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Allgemeine Verkaufsbedingungen Club Med Schweiz Winter 2009/10

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EINLEITUNG<br />

Die Broschüre des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® , genannt „Trident“, besteht aus mehreren<br />

Teilen, die ein nicht voneinander zu trennendes Ganzes bilden, und zwar aus<br />

einer Broschüre, die in allgemeiner Form die <strong>Club</strong>-Resorts von <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ®<br />

vorstellt, einem Preisteil mit entsprechenden Aufenthaltspreisen, gefolgt<br />

von einer Rubrik „Die Welt des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® “ mit praktischen Informationen<br />

zu den von <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® angebotenen Pauschalreisen und zuletzt den vorliegenden<br />

allgemeinen <strong>Verkaufsbedingungen</strong>. Diese Broschüre soll die Kunden<br />

des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® („Gentil(s) Membre(s) ® “, „G.M ® “, oder auch „Mitglied(er)“<br />

vor Unterzeichnung ihres Kaufvertrages („Vertrag“) informieren über den<br />

Inhalt der diesbezüglich angebotenen Leistungen, der An-/Abr eise und<br />

des Aufenthalts (insbesondere über die wichtigsten Merkmale der unter -<br />

schiedlichen Unterbringungsarten, ihrer Lage, ihres Komfortniveaus, der<br />

Freizeit- und Sportaktivitäten), den Pr eis und die Zahlungsmodalitäten,<br />

die Annullierungs- und Änderungsbedingungen des V ertrages sowie die<br />

Grenzformalitäten (im folgenden wird die „Broschüre“ auch „Preisteil“ und<br />

„Die Welt des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® “ genannt).<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® behält sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungen bezüglich<br />

der im Trident gemachten Angaben zu Preisen, Anreise- und Aufenthaltsleistungen,<br />

Sonderangeboten sowie Öfnungs- und Schliessungsdaten der<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts (nachfolgend zusammen „ <strong>Club</strong>-Resorts”genannt) vorzunehmen.<br />

Die Bedingungen hierfür sind im Kapitel 4.2.2. „Änderungen der<br />

Pauschalarrangements und Preise durch <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® ”def niert.<br />

1. CLUB MED ® -PAUSCHALARRANGEMENTS<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® bietet seinen G.M ® verschiedene Pauschalarrangements (nachfolgend<br />

auch „Pauschalen“ genannt) an, welche Aufenthalte in <strong>Club</strong>-Resorts<br />

umfassen (mit oder ohne Anreise; im zweiten Fall sind dies „Village/Village“-<br />

Aufenthalte, mit oder ohne Kombination mit Ausf ügen oder anderem<br />

<strong>Club</strong>-Resort, Kreuzfahrten an Bord des Kreuzfahrtschiffes <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> 2 (mit<br />

oder ohne Anreise)*, Rundreisen* ab Paris (mit oder ohne Anreise), sowie ein<br />

Programm, das die Leistungen <strong>Club</strong>-Resort-Aufenthalt und Rundreise, genannt<br />

Pauschale „Village & Decouverte” (mit oder ohne Anreise) zusammenfasst.<br />

Wie noch unter Kaptel 12 detailliert ausgeführt wir d, besteht das Prinzip<br />

der Unterbringung in den <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts in der Standardunterbringung<br />

(Zimmer „<strong>Club</strong>” genannt), d. h. „pro Wohneinheit“. Bei der Unterbringung<br />

pro Wohneinheit wird eine Unterkunft mit einem anderen G.M ® bei gemeinsamer<br />

Einschreibung eines Reservationsvorgangs geteilt.<br />

In allen <strong>Club</strong>-Resorts bietet <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® die Pauschalen „Inklusive Bar &<br />

Snacks“ an, die bereits die Ausgaben an der Bar beinhalten. Dur ch diese<br />

Pauschalen „Inklusive Bar & Snacks” braucht der G.M ® vor Ort weder<br />

Snacks noch Getränke an der Bar zu bezahlen (ausgenommen: Snacks<br />

und Getränke welche ausführlich unter Punkt 1.1 § 3 („mit Ausnahme…”)<br />

beschrieben werden).<br />

Jedes dieser Pauschalarrangements versteht sich als einzigartiges und<br />

unteilbares Produkt, dessen Leistungen und Bedingungen sowie Pr eise<br />

detailliert auf den entspr echenden Seiten der Br oschüre und/oder des<br />

Preisteils beschrieben sind. Alle Pauschalarrangements verstehen sich je<br />

nach Verfügbarkeit. Jeder G.M ® , der ein Pauschalarrangement kauft, muss<br />

Vertragsfähigkeit besitzen, d. h. mindestens 18 Jahre alt sein und rechtlich<br />

verbindliche Verträge abschliessen können und weder bevormundet noch<br />

verbeiständet sein. Er garantiert den W ahrheitsgehalt der durch ihn oder<br />

ein anderes Familienmitglied gelieferten Informationen.<br />

Gehbehinderte oder unselbstständige Personen: W ir empfehlen gehbehinderten<br />

Personen, die im Rollstuhl reisen, folgende <strong>Club</strong>-Resorts: Coral<br />

Beach (mit Ausnahme des Strandes), Da Balaia (ohne Zugang zu <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ®<br />

Spa, Strand und Restaurant teilweise), Ixtapa Pacif c, La Caravelle, La Palmyre<br />

Atlantique, La Plagne 2<strong>10</strong>0, La Plantation d’Albion <strong>Club</strong> <strong>Med</strong>, Les Boucaniers,<br />

Marrakech la Palmeraie (mit Ausnahme des Turms und des Café Maure,<br />

des Ruhe-Schwimmbads und ein Teil der Bar Le Pacha), Marrakech le Riad,<br />

Opio en Provence, Palmiye, Peisey-Vallandry, Phuket (mit Ausnahme des<br />

Zugangs zum Strand), Punta Cana, Sandpiper, Serre-Chevalier et Turquoise.<br />

Wir stellen jedoch klar, dass wir Ihnen den selbständigen Zugang zu allen<br />

Aktivitäten und Einrichtungen der <strong>Club</strong>-Resorts nicht garantieren können.<br />

Die Aktivitäten, die in den <strong>Club</strong>-Resorts Coral Beach, Da Balaia, Marrakech<br />

la Palmeraie und Phuket bereits als unzugänglich bekannt sind, werden auf<br />

den Seiten „Die Welt des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® “ unter „Einreisebestimmungen“ ausgewiesen.<br />

Bei Flugreisen muss bei Bedarf einer besonderen Hilfestellung diese<br />

mindestens 48 Stunden vor Abreise bei der Fluggesellschaft angemeldet<br />

werden, damit die gewünschte Hilfe organisiert werden kann.<br />

Unselbstständige Personen (aufgrund von Krankheit, körperlicher oder<br />

geistiger Behinderung) sind verpf ichtet in Begleitung wenigstens einer<br />

Hilfsperson zu reisen, die sich während des Aufenthalts im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® vollumfänglich<br />

um sie kümmern kann, dies entsprechend des Gesundheitszustandes<br />

der betreffenden Person, um einen gutverlaufenden Aufenthalt zu<br />

gewährleisten, denn die G.O ® und/oder G. E ® des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® sind nicht in<br />

der Lage ihnen Hilfe oder individuelle Assistenz zu bieten.<br />

*Die Pauschalarrangements für Kreuzfahrten (Cruises), die Pauschalarrangements<br />

„Village & Découverte“, und Rundreisen (Découverte) unterliegen<br />

gesonderten Bedingungen (s. Br oschüre <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® Cruises, Broschüre<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® Découverte), die dazu bestimmt sind, die Bedingungen der<br />

vorliegenden Broschüre zu ergänzen bzw. zu ändern und im Falle eines<br />

Widerspruches bestimmend sind.<br />

1.1. AUFENTHALT<br />

Eine Pauschalreise beträgt grundsätzlich eine W oche Aufenthalt (7 Tage,<br />

ausser den in der Preistabelle genannten Ausnahmen) oder mehrere Wochen<br />

(ausser den Aufenthaltspauschalen „Village & Découverte“). Die Dauer der<br />

Aufenthaltspauschale beinhaltet: 1. die Zeit der An- und Abreise und Transfers<br />

(je nach <strong>Club</strong>-Resort und ausschliesslich bei Buchung Aufenthalt+Flug),<br />

2. Vollpension während des Aufenthaltes (dies bedeutet dr ei Mahlzeiten<br />

pro Tag), inklusive Softdrinks (nichtalkoholische Getränke), W asser in der<br />

Karaffe, Bier und Tischwein zum Mittag- und Abendessen), Kaffee aus der<br />

Maschine (mit Ausnahmen) und kein Mineral- oder Quellwasser in Flaschen,<br />

3. Getränke an der Bar (mit den genannten Ausnahmen), 4. Sportaktivitäten<br />

(Einrichtungen und Betreuung, ausser der lediglich zur Verfügung angebotenen<br />

Aktivitäten), 5. Skipass (im <strong>Winter</strong> in allen Schnee- <strong>Club</strong>-Resorts und im<br />

ALLGEMEINE<br />

VERTRAGS-UND REISEBEDINGUNGEN<br />

Sommer nur in Tignes Val Claret und Cervinia), 6. Die gewohnten Leistungen<br />

des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® (Animation durch die G.O ® , Abendveranstaltungen), 7.<br />

Sofern diese Leistung im <strong>Club</strong>-Resort angeboten wird der <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® Baby<br />

Welcome (vorbehaltlich einer Voranmeldung bei der Reservation, die Anzahl<br />

der Plätze ist begrenzt), der Mini-<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® , der Junior’s <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® und der<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> Passworld ® 8. In einigen Schnee-Resorts besteht im W inter die<br />

Möglichkeit, in einem anderen <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort des gleichen Skigebietes<br />

zu Mittag zu essen (nur an bestimmten T agen, je nach Verfügbarkeit des<br />

gewählten Resorts und die Öffnung der Skilifte der betreffenden Bergstation<br />

bedingend, nach Voranmeldung an der Rezeption des Resorts). NB: Val<br />

Thorens nur ab 18 Jahren. 9. Versicherung Europ Assistance „Annullierung<br />

vor der Reise” (Krankheit, Unfall, Todesfall).<br />

Davon ausgenommen und somit nicht Bestandteil des Pauschalpr eises,<br />

heisst kostenpf ichtig, sind folgende Angebote: Baby <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® , Petit<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® , Konsumationen wie Getränke und/oder Snacks aus der Minibar<br />

in <strong>Club</strong>-Resorts, die diese Einrichtung anbieten, Flaschenweine, die in den<br />

Bars und Restaurants à la carte angeboten werden, verpackte Snacks und<br />

Süssigkeiten, die an den Bars verkauft wer den, gewisse Imbissangebote<br />

die kostenpf ichtig zur Auswahl stehen können, Champagner , ausser in<br />

den <strong>Club</strong>-Resorts 5 Tridents wo der Champagner (nur bestimmte Marken)<br />

ab 18 Uhr glasweise angeboten wird, VSOP-Alkoholika „Very Superior Old<br />

Pale“ und XO „Extra Old“, nicht-alkoholische Getränke in Flaschen bzw .<br />

Dosen und Getränke bestimmter Super-Premium-Marken, Ausf üge, Verleih<br />

von Skiausrüstungen oder ähnliche Disziplinen, Intensivsportkurse (wie z. B.<br />

Reiten, Golf, Flaschentauchen, Segeln, Funboard, Kitesurfen, Windsurfen,<br />

Fitness… ) Hochseef schen, Green Fees, die Kreativateliers und bestimmte<br />

Kunstworkshops, Wellness- und Beautyprogramme, Parkplatz (in folgenden<br />

<strong>Club</strong>-Resorts: Opio en Provence, Chamonix Mont-Blanc, Vittel Ermitage, la<br />

Palmyre Atlantique und Serre-Chevalier). Diese sind nicht im Aufenthaltspreis<br />

enthalten und sind demnach kostenpf ichtig. Die zusätzlich zu bezahlenden<br />

Leistungen werden in der Broschüre auf der Seite der jeweiligen Beschreibung<br />

des Pauschalarrangements aufgeführt. Sie verstehen sich in jedem<br />

Fall als Option und je nach Verfügbarkeit.<br />

Unbeschadet des Vorhergenannten wird festgehalten, dass gewisse Leistungen<br />

im Pauschalarrangement nur an bestimmten Daten in Übereinstimmung<br />

mit den französischen oder europäischen Schulferien, oder ausserhalb<br />

dieser Schulferien (die Daten sind in der Rubrik „Die Welt des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® “<br />

aufgeführt) angeboten werden. Ausserhalb dieser Daten bestehen die angebotenen<br />

Leistungen des Pauschalarrangements gemäss Beschreibung auf<br />

den entsprechenden Seiten, wobei die Aufhebung von Leistungen insbesondere<br />

die Kinderbetreuung und -aufnahme sowie bestimmte Leistungen<br />

bezüglich Animation und/oder Sport betrifft.<br />

Der G.M ® bezahlt seine nicht in der Pauschale „Inklusive Bar & Snacks”<br />

inbegriffenen Ausgaben an der Bar mittels der Karte <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® auf Magnetbasis,<br />

dem sogenannten „<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> Pass ® ” oder der Kreditkarte, und<br />

nicht mehr mit Barheftchen (Carnets Bar), ausser in den <strong>Club</strong>-Resorts, die<br />

nicht über diese Systeme verfügen.<br />

In den <strong>Club</strong>-Resorts, in denen die Barheftchen nicht mehr akzeptiert werden,<br />

können die G.M ® , die noch über gültige Carnets Bar verfügen, die entsprechende<br />

Summe im <strong>Club</strong>-Resort auf ihr für Barausgaben bestimmtes Konto<br />

gutschreiben lassen. Es kann keine weitere als die genannte Umtauschform<br />

vorgenommen werden. Die weiteren Ausgaben (Boutique, etc.) sind je nach<br />

Fall zahlbar mit der Karte „<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> Pass ® “, oder falls nicht vorhanden<br />

in Landeswährung. Bei Ankunft im <strong>Club</strong>-Resort wir d von jedem G.M ® ein<br />

Kreditkartenabzug oder eine Garantiehinterlegung gefor dert (auch von<br />

G.M ® , die die Pauschale „Inklusive Bar & Snacks”gebucht haben), welche<br />

die Zahlung der im <strong>Club</strong>-Resort mit „<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> Pass ® “ oder elektronischem<br />

Portemonnaie getätigten Ausgaben sicherstellen soll. Der „<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> Pass ® “<br />

können dem G.M ® , der die Hinterlegung dieser Garantie verweigert, nicht<br />

ausgehändigt werden. Dieser hat dann die Möglichkeit, seine Einkäufe<br />

in Landeswährung zu zahlen, sofern diese Zahlungsart in dem jeweiligen<br />

<strong>Club</strong>-Resort gestattet ist. Letztendlich sind weiter e Hotelservices wie das<br />

Babysitting, Pressing, Wäscherei, gewisse Internetanschlüsse kostenpf ichtig<br />

und vor Ort zum örtlichen Tarif je nach Verfügbarkeit buchbar.<br />

Aktivitäten die von externen Dienstleistern organisiert werden (innerhalb des<br />

<strong>Club</strong>-Resorts oder extern) und von unseren G.M ® vor Ort reserviert und oder<br />

bezahlt werden, sind nicht Bestandteil der gebuchten Pauschale und unterliegen<br />

daher vollständig der einzigen Verantwortung dieser Dienstleister.<br />

Flughafensteuern bzw. Anlegegebühren (einschliesslich Hafengebühren<br />

oder Touristensteuern) sind ebenfalls vom Pauschalarrangement ausgenommen<br />

und zusätzlich zu zahlen.<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® behält sich jedoch die Möglichkeit vor, aus bestimmten Anlässen<br />

und je nach Verfügbarkeit Aufenthalte mit einer kürzer en Dauer als einer<br />

Woche anzubieten. Diese Aufenthalte unterliegen gesonderten Bedingungen<br />

und vor allem Preisen, die den G.M ® bei der Buchung angeboten und<br />

im Vertrag genau beschrieben werden.<br />

Wenn das Zustandekommen des Pauschalarrangements an eine Mindestteilnehmerzahl<br />

gebunden ist, so ist eine nicht ausreichende Zahl oder das<br />

Fehlen von Teilnehmern ein gültiger Grund zur Aufhebung des Pauschalarrangements<br />

durch <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® . Es wird hieraus keinerlei Entschädigung an<br />

den G.M ® fällig. <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® muss den eingeschriebenen G.M ® schriftlich<br />

spätestens einundzwanzig (21) Tage vor der geplanten Abr eise (Abreisedatum<br />

nicht eingeschlossen) über seine Entscheidung der Annullierung der<br />

Pauschale informieren. Unbeschadet des Vorgenannten wird daran erinnert,<br />

dass die Bedingungen und Konsequenzen bezüglich Annullierungen des<br />

Pauschalarrangements von Seiten <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® durch die Bestimmungen<br />

im Kapitel 4.2 geregelt werden. Trinkgelder existieren im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® nicht.<br />

Sämtliche gemeinschaftlichen Innenräume (Restaurants, Theatersäle, Unterhaltungs-<br />

und/oder Sporträume, Empfang, Bars, Discotheken… ) der <strong>Club</strong>-<br />

Resorts sind Nichtraucher-Bereiche. An Bord der <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> 2 sind sämtliche<br />

Innenräume, Kabinen eingeschlossen, Nichtraucher-Bereiche, wobei einzig<br />

auf Deck im Freien Rauchen weiterhin gestattet ist.<br />

In gewissen <strong>Club</strong>-Resorts haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, auf Anfrage, einen<br />

Kurzaufenthalt zu buchen. Die Preise der Kurzaufenthalte sind erhöht und verstehen<br />

sich unter Vorbehalt von Kapazität und Auslastung zur Verfügung.<br />

1.2. AN-/ABREISE<br />

1.2.1. Anreise ins <strong>Club</strong>-Resort mit dem Flugzeug<br />

Flughafentaxen, Versicherungsgebühren, Sicherheitsgebühren, Solidaritätsgebühren<br />

für Abreise von Frankreich, Preisaufschlag der zivilen Luftfahrtsgebühr,<br />

Kerosinzuschläge und/oder Zwischenlandegebühren, sind im veröfentlichten<br />

Preis mit Anreise inbegriffen. Sie unterliegen den Änderungen laut den Bestimmungen<br />

von Artikel 4.2.der <strong>Allgemeine</strong>n Vertrags- und Reisebedingungen. Die<br />

Transfers Flughafen/ <strong>Club</strong>-Resort sind im Pauschalarrangement (nur bei Aufenthalt<br />

+ Flug <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® ) inbegriffen, abgesehen von wenigen in der Broschüre<br />

vermerkten Ausnahmen. Bei gewissen Flügen ist das traditionelle Papierfugticket<br />

durch ein elektronisches Ticket (e-ticket), ersetzt worden: in diesen Fällen sind<br />

alle Fluginformationen in dem dem G.M ® vor Abf ug zugestellten Rendez-Vous<br />

