(Microsoft PowerPoint - \334berblick zum Stand der nationalen ...
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6. Wie ist <strong>der</strong> Ablauf bei bestehenden Bauartzulassungen?<br />
Bereits zugelassene Messgeräte können noch bis <strong>zum</strong> 30.10.2016 auf Basis <strong>der</strong> bestehenden<br />
Bauartzulassungen in Verkehr gebracht werden, bedürfen jedoch nach wie vor <strong>der</strong> Ersteichung.<br />
Messtechnisch relevante Än<strong>der</strong>ungen dieser Messgeräte sind nach dem 30.10.2006 nicht mehr zulässig,<br />
d. h. Nachträge werden nur noch erteilt, wenn diese rein formelle Än<strong>der</strong>ungen (z.B. Namensän<strong>der</strong>ungen)<br />
beinhalten.<br />
7. Besteht die Möglichkeit als in <strong>der</strong> EU ansässiger Messgerätehersteller komplett gefertigte Geräte aus<br />
einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat einzuführen und inverkehr zu bringen? Wenn diese Möglichkeit besteht,<br />
welche Anfor<strong>der</strong>ungen entstehen dann hinsichtlich des QMS beim Hersteller in <strong>der</strong> EU (sind messtechnische<br />
Prüfungen zu 100% erfor<strong>der</strong>lich o<strong>der</strong> sind Stichprobenverfahren denkbar, muß <strong>der</strong> ausländische<br />
Lieferant ebenfalls nach Modul D zertifiziert werden)?<br />
Hersteller im Sinne <strong>der</strong> MID ist <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> ein Messgerät in <strong>der</strong> EU in Verkehr bringt. Das kann auch<br />
ein "Importeur" sein, <strong>der</strong> die Geräte an sich nicht selbst fertig, son<strong>der</strong>n z.B. aus nicht EU-Staaten einführt.<br />
Auch solchen Herstellern (Importeuren) steht die Anwendung des Moduls D frei, sein (von <strong>der</strong> benannten<br />
Stelle überwachtes) QM-System muss dann allerdings auch wirklich sicherstellen, dass alle in Verkehr<br />
gebrachten Messgeräte allen in <strong>der</strong> Baumusterprüfbescheinigung festgelegten Merkmalen entsprechen.<br />
Dies kann aus unserer Sicht grundsätzlich auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen:<br />
Entwe<strong>der</strong> nachgewiesene 100%-Prüfung aller relevanten Merkmale, wenn das von <strong>der</strong> benannten Stelle<br />
durchzuführende Herstelleraudit nicht auf den Lieferanten ausgedehnt werden soll, o<strong>der</strong> reduzierte bzw.<br />
Stichprobenprüfung bei gleichzeitiger Einbeziehung des Lieferanten ins anzuerkennende QM-System des<br />
Herstellers (durch entsprechende Vereinbarungen), was möglicherweise erfor<strong>der</strong>t, einen Teil des Anerkennungsaudits<br />
und <strong>der</strong> Überwachungsmaßnahmen beim Lieferanten durchzuführen. Die Entscheidung<br />
hierüber hängt vom konkreten Einzelfall ab.