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Die PTB als Dienstleister und Technische Oberbehörde, aus einem Fragenkatalog ... 1. Ist die PTB bereits Benannte Stelle für die Messgeräterichtlinie 2004/22/EG zur Bewertung der Konformität nach den Modulen B,D und H1 bzw. wann ist damit zu rechnen? Die PTB hat Antrag auf Benennung beim BMWA eingereicht, das Notifizierungsverfahren ist jedoch bislang noch nicht abgeschlossen. (fest steht: Aufgaben der PTB, MEG Sechster Abschnitt §22) 2. Liegen schon Prozeduren vor, welche den Ablauf und die Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren der PTB beschreiben? Die Abläufe für die Konformitätsbewertungsverfahren sind bereits weitgehend festgelegt. Entsprechende Informationsblätter sind noch in Vorbereitung. Die Baumusterprüfung (Mod. B) erfolgt in ähnlicher Weise wie die bisherigen PTB-Bauartzulassungen. Ansprechpartner hierfür sind die Ihnen bereits bekannten Zulassungssachbearbeiter der PTB-Fachabteilungen (... für Wärmezähler Herr Dr. Rose 030/3481-7250, juergen.rose@ptb.de). Die Anerkennung des QM-Systems (Mod. D bzw. Mod. H1) basiert auf von uns durchzuführenden Herstelleraudits. Ansprechpartner hierfür ist die Zertifizierungsstelle Messgeräte (PTB AG Q.32, Tel. 0531/5 92-8320, harry.stolz@ptb.de). → ab sofort: Prüfergebnisse und Technische Dokumentation in elektronischer Form, Deutsch/Englisch 3. Zu welchem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit Anträge zur Baumusterprüfung nach Modul B zu stellen? Anträge auf Baumusterprüfung können Sie bereits jetzt stellen. Die offizielle Bearbeitung können wir Ihnen jedoch erst bestätigen, wenn die Benennung durch das BMWA erfolgt ist. Die Baumusterprüfbescheinigungen können wir offiziell frühestens zum 30.10.2006 ausstellen, denn dies ist der in der MID festgelegte Zeitpunkt der Anwendung der Richtlinie. Die technische Bearbeitung ist jedoch schon vorher möglich. Einzelheiten stimmen Sie bitte mit dem jeweiligen Zulassungssachbearbeiter ab.
4. Zu welchem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit Anträge auf Zulassung der QMS-Fertigung nach Modul D zu stellen? Anträge auf QM-Anerkennung können wir offiziell annehmen, wenn die Benennung durch das BMWA erfolgt ist. Die QM-Anerkennungsurkunden können wir jedoch frühestens zum 30.10.2006 (in der MID festgelegter Zeitpunkt der Anwendung der Richtlinie) ausstellen. Die Antragsbearbeitung und die Durchführung des Herstelleraudits ist schon einige Monate vorher möglich. Voraussetzung hierfür sind jedoch die technischen Inhalte der zugehörigen Baumusterprüfbescheinigungen. Mit dem BMWA haben wir jedoch vereinbart, zur Unterstützung der Hersteller ein vorläufiges Anerkennungsverfahren mit einem Probeaudit durchzuführen. Hierbei ist es ein Ziel, mit den auch für die PTB neuen Verfahren bei verschiedenen Herstellern erste Erfahrungen zu sammeln und sowohl uns als auch Ihnen die Möglichkeit einer optimalen praxisnahen Vorbereitung zu geben. Dieses Probeaudit wäre für Sie kostenlos und würde für das offizielle Anerkennungsaudit aufwandsmindernd wirken, da die Erkenntnisse des Probeaudits später berücksichtigt werden können. Es würde uns sehr freuen, wenn Sie an einer entsprechenden Zusammenarbeit interessiert wären. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zur Absprache weiterer Einzelheiten telefonisch an die Zertifizierungsstelle Messgeräte (05 31) 5 92 – 83 20. 5. Nach welchen Vorschriften und Richtlinien werden die Baumusterprüfungen erfolgen bzw. welche techn. Anforderungen müssen erfüllt werden? Die Messgeräte müssen den grundlegenden Anforderungen der MID entsprechend, d.h. den allgemeinen Anforderungen in MID Anhang 1 und den spezifischen Anforderungen in ... MI-004 (für Wärmezähler). Von der Erfüllung dieser Anforderungen wird ausgegangen, wenn die Messgeräte den harmonisierten Normen und normativen Dokumenten gemäß MID Artikel 13 entsprechen. Welche konkreten harmonisierte Normen bzw. normative Dokumente für Sie maßgeblich sind, erfragen Sie bitte direkt beim jeweiligen Zulassungssachbearbeiter.
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4. Zu welchem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit Anträge auf Zulassung <strong>der</strong> QMS-Fertigung<br />
nach Modul D zu stellen?<br />
Anträge auf QM-Anerkennung können wir offiziell annehmen, wenn die Benennung durch das BMWA<br />
erfolgt ist. Die QM-Anerkennungsurkunden können wir jedoch frühestens <strong>zum</strong> 30.10.2006 (in <strong>der</strong> MID<br />
festgelegter Zeitpunkt <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Richtlinie) ausstellen. Die Antragsbearbeitung und die<br />
Durchführung des Herstelleraudits ist schon einige Monate vorher möglich. Voraussetzung hierfür sind<br />
jedoch die technischen Inhalte <strong>der</strong> zugehörigen Baumusterprüfbescheinigungen. Mit dem BMWA haben<br />
wir jedoch vereinbart, zur Unterstützung <strong>der</strong> Hersteller ein vorläufiges Anerkennungsverfahren mit<br />
einem Probeaudit durchzuführen. Hierbei ist es ein Ziel, mit den auch für die PTB neuen Verfahren bei<br />
verschiedenen Herstellern erste Erfahrungen zu sammeln und sowohl uns als auch Ihnen die Möglichkeit<br />
einer optimalen praxisnahen Vorbereitung zu geben. Dieses Probeaudit wäre für Sie kostenlos und würde<br />
für das offizielle Anerkennungsaudit aufwandsmin<strong>der</strong>nd wirken, da die Erkenntnisse des Probeaudits<br />
später berücksichtigt werden können. Es würde uns sehr freuen, wenn Sie an einer entsprechenden<br />
Zusammenarbeit interessiert wären. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zur Absprache weiterer<br />
Einzelheiten telefonisch an die Zertifizierungsstelle Messgeräte (05 31) 5 92 – 83 20.<br />
5. Nach welchen Vorschriften und Richtlinien werden die Baumusterprüfungen erfolgen bzw. welche techn.<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen müssen erfüllt werden?<br />
Die Messgeräte müssen den grundlegenden Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> MID entsprechend, d.h. den allgemeinen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen in MID Anhang 1 und den spezifischen Anfor<strong>der</strong>ungen in ... MI-004 (für Wärmezähler).<br />
Von <strong>der</strong> Erfüllung dieser Anfor<strong>der</strong>ungen wird ausgegangen, wenn die Messgeräte den harmonisierten<br />
Normen und normativen Dokumenten gemäß MID Artikel 13 entsprechen. Welche konkreten harmonisierte<br />
Normen bzw. normative Dokumente für Sie maßgeblich sind, erfragen Sie bitte direkt beim<br />
jeweiligen Zulassungssachbearbeiter.