Vacances aufgeführt. Der G.M ® kann dieses Dokument zusammen mit den<br />

Ausweispapieren (Pass oder Identitätskarte gemäss Reiseziel) beim Einchecken<br />

vorlegen, damit die Fluggesellschaft die Einsteigkarte ausstellt.<br />

Das Höchstgewicht des Reisegepäcks wird durch die Richtlinien der gewählten<br />

Fluggesellschaft bestimmt. Die Beförderung von spezieller Ausrüstung<br />

(Golf, Tauchen, etc.) kann Zuschläge zur Folge haben, die beim Einchecken<br />

direkt der Fluggesellschaft zu bezahlen sind; Ausnahmen davon sind in<br />

der Broschüre Trident aufgeführt. Der Betrag variiert je nach Fluggesellschaft<br />

und Reiseziel.<br />

Das Nichterscheinen bei Abf ug oder das Nichteinchecken am Abf ughafen<br />

im Rahmen des Pauschalarrangements aufgrund einer V erspätung eines<br />

Zubringers auf dem Luft-, Bahn- oder Landweg hat die Anwendung der<br />

Annullierungskosten zur Folge und <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® kann hierfür weder verantwortlich<br />

noch haftbar gemacht werden, falls der erwähnte Zubringer nicht<br />

im Vertrag, der dem Pauschalarrangement zugrunde liegt, enthalten ist<br />

und somit der alleinigen V erantwortung des G.M ® oder des von ihm fr ei<br />

gewählten Transportunternehmens unterliegt. Die Sicherheitsvorschriften<br />

bestimmen, dass Kinder unter 2 Jahr en den Sitz zwingend mit einem<br />

Erwachsenen teilen müssen. Das Kind muss bei seiner Rückreise per Flugzeug<br />

weniger als 2 Jahr e alt sein, um in den Genuss der T arifkonditionen<br />

seiner Altersklasse zu kommen.<br />

Die Preise sind pauschal und beinhalten die Reisedauer in der Gesamtdauer<br />

des Pauschalarrangements. Demzufolge gibt eine durch Flugpläne<br />

der Fluggesellschaften, Wetterverhältnisse oder sonstige unvorhersehbare<br />

Ereignisse bedingte späte Ankunft abends oder eine Abreise frühmorgens,<br />

insbesondere zur Hauptreisezeit, während welcher grössere Rotationsfrequenzen<br />

der Flugzeuge und Sicherheitsmassnahmen zu gewissen Verspätungen<br />

führen können, keinerlei Anrecht auf Rückerstattung oder sonstige<br />

Ansprüche gegenüber <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® .<br />

Bei den angegebenen Pauschalarrangementspreisen, die die Anreise beinhalten,<br />

handelt es sich um von <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® speziell ausgehandelte Preise. Für<br />

Linienf üge hängen die Preise von den Verfügbarkeiten und den besonderen<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® zugänglichen Reservierungsklassen ab. Falls es keinen verfügbaren<br />

Platz mehr geben sollte oder wenn der G.M ® ausserhalb der in der<br />

Preistabelle angegebenen Daten oder in einer anderen Buchungsklasse (z. B.<br />

First Class oder Business Class) reisen möchte, bietet ihm <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® gerne<br />

Plätze zu anderen Bedingungen an.<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® kann möglicherweise für dasselbe oder ein anderes Datum ein<br />

zusätzliches Sonderf ugangebot machen, für das ein Preisaufschlag erhoben<br />

werden kann, dessen Betrag bei der Buchung bestätigt wird.<br />

Es kann an bestimmten Daten vorkommen, dass <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® für <strong>Club</strong>-Resorts,<br />

die mit ein- und demselben Flug angef ogen werden, für ein <strong>Club</strong>-Resort ein<br />

Pauschalarrangement mit Anreise und für ein Nachbar- <strong>Club</strong>-Resort nur sog.<br />

„Village/ Village-Aufenthalte”(ohne Transport) anbieten kann.<br />

Bei „THEO“-Buchungen verlangen einige Fluggesellschaften, die Flugscheine<br />

innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung auszustellen; bei<br />

Annullierungen oder Änderungen sind alle dur ch die Fluggesellschaft<br />

fakturierten Kosten vom G.M ® zu bezahlen. Bei Charterf ügen werden<br />

die Flugzeiten innerhalb von 48 Stunden vor der Abr eise festgelegt. Die<br />

Flüge können sowohl tagsüber als auch nachts dur chgeführt werden; der<br />

erste und letzte Tag sind der An- und Abreise gewidmet. <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® kann<br />

die Flugzeiten nicht wählen, er kann im Falle von späten Hinf ügen und/<br />

oder frühmorgendlichen Rückf ügen am ersten und/oder letzen Tag nicht<br />

verantwortlich gemacht werden. Die Uhrzeiten und Namen der Fluggesellschaften<br />

werden auf den Verkaufsscheinen bekanntgegeben und können<br />

auf den Reiseunterlagen Änderungen unterliegen, die später dem G.M ®<br />

innerhalb einer notwenigen Frist zur Information von Passagieren von Fluggesellschaften<br />

zugesandt werden. Die Fluggesellschaft verpf ichtet sich das<br />

beste zu tun, die Passagiere und das Gepäck mit der gebotenen Sorgfalt zu<br />

transportieren. Die auf dem Flugplan und an anderer Stelle angegebenen<br />

Zeiten sind nicht garantiert und bilden nicht Bestandteil des vorliegenden<br />

Vertrages. Die Fluggesellschaft kann ohne V orankündigung andere Fluggesellschaften<br />

an ihrer Stelle einsetzen, oder andere Flugzeuge benutzen,<br />

oder bei Notwendigkeit im Ticket vorgesehene Landeorte auswechseln oder<br />

aufheben. Die Flugpläne können ohne Vorankündigung geändert werden.<br />

Die Fluggesellschaft haftet nicht für Anschlüsse. Zwingende Bestimmungen<br />

des schweizerischen Rechtes bleiben bei Anwendbarkeit vorbehalten, sofern<br />

sie eine weitergehende Haftung vorsehen (<strong>Schweiz</strong>erische Reglementierung<br />

im Zusammenhang mit Art. 17 ff.des Warschauer Abkommens).<br />

1.3. RUNDREISEN, VILLAGE & DECOUVERTE (1.3.1),<br />

AUSFLÜGE (DARUNTER KOMBINIERTE AUSFLÜGE) UND SPORT<br />

UND FREIZEIT AUSSERHALB DES CLUB MED (1.3.2)<br />

1.3.1. <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> Découverte-Produkte (Aufenthalte)<br />

Es handelt sich um Rundreisen und um Village & Découverte, welche nur<br />

bei der Buchung reserviert werden können. Die Village & Découverte-Aufenthalte<br />

sind immer mit einem Pauschalaufenthalt im <strong>Club</strong>-Resort verbunden,<br />

im Gegensatz zu den Rundr eisen, die auch einzeln verkauft wer den<br />

können, mit Ausnahme der ausdrücklichen Erwähnung in der vorliegenden<br />

Broschüre oder dem <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> Découverte-Katalog.<br />

Was die <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> Découverte-Produkte betrifft, so werden in den Beschreibungen<br />

der jeweiligen Rundreise in der vorliegenden Broschüre und in der<br />

entsprechenden Tabelle die im Preis inbegriffenen oder nicht inbegriffenen<br />

Leistungen, die zu Lasten des T eilnehmers gehen, erwähnt. Die Informati-<br />

<strong>10</strong>3


onen betreffend der Mindest- und Maximalgrösse der Gruppe, eventuelle<br />

Aufpreise je nach Teilnehmerzahl sind in den Br oschüren oder in der Reiseagentur<br />

bzw. auf der Webseite bei der Buchung angegeben. W enn die<br />

erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, ist dies ein gültiger<br />

Kündigungsgrund durch <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® . Es wird hieraus keinerlei Entschädigung<br />

an den G.M ® fällig. <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® muss den eingeschriebenen G.M ® durch<br />

Einschreibebrief spätestens einundzwanzig (21) Tage vor der geplanten Reise<br />

(Abreisedatum nicht eingeschlossen) von seiner Entscheidung der Annullierung<br />

der Pauschale informieren.<br />

Andererseits kann bei Reisebuchung entspr echend der Zahl der Teilnehmer<br />

dem G.M ® ein Preisaufschlag auferlegt werden, dessen Betrag auf der<br />

entsprechenden Preisseite aufgeführt ist. Dieser Pr eisaufschlag wird dem<br />

G.M ® zurückgezahlt, wenn die endgültige Zahl der Teilnehmer am Tag der<br />

Abreise gleich oder höher als die erforderliche Teilnehmerzahl ist, bei der<br />

kein Preisaufschlag erforderlich wäre. Die Bedingungen und Konsequenzen<br />

durch Modif zierungen oder Kündigungen der <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® Découverte-<br />

Produkte durch <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® wird in den Bestimmungen unter Paragraph<br />

4 der vorliegenden Br oschüre geregelt, vorbehaltlich gegensätzlicher<br />

Bestimmungen im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® Découverte-Katalog.<br />

Im <strong>Allgemeine</strong>n und ohne die in der Broschüre angegebenen Ausnahmen<br />

sind im Pauschalarrangement, auch „Pauschalr eisepreis” genannt, der<br />

internationale Hin- und Rückf ug, die verschiedenen Inlandsstr ecken, die<br />

verschiedenen Programme, Besichtigungen und Ausf üge inbegriffen. Die<br />

Flughafensteuern, Versicherungsgebühren, Sicherheitsgebühren, Kerosinzuschläge<br />

und der Preisaufschlag der zivilen Luftfahrtstaxe (Solidaritätstaxe<br />

bei Abreise von Frankreich) sind im veröf fentlichten Preis enthalten. Sie<br />

unterliegen den Änderungen laut den Bestimmungen von Artikel 4.2.der<br />

<strong>Allgemeine</strong>n Vertrags- und Reisebedingungen. Das Pauschalarrangement<br />

für Rundreisen genannt „Village/ Village”und auch „Rendez-Vous Village”,<br />

beinhaltet dieselben oben genannten Leistungen, jedoch ohne den internationalen<br />

Hin- und Rückf ug und die Transfers Flughafen/Hotel/Flughafen<br />

am ersten und letzten Tag des Aufenthaltes. Von den vorangegangenen<br />

Bestimmungen abweichend, müssen jedoch G.M ® , die eine Rundr eise<br />

für Ägypten gebucht haben, die Inlandf üge vor Ort begleichen. Bei den<br />

Programmen „Ramses II und Kairo“, prekolumbanisches Mexiko, Auf den<br />

Spuren des Big Five, Südliche Schönheiten, Orchideen Thailands, Malaysia-<br />

Sarawak und Leidenschaft Australien ist der Kauf der internationalen Flüge<br />

bei <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> obligatorisch; eine Pauschalr eise Village/Village wird bei<br />

diesen nicht angeboten.<br />

Garantierte Abreisen: Auf einigen Rundr eisen werden ohne Aufpreis und<br />

unabhängig von der Teilnehmerzahl garantierte Abreisen angeboten. Das<br />

Vorgennannte versteht sich jedoch unbeschadet der Anwendung der <strong>Verkaufsbedingungen</strong><br />

(Paragraph 4 - „Annullierung durch <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® ”).<br />

1.3.2. „Espace Découverte“ (Ausf ugsbüro) -Produkte:<br />

Dabei handelt es sich um Ausf üge und Sport- und Freizeitangebote bezeichnet<br />

als Aktivitäten ausserhalb des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts.<br />

Diese Produkte sind mit einem Pauschalaufenthalt in einem <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -<br />

Resort verbunden. Sie wer den vom „Espace Découverte“ (Ausf ugsbüro)<br />

des entsprechenden <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts angeboten. Die Ausf üge haben<br />

eine maximale Dauer von 2 Tagen. Die Sport- und Fr eizeitangebote ausserhalb<br />

des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts sind Tätigkeiten die im allgemeinen einen<br />

Tag oder einen halben Tag dauern. Die kombinierten Ausf üge verbinden<br />

im allgemeinen zwei „Découverte“-Produkte. Die „Découverte“-Produkte<br />

sind kostenpf ichtig (nicht im Preis des Pauschalaufenthaltes inklusive), vor<br />

Ort im „Espace Découverte“ des betreffenden <strong>Club</strong>-Resorts zu reservieren<br />

und gemäss den Regeln der spezif schen Wechselbedingungen in Landeswährung<br />

zu zahlen; die Bedingungen für der en Organisation, Buchung<br />

(erforderliche Mindest- oder Maximalteilnehmerzahl), Annullierung bzw .<br />

Kündigung und Änderung wer den den G.M ® im <strong>Club</strong>-Resort bekanntgegeben,<br />

wobei darauf hingewiesen wir d, dass die Ausf üge, Sport- und<br />

Freizeitangebote bzw. kombinierten Ausf üge, die von externen Anbietern<br />

ausserhalb des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® organisiert werden, ausschliesslich unter deren<br />

Verantwortung stehen. Ungeachtet dessen behält sich <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® dennoch<br />

die Möglichkeit vor, in der vorliegenden Broschüre bzw. im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong><br />

Découverte-Katalog Angebote des Typs „kombinierte Ausf üge“ zu unterbreiten,<br />

die der G.M ® bei der Buchung zusätzlich zum Pr eis des Pauschalarrangements<br />

bezahlen muss. In diesem Fall gelten für die „kombinierten<br />

Ausf üge“ dieselben <strong>Verkaufsbedingungen</strong>, denen auch das bestehende<br />

Pauschalarrangement unterliegt (insbesondere bezüglich der Bedingungen<br />

für Annullierung, Änderung und Rücktritt), wobei gegenteilige Ausnahmen<br />

in den speziellen Bedingungen der besagten Angebote erwähnt werden.<br />

Die „Découverte“-Produkte hängen von den örtlichen Vorschriften ab und<br />

unterliegen gleichfalls einer Mindestteilnehmerzahl.<br />

1.3.3. Kinder<br />

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Kinder bei den Découverte- und<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> Découverte-Produkten nur ab dem genannten Mindestalter akzeptiert<br />

werden, das auf den entsprechenden Seiten der vorliegenden Broschüre<br />

bzw.des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> Découverte-Kataloges bezüglich des entsprechenden<br />

Découverte- und <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> Découverte-Produktes bzw. vor Ort im Espace<br />

Découverte (Ausf ugsbüro) im <strong>Club</strong>-Resort genannt wird und in jedem Fall<br />

der vollen Verantwortung ihrer Eltern, Vater bzw. Mutter oder ihrer Begleitperson<br />

unterliegen. Im Falle von kombinierten Rundreisen/<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort,<br />

ist das für die Teilnahme des Kindes ausschlaggebende Referenzalter das<br />

höchste erforderliche Mindestalter. Kinder unter 12 Jahren werden im Hotel<br />

im Doppelzimmer ihrer Eltern, Vater bzw. Mutter oder ihrer Begleitperson<br />

mit Zusatzbett untergebracht. Die Unterkunft im Hotel kann nicht im voraus<br />

bei Buchung reserviert werden. Die Unterkunft im Einzelzimmer unterliegt<br />

einem Aufpreis gemäss entsprechender Preistabelle.<br />

1.4. VERKAUF VON PAUSCHALAUFENTHALTEN VOR ORT<br />

Jeder Kauf eines Pauschalaufenthaltes, jede Aufenthaltsverlängerung bzw.<br />

jede Änderung der Unterbringung, die unmittelbar im <strong>Club</strong>-Resort ausgeführt<br />

wird, unterliegt den Pr eisen, die im betr effenden <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort<br />

angeboten werden. Die angewendeten <strong>Verkaufsbedingungen</strong> obliegen dem<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort bei allen Käufen eines Pauschalaufenthaltes und denen<br />

des anfänglichen Kaufvertrages im Fall der Verlängerung eines Pauschalaufenthaltes<br />

oder Änderung der Unterbringung in eine höhere Kategorie vor<br />

Ort im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort. Jeder Pauschalaufenthalt (auch Aufenthaltsverlängerungen<br />

bzw. Änderung der Unterbringung in eine höhere Kategorie), der<br />

vor Ort gekauft wird, muss vollständig am Tag der Buchung bezahlt werden.<br />

Jede Änderung der Unterbringung von einer höher en Kategorie in eine<br />

niedrigere Kategorie gibt kein Recht auf Rückerstattung. Ein <strong>Club</strong>-Resort<br />

kann keine Pauschalaufenthalte in ander e <strong>Club</strong>-Resorts verkaufen, es verkauft<br />

ausschliesslich seine eigenen Pauschalaufenthalte, ohne Anreise. Jeder<br />

<strong>10</strong>4<br />

Kauf, jede Aufenthaltsverlängerung bzw. Änderung der Unterbringung<br />

hängt von der Verfügbarkeit ab. Ein Pauschalaufenthalt kann nur vor Ort<br />

von einer Person gekauft werden, die davon begünstigt ist, und das durch<br />

Zahlungsmittel in ihrem Namen. Das heisst, das die Buchung und Zahlung<br />

eines Pauschalaufenthaltes auf Rechnung eines Dritten vor Ort nicht möglich<br />

ist. Die Zahlungsmodalitäten sind die, die angezeigt werden.<br />

2. SO BERECHNEN SIE IHRE FERIEN<br />

2.1. PAUSCHALREISEPREIS<br />

Anhand der Preisangaben und Abreisedaten in den entsprechenden lassen<br />

sich die Kosten des Pauschalarrangements err echnen. Es wird darauf<br />

hingewiesen, dass der Pauschalreisepreis von den Reisedaten und der Aufenthaltslänge<br />

abhängig ist, wie in Kapitel 1 (Paragraph 1.1.) dargelegt. Der<br />

Pauschalreisepreis bestimmt sich somit nach dem Datum des Aufenthaltsbeginns<br />

und der Aufenthaltsdauer. Folglich bestimmt sich der Preis eines zwei<br />

Perioden betreffenden Pauschalarrangements nach dem anwendbaren Preis<br />

zum Zeitpunkt des Aufenthaltsbeginns der ersten Periode plus dem anwendbaren<br />

Preis zum Zeitpunkt des Aufenthaltsbeginns der zweiten Periode, alles<br />

pro rata der betreffenden Tage für die betrachtete Periode.<br />

Andererseits sind die Aufenthaltspr eise entsprechend der Tage mit Aufenthaltsbeginn<br />

kalkuliert, der in der Pr eisliste unter dem entsprechenden<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort angezeigt wird (Beispiel: Aufenthaltsbeginn samstags,<br />

donnerstags etc.). Wenn der G.M ® nicht am Tag des Aufenthaltsbeginns<br />

reist, der in der Preistabelle angezeigt ist, sondern innerhalb der drei vorhergehenden<br />

Tage oder der drei nachfolgenden Tage, bezahlt er dennoch<br />

den Preis des Aufenthaltes, den er bezahlt hätte, wenn er am Tag angereist<br />

wäre, der in der Preistabelle als Tag des Aufenthaltsbeginns gezeigt wird.<br />

Beispiel: Wenn der angezeigte Aufenthaltsbeginn ein Samstag ist und der<br />

G.M ® am vorhergehenden Freitag oder nachfolgenden Montag anr eist,<br />

bezahlt er den Aufenthaltspr eis, den er bezahlt hätte, wenn er am Samstag<br />

gereist wäre. Sollte ansonsten der Preis eines Pauschalarrangements in<br />

einem gegebenen <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort und zu einem gegebenen Abreisedatum<br />

von einer <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® Broschüre zur anderen unterschiedlich sein, so<br />

kommt der Preis zur Anwendung, der in der zum Buchungszeitpunkt gültigen<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® Broschüre ausgewiesen ist (die letzte herausgegebene <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ®<br />

