />
(unter Einhaltung der untengenannten legalen Bestimmungen). Die Haushaltsmitglieder<br />
autorisieren <strong>Club</strong> Méditerranée ausserdem zur Einholung<br />
der Personendaten des genannten Haushaltes, damit <strong>Club</strong> Méditerranée<br />
jedem Mitglied dieses Haushaltes spezielle Angebote bezüglich eigener<br />
Aktivitäten und gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit ander en Gesellschaften<br />
unterbreiten könnte (auch per Telefon).<br />
Die Verantwortung, dass diese Daten stets der Richtigkeit entspr echen<br />
und allfällige Änderungen derselben an <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® weitergeleitet werden,<br />
damit Letzterer über gültige Daten verfügt, obliegt dem G.M ® . Falls der<br />
G.M ® Schaden erleidet aufgrund der von <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® erhaltenen Daten und<br />
deren gegebenenfalls Unrichtigkeit ihn betr effend, kann der <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ®<br />
nicht verantwortlich gemacht werden.<br />
Das Beschaffen, Aufbewahren und Bekanntgeben von Personendaten des<br />
G.M ® an Dritte, einschliesslich solcher im Ausland, sind für den Verkauf oder<br />
die Durchführung der Pauschalreise erforderlich. Die Ablehnung der Bearbeitung<br />
oder Bekanntgabe würde es <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> de facto verunmöglichen,<br />
die verlangte Dienstleistung zu erbringen.<br />
Diese Daten können zu Geschäftszwecken verwendet wer den, insbesondere<br />
für Internet-Mailing dur ch <strong>Club</strong> Méditerranée sowie der en Partner.<br />
<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® kommuniziert geschäftlich mit seinen Mitgliedern auf elektronischem<br />
Wege ausschliesslich über Pr odukte und Leistungen; er gibt<br />
die E-Mail-Adressen seiner Mitglieder nicht an Dritte weiter . <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ®<br />
bietet den G.M ® bereits bei Beitritt in den <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® die Möglichkeit, die<br />
Verwendung ihrer Personendaten zu Geschäftszwecken anzunehmen oder<br />
abzulehnen, und zwar gemäss deren Entscheid aufgrund der zur Verfügung<br />
gestellten Bearbeitungsauswahl. Das Ablehnen eines G.M ® einer derartigen<br />
Bearbeitung hat zur Folge, dass er von der Mitteilung von Geschäftsangeboten<br />
der Gruppe <strong>Club</strong> Méditerranée und deren Partner ausgeschlossen<br />
ist. Wünscht der G.M ® nachträglich die Stoppung des vorhin Beschriebenen,<br />
so kann er dies schriftlich per Einschr eibebrief adressiert an den<br />
Kundendienst (Adresse unter Punkt 8 aufgeführt) beantragen. Falls der<br />
G.M ® sich auf einer Internetseite des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® eingeschrieben hat, so<br />
kann er jederzeit die Einschreibung und die ihm zugesendeten E-Mailings<br />
stoppen indem er sein Prof l per Mausklick mittels der dafür vorgesehenen<br />
Option entsprechend ändert.<br />
Andererseits wird der G.M ® darauf hingewiesen, dass aus Sicherheitsgründen<br />
in bestimmten <strong>Club</strong>-Resorts V ideoüberwachungssysteme installiert<br />
sein können (gegebenenfalls können diese Systeme vor Ort dem G.M ®<br />
gezeigt werden) und dass er also gef lmt werden kann. Die Behandlungen<br />
dieser Bilder fällt unter die Deklarationen an die CNIL (Datenschutzbehörde),<br />
wenn es sich um numerische Daten handelt, und ein gef lmter<br />
G.M ® kann sein Zugangsr echt zu den ihn betr effenden Bildern ausüben<br />
bzw. das Einspruchsrecht an der Aufbewahrung dieser Bilder unter den<br />
unten angeführten Bedingungen.<br />
Nach dem Bundesgesetz LPD vom 19. Juni 1992 kann ein G.M ® nach<br />
Abschluss der geschäftlichen Beziehungen wenn er die Nutzung seiner<br />
persönlichen Daten nicht mehr wünscht diesen Wunsch ebenfalls später per<br />
Einschreiben mit Empfangsbestätigung an den Mitgliederservice adressieren<br />
(Adresse siehe Kapitel 8). Sofern sich ein Mitglied auf einer der Webseiten<br />
von <strong>Club</strong> Méditerranée angemeldet hat, kann die Ablehnung von Angeboten<br />
per E-Mail dir ekt durch Änderung des Pr of ls erfolgen, oder dur ch<br />
Klicken auf den Opt-Out-Link, der sich auf jeder E-Mail von <strong>Club</strong> Méditerranée<br />
bef ndet. In Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz hat jeder<br />
G.M ® das Recht zur Einsicht und Korrektur seiner persönlichen Daten, die<br />
<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® zur Ausübung seiner Tätigkeit verwaltet.<br />
Da es sich um ein persönliches Recht handelt, kann das Zugangs- und<br />
Korrekturrecht nur vom sich ausweisenden Berechtigten oder gesetzlichen<br />
Vertreter (bei Minderjährigen oder Unmündigen) ausgeübt werden. Die Ausübung<br />
des Zugangsrechts ist je nach Auftrag des G.M ® unterschiedlich. Wir<br />
halten ausserdem fest, dass wir gezwungen werden können, namentliche,<br />
persönliche, Sie betreffende Informationen in geeignetem Masse zu nutzen<br />
und bekanntzumachen, um unsere Firma (und die Nebenf rmen), unser<br />
Personal, unsere Kundschaft sowie unsere Güter zu schützen und um es uns<br />
falls nötig zu ermöglichen, jegliche Schritte einzuleiten oder verfügbar en<br />
Mittel anzuwenden bzw. voraussichtliche Schäden zu begrenzen. In diesem<br />
Zusammenhang können wir zum Zweck der Identif zierung von Personen,<br />
die verdächtigt werden, in strafrechtliche oder illegale Taten einbezogen zu<br />
sein, gezwungen sein, auf Anfrage mit der Behörde zu kommunizieren, die<br />
mit der Anwendung jeglicher vorschriftsmässiger oder gesetzlicher Massnahmen<br />
bzw.der Ahndung jeglicher Verstösse betraut ist.<br />
11. WERTSACHEN UND GEPÄCK<br />
Zum Zeitpunkt des Verlegens der Broschüre besteht keine Höchstgrenze<br />
für Bargeldbeträge in Euros (oder fremdländischen Währungen) die zur<br />
Einführung ins Ausland erlaubt sind.<br />
<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® empf ehlt seinen G.M ® zur Begleichung ihrer Ausgaben in den<br />
<strong>Club</strong>-Resorts die Verwendung von Reiseschecks oder Kr editkarten wie<br />
American Express und Visa, die überall akzeptiert werden, oder Eurocard/<br />
Mastercard, die in den meisten <strong>Club</strong>-Resorts akzeptiert wer den. Führen<br />
Sie keine Wertgegenstände oder Schmuck mit. Lassen Sie währ end Ihres<br />
Aufenthalts keine Wertgegenstände, Ausweispapiere oder Schmuck unbeaufsichtigt<br />
in Ihrem Zimmer liegen. <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® ist auf keinen Fall haftbar<br />
bei Diebstahl von Wertgegenständen oder Schmuckstücken, die nicht im<br />
Sicherheitsschrank des Zimmers oder im zentralen Sicherheitsschrank des<br />
<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts deponiert wurden. Die Versicherung <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® gibt nur