Broschüre). Wenn der G.M ® eine spezielle Unterbringung (Meerblick, Bergblick,<br />

Einzelbelegung in den Pr o-Person-Unterbringungen, Einzelzimmer,<br />

Kinderpreis für Zimmer in der Superior -Kategorie etc.) und nicht die von<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® angebotene Standardunterbringung (Zimmer „<strong>Club</strong>”) wünscht,<br />

kann <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® dazu veranlasst sein, ihm auf seine Anfrage hin ein spezielles<br />

schriftliches Angebot (Kostenvoranschlag) zu unterbreiten. In diesem<br />

Fall ist der Preis des Pauschalarrangements und seine Gültigkeitsdauer auf<br />

dem besagten Angebot (Kostenvoranschlag) angeführt. Zu dem berechneten<br />

Pauschalreisepreis sind die vom G.M ® gewählten und zu bezahlenden<br />

Leistungen als Aufpreis zum Pauschalreisepreis hinzuzufügen, im folgenden<br />

„Gesamtbetrag des Pauschalreisepreises”genannt.<br />

In Anlehnung auf das Datenschutzgesetz (CNIL) behält sich <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® das Recht<br />

vor, bei ungesetzmässigem Verhalten, die Ausschliessung als eine der möglichen<br />

Konsequenzen zu vollziehen und eine Ausschluss-Liste zu führen. Eine<br />

Aufführung auf genannter Liste würde gegebenenfalls einem G.M ® den Verlust<br />

auf jegliches Erheben auf Anspruch gegenüber <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® bewirken.<br />

2.2. PREISREDUKTIONEN UND WERBEANGEBOTE<br />

Die in der Broschüre erwähnten Preisreduktionen und/oder Spezial-Angebote<br />

sind weder untereinander noch mit anderen von <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® angebotenen<br />

Preisreduktionen oder bestimmten Werbeangeboten gleichzeitig anwendbar,<br />

es sei denn, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen,<br />

dass sich die Werbeangebote von <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® in erster Linie auf die<br />

speziellen Bedingungen des entsprechenden Angebots sowie danach auf<br />

die <strong>Allgemeine</strong>n Bedingungen der Broschüre beziehen und sie die G.M ® , die<br />

ihr Pauschalarrangement zum Datum des Werbeangebots bereits reserviert<br />

haben, nicht betreffen, wobei allfällige Ausnahmen in den speziellen Bedingungen<br />

des besagten Werbeangebots erwähnt werden. <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® behält<br />

sich die Möglichkeit vor, die in der Broschüre angezeigten Preisreduktionen<br />

oder Werbeangebote vollständig oder teilweise aufzuheben.<br />

2.3. „VILLAGE/VILLAGE“<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® bietet „Village-Village“-Aufenthalte von einer oder mehr erer<br />

Wochen an. <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® behält sich auch vor, „Village-Village“-Aufenthalte<br />

mit unterschiedlicher Dauer z. B. Wochenende, Spezialaufenthalte, Kurzwochenaufenthalte)<br />

anzubieten. Das Angebot erfolgt insbesonder e im Rahmen<br />

der Broschüren, oder auf Anfrage des interessierten G.M ® , wobei die<br />

Bedingungen, insbesondere der Preis, mit dem Vertrag bei der Reservation<br />

und gemäss Verfügbarkeit bestätigt werden. Bei einem „Village-Village”-<br />

Aufenthalt f ndet die Ankunft im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort zwischen 15.00 und<br />

20.00 Uhr und die Abreise vom <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort bis spätestens 15.00 Uhr<br />

statt, wobei die Räumung der Zimmer für <strong>10</strong>.00 Uhr vor gesehen ist, unter<br />

Vorbehalt besonderer Zeiten gemäss den Br oschüren <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® (insbesondere<br />

betreffend Kurzaufenthalte zu Themen, Aufenthalte Erster Schnee,<br />

Zeiten der <strong>Winter</strong>-Villages während der <strong>Winter</strong>saison) und/oder der dem<br />

G.M ® zugestellten Unterlagen „Rendez-Vous Vacances”. Der Pauschalpreis<br />

für sog. „Village-Village”-Aufenthalte beinhaltet die Mahlzeiten der V ollpension<br />

vom Abendessen am 1. Tag bis zum Mittagessen am letzten Tag.<br />

Die Transfers zwischen Flughafen oder Bahnhof und dem betr effenden<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort gehen zu Lasten des G.M ® . Abweichend vom vorher<br />

Gesagten wird festgehalten, dass in den <strong>Winter</strong>saisons die Ankunftszeit für<br />

sog. Aufenthalte an fr eien Daten oder bei von <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® angebotenen<br />

Kurzaufenthalten bzw. Wochenenden auf 17.00 Uhr verschoben wird, auch<br />

die Abreisezeit wird auf 17.00 Uhr verschoben.<br />

Soweit wie die Daten und Ankunftszeiten im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort zwingend<br />

sind, kann <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® im Falle einer vorzeitigen Anr eise durch den G.M ®<br />

und je nach Verfügbarkeit im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort das Frühstück bzw. Mittagessen<br />

am Anreisetag bzw. eine Unterbringung im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort gegen<br />

Aufpreis (vom G.M ® zu tragen) anbieten.<br />

Dieser Aufpreis wird fällig und schliesst auch den Fall ein, in dem der betr effende<br />

G.M ® entscheidet, die ursprünglich vorgesehene Aufenthaltsdauer zu<br />

verkürzen. Ausserdem kann es vorkommen, dass <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® an bestimmten<br />

Daten keine „V illage-Village“-Aufenthalte anbieten kann, während im<br />

Rahmen der Pauschalarrangements noch Aufenthalte mit Anr eise verfügbar<br />

sind. Ebenso ist für jede Aufenthaltskategorie und jede Aufenthaltsdauer im<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort ein Platzkontingent vorgesehen. Es kann also beispielsweise<br />

vorkommen, dass ein <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort an einem bestimmten Datum<br />

einen Aufenthalt für zwei W ochen, nicht aber für eine W oche oder einen<br />

Kurzaufenthalt anbieten kann.<br />

3. SO BEZAHLEN SIE IHRE FERIEN<br />

3.1. BEZAHLUNG DES PAUSCHALAUFENTHALTES<br />

Bei Buchungen von 30 Tagen und mehr vor dem vorgesehenen Abreisedatum<br />

(Abreisetag nicht eingeschlossen) ist eine Anzahlung von 25 % des gesamten<br />

Pauschalpreises erforderlich. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor<br />

dem vorgesehenen Abreisedatum beglichen werden, und das ohne Aufforderung<br />

durch <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® . Bei Buchungen von weniger als 30 Tagen vor<br />

dem vorgesehenen Abreisedatum ist der gesamte Pauschalpreis sofort zu<br />

begleichen. Abweichend von den obigen Bestimmungen müssen ausser -<br />

halb der <strong>Schweiz</strong> wohnhafte G.M ® unabhängig vom Buchungsdatum den<br />

gesamten Pauschalpreis sofort begleichen.<br />

Werden die oben aufgeführten Zahlungsfristen vom G.M ® nicht eingehalten,<br />

so behält sich <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® das Recht vor, die entsprechenden Beträge mit<br />

allen Mitteln einzuziehen und den betreffenden G.M ® in seine „Kartei der<br />

Betreibungsverfahren” aufzunehmen unter strikter Einhaltung der Bestimmungen<br />

des Datenschutzgesetzes. Zur Begleichung des Pauschalpr eises<br />

werden folgende Zahlungsmittel anerkannt: Bargeld (nur in Agenturen), Bankschecks,<br />

Bank- und Postüberweisungen, die durch <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® ausgestellten<br />

Gutscheine bzw. Gratisbons sowie Kreditkarten (Visa, Eurocard/Mastercard<br />

und American Express). Ausnahmsweise und ausschliesslich im Rahmen einzelner<br />

dies ausdrücklich erwähnender Geschäfte können andere als oben<br />

genannte Kaufgutscheine oder Geschenkschecks (z. B. Geschenkschecks<br />

von Partnern) zur Begleichung des Pauschalarrangementpr eises benutzt<br />

werden. Miles von Fluggesellschaften können im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® als Zahlungsmittel<br />

für dessen Transporte nicht geltend gemacht werden.<br />

Bei telefonischen Buchungen, die weniger als 30 T age vor Reiseantritt<br />

eingehen, behält sich <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® vor, nur Kreditkarten zur Bezahlung zu<br />

akzeptieren. Bar- oder Bankkartenzahlungen im Rahmen der Limiten oder<br />

Zahlungen mit „<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Gutscheinen” sind in den <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> Verkaufsstellen<br />

jedoch möglich. Zudem ermöglicht die Zahlung per Kr editkarte<br />

dem G.M ® bei der Buchung die genannte Anzahlung von 25 % zu leisten<br />

und sich ohne weitere Formalitäten für die automatische Abbuchung des<br />

Restbetrages des Pauschalpreises am Fälligkeitsdatum zu entscheiden.<br />

Sollte die Zahlung des Pauschalpr eises nicht fristgerecht eingehen, so ist<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® nicht verpf ichtet, die Verfügbarkeit des Pauschalarrangements<br />

aufrecht zu erhalten, und der Vertrag gilt als durch den G.M ® rechtskräftig<br />

und ohne Formalitäten annulliert; die dadurch anfallenden Annullierungskosten<br />

zugunsten des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® werden gemäss der Bestimmungen in<br />

Kapitel 4 (Paragraph 4.1.2.) erhoben. In jedem Fall ist das für <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ®<br />

bestimmte Vertragsexemplar zwingend durch den G.M ® am Buchungsort<br />

zu unterschreiben und zurückzusenden. Unbeschadet des vorher Gesagten<br />

wird deutlich gemacht, dass jeder G.M ® , der eine Wohneinheit (in Kapitel<br />

12 def niert) gebucht hat, gegenüber <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® solidarisch gehalten ist,<br />

den für die Unterbringung fälligen Gesamt-Pauschalbetrag zu zahlen, wie<br />

auch gegebenenfalls die Rücktrittsgebühr en für teilweise oder gesamte<br />

Stornierung nach den Bedingungen im Kapitel 4.<br />

Es wird ebenfalls deutlich gemacht, dass die Buchung einer Unterbringung<br />

und auf jeden Fall einer W ohneinheit gültigerweise durch einen einzigen<br />

G.M ® abgeschlossen werden kann. Letzterer kann dann Kraft einer Vollmacht<br />

der anderen G.M ® handeln und ist in erster Linie berechtigt, <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® die<br />

persönlichen Daten jedes betreffenden G.M ® und die für Buchung und Aufenthalt<br />

nötigen Informationen mitzuteilen (die Mitgliedsnummer ermöglicht<br />

in erster Linie die Identif zierung von G.M ® , die bei der Unterbringung als<br />

„Begleitung”angegeben sind). <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® ist gegenüber den sog. G.M ®<br />

nicht verantwortlich für die unerlaubte Bekanntmachung betreffend persönlicher<br />

Daten wie sie auf den für den Aufenthalt ausgestellten Verkaufs- bzw.<br />

Reisedokumenten erscheinen könnten. Bei Bezahlung mit Kreditkarte behält<br />

sich der <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> das Recht vor , einen Zuschlag auf den Gesamtbetrag<br />

des Pauschal-arrangements zu verlangen. Bitte erkundigen Sie sich bei<br />

der Reservierung. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Pr eis für das<br />

Kind entsprechend dessen Alter bei Reiseantritt berechnet und nicht entsprechend<br />

dessen Alter zum Zeitpunkt der Reservierung. Die Preise in der<br />

Broschüre wurden am 23. März <strong>2009</strong> festgelegt. Sie lauten auf <strong>Schweiz</strong>er<br />

Franken und/oder Euros, sind aber ausschliesslich in <strong>Schweiz</strong>er Franken<br />

zu bezahlen. Bei Bezahlung mittels Kreditkarte behält sich <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® das<br />

Recht vor, einen Zuschlag auf dem Gesamtbetrag des Pauschalpr eises zu<br />

verlangen. Informieren Sie sich bei Ihrer Einschreibung. Es wird festgehalten,<br />

dass der für Kinder anwendbare Tarif zur Zeit der Abreise und nicht zur Zeit<br />

der Reservation bestimmt wird; gleiches gilt für den Lufttransport, bei dem<br />

das Kind bei der Rückreise weniger als zwei Jahre alt sein muss, um in den<br />

Genuss der Tarifkonditionen der Altersklasse zu kommen.<br />

3.2. BEZAHLUNG DER AUSGABEN IM CLUB-RESORT<br />

Vor seiner Abreise aus dem <strong>Club</strong>-Resort muss der G.M ® seine Rechnung<br />

begleichen, die sich aus der Gesamtheit der Ausgaben er gibt, die er im<br />

<strong>Club</strong>-Resort gemacht hat, und welche nicht bar (oder mit Carnet Bar (Barheftchen),<br />

die in einigen <strong>Club</strong>-Resorts akzeptiert werden), sondern mit der Karte<br />

„<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> Pass ® “ bezahlt wurden. Dieser Rechnungsbetrag kann entweder<br />

in Landeswährung oder mit Kr editkarte bezahlt werden, jedoch nicht mit<br />

Bankscheck. Es wird dem G.M ® empfohlen, eine internationale Kr editkarte<br />

mitzunehmen, wenn er ausserhalb der <strong>Schweiz</strong> verreist. In einigen <strong>Club</strong>-Resorts<br />

steht ein „Express Check-Out“ zur Verfügung, der die Abwicklungszeit des<br />

G.M ® bei seiner Abreise verkürzt: tatsächlich reicht es aus, auf dem ihm zur<br />

Verfügung gestellten Formular seine Kr editkartennummer einzutragen und<br />

es vollständig ausgefüllt mit seinen Kautionskarten und Zimmerschlüsseln in<br />

einem Umschlag an der Rezeption abzugeben. <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® verbürgt sich für<br />

die entsprechenden Sicherheitsmassnahmen und vertrauliche Behandlung in<br />

allen <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts mit dieser Einrichtung. Der G.M ® , der diesen Service<br />

in Anspruch genommen hat, muss sich folglich nicht mehr zur Begleichung<br />

seiner Rechnung an die Rezeption wenden. Ein Kontoauszug, die Kreditkartenbelastung<br />

und die entsprechende Rechnung wird ihm auf dem Postweg<br />

an die auf dem Formular angegebene Adresse zugeschickt.<br />

4. ANNULLIERUNGEN BZW.<br />

RÜCKTRITT & ÄNDERUNGEN<br />

Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Kapitel haben die Ausdrücke<br />

„Kündigung“ und „Annullierungskosten“ die selbe Bedeutung wie die<br />

Ausdrücke „Annullierung“ und „Strafe“.<br />

4.1. DURCH DEN G.M ®<br />

4.1.1. Änderungen durch den G.M ®<br />

Unabhängig davon, ob die Begleichung des gesamten Pauschalpreises vor<br />

der Abreise fällig ist, kann der G.M ® seine Buchung gebührenfrei ändern,<br />

vorbehaltlich der Verfügbarkeiten und folgender kumulativer Bedingungen:<br />

(I) keine Änderung der Schreibweise seines Namens (oder der der einge-


schriebenen Reiseteilnehmer auf dem selben Buchungsvorgang) (II) keine<br />

Änderung des Hin- und Rückreisedatums sowie des Zu- bzw. Abbringerf uges,<br />

(III) keine Änderung der Destination und der kostenpf ichtigen Zusatzleistungen,<br />

(IV) keine Änderung im Rahmen des Aufenthalts oder der Reise, ausser<br />

einer möglichen Erhöhung der Teilnehmerzahl bzw. zusätzlicher Leistungen<br />

(Beispiele: Intensivkurse, Kinderbetreuung) oder Erhöhung der Kategorie<br />

(Beispiele: höhere Unterkunftskategorie, Reiseklasse etc.).<br />

Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, so werden dem G.M ® Änderungskosten<br />

nach folgender Tabelle berechnet, und es wird ein neuer Vertrag erstellt:<br />

- 30 Tage und mehr vor dem vor gesehenen Abreisedatum (Abreisetag<br />

nicht eingeschlossen): 80. - CHF pr o Person sowie <strong>10</strong>0 % der ggf. von<br />

den Fluggesellschaften weiterfakturierten Kosten (ob in der Pr eistabelle<br />

aufgeführt oder nicht);<br />

- 29 bis 21 Tage vor dem vor gesehenen Abreisedatum (Abreisetag nicht<br />

eingeschlossen): <strong>10</strong>0. - CHF pr o Person sowie <strong>10</strong>0 % der ggf. von den<br />

Fluggesellschaften weiterfakturierten Kosten (ob in der Pr eistabelle aufgeführt<br />

oder nicht);<br />

- 20 bis 8 Tage vor dem vorgesehenen Abreisedatum (Abreisetag nicht eingeschlossen):<br />

25 % des gesamten Pauschalpr eises sowie <strong>10</strong>0 % der ggf.<br />

von den Fluggesellschaften weiterfakturierten Kosten (ob in der Pr eistabelle<br />

aufgeführt oder nicht);<br />

- 7 bis 3 Tage vor dem vorgesehenen Abreisedatum (Abreisetag nicht eingeschlossen):<br />

80 % des gesamten Pauschalpr eises sowie <strong>10</strong>0 % der ggf.<br />

von den Fluggesellschaften weiterfakturierten Kosten(ob in der Pr eistabelle<br />

aufgeführt oder nicht);<br />

- weniger als 3 Tage vor dem vor gesehenen Abreisedatum (Abreisetag<br />

nicht eingeschlossen): <strong>10</strong>0 % des gesamten Pauschalpreises sowie <strong>10</strong>0 %<br />

der ggf. von den Fluggesellschaften weiterfakturierten Kosten (ob in der<br />

Preistabelle aufgeführt oder nicht).<br />

Wenn es sich um eine Pauschale handelt, die in Anwendung des „Booking<br />

Bonus ® ”gebucht wurde, führen Änderungen dieser Pauschale im Hinblick<br />

auf das <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort bzw. Hin- oder Rückr eisedatum zur Annullierung<br />

der Pauschale und haben demzufolge die Anwendung dazugehöriger<br />

Annullierungskosten die nachfolgend genannt sind, es sei denn, es<br />

wird eine Buchung einer ander en Pauschale vorgenommen, auf der die<br />

Bedingungen dieses Angebotes anwendbar sind. In diesem Fall wir d die<br />

Reduktion folgendermassen angewandt:<br />

Wenn der Gesamtbetrag der neuen Pauschale höher ist als die ursprünglich<br />

gebuchte Pauschale, wird die Reduktion bis zum Datum der ursprünglichen<br />

Buchung berechnet - in anderen Fällen wird die Reduktion ab dem Datum<br />

der Erstellung des neuen Vertrages berechnet.<br />

4.1.2. Kündigung durch den G.M ®<br />

4.1.2.1 Kündigungsbedingungen bei Unterbringung in einer<br />

Wohneinheit oder in einem halben Doppelzimmer (diese<br />

Unterbringungsart wird nur in den <strong>Club</strong>-Resorts Turquoise und<br />

Val Thorens angeboten).<br />

Bei einer berechtigen Kündigung durch den G.M ® infolge erwiesenem<br />

Pf ichtverstoss des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® den G.M ® über den Namen der Fluggesellschaft<br />

für jeden Abschnitt zu informieren, werden dem G.M ® alle bezahlten<br />

Beträge ohne einer Annullierungsentschädigung gemäss den gesetzlichen<br />

Bestimmungen zurückvergütet.<br />

Bei einer Kündigung des Pauschalarrangements mit Unterbringung in einer<br />

Wohneinheit durch alle eingeschriebenen G.M ® oder mit Unterbringung<br />

in einem halben Doppelzimmer durch einen eingeschriebenen G.M ® zahlt<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® die überwiesenen Beträge zurück, abzüglich der als Annullierungskosten<br />

nach folgender Tabelle zurückbehaltenen Beträge:<br />

- 30 Tage und mehr vor dem vor gesehenen Abreisedatum (Abreisetag<br />

nicht eingeschlossen): <strong>10</strong>0. - CHF pr o Person sowie <strong>10</strong>0 % der ggf. von<br />

den Fluggesellschaften weiterfakturierten Kosten (ob in der Pr eistabelle<br />

aufgeführt oder nicht);<br />

- 29 bis 21 Tage vor dem vor gesehenen Abreisedatum (Abreisetag nicht<br />

eingeschlossen): 25 % des gesamten Pauschalpreises sowie <strong>10</strong>0 % der ggf.<br />

von den Fluggesellschaften weiter-fakturierten Kosten (ob in der Preistabelle<br />

aufgeführt oder nicht);<br />

- 20 bis 8 Tage vor dem vor gesehenen Abreisedatum (Abreisetag nicht<br />

eingeschlossen): 50 % des gesamten Pauschalpr eises sowie <strong>10</strong>0 % der<br />

ggf. von den Fluggesellschaften weiter -fakturierten Kosten (ob in der<br />

Preistabelle aufgeführt oder nicht);<br />

- 7 bis 3 Tage vor dem vorgesehenen Abreisedatum (Abreisetag nicht eingeschlossen):<br />

80 % des gesamten Pauschalpr eises sowie <strong>10</strong>0 % der ggf.<br />

von den Fluggesellschaften weiter-fakturierten Kosten (ob in der Preistabelle<br />

aufgeführt oder nicht);<br />

- weniger als 3 Tage vor dem vor gesehenen Abreisedatum (Abreisetag<br />

nicht eingeschlossen): <strong>10</strong>0 % des gesamten Pauschalpreises sowie <strong>10</strong>0 %<br />

der ggf. von den Fluggesellschaften weiterfakturierten Kosten (ob in der<br />

Preistabelle aufgeführt oder nicht).<br />

Abweichend von dem vorher Gesagten wird im Falle einer Kündigung eines<br />

unter Anwendung des „Booking Bonus ® ”gebuchten Pauschalarrangements<br />

30 Tage und länger vor dem geplanten Abreisedatum (Abreisedatum nicht<br />

eingeschlossen) in jedem Falle eine Summe von 150. - CHF pro Person als<br />

Annullierungskosten sowie <strong>10</strong>0% der durch die Fluggesellschaften weiterfakturierten<br />

Kosten (unabhängig davon ob die Pauschale einen Transport<br />

mit Linienf ug beinhaltet oder nicht) verr echnet, die restlichen Annullierungskosten<br />

sind die selben.<br />

Die Annullierungen müssen <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® schriftlich per Einschreibebrief entweder<br />

an die Verkaufsstelle oder im Falle einer Fernreservierung (Telefon,<br />

Internet.) oder brief icher Buchung an:<br />

<strong>Club</strong> Méditerranée – Back Off ce Commercial - Postfach 128 -1211 Genf 13,<br />

mitgeteilt werden, unter Beilegung eines unterschriebenen Vertragsexemplars<br />

sowie ggf.der ausgestellten Tickets bei „Zu- und Abbringerf ügen“.<br />

Entscheidend für die Ber echnung der vorgenannten Annullierungskosten<br />

ist das Versanddatum des Einschreibebriefes, wobei das Datum des<br />

Poststempels gilt. Wird eine Kündigung für eine Drittperson getätigt, ist<br />

deren schriftliches Einverständnis nötig und der Annullierung beizulegen.<br />

Rückvergütungen erfolgen an den Zahler, sofern dieser keine ander en<br />

Instruktionen erteilt.<br />

4.1.2.2 Besondere Bedingungen bei teilweiser Kündigung<br />

der Unterbringung in einer Wohneinheit:<br />

a) Teilweise Annullierung:<br />

Unbeschadet des vorher Gesagten wir d deutlich gemacht, dass im Falle<br />

einer Annullierung durch einen in einer W ohneinhheit gebuchten G.M ®<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® sich das Recht vorbehält nach freier Wahl (I) die verbleibenden<br />

gebuchten G.M ® in eine andere Unterbringung (wie in Paragraph 12 festge-<br />

legt) zu buchen und zwar zu den Preiskonditionen der neuen Unterbringung<br />

gemäss Preistabelle; die Annullierungsentschädigungen gemäss 4.1.2.1.<br />

sind dann auf die annullierte/n Pauschalreise/n anwendbar, oder (II) gemäss<br />

der diesbezüglichen Bestimmungen laut Kapitel 3, die Annullierungskosten<br />

nach folgender Tabelle anzuwenden:<br />

- <strong>10</strong>0 % der eventuellen dur ch die Fluggesellschaften weiterfakturierten<br />

Kosten (ob in der Preistabelle aufgeführt oder nicht);<br />

- 30 Tage und länger vor dem geplanten Abreisedatum (Abreisedatum nicht<br />

enthalten): 25 % des gesamten Pauschalpreises;<br />

- 29 bis 21 Tage vor dem geplanten Abr eisedatum (Abreisedatum nicht<br />

enthalten): 50 % des gesamten Pauschalpreises;<br />

- 20 bis 8 Tage vor dem geplanten Abreisedatum (Abreisedatum nicht enthalten):<br />

80 % des gesamten Pauschalpreises;<br />

- weniger als 8 Tage vor dem geplanten Abreisedatum (Abreisedatum nicht<br />

enthalten): <strong>10</strong>0 % des gesamten Pauschalpreises;<br />

Sollte(n) im übrigen der (die) verbleibende(n) G.M ® die vom <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® unter<br />

(I) vorgeschlagene Unterbringung ablehnen, kann die ursprünglich reservierte<br />

Wohneinheit aufrechterhalten bleiben, allerdings mittels Zahlung der Annullierungskosten<br />

von <strong>10</strong>0 % des/der annullierten Pauschalarrangements.<br />

b) Vollständige Annullierung<br />

Im Falle einer eindeutigen Annullierung aller für die Wohneinheit angemeldeten<br />

G.M ® kommen die in Paragraph 4.1.2.1 genannten Annullierungskosten<br />

zur Anwendung.<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® weist zudem darauf hin, dass er den G.M ® die Möglichkeit bietet,<br />

eine fakultative Versicherung „Écran total ® “ abzuschliessen, die folgendes<br />

einschliesst: Aufenthaltsabbruch, Annullierung des Aufenthaltes für alle<br />

Fälle, Verpassen eines Fluges, Diebstahl, Beschädigung oder V erlust von<br />

Gepäck, Verletzungen, etc….<br />

4.1.3. Zession des Vertrages<br />

Der G.M ® kann seinen Vertrag übertragen, falls der Zessionar dieselben<br />

Bedingungen erfüllt, um das Pauschalarrangement wahrzunehmen (es muss<br />

sich vor allem um dasselbe Pauschalarrangement, dieselbe Unterkunftskategorie,<br />

dieselbe Reiseteilnehmerzahl, Kinder in derselben Altersstufe etc.<br />

handeln). In diesem Fall muss der übertragende G.M ® seine Verkaufsstelle<br />

spätestens 7 Tage vor Beginn des betreffenden Pauschalarrangements (bei<br />

Kreuzfahrten gilt eine Frist von 15 T agen) per Einschreibebrief informieren,<br />

unter Angabe von Name, V orname, Adresse des Zessionars und der<br />

Teilnehmer am Pauschalarrangement und Erbringung des Beweises, dass<br />

diese genau dieselben Bedingungen erfüllen wie er, um in den Genuss des<br />

Pauschalarrangements zu kommen.<br />

Der übertragende G.M ® und der Zessionar haften solidarisch für den Pauschalreisepreis<br />

sowie die gemäss folgender Tabelle berechneten Zessionskosten,<br />

und es wird ein neuer Vertrag auf den Namen des Zessionar-G.M ® erstellt:<br />

• Für Pauschalarrangements mit Anreise:<br />

- 30 Tage und mehr vor dem vor gesehenen Abreisedatum (Abreisetag<br />

nicht eingeschlossen): CHF 80. - pr o Person sowie <strong>10</strong>0 % der ggf. von<br />

den Fluggesellschaften weiterfakturierten Kosten (ob in der Pr eistabelle<br />

aufgeführt oder nicht).<br />

- 29 bis 21 Tage vor dem vor gesehenen Abreisedatum (Abreisetag nicht<br />

eingeschlossen): CHF <strong>10</strong>0. - pr o Person sowie <strong>10</strong>0 % der ggf. von den<br />

Fluggesellschaften weiterfakturierten Kosten (ob in der Pr eistabelle aufgeführt<br />

oder nicht); .<br />

- 20 bis 7 Tage vor dem vor gesehenen Abreisedatum (Abreisetag nicht<br />

eingeschlossen): CHF 250. - pr o Person sowie <strong>10</strong>0 % der ggf. von den<br />

Fluggesellschaften weiterfakturierten Kosten (ob in der Pr eistabelle aufgeführt<br />

oder nicht).<br />

- weniger als 7 Tage vor dem vorgesehenen Abreisedatum (Abreisetag nicht<br />

eingeschlossen): keine Zession möglich (bei Kreuzfahrten ist 15 Tage vor<br />

dem vorgesehenen Abreisedatum keine Zession möglich).<br />

• Für Pauschalarrangements ohne Anreise bzw. „Village-Village“:<br />

- bis zu 7 Tagen vor dem vor gesehenen Abreisedatum (Abreisetag nicht<br />

eingeschlossen): CHF 80. - pro Person;<br />

- weniger als 7 Tage vor dem vorgesehenen Abreisedatum (Abreisetag nicht<br />

eingeschlossen): keine Zession möglich (bei Kreuzfahrten ist 15 Tage vor<br />

dem vorgesehenen Abreisedatum keine Zession möglich).<br />

Unbeschadet des vorher Gesagten wird deutlich gemacht, dass keine Zession<br />

bei einer erfolgten Buchung einer Unterbringung in einer Wohneinheit<br />

möglich ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ander en übrigen<br />

G.M ® der betreffenden Unterbringung in einer Wohneinheit. Ihre Erlaubnis<br />

ist zwingend mit der Zessionsanfrage verbunden.<br />

Die ausserdem zu den vorerwähnten entstehenden Zessionskosten können<br />

dem Zedenten und/oder der anstelle gebuchten Person durch <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ®<br />

belastet werden. Es handelt sich um zusätzliche und spezif sche Kosten, die<br />

durch die Zession entstehen, wie insbesondere (ohne Anspruch dieser Liste<br />

auf Vollständigkeit) die Ausstellungskosten eines neuen Flugtickets, die die<br />

Fluggesellschaft wegen dieser Zession berechnen könnte. Diese werden dem<br />

G.M ® zu <strong>10</strong>0% in Rechnung gestellt. Schliesslich ist im Falle der Übertragung<br />

eines Pauschalarrangements, das an eine an das Buchungsdatum gebundene<br />

Preisreduktion gebunden ist, wie im Falle des „Booking Bonus ® “, die<br />

genannte Reduktion nicht auf den Zessionar übertragbar. Sie kann jedoch ab<br />

dem Datum der Erstellung des neuen Vertrages erneut berechnet werden,<br />

wenn die Angebotskonditionen auch hier anwendbar sind.<br />

4.1.4. Folgen der Nichteinhaltung der vorgenannten<br />

Zessionskonditionen:<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® kann dem Zessionar des Pauschalarrangements den Zugang<br />

zum <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort, der Rundreise oder der Kr euzfahrt verweigern<br />

oder von ihm den ganzen Pauschalarrangementpr eis fordern selbst für<br />

den Fall, dass der Zedent den Pauschalarrangementpr eis bereits ganz<br />

oder teilweise bezahlt hat.<br />

4.2. DURCH CLUB MED ®<br />

4.2.1. Kündigung oder Annullierung durch <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ®<br />

Wenn sich <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® gezwungen sieht, ein von einem G.M ® gebuchtes<br />

Pauschalarrangement vor Abreise zu kündigen, wer den diesem je nach<br />

Verfügbarkeit Ersatzleistungen vorgeschlagen. Die Annullierung seines<br />

Pauschalarrangements sowie neue, als Ersatz vorgeschlagene Pauschalarrangements<br />

werden dem G.M ® innerhalb kürzester Frist nach Eintritt der<br />

Ereignisse, die zur Annullierung des betr effenden Pauschalarrangements<br />

geführt haben, mitgeteilt.<br />

Eine Kündigung oder Annullierung des Pauschalarrangements gilt dem G.M ®<br />

mit Versanddatum des Einschreibebriefs (Poststempel) mitgeteilt.<br />

Wenn der G.M ® innerhalb von 7 Tagen nach Eintreffen der Mitteilung<br />

das Ersatz-Pauschalarrangement per Einschr eibebrief ablehnt, wird ihm<br />

unverzüglich vom Zeitpunkt an, da <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® den Einschreibebrief des<br />

G.M ® erhält, der gesamte von ihm eingezahlte Betrag zurückerstattet,<br />

und er erhält als Schadensersatz eine Summe, die den Annullierungskosten<br />

gleichkommt, die er getragen hätte, wenn die Kündigung an diesem<br />

Datum von seiner Seite zustande gekommen wäre. In Ermangelung einer<br />

Antwort seitens des G.M ® hinsichtlich der Bedingungen der Form und der<br />

oben erwähnten Frist wird der G.M ® so betrachtet, als habe er sich für das<br />

Ersatz-Pauschalarrangement entschieden. Der Betrag des entsprechendes<br />

Preises bleibt <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® geschuldet.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine zu geringe Anzahl Teilnehmer eines<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong>-Decouverte-Produktes (Rundreisen und Village & Découverte)<br />

sowie Produkte die vom Ausf ugsbüro angeboten werden, Grund zu deren<br />

Annullierung durch <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® sein kann, ohne dass diese Annullierung<br />

zu einer Entschädigung berechtigt, vorausgesetzt (betreffend <strong>Club</strong>-<strong>Med</strong>-<br />

Decouverte-Produkten) <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® informiert den G.M ® gemäss den in<br />

Abschnitt 1.3 genannten Bedingungen und Fristen. W enn im Falle nicht<br />

ausreichender Teilnehmerzahl <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® unter Einhaltung der in Paragraph<br />

1.3 angegebenen Form- und Fristbedingungen die Aufrechterhaltung der<br />

Rundreise (gegen Aufpreis) anbietet und der G.M ® dieses Angebot unter<br />

Einhaltung der in Paragraph 1.3 angegebenen Form- und Fristbedingungen<br />

ablehnt, wird seitens <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® keine Entschädigung fällig.<br />

4.2.2. Änderungen der Pauschalarrangements und Preise<br />

durch <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® .<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® kann sich veranlasst sehen, von sich aus oder aus Gründen,<br />

die von seinem W illen unabhängig sind, Änderungen an den in seiner<br />

Broschüre gegebenen Informationen, zum Beispiel an den ursprünglich<br />

vorgesehenen Programmen im Rahmen eines Pauschalarrangements,<br />

vorzunehmen. Betreffen diese Änderungen in wesentlicher W eise einen<br />

wichtigen Punkt des Pauschalarrangements, wir d <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® den G.M ®<br />

darüber informieren.<br />

4.2.2.1. Vor Reiseantritt<br />

Bedingungen eventueller Änderungen des Pauschalarrangements und<br />

des Preises.<br />

• Änderung des Pauschalarrangements.<br />

Der Inhalt von Kr euzfahrten und Rundreisen sowie die Reihenfolge der<br />

Etappenorte und Anlaufhäfen können ohne Voranzeige aufgrund sich dem<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® aufzwingender lokaler Vorkommnisse und Wetterverhältnisse<br />

geändert werden. Des Weiteren bestehen an gewissen Daten Überschneidungen<br />

im Programm der Rundreisen welche umgekehrt werden können, wobei<br />

stehts auf Integralität eines vorgesehenen Programms geachtet wird.<br />

Da die Broschüre lange Zeit im voraus gedruckt wird, können Öffnungs- und<br />

Schliessungszeiten der <strong>Club</strong>-Resorts sowie einzelne angebotene Leistungen<br />

Änderungen unterliegen (z. B. die Anzahl der geöffneten Restaurants und<br />

Bars kann geändert werden, die Strand- oder Spezialitätenrestaurants können<br />

geschlossen sein, die angebotenen Sportaktivitäten können verändert bzw.<br />

an die Auslastung des betroffenen <strong>Club</strong>-Resorts angepasst werden).<br />

Gleiches gilt für die Abf ugtage, was eventuelle Preisänderungen zur Folge<br />

haben kann.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass Angaben bezüglich der Aktivitäten die von<br />

externen Leistungsanbietern (Ausserhalb des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® ) organisiert und<br />

vor Ort gebucht werden, der reinen Information dienen und dass sowohl<br />

die Durchführung als auch die Folgen von Änderungen bzw. Annullierungen<br />

dieser Aktivitäten in jedem Falle der ausschliesslichen V erantwortung der<br />

betreffenden externen Anbieter unterliegen.<br />

• Preisänderungen bzw. Berichtigung eines ofensichtlich unrichtigen Preises:<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisanpassungen nach<br />

oben oder unten vorzunehmen, namentlich bei Änderungen (es handelt<br />

sich für <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® um ein Recht und nicht um eine Pf icht):<br />

- der Reisekosten, insbesondere bedingt durch höhere Treibstoffpreise,<br />

- der Abgaben und Steuern, die auf die angebotenen Leistungen erhoben<br />

werden, wie Landesteuern, Hafen- und Flughafensteuern bei An- und<br />

Abreise, Aufschlag der Steuer der Zivilen Luftfahrt (genannt Solidaritätstaxe,<br />

bei Abf ug von Frankreich),<br />

- der Wechselkurse, die bei dem betr effenden Pauschalarrangement zur<br />

Anwendung kommen,<br />

• Erhöhung der Mehrwertsteuer<br />

Die in der Preistabelle angegebenen Preise wurden aufgrund der am 23.<br />

März <strong>2009</strong> bestehenden ökonomischen und f skalischen Gegebenheiten<br />

und aufgrund des US-Dollar-Kurses vom selben Tag für die folgenden<br />

Länder berechnet:<br />

Ägypten, Kambodscha, Indien, Nepal, Sri Lanka, Vietnam, Thailand, Indonesien,<br />

Australien, Mauritius, Bahamas, Guatemala, USA und Mexiko. Im Falle<br />

einer Änderung des einen oder ander en der oben genannten Elemente<br />

kann <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® diese Änderung vollständig auf seine Preise übertragen.<br />

Für jene G.M ® , die mehr als 30 Tage und länger vor der Abr eise gebucht<br />

haben, kann während der 30 Tage vor dem vorgesehenen Abreisedatum<br />

keine Preisänderung mehr erfolgen. <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® behält sich auch das Recht<br />

vor, den dem G.M ® bei seiner Buchung auf Internet angezeigten Pauschalarrangementpreis<br />

im Falle eines ofensichtlichen Irrtums seitens <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ®<br />

zu berichtigen, insbesondere infolge eines Informatikfehlers.<br />

• Folgen der Änderungen des Pauschalarrangements bzw.des Preises: Im<br />

Falle einer wesentlichen Änderung des Pauschalarrangements bzw .des<br />

Preises (ohne Berichtigung eines offensichtlich unrichtigen Preises) zu den<br />

oben beschriebenen Bedingungen verpf ichtet sich <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® , seine G.M ®<br />

so schnell wie möglich darüber zu informieren und spätestens 30 Tage vor<br />

Reiseantritt im Falle einer Pr eisänderung (ohne Berichtigung eines of fensichtlich<br />

unrichtigen Preises) und spätestens 15 Tage vor Reiseantritt im<br />

Falle einer Änderung des Pauschalarrangements.<br />

Als eine wesentliche Änderung wird z. B. eine Erhöhung der in der Preistabelle<br />

angegebenen Preise um <strong>10</strong> % angesehen. Die G.M ® haben im Falle<br />

einer wesentlichen Änderung folgende Möglichkeiten:<br />

- Sie können vom Vertrag zurücktreten und erhalten unverzüglich und ohne<br />

Belastungen den vollen von ihnen eingezahlten Betrag zurückerstattet. Die<br />

Auf ösung muss <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® per Einschreibebrief innerhalb von 7 Tagen<br />

nach Versanddatum der Änderungsmitteilung durch <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® mitgeteilt<br />

werden, wobei das Datum des Poststempels gilt;<br />

- Sie können die Änderungen des Pauschalarrangements bzw. Preises, die Ihnen<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® vorschlägt, annehmen. In diesem Fall muss ein Vertragszusatz, in<br />

dem die Änderungen beschrieben werden, unterzeichnet werden.<br />

4.2.2.2. Nach Reiseantritt<br />

Wenn <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® nach Reiseantritt eine oder mehr ere wesentliche Vertragsleistungen<br />

nicht erfüllen kann, verpf ichtet er sich, den G.M ® Ersatzleistungen<br />

anzubieten und allfällige daraus entstehende Mehrkosten voll<br />

zu übernehmen.<br />

<strong>10</strong>5


Wenn die Ersatzleistungen billiger sind als die ursprünglich vorgesehenen<br />

und vom G.M ® bereits bezahlten Leistungen, wir d ihm die Pr eisdifferenz<br />

unmittelbar nach seiner Rückkehr zurückerstattet. Der G.M ® kann die gemäss<br />

den oben beschriebenen Bedingungen angebotenen Ersatzleistungen nur<br />

bei Geltendmachung wichtiger Gründe ausschlagen. Wenn <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® keine<br />

Ersatzleistungen anbieten kann oder wenn der G.M ® wichtige Gründe hat,<br />

die Ersatzleistungen auszuschlagen, werden dem G.M ® kostenlos im Rahmen<br />

des Möglichen Transportmittel angeboten, die seine Rückkehr unter<br />

denselben Umständen an den Ausgangspunkt oder einen anderen Ort, mit<br />

dem er sich einverstanden erklärt hat, garantieren.<br />

WEIHNACHTEN - NEUJAHR <strong>2009</strong>/20<strong>10</strong><br />

Änderungen / Annullierungen<br />

Bis 21 Tage vor Abreise betragen die Kosten für Änderung und Annullierung<br />

25 % des Gesamtpauschalarrangements ab Buchung sowie <strong>10</strong>0 %<br />

eventueller durch die Fluggesellschaften weiterfakturierter Kosten (ob in<br />

der Preistabelle aufgeführt oder nicht) und zwar für den Zeitraum vom 14.<br />

Dez. <strong>2009</strong> bis <strong>10</strong>. Jan. 20<strong>10</strong>.<br />

5. VERLÄNGERUNG DES<br />

PAUSCHALARRANGEMENTS IM CLUB-RESORT<br />

Bei einer Verlängerung des Aufenthalts kommt der Pr eis des jeweiligen<br />

Landes zur Anwendung. Die gesamten Kosten sind vor Ort und in Landeswährung<br />

zu begleichen. Zahlungen Dritter an eine unserer Verkaufsstellen<br />

sind nicht zulässig. Die V erlängerung eines Aufenthalts ist nur möglich,<br />

wenn im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort freie Plätze verfügbar sind und unter V orbehalt<br />

von verfügbaren Plätzen im Flugzeug, um eine Rückr eise des G.M ®<br />

zu garantieren.<br />

6. RÜCKTRITT IM LAUFE DES<br />

PAUSCHALARRANGEMENTS<br />

Die Unterbrechung eines Pauschalarrangements bzw.der Verzicht auf gewisse<br />

Leistungen, die im Pauschalarrangement enthalten sind oder gegen Aufpreis<br />

zusätzlich zum Preis des Pauschalarrangements bei dessen Buchung<br />

bezahlt worden sind, wie Skipass, Intensivkurse, Baby <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® , Petit<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® , Ausf üge etc. , geben kein Anr echt auf Rückzahlung oder<br />

andere Leistungen.<br />

Die Bestätigung der vorzeitigen Abreise durch das <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort sowie<br />

Bestätigungen über den Verzicht des G.M ® auf die erwähnten Leistungen<br />

können keinesfalls als Zustimmung zu Rückzahlungen irgendwelcher Art aufgefasst<br />

werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Reisen zu bestimmten<br />

Destinationen als Gruppenreisen erfolgen und <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® deshalb keine<br />

Rückzahlungen für nicht benutzte Tickets erhält.<br />

7. HAFTUNG<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® haftet in keinem Fall bei höherer Gewalt oder einem Ereignis,<br />

welches er oder der Dienstleistungsträger tr otz aller gebotener Sor gfalt<br />

nicht vorsehen oder abwenden konnte, oder bei Einwirkung Dritter , die<br />

nicht vertragliche Leistungsträger sind, oder bei mangelhafter Erfüllung<br />

des Vertrags durch den G.M ® .<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass Leistungen „Ausserhalb des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® ”<br />

(Sportaktivitäten, Ausf üge, WLAN-Service etc.), die alleine dur ch den<br />

G.M ® veranlassten Zu- und Abbringer sowie alle ander en durch externe<br />

Leistungsanbietern erbrachten Aktivitäten in jedem Falle der ausschliesslichen<br />

Verantwortung des externen Anbieters unterliegen, der diese ver -<br />

anstaltet. Insbesondere ist jede Beschwerde im Zusammenhang mit dem<br />

in bestimmten <strong>Club</strong>-Resorts angebotenen WLAN-Service (Störungen,<br />

Unterbrechungen, schlechter Empfang etc.) dir ekt an die entspr echende<br />

Stelle der Gesellschaft ORANGE France gemäss den vorgesehenen Bedingungen<br />

zu richten. In keiner W eise kann <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® für vorabgenanntes<br />

verantwortlich gemacht werden.<br />

Die Haftung der Fluggesellschaften, deren Leistungen innerhalb von Pauschal-arrangements<br />

des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® in Anspruch genommen werden sowie<br />

derer Vertreter oder Angestellte, beschränkt sich im Schadensfall, bei Klagen<br />

oder Reklamationen jeglicher Art ausschliesslich auf den Flugtransport der<br />

Passagiere und auf deren Gepäck wie in ihren Transportbedingungen festgelegt,<br />

in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der dies bezüglichen<br />

internationalen Abkommen oder der anzuwendenden gesetzlichen Regelung<br />

(Warschauer Abkommen von 1929 und Abkommen von Montreal vom 28.<br />

Mai 1999) bzw.der Bestimmungen der Europäischen Union Nr. 2027/97 vom<br />

09. Okt. 1997 und Nr. 889/2002 vom 30. Mai 2002 und Nr. 261/2004 vom 11.<br />

Febr. 2004, die die Verantwortung der in der EWG niedergelassenen Luftfrachtführer<br />

während eines nationalen oder internationalen Fluges regeln.<br />

In diesem Zusammenhang wird präzisiert, dass gemäss der vorgenannten<br />

Artikel die Verantwortung des Luftfrachtführers für erlittene Schäden im<br />

Falle von Tod, Verletzung und jeglicher ander er Körperverletzung durch<br />

einen Unfall an Bord eines Flugzeuges oder während Ein- und Ausstieg kein<br />

Gegenstand von jeglicher Art von f nanzieller Begrenzung sein kann. Seine<br />

Haftung ist automatisch auf eine Höhe von <strong>10</strong>0.000 DTS, ca. 123’000 Euros,<br />

festgesetzt für Schäden, die aus einem Unfall währ end der Beförderung<br />

resultieren, es sei denn, der Luftfrachtführ er kann nachweisen, dass der<br />

Schaden aus einem Fehler des Opfers resultiert.<br />

Über diesen Betrag hinaus kann der Luftfrachtführ er seine Haftung ausschliessen<br />

oder begrenzen, indem er nachweist, dass er selbst oder seine<br />

Vertreter alle notwendigen Massnahmen getroffen haben, um diesen Schaden<br />

zu vermeiden, oder dass es ihnen unmöglich war, diese Massnahmen<br />

zu treffen. Der Luftfrachtführer muss spätestens 15 Tage, nachdem die<br />

Identität der Person, die Recht auf Entschädigung hat, festgestellt wurde,<br />

einen im Verhältnis zum erlittenen materiellen Schaden stehenden V orschuss<br />

zahlen, damit die Person ihre unmittelbaren Bedürfnisse befriedigen<br />

kann. Dieser Vorschuss kann im Todesfalle pro Reisenden nicht unter ca.<br />

16.000 DTS, ca. 20’000 Euros, liegen. Dieser Vorschuss stellt allerdings keine<br />

Haftungsanerkennung dar und kann daher entsprechend der Haftung des<br />

Luftfrachtführers von jeglicher, zu einem späteren Zeitpunkt überwiesenen<br />

Summe abgezogen werden. Dieser Vorschuss ist nicht rückzahlbar, ausser<br />

wenn der Schaden aus einem Fehler des Opfers r esultiert oder wenn die<br />

Person kein Recht auf Entschädigung hat.<br />

Im Falle von Verspätungen der Passagiere, Annullierung eines Fluges<br />

oder Verweigerung des Einstieges eines Passagieres haftet der Luftfrachtführer<br />

im Rahmen der durch die Bestimmung der Europäischen Union Nr.<br />

261/2004 vom 11. Febr. 2004 festgelegten Bedingungen und Haftungsbegrenzungen<br />

(anwendbar auf Passagiere mit Abf ug von einem Flughafen,<br />

der sich auf dem Boden eines Mitgliedsstaates der Eur opäischen Union<br />

bef ndet, auf Passagiere, die von einem Flughafen eines Drittlandes abf iegen<br />

und auf einem Flughafen, der sich auf dem Boden eines Mitgliedsstaates<br />

der Europäischen Union bef ndet landen, ausser, wenn die Passagiere Leis-<br />

<strong>10</strong>6<br />

tungen oder Entschädigungen und Hilfe aus dem betr effenden Drittland<br />

erhalten - wenn der Luftfrachtführer aus der Europäischen Union stammt):<br />

Diese Bestimmung präzisiert nämlich die Hilfe, die der Luftfrachtführer den<br />

betreffenden Passagieren leisten muss sowie die Entschädigungshöhe, auf<br />

die die letztgenannten Anspruch haben könnten.<br />

In der Annahme eines Schadens welcher ausschliesslich auf die Verantwortung<br />

der Luftfrachtführer zurückzuführen ist, kann <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® auf keinen Fall über<br />

den Rahmen der zuvor festgelegten internationalen Abkommen und Verantwortlichkeiten<br />

der Luftfrachtführer hinaus haftbar gemacht werden.<br />

Im Falle von Verspätungen der Luftfrachtführer zum Nachteil der Passagiere,<br />

haben diese ein Anr echt auf eine Entschädigung, ausser wenn der<br />

Luftfrachtführer alles in seiner Macht stehende unternommen und nach<br />

bestem Willen gehandelt hat, um die Verspätung zu verhindern, oder falls<br />

sich diese Massnahmen als unausführbar erwiesen haben. Die Haftung bei<br />

Schadenersatzzahlungen solcher Verspätungen zum Nachteil der Passagiere<br />

wird auf maximal 4’150 DTS, ca. 5’<strong>10</strong>0 Euros, begrenzt.<br />

Im Falle von Verspätungen des Gepäcks haftet der Luftfrachtführ er für<br />

die Schäden, es sei denn, er hat alle vernünftigen Massnahmen zur V ermeidung<br />

getroffen, oder es war nicht möglich, solche Massnahmen zu<br />

treffen. Die Haftung im Falle von Gepäckverspätungen ist auf 1’000 DTS,<br />

ca. 1’230 Euros, begrenzt. Der Luftfrachtführer haftet für Zerstörung, Verlust<br />

oder Beschädigung des Gepäcks bis zum Höchstbetrag von 1.000 DTS, ca.<br />

1’230 Euros. Im Falle von aufgegebenem Gepäck haftet er sogar, wenn es<br />

sich nicht um einen Fehler seinerseits handelt, es sei denn, das Gepäck<br />

war bereits beschädigt. Im Falle von nicht aufgegebenem Gepäck haftet<br />

der Luftfrachtführer nur, wenn es sich um einen Fehler seinerseits handelt.<br />

Ein Fluggast kann von einer höheren Haftungsgrenze prof tieren, wenn er<br />

spätestens bei der Aufgabe des Gepäcks eine besondere Deklaration macht<br />

und eine zusätzliche Gebühr entrichtet. Im Falle von Beschädigung, Verspätung,<br />

Verlust oder Zerstörung des Gepäcks muss der betroffene Fluggast<br />

sobald wie möglich schriftlich beim Luftfrachtführ er reklamieren. Im Falle<br />

von Schäden an aufgegebenem Gepäck und verspäteter Beförderung des<br />

Gepäcks muss der Fluggast jeweils schriftlich innerhalb von 7 T agen und<br />

innerhalb von 21 Tagen nach Andienung des Gepäcks reklamieren. Wenn<br />

der Luftfrachtführer, der den Flug ausführt, nicht der Selbe ist, mit dem der<br />

Vertrag geschlossen wurde, kann sich die Beschwer de oder Reklamation<br />

an den einen oder anderen richten. Wenn der Name oder Code eines Luftfrachtführers<br />

auf dem Ticket aufgeführt ist, muss jede Handlung in Bezug auf<br />

Schäden und Interessen innerhalb von zwei Jahren nach dem Ankunftstag<br />

des Flugzeuges oder nach dem T ag, an dem das Flugzeug hätte landen<br />

sollen eingeleitet werden”.<br />

Da der Begriff Haftpf icht (Unfall, Zwischenfall, Diebstahl) von Land zu Land<br />

je nach Gesetzgebung verschieden ist, empf ehlt <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® dem G.M ® den<br />

Abschluss einer individuellen Versicherung. Ausserdem empf ehlt <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ®<br />

nur gut verschlossenes und wasserdichtes Gepäck aufzugeben und keine<br />

Wertgegenstände, zerbrechliche Waren, Bargeld, Schmuck, Fotoapparate,<br />

Videokameras, Schlüssel oder Ausweispapiere in den Gepäckstücken zurückzulassen,<br />

die den Transportgesellschaften übergeben werden.<br />

Eine allfällige Haftpf icht des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® für andere als Personenschäden<br />

aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrags beschränkt<br />

sich auf das Zweifache des Pauschalreisepreises, ausser bei absichtlich oder<br />

grobfahrlässig zugefügtem Schaden.<br />

8. REKLAMATIONEN<br />

Reklamationen bezüglich des durch den G.M ® gebuchten Pauschalarrangements<br />

sind innerhalb von 30 T agen nach Wahrnehmung des Pauschalarrangements<br />

per Einschreibebrief an folgende Adresse zu senden: <strong>Club</strong><br />

Méditerranée – Kundendienst - Postfach 128 - 1211 Genf 13.<br />

Nach Ablauf dieser Frist wir d keine Reklamation mehr berücksichtigt.<br />

Reklamationen, die Ansprüche an die Schadenersatz- oder Haftpf ichtversicherung<br />

von <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® nach sich ziehen, werden nur entgegengenommen,<br />

wenn diese vor der Abreise bei der Administration (Verwaltung) des<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts, gegebenenfalls bei dem Verantwortlichen der Rundreise,<br />

schriftlich angemeldet wurden, oder beim Transportunternehmen, wenn<br />

sich der Schaden währ end der Hin- und Rückfahrt einer vom <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ®<br />

organisierten Reise ereignet hat.<br />

9. FORMALITÄTEN<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® bemüht sich, seinen G.M ® das Maximum an notwendigen<br />

Informationen über die erforderlichen gesundheitlichen und administrativen<br />

Formalitäten zukommen zu lassen, die zu erledigen sind, um in die in<br />

der Broschüre angebotenen Länder zu gelangen. Die G.M ® können diese<br />

ihr Reiseland betreffenden Informationen unter „Einreisebestimmungen“<br />

in der Rubrik „Die Welt des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® “ entnehmen.<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® stellt den G.M ® in den Verkaufsstellen aktuelle Länderinformationen<br />

zur Verfügung, wie sie ihm von Konsulaten (oder Botschaften) der<br />

Destinationen (Abreise- und Ankunftsland), Transit- und Zwischenlandungsländern<br />

zugestellt werden, sowie deren Adressen.<br />

9.1. REISEPASS UND VISA<br />

Gehen Sie nicht das Risiko ein, an einer Gr enze abgewiesen zu wer den<br />

und dadurch Ihre Ferien unnötigerweise zu trüben. Ein gültiger Pass ist<br />

das ideale Reisedokument. Erkundigen Sie sich beim Konsulat oder der<br />

Botschaft ihres Ferienlandes.<br />

Minderjährige, die sich mit ihren Eltern, Vater bzw. Mutter oder ihrer Begleitperson<br />

ins Ausland begeben, müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses<br />

sein. In Ländern, wo dies nicht erfor derlich ist, genügt ein gültiger<br />

Personalausweis (insbesondere für die USA müssen alle Minderjährigen<br />

unter 18 Jahren im Besitz eines eigenen gültigen maschinenlesbaren oder<br />

biometrischen Reisepasses sein; eine Reisebewilligung ist vor Abreise über<br />

die Website https: //esta. cbp. dhs. gov. einzuholen). Sie tragen selber die<br />

Verantwortung für die Gültigkeit Ihrer Pässe und Ausweise, informieren Sie<br />

sich bitte vor Ihrer Abreise.<br />

9.2. CLUB MED ® -UNTERLAGEN<br />

(Siehe unter „Die Welt des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® “).<br />

9.3. IMPFUNGEN - GESUNDHEIT<br />

(Siehe unter „Die Welt des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® “).<br />

<strong>10</strong>. PERSÖNLICHE DATEN - DATENSCHUTZ<br />

Die erhaltenen und von <strong>Club</strong>-Méditerranée in seinem internen Informatiksystem<br />

eingespeicherten Personendaten dienen zur V erwaltung der<br />

Einschreibungen, durch unsere Mitglieder, von Pauschalleistungen und<br />

deren Ausführungen. Zu diesem Zweck können diese Daten intern anderen<br />

Abteilungen des Unternehmens <strong>Club</strong>-Méditerranée weiter gereicht<br />

werden sowie auch an Dritte.<br />

Die Mitgliedsnummer, die <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® dem G.M ® bei dessen Beitritt (Ein-<br />

schreibung) gibt, ist streng persönlich und vertraulich; sie ist für den Zugang<br />

zur Einschreibungsakte und die darin enthaltenen persönlichen Informationen<br />

des G.M ® erforderlich. Dies gilt auch für alle vertraulichen Codes<br />

oder Passwörter, die dem G.M ® bei der Einschreibung übermittelt werden.<br />

Jeder G.M ® ist für die Wahrung der Vertraulichkeit seiner Mitgliedsnummer<br />

und gegebenenfalls des erwähnten vertraulichen Codes (oder des damit<br />

verbundenen Passwortes) verantwortlich, sowie für jegliche Korr espondenz,<br />

die besagte Nummern enthält oder die Nummer seiner Einschr eibungsakte<br />

erwähnt, wobei er für die Benutzung dieser Nummern und für<br />

die Konsequenzen im Falle ihr er Verbreitung, besonders bei Verlust oder<br />

Diebstahl von Dokumenten, die diese Informationen enthalten, die V erantwortung<br />

übernimmt.<br />

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass es möglich ist, eine Mitgliedsnummer<br />

pro Haushalt (max. zwei Erwachsene, egal welchen Namens und<br />

Geschlechts, die angeben, unter der gleichen Adresse mit ihren jeweiligen<br />

minderjährigen Kindern zusammen zu leben) und nicht nur als Einzelper -<br />

son zu erhalten. Die erwachsenen sog. Haushaltsmitglieder können individuell<br />

oder gemeinschaftlich das Zugangsr echt zu Personendaten jedes<br />

Haushaltsmitgliedes ausüben und gegebenenfalls ihre Korrektur erhalten<br />

(unter Einhaltung der untengenannten legalen Bestimmungen). Die Haushaltsmitglieder<br />

autorisieren <strong>Club</strong> Méditerranée ausserdem zur Einholung<br />

der Personendaten des genannten Haushaltes, damit <strong>Club</strong> Méditerranée<br />

jedem Mitglied dieses Haushaltes spezielle Angebote bezüglich eigener<br />

Aktivitäten und gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit ander en Gesellschaften<br />

unterbreiten könnte (auch per Telefon).<br />

Die Verantwortung, dass diese Daten stets der Richtigkeit entspr echen<br />

und allfällige Änderungen derselben an <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® weitergeleitet werden,<br />

damit Letzterer über gültige Daten verfügt, obliegt dem G.M ® . Falls der<br />

G.M ® Schaden erleidet aufgrund der von <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® erhaltenen Daten und<br />

deren gegebenenfalls Unrichtigkeit ihn betr effend, kann der <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ®<br />

nicht verantwortlich gemacht werden.<br />

Das Beschaffen, Aufbewahren und Bekanntgeben von Personendaten des<br />

G.M ® an Dritte, einschliesslich solcher im Ausland, sind für den Verkauf oder<br />

die Durchführung der Pauschalreise erforderlich. Die Ablehnung der Bearbeitung<br />

oder Bekanntgabe würde es <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> de facto verunmöglichen,<br />

die verlangte Dienstleistung zu erbringen.<br />

Diese Daten können zu Geschäftszwecken verwendet wer den, insbesondere<br />

für Internet-Mailing dur ch <strong>Club</strong> Méditerranée sowie der en Partner.<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® kommuniziert geschäftlich mit seinen Mitgliedern auf elektronischem<br />

Wege ausschliesslich über Pr odukte und Leistungen; er gibt<br />

die E-Mail-Adressen seiner Mitglieder nicht an Dritte weiter . <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ®<br />

bietet den G.M ® bereits bei Beitritt in den <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® die Möglichkeit, die<br />

Verwendung ihrer Personendaten zu Geschäftszwecken anzunehmen oder<br />

abzulehnen, und zwar gemäss deren Entscheid aufgrund der zur Verfügung<br />

gestellten Bearbeitungsauswahl. Das Ablehnen eines G.M ® einer derartigen<br />

Bearbeitung hat zur Folge, dass er von der Mitteilung von Geschäftsangeboten<br />

der Gruppe <strong>Club</strong> Méditerranée und deren Partner ausgeschlossen<br />

ist. Wünscht der G.M ® nachträglich die Stoppung des vorhin Beschriebenen,<br />

so kann er dies schriftlich per Einschr eibebrief adressiert an den<br />

Kundendienst (Adresse unter Punkt 8 aufgeführt) beantragen. Falls der<br />

G.M ® sich auf einer Internetseite des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® eingeschrieben hat, so<br />

kann er jederzeit die Einschreibung und die ihm zugesendeten E-Mailings<br />

stoppen indem er sein Prof l per Mausklick mittels der dafür vorgesehenen<br />

Option entsprechend ändert.<br />

Andererseits wird der G.M ® darauf hingewiesen, dass aus Sicherheitsgründen<br />

in bestimmten <strong>Club</strong>-Resorts V ideoüberwachungssysteme installiert<br />

sein können (gegebenenfalls können diese Systeme vor Ort dem G.M ®<br />

gezeigt werden) und dass er also gef lmt werden kann. Die Behandlungen<br />

dieser Bilder fällt unter die Deklarationen an die CNIL (Datenschutzbehörde),<br />

wenn es sich um numerische Daten handelt, und ein gef lmter<br />

G.M ® kann sein Zugangsr echt zu den ihn betr effenden Bildern ausüben<br />

bzw. das Einspruchsrecht an der Aufbewahrung dieser Bilder unter den<br />

unten angeführten Bedingungen.<br />

Nach dem Bundesgesetz LPD vom 19. Juni 1992 kann ein G.M ® nach<br />

Abschluss der geschäftlichen Beziehungen wenn er die Nutzung seiner<br />

persönlichen Daten nicht mehr wünscht diesen Wunsch ebenfalls später per<br />

Einschreiben mit Empfangsbestätigung an den Mitgliederservice adressieren<br />

(Adresse siehe Kapitel 8). Sofern sich ein Mitglied auf einer der Webseiten<br />

von <strong>Club</strong> Méditerranée angemeldet hat, kann die Ablehnung von Angeboten<br />

per E-Mail dir ekt durch Änderung des Pr of ls erfolgen, oder dur ch<br />

Klicken auf den Opt-Out-Link, der sich auf jeder E-Mail von <strong>Club</strong> Méditerranée<br />

bef ndet. In Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz hat jeder<br />

G.M ® das Recht zur Einsicht und Korrektur seiner persönlichen Daten, die<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® zur Ausübung seiner Tätigkeit verwaltet.<br />

Da es sich um ein persönliches Recht handelt, kann das Zugangs- und<br />

Korrekturrecht nur vom sich ausweisenden Berechtigten oder gesetzlichen<br />

Vertreter (bei Minderjährigen oder Unmündigen) ausgeübt werden. Die Ausübung<br />

des Zugangsrechts ist je nach Auftrag des G.M ® unterschiedlich. Wir<br />

halten ausserdem fest, dass wir gezwungen werden können, namentliche,<br />

persönliche, Sie betreffende Informationen in geeignetem Masse zu nutzen<br />

und bekanntzumachen, um unsere Firma (und die Nebenf rmen), unser<br />

Personal, unsere Kundschaft sowie unsere Güter zu schützen und um es uns<br />

falls nötig zu ermöglichen, jegliche Schritte einzuleiten oder verfügbar en<br />

Mittel anzuwenden bzw. voraussichtliche Schäden zu begrenzen. In diesem<br />

Zusammenhang können wir zum Zweck der Identif zierung von Personen,<br />

die verdächtigt werden, in strafrechtliche oder illegale Taten einbezogen zu<br />

sein, gezwungen sein, auf Anfrage mit der Behörde zu kommunizieren, die<br />

mit der Anwendung jeglicher vorschriftsmässiger oder gesetzlicher Massnahmen<br />

bzw.der Ahndung jeglicher Verstösse betraut ist.<br />

11. WERTSACHEN UND GEPÄCK<br />

Zum Zeitpunkt des Verlegens der Broschüre besteht keine Höchstgrenze<br />

für Bargeldbeträge in Euros (oder fremdländischen Währungen) die zur<br />

Einführung ins Ausland erlaubt sind.<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® empf ehlt seinen G.M ® zur Begleichung ihrer Ausgaben in den<br />

<strong>Club</strong>-Resorts die Verwendung von Reiseschecks oder Kr editkarten wie<br />

American Express und Visa, die überall akzeptiert werden, oder Eurocard/<br />

Mastercard, die in den meisten <strong>Club</strong>-Resorts akzeptiert wer den. Führen<br />

Sie keine Wertgegenstände oder Schmuck mit. Lassen Sie währ end Ihres<br />

Aufenthalts keine Wertgegenstände, Ausweispapiere oder Schmuck unbeaufsichtigt<br />

in Ihrem Zimmer liegen. <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® ist auf keinen Fall haftbar<br />

bei Diebstahl von Wertgegenständen oder Schmuckstücken, die nicht im<br />

Sicherheitsschrank des Zimmers oder im zentralen Sicherheitsschrank des<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts deponiert wurden. Die Versicherung <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® gibt nur


Deckung bei festgestelltem Einbruch und nachgewiesenem Verschulden des<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® (Siehe unter der Rubrik „Gut zu wissen“). Es obliegt dem GM bei<br />

den lokalen Behörden Strafanzeige zu erstatten. <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® rät seinen G.M ®<br />

jedoch, neben ihrer Kreditkarte etwas Bargeld mit sich zu führen, da es im<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort nicht möglich ist, Geld mittels Bankka rte zu beziehen.<br />

Eine Wechselstube bef ndet sich in den meisten <strong>Club</strong>-Resorts (siehe unter<br />

„Die Welt des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® “). Wir machen Sie weiter darauf aufmerksam,<br />

dass <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® keinerlei Verantwortung für Diebstähle von W ertgegenständen<br />

und Schmuck übernimmt, welche nicht im Zimmer- oder Hauptsafe<br />

des <strong>Club</strong>-Resorts aufbewahrt wurden und unsere Versicherung zahlt nicht<br />

zurück, es sei denn, es ist ein Fehler von <strong>Club</strong> Méditerranée nachzuweisen.<br />

Nehmen Sie nur solche persönliche Gegenstände und Kleidung mit, die<br />

zweckmässig sind und den Umständen Ihrer Reise entsprechen.<br />

12. UNTERKUNFT<br />

Es wird daran erinnert, dass das Prinzip der Unterbringung in den <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -<br />

Resorts (dazu gehören auch das Kreuzfahrtschiff „<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> 2“ und die Aufenthaltspauschalen<br />

„Village & Découverte“, die von <strong>Club</strong> <strong>Med</strong>-Découverte<br />

angeboten werden) die Standardunterbringung (Zimmer „<strong>Club</strong>” genannt)<br />

„pro Wohneinheit“ ist, ausser in den <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts Djerba la Fidèle,<br />

Kemer, Otranto, Turquoise, Val Thorens (in denen das Unterbringungsprinzip<br />

nach „Person“ erfolgt). Bei der Unterbringung pr o Wohneinheit<br />

teilen Sie sich eine Unterkunft mit einem ander en G.M ® , der auf dem selben<br />

Verkaufsschein bzw. Buchungsvorgang steht. Sie ist also nur buchbar<br />

für Familien oder G.M ® , die sich kennen. Sie wird auf dem Vertrag mit der<br />

Vermarktungsart „U“ gekennzeichnet.<br />

Für Personen, die allein auf einem Verkaufsschein bzw. Buchungsvorgang<br />

eingeschrieben sind, erfolgt die Unterbringung also zwangsläuf g in einem<br />

Einzelzimmer oder Doppelzimmer zur Alleinbenutzung (mit einem eventuell<br />

zu zahlenden Aufpreis je nach Reisezeit und <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort), ausser in<br />

den <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts Djerba la Fidèle, Kemer, Otranto, Turquoise und<br />

Val Thorens. Allerdings könnte ausnahmsweise ein G.M ® , der einen Aufenthalt<br />

in ein <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort bucht, sein Zimmer mit einem anderen G.M ®<br />

teilen, den er nicht kennt, und der nicht auf dem selben V erkaufsschein<br />

eingeschrieben ist. In Anbetracht des Prinzips der Unterkunft „pro Wohneinheit“<br />

muss ein Kind entweder im selben Zimmer mit seinen Eltern bzw.<br />

seiner Begleitperson oder in einem Einzelzimmer bzw. Doppelzimmer zur<br />

Alleinbenutzung erfolgen, was gegebenenfalls mit einem Aufpreis verbunden<br />

ist. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass minderjährige<br />

Kinder unter der alleinigen Verantwortung ihrer Eltern bzw. Begleitperson<br />

während der ganzen Aufenthaltsdauer im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort stehen und<br />

ihnen obliegt daher die Einschätzung, ob das Kind allein in einem Einzelzimmer<br />

oder Doppelzimmer zur Alleinbenutzung untergebracht werden kann.<br />

Keinesfalls können Minderjährige unter 12 Jahr en ein Einzelzimmer oder<br />

Doppelzimmer zur Alleinbenutzung belegen. <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® kann ausserdem<br />

veranlasst werden, je nach <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort, Verfügbarkeit und gegen<br />

Aufpreis spezif sche Unterbringungsarten mit besonder en Eigenschaften<br />

insbesondere hinsichtlich der Lage (z. B. mit Meerblick, Terrasse etc.) bzw. ihre<br />

Leistung und Beschaffenheit anzubieten. In bestimmen <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts<br />

können Familienunterkünfte bzw. 3- oder 4-Bettzimmer angeboten werden,<br />

allerdings immer als Wohneinheit. Bestimmte Zimmer können aufgrund ihrer<br />

Gegebenheit nicht als Einzelzimmer angeboten werden.<br />

Die Werbeangebote „Ermässigung in Mehrbettzimmern“ für eine Unter -<br />

kunft mit 3,4 oder mehr Personen, sind nur innerhalb der verfügbaren Plätze<br />

anwendbar. Ausserdem ist das Angebot an Zimmern mit V erbindungstür<br />

begrenzt und nur gegen Aufpreis buchbar.<br />

Die Zuteilung der Unterkunft (in der gebuchten Kategorie) erfolgt ausschliesslich<br />

im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort und kann nicht im voraus zum Zeitpunkt<br />

der Reisebuchung geregelt werden (ausgenommen <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> 2). Falls die<br />

Unterbringungskategorie (Beispiel: Zimmer mit Meerblick in der Superior-<br />

Kategorie) vor Ort im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort nicht garantiert werden kann, wird<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® nach Rückkehr des G.M ® den entsprechenden Aufpreis für das<br />

Zimmer zurückerstatten, ohne einen weiteren Schadensersatz und gegen<br />

Vorlage einer im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resort vom Planning ausgestellten Bestätigung,<br />

die die genauen Bedingungen der Unterbringung angibt.<br />

13. SPORT<br />

(Siehe unter „Die Welt des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® “ und der Website des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong>).<br />

14. KINDER<br />

14.1. BUCHUNG EINES PAUSCHALAUFENTHALTES FÜR KINDER<br />

(UNTER 18 JAHREN)<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® macht seine G.M ® darauf aufmerksam, dass Minderjährige nur<br />

gebucht werden können, wenn sie in Begleitung einer verantwortlichen<br />

erwachsenen Person sind, die die Minderjährigen während der gesamten<br />

Dauer des Pauschalarrangements beaufsichtigt („Begleitperson“), sowohl<br />

in der <strong>Schweiz</strong> als auch im Ausland. Wenn Minderjährige in Begleitung einer<br />

anderen Person als der Eltern oder dem gesetzlichem Vertreter mit Obhutsrecht<br />

oder nur einem Elternteil (im Falle einer Scheidung oder T rennung)<br />

reisen, muss die Begleitperson im Namen des Minderjährigen folgende<br />

Dokumente vorweisen (ungeachtet eventueller V isa und Impfnachweise,<br />

die ebenfalls vom Einreiseland verlangt werden):<br />

- eine schriftliche Vollmacht des Vaters, der Mutter oder des gesetzlichen<br />

Vertreters des Minderjährigen, die festlegt, unter welchen Bedingungen<br />

die Begleitperson den Minderjährigen währ end der Wahrnehmung des<br />

Pauschalarrangements unter seine Obhut und Verantwortung nimmt; diese<br />

Vollmacht muss auf dem von <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® dafür vorgesehenen Formular<br />

ausgestellt werden, das in allen Verkaufsstellen erhältlich ist.<br />

- eine Grenzübertrittsbescheinigung, die vom Rathaus des Wohnsitzes des<br />

Minderjährigen in Anwesenheit des Vaters, der Mutter oder dem legalen<br />

Stellvertreter ausgestellt wurde.<br />

Die genannten Dokumente müssen bei der Buchung vor gelegt werden.<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® behält sich das Recht vor, die Einschreibung des betreffenden<br />

Minderjährigen abzulehnen. <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® behält sich ebenfalls das Recht<br />

vor, die besagten Dokumente auf ihr e Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls<br />

das betreffende Pauschalarrangement ohne weiter es formlos zu<br />

annullieren, wobei dies als Kündigung dur ch den G.M ® betrachtet wird<br />

(vgl. Paragraph 4.1.2) und Schadenersatzansprüche von <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® vorbehalten<br />

bleiben. <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® weist die Begleitperson zudem darauf hin,<br />

dass die Kündigung ihr es Pauschalarrangements automatisch und ohne<br />

weitere Formalitäten die Kündigung des Pauschalarrangements des Minderjährigen<br />

nach sich zieht.<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® kann unter keinen Umständen die Haftung an Stelle der Begleitperson<br />

übernehmen. Diese hat ihr e Haftpf ichtversicherung auch für den<br />

Minderjährigen einzusetzen und <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® von der Haftung für jegliche<br />

Art von Schäden, die der Minderjährige während der Aufenthaltsdauer im<br />

Rahmen des Pauschalarrangements verursacht, zu befreien.<br />

14.2 BUCHUNG DER KINDERBETREUUNG DES CLUB MED ®<br />

Die näheren Bedingungen zur Einschreibung und Aufnahme von Kindern in<br />

die Kinderbetreuung (Baby <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® *, Petit <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® *, Mini <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® ,<br />

Juniors’ <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® und <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® Passworld) entnehmen Sie bitte der<br />

Rubrik „Die Welt des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® “.<br />

Die Betreuungseinrichtungen empfangen Kinder entspr echend der folgenden<br />

Kategorien und des Alters: von 4 Monaten bis unter 12 Monaten<br />

und von 12 Monaten bis unter 2 Jahren im Baby <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® , von 2 Jahren<br />

(24 Monaten) bis 3 Jahren und von 3 bis unter 4 Jahren im Petit <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® ,<br />

von 4 Jahren bis unter 11 Jahren im Mini <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® und von 11 bis unter<br />

18 Jahren im Juniors’ <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> und <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® Passworld (Ausnahme betreffend<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® Passworld: ab 12 Jahren in den <strong>Club</strong>-Resorts Arcs Extreme<br />

und Sestrière). Der Baby <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® , der Petit <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® und der Mini <strong>Club</strong> ®<br />

haben eine begrenzte Anzahl an Plätzen, nicht nur in der Alterskategorie,<br />

sondern auch in der Altersstufe. Daher kann die Einschreibung in eine dieser<br />

Einrichtungen abgelehnt werden, wenn die Quote für die Altersstufe, die<br />

für das Kind passend wär e, bereits ausgebucht ist. Es wir d darauf hingewiesen,<br />

dass Einschreibungen in eine dieser aufgelisteten Struktur en der<br />

Kinderbetreuung nur unter der Bedingung vornehmen kann, dass das Kind<br />

das entsprechende Alter bei Antritt der Reise erreicht hat.<br />

In einigen <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts werden Aktivitäten im Rahmen der sog. „Akademie<br />

der Champions <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® “ angeboten. Es handelt sich dabei um<br />

dreitägige Sportkurse, welche im Pauschalpr eis inbegriffen sind. Die Einschreibung<br />

kann nur vor Ort nach Verfügbarkeit mit den G.O ® vorgenommen<br />

werden. Daraus folgt, dass die Einschreibung nicht erfolgen kann, wenn das<br />

Quota der dem Kind entsprechenden Altersgruppe schon erreicht ist.<br />

In bestimmten <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts bietet <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® Einrichtungen für<br />

Jugendliche an, die frei zugänglich sind. Es wird aber diesbezüglich darauf<br />

hingewiesen, dass jeder Jugendliche währ end der gesamten gebuchten<br />

Aufenthaltsdauer in einem dieser <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts unter der alleinigen Verantwortung<br />

seiner Begleitperson (laut oben genannter Def nition) bleibt.<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® macht auf folgende Aufnahmebestimmungen betreffend Mindestalter<br />

der Kinder für bestimmte <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts aufmerksam: Sahoro<br />

(keine Kinder unter 3 Monaten); L’Alpe d’Huez la Sarenne, Les Deux Alpes,<br />

Peisey-Vallandry, Saint-Moritz Roi Soleil, Serr e-Chevalier, Villars-sur-Ollon,<br />

Wengen (keine Kinder unter 4 Monaten); Übrige Berg-Resorts mit Ausnahme<br />

von Chamonix Mont-Blanc wo Kinder jeden Alters willkommen sind, Cap<br />

Skirring, Columbus Isle, Kani (keine Kinder unter 2 Jahren); <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> 2 (keine<br />

Kinder unter 8 Jahr en); die sogenannten „<strong>Club</strong>-Resorts für Erwachsene“<br />

(keine Minderjährige unter 18 Jahren<br />

In einigen <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts bietet <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® an, Kinder der G.M ® von<br />

einem bestimmten Alter dur ch erfahrene G.O ® zu bestimmten Zeiten zu<br />

beaufsichtigen. In einigen <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts stellt <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® auf Verlangen<br />

der Eltern auch die V erbindung für ein individuelles Babysitting her;<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® ist in keiner Weise haftbar für diese Dienstleistungen, die durch<br />

Dritte in deren ausschliessliche Haftung erbracht werden. Die vorgenannten<br />

Dienstleistungen sind im Pauschalpr eis nicht inbegriffen (Ausnahmen<br />

und/oder Spezialangebot vorbehalten) und hängen von der Verfügbarkeit<br />

ab; sie sind vor Ort zu reservieren und zu bezahlen unter Anwendung der<br />

dortigen Preise und Bestimmungen.<br />

Gewisse in den <strong>Club</strong>-Resorts angebotene Aktivitäten f nden nur während der<br />

Schulferien statt (zB.: Juniors-<strong>Club</strong>-<strong>Med</strong>, Akademie der <strong>Club</strong>-<strong>Med</strong>-Champions<br />

etc… ). Informationen hierzu werden im Trident auf den Seiten der entsprechenden<br />

<strong>Club</strong>-Resorts und in „Die Welt des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® “ aufgeführt.<br />

15. HILFELEISTUNGEN<br />

Diese werden durch EUROP ASSISTANCE und nicht dur ch <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ®<br />

erbracht. Bei jeder Buchung im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® oder über Vermittlung eines<br />

Reiseagenten stehen dem G.M ® die Leistungen der EUROP ASSISTANCE<br />

zur Verfügung. Sie umfassen eine Personenhilfeleistung gültig für die Zeit<br />

des Aufenthalts oder der Reise (einschliesslich der Anreise mit <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® )<br />

und während der persönlichen Hin- und Rückr eise des G.M ® zu den<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® -Resorts.<br />

15.1. ERKLÄRUNGEN<br />

15.1.1 Empfangsberechtigter<br />

Als Empfangsberechtigter gilt jede Person, welche im Rahmen einer direkt<br />

bei <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> und/oder einer Reiseagentur getätigten Reise- und/oder<br />

Aufenthaltsbuchung reist oder verweilt.<br />

15.1.2 Wohnsitz<br />

Als Wohnsitz des Empfangsberechtigten gilt sein üblicher oder Hauptwohnsitz.<br />

15.1.3 Herkunftsland<br />

Als Herkunftsland des Empfangsberechtigten gilt jenes Land, in welchem<br />

sich sein Hauptwohnsitz bef nden.<br />

15.2. VORGEHENSWEISE IM SCHADENFALL<br />

Um die Leistungen von EUROP ASSIST ANCE zu beanspruchen, müssen<br />

Sie folgende Grundsätze beachten:<br />

- Kontaktieren Sie EUROP ASSISTANCE:<br />

Tel (Frankreich): 0033 1 41 85 84 86<br />

Fax (Frankreich): 0033 1 41 85 85 71<br />

- Warten Sie die Zustimmung von EUROP ASSISTANCE ab, bevor Sie etwas<br />

unternehmen oder f nanzielle Verpf ichtungen eingehen.<br />

- alle dem Verkaufsvertrag zugehörigen Dokumente zuzustellen.<br />

- Halten Sie sich strikt an die Weisungen von EUROP ASSISTANCE.<br />

- alle Quittungen und Rechnungen, für welche eine Rückerstattung gefordert<br />

wird, zuzustellen. Bei falschen Auskünften behält sich EUROP ASSISTANCE<br />

das Recht vor, alle Vorkehrungen zu dem laufenden V ertrag zu nehmen<br />

und gegebenenfalls die Rückerstattung zu verweigern oder die bezahlten<br />

Leistungen in Rechnung zu stellen.<br />

15.3. GELTUNGSBEREICH DER DECKUNG<br />

Die vorliegende Hilfeleistungsvereinbarung („Vereinbarung“) gilt für G.M ® ,<br />

auch „Empfangsberechtigte”genannt, weltweit.<br />

15.4. DAUER DES HILFELEISTUNGSSCHUTZES<br />

Der Hilfeleistungsschutz für die Empfangsber echtigten beginnt am Tag<br />

des Reiseantritts und erlischt am T ag der vorgesehenen Rückkehr. Die<br />

Maximaldauer beträgt 3 Monate.<br />

Die Reiseberatung stehen dem Empfangsberechtigten ab der Buchung zur<br />

Verfügung, damit diese den Dienst schon vor ihr er Abreise für die Reise<br />

oder den Aufenthalt in Anspruch nehmen können.<br />

Die Gültigkeit der vorliegenden Hilfeleistungsver einbarung gründet auf<br />

der Vereinbarung zwischen EUROP ASSISTANCE und <strong>Club</strong> Méditerranée.<br />

Im Fall einer Kündigung dieser Vereinbarung tritt die vorliegende Hilfeleistungsvereinbarung<br />

von Rechts wegen ausser Kraft.<br />

15.5. FAHRKARTEN UND FLUGTICKETS<br />

Wird aufgrund der in dieser Hilfeleistungsver einbarung vorgesehenen<br />

Bestimmungen eine Heimführung in die Wege geleitet und durchgeführt,<br />

gewährt der Empfangsberechtigte EUROP ASSISTANCE das Recht, seine<br />

Fahrkarten und Flugtickets zu benutzen. Ausser dem verpf ichtet er sich,<br />

EUROP ASSISTANCE einen allfällig rückerstatteten Betrag für nicht benutzte<br />

Fahrkarten oder Flugtickets auszubezahlen.<br />

15.6. HILFELEISTUNGEN<br />

15.6.1. Personenhilfeleistungen<br />

15.6.1.1. Rückreise-Leistungen<br />

Ein Empfangsberechtigter erkrankt oder verletzt sich währ end der Reise<br />

in einem durch die Hilfeleistungsvereinbarung von EUROP ASSISTANCE<br />

gedeckten Land: die Ärzte von EUROP ASSISTANCE setzen sich mit dem<br />

Arzt vor Ort der sich des Empfangsberechtigten aufgrund seiner Krankheit<br />

oder seines Unfalls angenommen hat, in Verbindung.<br />

Die Ärzte von EUROP ASSISTANCE beschaffen sich alle für die Entscheidung<br />

der weiteren medizinischen Betreuung des Empfangs-berechtigten notwendigen<br />

Informationen beim Arzt vor Ort oder eventuell beim Hausarzt.<br />

Gestützt auf diese Informationen und auf den Entscheid der Ärzte von<br />

EUROP ASSISTANCE veranlassen und or ganisiert EUROP ASSISTANCE,<br />

ausschliesslich aufgrund medizinischer Notwendigkeiten, die Rückkehr<br />

des Empfangsberechtigten an seinen Wohnort, seine Heimführung, gegebenenfalls<br />

mit medizinischer Betr euung den Transport in ein geeignetes<br />

Spital in der Nähe seines W ohnortes, mit leichtem Sanitätsfahrzeug, mit<br />

einer Ambulanz, im Schlafwagen, mit dem Zug 1. Klasse (Liegewagen oder<br />

Sitzplatz), per Linienf ug oder Ambulanzf ugzeug.<br />

In bestimmten Fällen kann der Gesundheitszustand des Empfangsberechtigten<br />

einen ersten Transport in ein nahegelegenes Spital erfordern, bevor<br />

er zur medizinischen Betreuung in die Nähe seines Wohnortes transportiert<br />

wird. Der medizinische Betreuungsdienst der EUROP ASSISTANCE kann im<br />

vorgesehenen Spital für den Empfangsberechtigten ein Bett reservieren.<br />

Die Entscheide bezüglich des Transports, der Transportmittel und die allfällige<br />

Wahl des Spitals erfolgen ausschliesslich unter medizinischen Gesichtspunkten<br />

und unter Einhaltung der entsprechenden Vorschriften. Die Informationen<br />

des Arztes vor Ort oder des Hausarztes können von entscheidender<br />

Bedeutung sein. Sie helfen EUROP ASSIST ANCE, die zweckmässigsten<br />

Entscheidungen zu treffen. In diesem Sinn wird ausdrücklich festgelegt, dass<br />

die Entscheidungskompetenz bezüglich der zu treffenden Massnahmen im<br />

Interesse der Gesundheit des Empfangs berechtigten in letzter Instanz bei<br />

den Ärzten von EUROP ASSISTANCE liegt. Dieser Grundsatz soll allfällige<br />

Konf ikte zwischen Arztpersonen verhindern helfen.<br />

Wenn sich der Empfangsberechtigte den Anordnungen der Ärzte von EUROP<br />

ASSISTANCE widersetzt, entbindet er EUROP ASSIST ANCE ausdrücklich<br />

jeglicher Verantwortung, namentlich wenn dieser aus eigenen Mitteln die<br />

Rückreise antritt oder sich sein Gesundheitszustand verschlechtert.<br />

15.6.1.2. Rückreise wegen Reiseabbruchs eines<br />

Familienmitglieds<br />

Bei der Rückführung eines Berechtigten organisiert und übernimmt EUROP<br />

ASSISTANCE die Kosten der Rückreise eines seiner volljährigen Familienmitglieder<br />

(Ehegatte, Lebensgefährte, Kind, V ater, Mutter, Bruder oder<br />

Schwester) und/oder der minderjährigen Kindern, welche Begleitpersonen<br />

waren, per Zug 1. Klasse oder Linienf ug Economy Class, falls keine andere<br />

zurückbleibende Person sich um diese kümmern kann.<br />

15.6.1.3. Krankenbesuchsreise<br />

Wenn der Empfangsberechtigte hospitalisiert ist und sein Gesundheitszustand<br />

einen Rücktransport innerhalb von 7 Tagen nicht erlaubt, organisiert<br />

und bezahlt EUROP ASSISTANCE eine Besuchsreise (hin und zurück) für<br />

einen Verwandten im Zug 1. Klasse oder per Linienf ug Economy Class vom<br />

Herkunftsland des Empfangsberechtigten bis zu seinem Krankenbett. EUROP<br />

ASSISTANCE bezahlt ebenfalls während maximal <strong>10</strong> Nächten die Hotelkosten<br />

(Übernachtung mit Frühstück) in der Höhe von höchstens 80 Euro TTC pro<br />

Nacht. Die Kosten für die Mahlzeiten werden nicht übernommen.<br />

15.6.1.4. Kosten für Verlängerung des Aufenthaltes im Hotel<br />

Sollte der Gesundheitszustand eines Empfangsberechtigten seinen Transport<br />

wie in Abschnitt 15.6.1.1 „Rückr eise-Leistungen” beschrieben nicht<br />

rechtfertigen und sollte er so nicht zum ursprünglich vorgesehenen Termin<br />

nach Hause reisen können, beteiligt sich EUROP ASSISTANCE an den Kosten<br />

für die Verlängerung des Aufenthaltes im Hotel vor Ort (Zimmer und<br />

Frühstück). Diese Beteiligung betrif ft den Empfangsberechtigten selbst<br />

sowie Familienmitglieder (Ehepartner, Lebensgefährte, Kinder, Mutter,<br />

Vater, Schwester und Bruder) oder maximal 2 Begleiter(innen), die ebenfalls<br />

Empfangsberechtigte sind. Die Beteiligung beläuft sich auf eine Höhe von<br />

80 Euro TTC pro Person und Tag, wobei ein Höchstbetrag von 150 Eur o<br />

TTC pro Tag und pro Fall an maximal <strong>10</strong> Tagen nicht überschritten werden<br />

kann. Diese Leistung kann mit der Leistung „Besuchsr eise” nicht gleichzeitig<br />

angewendet werden.<br />

15.6.1.5. Betreuung mitreisender Kinder<br />

Ist ein Empfangsberechtigter krank oder verletzt und kann sich deshalb<br />

nicht um seine unter 15 Jahre alten Kinder kümmern, organisiert und bezahlt<br />

EUROP ASSISTANCE die Reise (hin und zurück) einer ihm nahestehenden<br />

Person oder einer EUROP ASSISTANCE Hostesse im Zug 1. Klasse oder per<br />

Linienf ug Economy Class vom Herkunftsland, um die Kinder im Zug 1. Klasse<br />

oder per Linienf ug Economy Class an ihren Wohnort zurückzubegleiten. Die<br />

Fahr- oder Flugscheine der Kinder gehen zu Lasten der Familie.<br />

15.6.1.6. Zusätzliche Rückerstattung der Arztkosten<br />

Ist ein Empfangsberechtigter ausserhalb seines Herkunftslandes krank oder<br />

verletzt, bezahlt EUROP ASSISTANCE für die im Ausland aufgelaufenen<br />

Behandlungskosten bis maximal 75.000 Euro TTC, für die er nach der Vergütung<br />

durch seine Krankenkasse bzw. Versicherung aufkommen muss.<br />

Eine Franchise in der Höhe von 50 Euro TTC pro Begünstigtem und Ereignis<br />

wird in jedem Fall erhoben. Die Kosten für Zahnbehandlungen werden<br />

zu gleichen Bedingungen bis zu einem Maximalbetrag von <strong>10</strong>0 Eur o TTC<br />

übernommen.<br />

Der Empfangsberechtigte oder seine Entschädigungsber echtigten verpf<br />

ichten sich zu diesem Zweck von ihrer Rückkehr in ihr Herkunftsland an<br />

bei den zuständigen Stellen alle notwendigen Schritte zur Deckung der<br />

verursachten Kosten zu unternehmen.<br />

EUROP ASSISTANCE bezahlt die oben beschriebenen Leistungen erst,<br />

wenn der Empfangsberechtigte oder seine Entschädigungsber echtigten<br />

ihr folgende Dokumente eingereicht haben:<br />

- Originalabrechnungen der Krankenkasse bzw. Versicherungen, welche die<br />

<strong>10</strong>7


Rückerstattungen belegen,<br />

- Fotokopien von Rechnungen für Behandlungskosten,<br />

Für folgende Behandlungskosten besteht zusätzlich Anspruch auf Rückvergütung:<br />

- Arzthonorare,<br />

- Kosten für <strong>Med</strong>ikamente, die von einem Arzt verschrieben wurden,<br />

- Kosten für die Ambulanz, die von einem Arzt für den T ransport vor Ort<br />

angefordert wurde,<br />

- Spitalkosten, wenn der Empfangsberechtigte von den Ärzten von EUROP<br />

ASSISTANCE, nach Rücksprache mit den Ärzten vor Ort, als transportunfähig<br />

beurteilt wurde. Die zusätzliche Rückver gütung dieser Kosten<br />

erfolgt bis zum Tag, an dem EUROP ASSIST ANCE den Rücktransport<br />

durchführen kann,<br />

- notfallmässige Zahnbehandlung.<br />

15.6.1.7. Kostenvorschuss bei Hospitalisierung<br />

Wenn der Empfangsberechtigte ausserhalb seines Herkunftslandes in<br />

einem durch diese Hilfeleistung gedeckten Land krank oder verletzt ist und<br />

aus diesem Grund hospitalisiert wir d, kann EUROP ASSISTANCE für die<br />

Begleichung der Spitalkosten einen Vorschuss von maximal 75’000 Eur os<br />

TTC leisten, vorbehaltlich folgender Bedingungen:<br />

- Die Behandlung erfolgt mit dem Einverständnis der Ärzte von EUROP<br />

ASSISTANCE.<br />

- Sie dauert solange der Empfangsberechtigte von den Ärzten von EUROP<br />

ASSISTANCE, nach Rücksprache mit den Ärzten vor Ort, als transportunfähig<br />

beurteilt wird.<br />

Vom Tag an, an dem EUROP ASSISTANCE den Rücktransport durchführen<br />

kann, besteht kein Anspruch mehr auf Vorschusszahlungen.<br />

Der Empfangsberechtigte verpf ichtet sich in jedem Fall, EUROP ASSIS-<br />

TANCE die Vorschusszahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der<br />

Rechnung von EUROP ASSISTANCE zu bezahlen. Diese Verpf ichtung gilt<br />

auch, wenn der Empfangsber echtigte die unter § 15.5.1.6 vorgesehenen<br />

Rückzahlungsverfahren eingeleitet hat.<br />

Selbstverständlich übernimmt EUROP ASSISTANCE nach Beendigung dieses<br />

Verfahrens die Differenz zwischen dem Vorschuss, den der Empfangsberechtigte<br />

EUROP ASSISTANCE zurückerstattet hat, und der Summe der<br />

Zahlungen von Krankenkasse bzw. Hilfeleistung, dies gemäss den unter<br />

§ 15.5.1.6 festgelegten Bedingungen und Summen und unter der Bedingung,<br />

dass der Empfangsberechtigte oder seine Entschädigungsberechtigten<br />

die unter § 15.6.1.6 beschriebenen Dokumente EUROP ASSISTANCE<br />

eingereicht haben.<br />

15.6.1.8. Überführung im Todesfall<br />

Wenn ein Empfangsberechtigter während einer Reise in einem von der Versicherung<br />

gedeckten Land stirbt, organisiert und bezahlt EUROP ASSISTANCE<br />

die Überführung der sterblichen Überreste bis zum Beerdigungsort in seinem<br />

Herkunftsland. EUROP ASSISTANCE übernimmt ebenfalls die gesamten<br />

Kosten, die sich aus den Vorbereitungen und Vorkehrungen für den Transport<br />

ergeben. Ausserdem beteiligt sich EUROP ASSISTANCE mit maximal<br />

450 Euros TTC an den Kosten für den Sarg. Die übrigen Kosten (Abdankungsfeier,<br />

örtliche Transporte, Beerdigung) gehen zu Lasten der Familie.<br />

15.6.1.9. Taxikosten<br />

EUROP ASSISTANCE beteiligt sich pro Fall mit 45 Euros TTC an den Taxikosten,<br />

die durch den Transfer der Empfangsberechtigten zum Bahnhof,<br />

Flughafen oder Zielort anfallen, damit Sie in den Genuss der o. g. Leistungen<br />

kommen können. EUROP ASSISTANCE übernimmt diese Beteiligung nur<br />

dann, wenn die Leistung durch sie selbst organisiert wird.<br />

15.6.1.<strong>10</strong>. Versand von <strong>Med</strong>ikamenten<br />

Wenn sich ein Empfangsberechtigter vor Ort die zur W eiterführung einer<br />

laufenden Behandlung notwendigen <strong>Med</strong>ikamente nicht beschafen kann,<br />

beschafft sich EUROP ASSISTANCE diese und schickt sie ihm an seinen Aufenthaltsort,<br />

vorbehaltlich gesetzlicher Einschränkungen. EUROP ASSISTANCE<br />

übernimmt die Versandkosten. Die übrigen Kosten (Kauf der Zollgebühren,<br />

<strong>Med</strong>ikamente etc.) gehen zu Lasten des Empfangsberechtigten.<br />

15.6.1.11. Gerichtliche Kautionen und Anwaltskosten<br />

Wenn ein Empfangsberechtigter ausserhalb seines Herkunftslandes in einem<br />

durch diese Hilfeleistung gedeckten Land wegen eines V erkehrsunfalls in<br />

ein gerichtliches Verfahren einbezogen wird, kann EUROP ASSISTANCE<br />

für eine zu zahlende gerichtliche Kaution einen V orschuss von höchstens<br />

15’000 Euros TTC und für Anwaltskosten einen solchen von höchstens<br />

3’000 Euros TTC leisten.<br />

Der Empfangsberechtigte verpf ichtet sich, EUROP ASSISTANCE die geleisteten<br />

Vorschüsse innerhalb von 3 Monaten ab der Vorschusszahlung zurückzuzahlen.<br />

Die Kaution ist bei ihr er Rückerstattung durch die Behörden,<br />

spätestens jedoch nach 3 Monaten zurückzuzahlen.<br />

15.6.2. Reiseberatung / Infobox<br />

15.6.2.1. Reiseinformationen<br />

Unter der Telefonnummer 0033 1 41 85 84 86 verbindet EUROP ASSIS-<br />

TANCE den Empfangsberechtigten mit einem qualif zierten Gesprächspartner,<br />

der ihm über reglementarische und praktische Fragen seiner Reise<br />

Auskunft gibt:<br />

• medizinische Vorkehrungen, die vor seiner Reise zu treffen sind (Impfungen,<br />

<strong>Med</strong>ikamente,… );<br />

• Reiseverhältnisse (Transportmöglichkeiten, etc.);<br />

• örtliche Lebensbedingungen (Temperaturen, Klima, Essen, etc.)<br />

Das Beratungsteam ist täglich, ausser sonntags und feiertags, zwischen<br />

9.00 und 18.00 Uhr erreichbar.<br />

15.6.2.2. Übermittlung dringender Nachrichten<br />

Wenn ein Empfangsberechtigter während der Reise eine bestimmte Person<br />

nicht erreichen kann, übermittelt ihr EUROP ASSIST ANCE zur gewünschten<br />

Zeit und am gewünschten T ag eine Meldung, die ihr der Empfangsberechtigte<br />

vorgängig per Telefon unter folgender Nummer mitgeteilt<br />

hat: 00 33 1 41 85 81 13.<br />

Der Empfangsberechtigte kann unter dieser Nummer auch Personen<br />

seiner Wahl eine Nachricht hinterlassen, welche diese telefonisch abrufen<br />

können.<br />

15.7. AUSSCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

EUROP ASSISTANCE kann in einem Fall die örtlichen Rettungsdienste<br />

ersetzen.<br />

Ausgeschlossen sind:<br />

- Leistungen, für die nicht vorgängig die Zustimmung von EUROP ASSIS-<br />

TANCE eingeholt wurde, oder Leistungen, die nicht ausdrücklich in dieser<br />

Hilfeleistungsvereinbarung aufgeführt sind;<br />

- Kosten, die nicht durch Originalbelege dokumentiert werden können;<br />

- Schadenfälle, die sich in einem Land er eignen, das nicht dur ch diese<br />

<strong>10</strong>8<br />

Hilfeleistung gedeckt ist oder die sich ausserhalb ihr er Gültigkeitsdauer<br />

ereignen;<br />

- bestehende, bereits diagnostizierte bzw. behandelte Krankheiten oder<br />

Verletzungen, die in den 6 Monaten vor Antrag auf Hilfeleistung eine<br />

Spitaleinweisung nötig gemacht hatten;<br />

- die Organisation und Bezahlung von Transporten gemäss § 15.6.1.1 für<br />

harmlose Gebrechen, die vor Ort behandelt werden können und die den<br />

Empfangsberechtigten an der Fortführung seiner Reise oder seines Aufenthaltes<br />

nicht hindern, ebenso;<br />

- die Folgen der Einnahme von <strong>Med</strong>ikamenten, Drogen, Rauschmitteln oder<br />

vergleichbaren Mitteln, die nicht ärztlich verschrieben wurden, ebenso die<br />

Folgen von Alkoholmissbrauch und von versuchtem Suizid;<br />

- die Folgen vorsätzlicher Handlungen dur ch der Empfangsberechtigten<br />

oder die Folgen arglistiger Handlungen;<br />

- Zwischenfälle, die mit einer Schwangerschaft verbunden sind, deren Risiko<br />

bereits vor Antritt der Reise bekannt war, und in jedem Fall Zwischenfälle<br />

im Zusammenhang mit Schwangerschaften ab dem 8. Monat;<br />

- Behandlungskosten, die im Herkunftsland des Empfangsber echtigten<br />

verursacht wurden;<br />

- Optikerkosten (z. B. Brillen oder Kontaktlinsen);<br />

- Impfstoffe und Impfkosten;<br />

- Kosten, die durch die Suche von Personen in den Bergen, auf dem Meer<br />

und in der Wüste entstehe;<br />

- Kosten für Treibstoff und Strassennutzungsgebühren;<br />

- Zollabgaben.<br />

- Konsequenzen:<br />

- Risikosituationen mit Infektionsgefahr im Epidemiefall<br />

- Aussetzung eines biologisch infektiösem Stoffes<br />

- Aussetzung eines chemischen Stoffes wie z. B. Kampfgas<br />

- Aussetzung anderer gefährlicher Stoffe<br />

- Aussetzung von Neurotoxinen, welche eine Quarantäne, Präventivmassnahmen<br />

oder eine spezif sche Beobachtung seitens internationaler und/<br />

oder örtlicher sanitärer Behörden im Reiseland und/oder Herkunftsland<br />

erfordern.<br />

15.8. HAFTUNGSBEFREIUNG UND FÄLLE HÖHERER GEWALT<br />

EUROP ASSISTANCE kann nicht haftbar gemacht wer den für die Nichterfüllung<br />

von Leistungen aufgrund von Fällen höher er Gewalt oder aufgrund<br />

von kriegerischen Ereignissen, offenkundiger politischer Instabilität,<br />

Aufständen und Unruhen, terroristischen Handlungen, Unterdrückungen,<br />

Beschränkungen der Bewegungsfreiheit für Personen und Güter, Streiks,<br />

Explosionen, Naturkatastrophen, Atomkernspaltung sowie für verspätet<br />

erbrachte Leistungen aus den vorgenannten Gründen.<br />

15.9 ANSPRUCHNEHMER<br />

EUROP ASSISTANCE ist in Höhe der von ihr gezahlten Rückerstattungen<br />

und erbrachten Leistungen im Rahmen der Rechte und Aktionen des Empfangsberechtigten<br />

Anspruchnehmer gegenüber jeder für die auslösenden<br />

Vorfälle verantwortlichen Person welche den entstandenen Aufwand ausgelöst<br />

hat. Sollten die im Rahmen des Vertrages erfolgten Leistungen ganz oder<br />

teilweise durch einen anderen Organismus abgedeckt sein, so ist EUROP<br />

ASSISTANCE gegenüber diesem Organismus Anspruchnehmer im Rahmen<br />

der Rechte und Aktionen des Empfangsberechtigten.<br />

15.<strong>10</strong> VERFALL<br />

Alle aus dem vorliegenden Dokument hervorgehenden Massnahmen verfallen<br />

spätestens zwei Jahre nach Vorfall des begründenden Ereignisses.<br />

16. VERSICHERUNG<br />

Die folgenden Versicherungsgarantien werden dem G.M ® durch die Generali<br />

Versicherungen gewährleistet. Wir empfehlen dringend, eine Zusatzversicherung<br />

abzuschliessen. <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® bietet die Möglichkeit an, eine Zusatzversicherung<br />

zur Deckung der Risiken Ihr er Reise, wie z. B. Annullierung,<br />

Gepäck etc. abzuschliessen. Für Einzelheiten dieses Angebots verweisen<br />

wir auf die Seite fr eiwillige Versicherungen „Écran total ® ” oder an Ihr en<br />

eigenen Versicherungsmakler.<br />

16.1. ARZTKOSTEN<br />

Wenn Sie bedauerlicherweise während Ihres Aufenthalts in einem <strong>Club</strong>-Resort<br />

einen Unfall erleiden, werden Ihnen die Arztkosten, Operationskosten und<br />

<strong>Med</strong>ikamente bis zu einer Höhe von 500 Euros vergütet.<br />

16.2. BEI TODESFALL NACH UNFALL<br />

Kapital: 3’000 euros.<br />

16.3. BEI DAUERNDER INVALIDITÄT INFOLGE UNFALL<br />

Kapital bei <strong>10</strong>0 % Invalidität: 4’500 Euros (reduzierbar je nach anerkanntem<br />

Grad der Invalidität).<br />

16.4. BEI NACHFORSCHUNGEN, HILFELEISTUNGEN<br />

und Rettungstransport<br />

Kapital 500 Euros. Aufenthaltskosten (Hotel, Restaurant, Aufenthaltsverlängerung<br />

im <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® , Taxi) fallen in keinem Fall in den Anwendungsbereich<br />

der Hilfeleistungen oder Versicherungen der Ziffern 15 und 16.<br />

17. SANFTE UNTERHALTUNG<br />

Gewisse <strong>Club</strong>-Resorts bieten sanfte Unterhaltung an. Dabei handelt es<br />

sich um ein r eduziertes Unterhaltungsprogramm, tagsüber oder abends,<br />

durchgeführt von einem diskreten G.O ® -Team um Ihnen den Aufenthalt so<br />

entspannend wie möglich zu gestalten.<br />

18. TIERE<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® bedauert, die Haustiere seiner GMs ® in keinem seiner <strong>Club</strong>-Resorts<br />

oder bei <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® gebuchten Reisepauschale akzeptier en zu können.<br />

Blindenhunde für blinde G.M ® sind willkommen, vorausgesetzt sie werden<br />

von den Fluggesellschaften zum Transport akzeptiert und keine Quarantäne<br />

vom Gastland verlangt wird.<br />

19. FOTOS UND ILLUSTRATIONEN<br />

<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® unternimmt das Bestmögliche, dem G.M ® mittels Fotos und Illustrationen<br />

einen Überblick über die angebotenen Leistungen zu verschaf fen.<br />

Diese Fotos und Illustrationen bezwecken, sich eine Idee der Leistungen zu<br />

machen, ohne den <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® weiter darüber zu verpf ichten.<br />

20. GARANTIE<br />

Unsere Reisen sind im Sinne von Artikel 18 des Gesetzes über Pauschalr eisen<br />

durch den Garantiefonds der <strong>Schweiz</strong>er Reisebranche garantiert.<br />

Gesonderte Bedingungen für Kreuzfahrten und Découverte: Es wird auf die<br />

Broschüre „<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® Cruises” und die Br oschüre „<strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® Découverte”<br />

verwiesen.<br />

Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen schweizerischem Recht.<br />

Broschüre Trident ® <strong>Winter</strong> <strong>2009</strong>-20<strong>10</strong><br />

mit seinem „ Preisteil ” und „ Die Welt des <strong>Club</strong> <strong>Med</strong> ® ”<br />

Ausgabe vom 9. Juni <strong>2009</strong><br />

Bei Buchungen ab 9. Juni <strong>2009</strong> annullieren und ersetzen<br />

gegebenenfalls die in der gegenwärtigen Ausgabe enthaltenen<br />

Preise solche in früheren Preistabellen Sommer <strong>2009</strong>, sowie<br />

solche in Preistabellen und Rubriken des Trident Sommer<br />

<strong>2009</strong> und/oder bei Irrtümer des vorgenannten.<br />

Herausgeber<br />

Anne Yannic<br />

Verantwortlich für Marketing Produkt/<br />

Editionen<br />

Mathilde Lamazère<br />

Verantwortlich für die Editionen<br />

Patricia Rouiller-Durand<br />

Marketing Trident<br />

Stéphanie Bothereau, Victor Dumont, Nathalie Hourton,<br />

Laure Leautier, Diane Limouzineau, Nicolas Simon, Claire Quidor<br />

Informationen- / Produkteabteilung Welt<br />

Christine Alemany, Marie Catherine Correia, Suzanne Naigembe<br />

Konzept Layout<br />

Tagaro!<br />

Titelbild<br />

Publicis EtNous<br />

Umsetzung<br />

Compos Juliot<br />

Lithographie<br />

Compos Juliot<br />

Druck<br />

Casterman<br />

Photothek <strong>Club</strong> <strong>Med</strong><br />

Gérard Gomila, Carole Pagnol-Béal, Nicolas Masson,<br />

Christine Pawlak<br />

Fotos<br />

D. Metsch, M. Ginevra, K. Laval, V. Dupart-Mandel, B. Van loocke,<br />

F. Berthet, B. Comtesse, J-M. Palisse, V. Leroux, Y. Bagros, L. Selvais,<br />

D. Matal, J-C. Pratt, A. Laurin, D. Coutant, Y . Arthus Bertrand,<br />

M. Smircic, N. Masson, Photothèque <strong>Club</strong> <strong>Med</strong><br />

Stylisten<br />

P. D’Arrance, V. Naim, F. Legrand, M. Donnart, A. Sart, S. Schilliger,<br />

C. De Ginestel, S. Depardieu, M. Graux, F. Blanc<br />

Direktor <strong>Schweiz</strong><br />

Laure Baume<br />

Verantwortlich für die <strong>Schweiz</strong>er Ausgabe<br />

Thierry-Pierre Andreotti<br />

Übersetzungen<br />

Brigitte Kahlert, Astrid Boehme, Petra Maraninchi<br />

Dank an<br />

ERES, Pain de sucr e, La Centrale du Golfeur, BCBG Max Azria,<br />

GAS Bijoux, Canotier, Thierry Mugler, Free Lance, New Man,<br />

Wrangler, Lee, Blanc Bleu, Marie Mer cier, Antony Peto, Car el,<br />

Yufengshawn, Pronuptia, Agatha, Serg Bensimon, Zadig & Voltaire,<br />

Co-Nekt, Cerruti, Nougat, Jenna de Rosnay, Huit, Tissaïa, Sun Valley,<br />

Roxi, Burton, Salomon, Quicksilver, Canovas, Billabong, Le Printemps,<br />

Rossignol, Saf lo, Hacket, Stanlova, Daniel Hechter, Captain Tortue,<br />

Ugo Zaldi, Villebrequin, Andres Sarda, Rosa Cha, Mango, Car oll,<br />

IKKS, Princesse tam. tam, Patrizia Pepe, Oxbow , Daniel Hechter,<br />

Lacoste, Converse, Asics, Aigle, W rangler, Eastpak,Tag Heuer,<br />

Fusalp,Les Petites. Off ce du tourisme Singapour, Off ce du tourisme<br />

Colorado, Off ce du tourisme Dubai, Off ce du Tourisme USA<br />

Illustrationen und 3D-Ansichten<br />

Sophie Jacqmin, Studio Marc Hertrich, Studio Datoo<br />

<strong>Club</strong> Méditerranée SA <strong>Club</strong> Méditerranée SA<br />

11, rue de Cambrai<br />

75957 Paris Cedex 19<br />

France<br />

Tél: +33 1 53 35 35 53<br />

Fax: +33 1 53 35 36 16<br />

www.clubmed.com<br />

Société Anonyme au capital de 77 511 620 €<br />

572 185 684 RCS Paris<br />

Licence LI 075 95 0333<br />

RCP Police N° AA. 992.497<br />

Garanties <strong>10</strong> 000 000 €<br />

GENERALI ASSURANCES IARD<br />

7, boulevard Haussmann<br />

F-75456 Paris Cedex 9<br />

Garantie Financière APS<br />

15, avenue Carnot<br />

F-75017 Paris<br />

40.000 Exemplare dieser Ausgabe wurden gedruckt.<br />

Alle Rechte der Vervielfältigung und Bearbeitung,<br />

auch auszugsweise, sind den <strong>Club</strong> <strong>Med</strong>-Ländervertr etungen<br />

vorbehalten.<br />

© <strong>Club</strong> Méditerranée <strong>2009</strong>.

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